Bürgerbrief 64: Januar 1995

Walsdorfer Wahlergebnisse der Bundestagswahl vom 16.10.1994 

Auch in diesem Jahr wurde, wie schon vor vier Jahren, in Walsdorf keine Wahlveranstaltung abgehalten. Lediglich der Wahlkreiskandidat der CDU war einmal beim politischen Frühschoppen der CDU anwesend. Propagandamaterial habe ich dreimal von der CDU, zweimal von der F.D.P. und einmal von den Grünen erhalten. Alle übrigen verzichteten auch auf Hauswerbung.  Grundlage für die folgenden Betrachtungen bieten die Ergebnisse der beiden gesamtdeutschen Wahlen von 1990 und 1994 im Vergleich zu den Ergebnissen der Gesamtstadt.

Hier die Walsdorfer Ergebnisse: 

2.12.199016.10.1994
Wahlberechtigte11671181
Briefwähler55118
abgeg.St.(o.Br.-W.) 917 = 78,6 %862 = 73,0 %
1. Stimme%2. Stimme%1. Stimme%2. Stimme%
CDU43448,339644,042049,837143,6
SPD33237,031535,032738,830836,2
F.D.P.596,611212,4161,9596,9
Grüne 495,5455,0718,4789,2
Republikaner 182,0242,7202,4
PDS91,180,9
Graue40,510,1
ÖDP20,220,220,2
Sonstige40,430,330,4
Ungültig 192,1161,7192,2121,4
(Die %-Zahlen beziehen sich auf die abgegebenen gültigen Stimmen)

Wenn man die Ergebnisse bei den für die Sitzverteilung im Bundestag entscheidenden Zweitstimmen miteinander vergleicht, lassen sich folgende Feststellungen treffen: 

– die CDU hat gegenüber 1990 0,4 % eingebüßt 
– die SPD “ 1,2 % gewonnen 
– die F.D.P. “ 5,5 % verloren 
– die Grünen haben “ 4,2 % gewonnen 
– die Republikaner “ 0,3 % verloren. 

Alle übrigen spielen mit 1,5 % der abgegebenen Stimmen keine Rolle. 

Bei den Erststimmen zeigt sich das gleiche Bild wie auch bei früheren Wahlen:

  • die Kandidaten der CDU und der SPD, die als einzige eine Chance haben, das Direktmandat zu erringen, haben auch diesmal wieder mehr Stimmen für ihre Person als für die Partei erringen können. Michael Jung + 49 und Dr. Schuster + 19.
  • diese Mehrstimmen kommen zum größten Teil von den Wählern, die mit der Zweitstimme F.D.P. oder die Republikaner gewählt haben. Im Vergleich zur Gesamtstadt ergeben sich bei den Zweitstimmen in drei Fällen beachtenswerte Abweichungen. Die SPD verbucht in Walsdorf mit 35,7 % der Stimmen ein Plus von 4,8 % gegenüber den Ergebnissen von Gesamt-Idstein. Das Ergebnis der F.D.P. liegt 4,1 % unter dem der Gesamtstadt. Auch die Grünen erzielten in Walsdorf ein um 1,6 % schlechteres Ergebnis.

Aus den Betrachtungen lassen sich folgende Schlüsse ziehen: – Im Vergleich zu 1990 (56,4 %) waren bei dieser Bundestagswahl nur noch 50,5 % der Wähler für die Fortsetzung der Koalition aus CDU, CSU und F.D.P. Der Rückgang um 5,9 % der Stimmen ist damit zu erklären, daß die F.D.P. weniger Wähler davon überzeugen konnte, daß sie einen wesentlichen Beitrag zur Regierungsarbeit leisten könne.

  • auch 1994 haben die beiden Volksparteien mehr als 3/4 der Stimmen auf sich vereinigen können.
  • CDU, SPD, F.D.P. und Grüne erreichten zusammen 94,6 % der Stimmen.
  • die Radikalen (Republikaner und PDS) spielten mit 3,2 % der Stimmen eine ebenso geringe Rolle wie alle übrigen mit 0,6 %.

Helmuth Leichtfuß

Ein Mühlenpachtbrief aus dem Jahre 1686

Adolf Deißmann hat in seiner Geschichte des Benediktinerklosters und Freifleckens Walsdorf auf Seite 26 den Pachtbrief an den Müller Johannes Anheyer aus dem Jahre 1676 auszugsweise abgedruckt. Dabei muß es sich um eine Wiederverpachtung gehandelt haben, denn Johannes Anheyer wird schon 1671 bei der Geburt seiner ältesten Tochter als Klostermüller bezeichnet. Anheyer war mit einer Tochter des Walsdorfer Bürgers Claß Pletz verheiratet und saß bis 1686 auf der Kloster- oder Morchermühle. Vom 1.März 1686 an hat Hans Adam Trebus die Mühle gepachtet. Hans Adam Trebus hatte sich am 3.1.1683 in Walsdorf mit Anna Ursula Stamm, einer Tochter des hiesigen Bürgers Claß Stamm, verheiratet. Woher Trebus kam und ob er gelernter Müller war, war bisher noch nicht sicher aufzuklären. Möglicherweise stammte er aus dem Thüringischen oder der Grafschaft Waldeck.  Durch einen Nachfahren des Johann Adam Trebus, der bemüht ist, die Herkunft seines Ahnen zu klären, bin ich in den Besitz einer Kopie der Urkunde über den „Verleyh der Clostermühl zu Walsdorf an Hans Adam Trebus auf 6 Jahr vom 1.Merz 1686 anhebend“ und der Kopie von einem „Concept eines Erbverleyhes der Clostermühl zu Walsdorf an Hans Adam Trebußen de anno 1690“ gekommen. Der Mühlenpachtbrief von 1686 hat folgenden Wortlaut: (Die Umschreibung erfolgt in moderner Rechtschreibung.) „Kund und zu wissen sei hiermit jedermann, daß auf heut, dato zu Ende gemeldet, Hans Adam Trebus von Walsdorf die Klostermühle daselbst auf sechs Jahre lang verliehen und verpachtet worden, welche Leihe mit Angang des Monats Marty dieses jetzt laufenden 1686sten Jahres ihren Anfang nehmen soll, also daß er, Müller, solche Mühl samt den dazu gehörigen Wiesen hinführo besitzen und gebrauchen, auch dieselbige in gutem Bau und Besserung halten und mit zugehörigem Mahlgeschirr jederzeit versehen, soviel ihm möglich und dienlich sein wird, auch vorsätzlich daran keinen Schaden tun oder durch andere geschehn lassen, dagegen er, Hans Adam Trebus jährlich zu einer gewissen Pacht gute gangbare Früchte Kaufmannsgut sechzehn Malter Korn und acht Simmern Korn Limburger Maß zu liefern, welche jedesmal zu Ende des Jahres ohne Gebühr abstatten und bezahlen, in der Mühle ohne Vorbewußt keinem fremden weniger leichtfertigen Gesinde Unterschleif geben, auch sich selbst jederzeit sonderlich gegen seine vorgesetzten Obervorsteher und angehörigen Mahlgäste als einem treuen Müller eignet und gebührt wohl verhalten und die Wassergräben zu gebührender Zeit putzen und säubern, auch das Feuer wohl in acht nehmen und den Schornstein jedes Jahr zu rechter Zeit säubern und fegen lassen soll. Wann diese sechs Jahr zu Ende gelaufen, soll ihm auf sein gebührliches Nachsuchen und Anhalten die Mühle vor anderen wieder gegönnt werden, er aber bei seinem Abschied schuldig sei, die Mühle wiederum also gleich wie ihm selbige vermög vorhergegangener Schauung übergeben worden, solche wiederum zu liefern, hat obgenannter Johann Adam Trebus, der Müller, mit gegebener Hand an Eidesstatt angelobt und bestätigt, wie nicht weniger seine Schwiegermutter Katharina Stamm in Walsdorf sein des Müllers und seiner Ehefrau zukommendes Anteil an Hab und Gut sowohl als sein Vieh verunterpfändet, falls er den versprochenen Maßen nicht nachkommen würde, das Kloster sich daran erholen möge und könne. Zu mehrerer Bekräftigung ist das Kanzlei-Secret-Insigel beigedrückt worden. Idstein, den 26.Februar 1686.“ Schon vor Ablauf der sechsjährigen Pachtzeit wurde am 2. Juni 1690 von Amts wegen ein „Concept eines Erbverlyhes der Clostermühl zu Walsdorf an Hans Adam Trebußen“ angefertigt mit der Begründung, daß man so großen Baukosten zuvorkommen und die Gefälle des Klosters verbessern könne.   Der Erbleiher sollte 200 Gulden hinterlegen und jährlich die gleichen Abgaben entrichten und Auflagen erfüllen, die auch im Pachtvertrag vorgesehen waren. Von dem Umstand, daß die Erben des Pächters und deren Nachkommen die Mühle betreiben könnten, versprach man sich ein größeres Interesse an den Baulichkeiten, den Einrichtungen und ihrer Arbeit. 

Ob schon ein Vertrag mit Hans Adam Trebus zustande kam, ist nicht bekannt. Ebensowenig wie lange Trebus auf der Mühle saß. Im Januar 1697 wird jedenfalls Sebastian Schmidt, Sattelknecht unseres Herrn, als neuer Klostermüller genannt. Dieser ist zwischen 1695 und Januar 1697 nach Walsdorf gekommen und betrieb die Mühle bis zu seinem Tod im Jahre 1720. Auf ihn folgte sein Sohn Johann Philipp, der aber schon 2 Jahre später im Alter von 27 Jahren starb. Philipp Daniel Seyberth  heiratete dessen Witwe, eine geborene Liel, und wurde Klostermüller. Für vier Generationen blieb die Mühle in der Hand von Angehörigen der Sippe Seyberth. Also muß man wohl davon ausgehen, daß schon mit Sebastian Schmidt ein Erbleihvertrag abgeschlossen worden war.  

Quellen: HStA Wbn Abt.133, Herrschaft Idstein; Walsdorfer Kirchenbuch I 

Helmuth.Leichtfuß.

Gemeindeämter in der 2. Hälfte des 17.Jhdts.

Das Gericht 

Neben dem Schultheißen gehörten das Gericht, der Bürgermeister und die Beigänger zur Leitung des Fleckens. Das Gericht bestand aus 6 Gerichtspersonen oder Gerichtsschöffen, die, wie der Schultheiß, auf Lebenszeit bestimmt waren. Zu den Hauptaufgaben des Schultheißen und des Gerichts gehörten das „Beed setzen“, d.h.die an den Landesherrn abzuführende Grund- und Gebäudesteuer festzusetzen, die Rügetage auf Aschermittwoch abzuhalten, Grundstücksverträge zu bestätigen, Aufträge für öffentliche Arbeiten zu vergeben, Verträge mit den Hirten, dem gemeinen Bäcker und dem gemeinen Schmied abzuschließen und den Flecken gegenüber dem Amt zu vertreten. 1676 erhält jede Gerichtsperson als Gebühr für das Beedsetzen 12 Albus. „Item, weil keine Mahlzeit gehalten jedem Gerichtsmann und Schultheißen vor die trockene Mahlzeit zahlt 14 Albus. Item Bürgermeister und 2 Vorgänger Ihr Gebür, jedem 6 Albus, Item vor die trockene Mahlzeit jedem 14 Albus.“ In der Regel gab es nach dem Beedsetzen und den Rügetagen auf Kosten des Fleckens eine Mahlzeit, wie überhaupt der Abschluß von Verträgen oder das Verdingen öffentlicher Arbeiten regelmäßig von den Beteiligten begossen wurde. 

Folgende Personen begleiteten in der 2.Hälfte des 17.Jhdts das Amt des Gerichtsschöffen: 

GEIß, Philipp (+ 1672) 
HIRTES, Georg Daniel (+ 1709) 
HOFMANN, Philipp (+ 1667)
KOLB, Jakob ( + ?)
LEHMANN, Matthes (+ 1677) 
LEHMANN, Hans Adam (+1733)
LEICHTFUß, Bernhard (+ zw.1692 u.1696)
OCHS, Johannes (+ 1677)
PREUßER, Balthasar (+ 1689/90)
SEYBERTH, Philipp (+1667)
SEYBERTH, Daniel (+ vor 1695)
ULLIUS, Hans Peter (+ vor 1688)
VIETOR, Hans Jakob (+ 1720)
WASSUM, Hans Jakob (+ 1713)
WEIßWECK, Philipp Jakob (+ 1705)
WEYGAND, Hans Philipp (+ nicht vor 1698)
ZEIGER, Philipp Ebert (+ nicht vor 1687)

Bürgermeister und Beigänger

Der Bürgermeister hatte die Gemeindekasse für ein Jahr zu verwalten. Er wurde jährlich Anfang November bestimmt und war verpflichtet, das Amt anzunehmen, es sei denn, daß gewichtige Gründe entgegenstanden. So brauchte 1669 Daniell Gell das Bürgermeisteramt „wegen übel Hörens“ nicht zu übernehmen, mußte dafür aber 4 Gulden in die Gemeindekasse zahlen. Das Haushaltsjahr ging von Martini (11.November) bis zu Martini. Die Einnahmen und Ausgaben hatten in der zweiten Hälfte des 17. Jhdts eine durchschnittliche Größenordnung von 230 Gulden. Von den jährlichen Beed- und Bannweingeldeinnahmen von durchschnittlich 122 Gulden waren gleichbleibend für die ganze Zeit 57 fl und 7 Alb. an Herrengeld, 26 fl Bannweingeld und 7 fl „Kürbegeld“ nach Idstein abzuführen. Dem Flecken verblieben also etwa 32 fl. Die Gemeinderechnungen aus der 2.Hälfte des 17.Jhdts sind leider nicht vollständig erhalten. Für die nachstehenden Jahre wurden die Amtsinhaber aus den Jahresrechnungen bzw. aus dem Gerichtsbuch ermittelt. 

1651 WEYGAND, Matthes 1684 LEICHTFUß, Bernhard
1655 SCHERER, Jakob 1685 ZEIGER, Hans Adam
1663 LEICHTFUß, Bernhard 1686 ZEIGER, Hans Philipp
1664 ZEIGER, Christian 1687 WEYGAND, Hans Philipp
1665 SEYBERTH, Philipp 1688 WASSUM, Hans Jacob
1666 KREPPEL, Adam 1689 RÜGER, Tobias Karl
1667 HEILER, Merten 1690 VIETOR, Hans Jakob
1668 GEIß, Johann Philipp 1691 HIRTES, Georg Daniel
1669 KÜSTER, Hans Wilhelm 1692 ZEIGER, Philipp Christian
1670 SCHEURER, Hans Erich 1693 BIND, Ernst
1671 KOLB, Jakob 1694 WEIßWECK, Philipp Jakob
1672 OCHS, Philipp Erich 1695 SCHÄFER, Philipp Eberhard
1674 THIEL, Hans 1696 PLETZ, Philipp Jakob
1675 ULLIUS, Hans Peter 1697 WASSUM, Hans Jakob
1676 MERTENS, Peter 1698 SAUER, Hans Peter
1677 ZEIGER, Philipp Ebert 1699 KÜSTER, Konrad
1679 KILIAN, Wenzel
1683 SCHWARZ, Cornelius

Über die Aufgabe der Beigänger gibt eine Notiz im Gerichtsbuch aus dem Jahre 1669 Aufschluß. Dort heißt es:“ Hans Krug, als der gemeindt geleuth, er zu haus gewesen, aber nicht erschienen, ihm 2mahl durch den Beygänger Bescheiden lassen bis er kommen, hernach noch unnütze Worte geben, ich (d.i. Johannes Seypel) wolle ihn und sein Schweher aus dem Flecken treiben.“ Daß es nicht immer reibungslos abging, wenn der „Gemeindediener“ einen Auftrag zu erledigen hatte, zeigt neben der obigen Notiz ein weiterer Eintrag aus dem Jahre 1677, wonach „Hans Philipp Weygand wegen etlicher unnützen worthen gegen den Beygänger bei der Gemeindt“ 15 Albus zahlen mußte. 

Schützen

Am Aschermittwoch wurden jeweils 6 Schützen, für jeden Werktag einen, angenommen. Die von ihnen beobachteten Verstöße gegen bestehende Vorschriften wurden auf den Rügetagen vor versammelter Gemeinde öffentlich gerügt und geahndet. Von seiten der Gemeinde wurde streng darauf geachtet, daß die Schützen ihren Dienst gewissenhaft ausübten. Wer seinen Schützendienst nicht versah oder keine Rüge angebracht hatte, mußte mit einer Strafe rechnen. (Vergl.Bü.Br.Nr.55, S.12 f.) 

Born- oder Brunnenmeister 

Angaben über die Brunnenmeister sind nur gelegentlich gemacht. 1663 und 1665 wird Johannes Sauer und 1666 Philipp Weißweck angegeben. Johannes Sauer erhält „wegen seiner Müheverwaltungen 1 fl, 10 Alb.  Außerdem werden ihm 1665 „vor 225 neuen rören zu born undt zu legen 22 fl, 15 Alb., und vor 38 alten rören zu legen 15 Alb.“ ausgezahlt. 1691 wird Claß Scherer als Brunnenmeister genannt und von 1694 bis zu seinem Tod 1698 Johannes Taglöhner. Diese bekamen als Vergütung für ihre Arbeit jeweils 4 fl aus der Gemeindekasse. Johannes Taglöhner hatte schon früher 1677 und 1681 den Born versehen und dafür ein
geringeres Beisaßgeld bezahlt. 

Spießmann

Zweimal wird ein Spießmann erwähnt. 1651 erhält Johannes Ochs „vor den Spieß, welcher täglichen durch die gemein getragen wirdt“ 15 Alb. Der Spieß ist ein Zeichen für das Recht der Gemeindeobrigkeit, Vergehen gegen die geltende Ordnung zu strafen und z.B.Diebe festzusetzen. 1677 wird im Gerichtsbuch vermerkt, daß der Beisaß Johannes Kottmann den „Spieß- und Bottengang versehen“ soll, wenn er zu Hause ist. 

Quellen: Walsdorfer Gemeinderechnungen; Walsdorfer Gerichtsbücher I und II; Walsdorfer Kirchenbuch I

Helmuth Leichtfuß

Foto-Ausstellung vom 12.11. – 14.11.1994

Vor zwei Jahren wurde in der Jahreshauptversammlung des Bürgervereins der Beschluß gefaßt, wieder eine Fotoausstellung auszurichten. Unmittelbar danach begann der Fotoarbeitskreis, bestehend aus den aktiven Mitarbeitern Irmgard Fritz, Hermann Menzel, Erich Hohl, Erich Roth und Amanda Grabosch mit den Vorarbeiten. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit Hedwig und Gunter Heinig, unseren Fotographen.  Über 300 Bilder aus unseren Archivmappen hatten wir zunächst für die Ausstellung ausgewählt, und schließlich waren 357 ausstellungsfertige Bilder parat. 181 davon waren noch von der Fotoausstellung vor 11 Jahren vorhanden. 176 weitere Bilder wurden von Gunter Heinig von den Archiv-Exemplaren reproduziert und von uns im Archivraum aufgezogen und ausstellungsbereit gemacht. Das älteste Bild – eine Schulklasse mit Lehrer – stammte von 1877! Die großen Bilder (1 m x 1,30 m) sowie die umfangreiche Scheinwerferbeleuchtung entstanden in der Werkstatt von Gunter Heinig. Wir erstellten einen kleinen Katalog, in dem die Bilder nach Themen und Zeit geordnet in ein passendes Nummernsystem eingebracht sind. Die Stellwände besorgten wir von

  • der Stadt Bad Camberg,
  • der Kreisbildstelle des Rheingau-Taunus-Kreises,
  • der Volks- und Raiffeisenbank Idstein und
  • dem Kalmenhof Idstein.

Sacha Hartmann transportierte sie pünktlich und zuverlässig. Fleißige Vereinsmitglieder halfen uns beim Aufbau der Ausstellung. Ihnen sei hiermit herzlichst gedankt. Die Ausstellung wurde vom Vereinsvorsitzenden Dieter Thielmann und dem Magistratsmitglied Felix Hartmann als Vertreter der Stadt Idstein eröffnet. Der aktuelle Arbeitskreis besorgte mit seinem Team die Kaffee- und Kuchentheke, damit sich die Besucher erfrischen konnten. 523 Besucher schrieben sich in unsere Ausstellungsliste ein und füllten zusammen mit etlichen nichteingetragen Besuchern die „Spendenkanne“. Zusammen mit dem Erlös aus dem anschließenden Bilderverkauf wurden so die Kosten der Ausstellung ca. zur Hälfte gedeckt. Viele Besucher bedankten sich, zeigten sich sehr zufrieden und erfreut. Ein Besucher aus Esch, Herr Paul Heilhecker, früher Hammermühle, konnte eine Korrektur an dem Bild VII/3 vornehmen. Er sagte, er habe das gleiche Bild in Kleinformat noch zu Hause. Es handele sich hier nicht um französische, sondern um russische Kriegsgefangene im 1. Weltkrieg 1914 – 18. Diese hätten in Esch in der Landwirtschaft gearbeitet, seien nach Walsdorf zum Fotographen  ( Lehrer Jacob ) geführt worden, und er selbst sei als kleiner Bub mit anderen hinter ihnen hergelaufen. Der 6. Mann v.l. habe Jakob Tchitschenkow gehießen. In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den Walsdorfer Lehrer Wilhelm Jacob, den Foto-Chronisten im ersten Drittel dieses Jahrhunderts, hingewiesen, dem wir einen Großteil unseres Archivbestandes verdanken.  Ohne seine Aufnahmen wäre die Ausstellung in dieser Vielfalt nicht möglich gewesen. 

Amanda Grabosch

Redaktion: Monika Kiesau, Helmuth Leichtfuß, Manfred Wetzel