Die Machtergreifung der NSDAP in den Kommunen
Beim Ordnen der Bestände des Ortsarchivs stieß ich u.a. auch auf den AarBoten, das amtliche Verkündigungsblatt des ehemaligen Untertaunuskreises (UTK). Aus Neugierde blätterte ich die Ausgaben der Jahre 1930, 32, 33 und 34 durch und entdeckte neben anderem eine Übersicht über die Wahlen im UTK zur Nationalversammlung am 19.1.1919 und zu den Reichstagen von 1920 bis 1932 und die amtlichen Ergebnisse aus allen Kreisgemeinden zu der Reichstagswahl vom 5.3.1933 – Kommunalwahl vom 12.3.1933 -, Reichstagswahl und die Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund vom 12.11.1933 und die Volksabstimmung über die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers vom 19.8.1934.
Diese Dokumente sind sicher für viele Leser interessant, weil sie zeigen, wie sich die wichtigsten Parteien zwischen 1919 und 1933 in unserem Raum entwickelt haben, wie die Walsdorfer in den entscheidenden Jahren 1933 und 34 gewählt bzw. abgestimmt haben und wie sich die Walsdorfer Ergebnisse im Vergleich mit den Ergebnissen des Kreises und einzelner Nachbargemeinden darstellen.
Die Wahlergebnisse im UTK zur NV. und zum RT. von 1920 bis 1933
Die Übersicht zeigt deutlich, daß der Aufstieg der NSDAP erst nach 1928 begann. Bei der Reichstagswahl am 20.5.1928 erreichte sie im UTK lediglich 2,3 % der Stimmen in Deutschland 2,6 % und stand im Kreis noch an 7. Stelle, spielte also im Parteienspektrum nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Reichstagswahl im September 1930 schob sie sich mit 18,0 % der Stimmen im Kreis aber schon auf die dritte Stelle, hinter der SPD und der Landvolkpartei, vor. Ab den RT-Wahlen vom Juli 1932 wurde sie dann im Kreis mit über 50 % der Stimmen die stärkste Partei.
Am stabilsten erwiesen sich zwischen den Jahren 1920 und 1933 das Zentrum und die SPD, während die bürgerlichen Parteien DNVP, DVP, DDP (seit 1930 Deutsche Staatspartei) und kurzzeitig die Landvolkpartei verschwanden bzw. zur Bedeutungslosigkeit absanken.
Die Nationalsozialisten ergreifen die Macht in den Kommunen. Die letzten Kommunalwahlen vor dem rasanten Anstieg der NSDAP ab 1930 hatten in Preußen am 17. November 1929 stattgefunden. Dabei hatten die Nationalsozialisten im Kreis 5,2 % der Stimmen und in Walsdorf 1,2 % bekommen. Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Gewinne diese Partei bei den RT-Wahlen von 1930 bis 1932 erzielte, braucht man sich nicht zu wundern, daß durch Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Februar 1933, also ganze 5 Tage nach der Machtübernahme in Berlin, die bestehenden Gemeindevertretungen aufgelöst wurden. Die Partei hegte die Erwartung, mit einem Schlag auch in den Gemeinden, Kreisen und Kommunallandtagen die stärkste Partei zu werden, wenn nicht sogar die absolute Mehrheit zu erreichen. Die Neuwahlen sollten am 12. März 1933, eine Woche nach den Reichtags- und Landtagswahlen, stattfinden.
Am frühesten bekamen die Kommunisten die Folgen der sog. Machtergreifung zu spüren. Schon am 3. Februar 1933 veröffentlichte Landrat Dr. Pollack die Anordnung des Regierungspräsidenten, daß „wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit mit sofortiger Wirkung alle Versammlungen der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Nebenorganisationen unter freiem Himmel sowie alle von ihnen veranstalteten Aufzüge und Ansammlungen verboten“ seien, „nachdem die verfassungsmäßig gewährleistete Versammlungsfreiheit an überaus zahlreichen Orten in den letzten Wochen von Angehörigen der KPD zur Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mißbraucht worden ist.“
Am 9. März machte der Landrat bekannt, daß „kommunistische Druckschriften periodischer oder nichtperiodischer Art nicht mehr gedruckt, hergestellt, verbreitet oder eingeführt werden dürfen. Druckmachinen und Material, die zur Herstellung dienen könnten, sind polizeilich wegzunehmen. Alle kommunistischen Druckschriften sind zu beschlagnahmen.“
Für die Kreistagswahl im Untertaunuskreis waren folgende Wahlvorschläge zugelassen worden:
Nr. 1 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Nr. 3 Kommunistische Partei Deutschlands
Nr. 4 Deutsche Zentrumspartei
Nr. 5 Kampffront Schwarz-Weiß-Rot
Nr. 16 Handwerk und Gewerbe
Nr. 17 Nationaler Bürgerblock
Nr. 18 Sozialistische Kampfgemeinschaft
Von Walsdorf kandidierten für den Kreistag der Landwirt Ferdinand Seyberth auf Platz 7 der Liste der NSDAP, der Maurer Adolf Müller auf Platz 7 der Liste der SPD, der Landwirt Otto Seyberth auf Platz 2 der Liste Kampffront Schwarz-Weiß-Rot und der Spenglermeister Otto Heß auf Platz 11 der Liste Handwerk und Gewerbe.
Die folgende Übersicht enthält die Ergebnisse zu der Kreistagswahl vom 12.3.1933 und zum Vergleich die Ergebnisse der Kreistagswahl vom 17.11.1929 sowie die Sitzverteilung und den Stimmanteil der einzelnen Parteien in Walsdorf.
Die Übersicht zeigt deutlich, daß die Rechnung der NSDAP aufging. Sie konnte ihren Stimmenanteil von 5,2 % auf 58,9 % steigern und errang die absolute Mehrheit der Sitze im Kreistag. Gut hielt sich das Zentrum und mit Einschränkung auch die Linksparteien SPD und KPD. Die Wähler der Landvolkpartei, der DVP und Teile von Handwerk und Gewerbe dagegen gingen zur NSDAP bzw. zur Kampffront Schwarz-Weiß-Rot über. Von den Walsdorfer Kandidaten zogen Ferdinand Seyberth und Otto Seyberth in den Kreistag ein.
Die Wahlen zur Gemeindevertretung in Walsdorf
Für das Gemeindeparlament waren 12 Sitze zu vergeben. Zunächst auch hier die Ergebnisse vom 12. März 1933 und zum Vergleich die Ergebnisse vom 17. November 1929.
Auch hier zeigt sich dasselbe Bild. Die Wähler der Landvolkpartei und der Liste Handwerk und Gewerbe und ein kleiner Teil der früheren SPD-Anhänger wählten die Listen der NSDAP und der Kampffront Schwarz-WeißRot. Die SPD verlor zwar Stimmen, hielt sich aber ganz gut. Gewählt waren August Baum, Willi Becker, Otto Heß, Gustav Hohl, Ernst Lehmann, Hermann Leichtfuß, Adolf Müller, Emil Roth, Karl Ludwig Scheid, Karl Scheid, Gustav Schwarz und Otto Seyberth. Auf der Liste der NSDAP standen neben einigen Sympatisanten – keiner der Kandidaten war zu diesem Zeitpunkt schon Mitglied der Partei oder einer Organisation – auch Vertreter der Bauernschaft und des Handwerks.
Die Lebensdauer der am 12. März 1933 gewählten Gemeindevertretung war nur kurz. Ganz im Sinne einer Erklärung Hitlers vor den Reichsstatthaltern vom 6.7.1933 wurde im Dezember 1933 ein neues Gemeindeverfassungsgesetz erlassen.
Hitler hatte dort ausgeführt: „Die politischen Parteien sind jetzt endgültig beseitigt. Dies ist ein geschichtlicher Vorgang, dessen Bedeutung und Tragweite man sich vielfach noch gar nicht bewußt geworden ist. Wir müssen jetzt die letzten Überreste der Demokratie beseitigen, insbesondere auch die Methoden der Abstimmung und der Mehrheitsbeschlüsse, wie sie heute noch vielfach bei den Kommunen, in wirtschaftlichen Organisationen und Arbeitsausschüssen vorkommen, und die Verantwortung der Einzelpersönlichkeit überall zur Geltung bringen.“
Aufgrund des oben genannten Gesetzes wurden laut Bekanntmachung vom 30. Juni 1934 anstelle der gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister vom Landrat neue Schulzen und Schöffen berufen. Zum Bürgermeister von Walsdorf wurde Ferdinand Seyberth und zu Schöffen Otto Roth und August Eul ernannt. Am 10. Oktober 1935 wurden dann durch den Bürgermeister „auf Grund der Berufung durch den Beauftragten der NSDAP vom 25. Sept. 1935“ Ernst Lehmann I, Ernst Ochs, Karl Schauß und Otto Seyberth zu Gemeinderäten berufen. Aufgabe der Gemeinderäte war nach dem Gesetz, „den Leiter der Gemeinde zu beraten, seinen Entschlüssen und Handlungen im Volk Verständnis zu verschaffen und ihm die Nöte der Gemeinde und ihrer Glieder nahezubringen.“ Eine Kontrolle der Verwaltung im früheren Sinne stand den Gemeinderäten nicht zu. Die Beaufsichtigung war ausschließlich Sache der Aufsichtsbehörde.
Eine weitere Änderung besagte, daß „im Interesse einer sachlichen Arbeit in den Beratungen“ diese nicht öffentlich waren. Die letzte Sitzung der gewählten Gemeindevertretung fand am 8. November 1933 statt.
Die Walsdorfer Ergebnisse im Vergleich mit denen der Nachbargemeinden
Bei den Wahlen am 12.3.1933 betrug der Stimmenanteil der NSDAP für
in Walsdorf | den Kreistag 60,0% | das Gemeindeparlament 66,2% |
in Idstein | 54,4% | 58,3% |
in Wörsdorf | 57,4% | 62,4% |
in Walkabenstein | 50,8% | 56,9% |
in Esch | 58,1 % | 66,0% |
in Steinfischbach | 49,8% | 52,3% |
Das Durchschnittsergebnis im Kreis betrug 58,9 %.
Wahlen und Abstimmungen im Einparteienstaat
Es handelt sich um die Wahl zum Reichstag am 12. November 1933 und die Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund vom gleichen Tag und die Volksabstimmung über die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers vom 19. August 1934.
Da Deutschland seit dem Gesetz vom 14. Juli 1933 gegen die Neubildung von Parteien, das in § 1 ausdrücklich bestimmte, daß „in Deutschland als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ besteht, zum Einparteienstaat geworden war, sind neben den Ja-Stimmen besonders auch die Nein-Stimmen von Interesse.
So haben die Walsdorfer und die Nachbargemeinden abgestimmt:
Reichstagswahl 12.11.1933 | ||
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | |
Walsdorf | 97,2% | 2,8% |
Idstein | 96,6% | 3,4% |
Wörsdorf | 98,9% | 1,1 % |
Wallrabenstein | 94,0% | 6,0% |
Esch | 100,0% | 0,0% |
Ja-Stimmen | gültige Nein-St. | ungültige-St. | |
Walsdorf | 98,2% | 0,7% | 1,1 % |
Idstein | 98,6% | 0,7% | 0,7% |
Wörsdorf | 99,1% | 0,4% | 0,5% |
Wallrabenstein | 92,7% | 3,8% | 3,5% |
Esch | 100,0% | – | – |
Volksabstimmung vom 19.8.1934
Walsdorf | Ja-Stimmen93,5% | gültige Nein-St.4,0% | ungültige-St.2,5% |
Idstein | 93,2% | 4,9% | 1,9% |
Wörsdorf | 99,0% | 0,8% | 0,2% |
Wallrabenstein | 90,8% | 5,0% | 4,2% |
Esch | 98,2% | 0,9% | 0,9% |
Bemerkenswert sind m.E. zwei Dinge: Erstens war die Zustimmung zum Austritt aus dem Völkerbund höher als die Zustimmung zur Partei für den Reichstag. Die Behandlung Deutschlands nach dem verlorenen Krieg durch die Siegermächte war offensichtlich noch nicht verwunden. Zweitens gab es bei allen drei Veranstaltungen mehr gültige Nein-Stimmen als ich vermutet hätte, bei der Volksabstimmung 1934 in allen fünf Gemeinden sogar mehr als im November 1933.
Helmuth Leichtfuß
Aus dem Circularbuch
Das Herzogliche Amt zu Idstein an die sämtlichen Herrn Schultheißen des Amtes
Die Feier der Sonn- und Festtage betreffend
Sie haben in ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß an Sonn- und Festtagen
1. Aller Handel und Verkehr mit den Juden verboten, daß namentlich die Letzteren alsdann keine Gelder an den Orten beitreiben, keine Händel abschließen und die Herzoglichen Schultheißen diese nicht protokollieren dürfen.
2. Während des Gottesdienstes keine Wirtshäuser besucht werden dürfen und alle Kaufmanns- und Krämerläden geschlossen sein müssen, auch das Auf- und Abladen von Kaufmannsgütern und anderen Waren und Gegenständen auf die Sonntage, ohne vorherige Anzeige und Erlaubnis des betreffenden Herrn Geistlichen, der solche nur erteilen wird, wenn besondere Gründe dafür vorhanden sind, verboten ist.
3. Alle ökonomischen und sonstigen Arbeiten außerhalb dem Hause z. B. Futtermachen und -holen, Auswaschen der Wäsche an Brunnen und Bächen, Trocknen derselben auf öffentlichen Plätzen oder in andern auf die Straße stoßenden Wege, in Gärten, Kälberhetzen usw. untersagt ist, desgleichen
4. alles Musizieren und alle Aufzüge vor und während des Gottesdienstes, ingleichen das bei Hochzeiten und anderen Veranlassungen, und
5. daß jungen Leute vor Erreichen des 18. Lebensjahres nur im Beisein ihrer Eltern und Vormünder das Besuchen der Wirtshäuser gestattet ist.
Wer gegen eine dieser Verfügungen resp. Verbote handelt, verfällt in eine Geldstrafe von 1 bis 5 Gulden oder auch bei Zahlungsunfähigkeit in eine Arreststrafe von 1 bis 5 Tagen. Besonders streng wird gegen die Wirte verfahren werden, welche Trinkgelage an Sonn- und Festtagen vor und während des Gottesdienstes in ihren Häusern dulden oder junge Leute, die das 18. Lebens-jahr noch nicht erreicht haben, aufnehmen.Von den angesetzt werdenden Geldstrafen erhält der Denunziant die Hälfte, und es werden besonders die Herrn Schultheißen und Kirchenvorsteher streng darauf achten, daß die Verbote nicht übertreten und etwaige Übertreter zu Anzeige zu bringen.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird bemerkt, daß Reisende auch während des Gottesdienstes Aufnahme in den Wirtshäusern finden müssen, und daß solchen Leuten, die von anderen Orten zum Besuch der Kirchen an einem Ort kommen, ein kurzer Aufenthalt vor dem Beginn des Gottesdienstes in den Wirtshäusern gestattet werden kann.
Idstein, den 4. August 1841 Halbey
Infolge des Reskripts (Verfügung) Herzoglicher Landesregierung vom 27. Dezember 1842 werden nachfolgende Bestimmungen in Erinnerung gebracht und die genaue Befolgung derselben anempfohlen
1. An solchen Orten, wo die Einwohner teils evangelisch, teils katholisch sind, müssen öffentliche Arbeiten während des Fronleichnams und Karfreitags unterbleiben.
2. Treibjagden dürfen an Sonn- und Festtagen nicht vorgenommen werden
3. In evangelischen Orten oder in denjenigen, wo die Einwohner gemischter Religion sind, dürfen an Sonn- und Feiertagen, auf welche das Fest zur Erinnerung der während des Jahres Verstorbenen fällt, keine Tanzmusik gestattet werden.
4. Erst nach dem beendigten Nachmittagsgottesdienst dürfen Tanzmusiken, Kegelschieben und andere öffentlichen Belustigungen beginnen.
5. Militärische Übungen dürfen während des Vormittagsgottesdienstes und in der Nähe der Kirche nicht stattfinden.
6.Es ist möglichst Bedacht darauf zu nehmen, daß alles unterbleibt, wodurch die häusliche Andacht, der kirchliche Gottesdienst und überhaupt die Sonn- und Festtagsfeier Störungen erleiden könnte. Alle Bestimmungen in dem amtlichen Ausschreiben vom 4. August 1841 werden hiernach besonders in Erinnerung gebracht.
Idstein, den 16. Februar 1843 Halbey
Neues aus der Ortsbeiratssitzung vom 23. September 1996
Die letzte Ortsbeiratssitzung hatte als Schwerpunkt die Behandlung von Bauplätzen in der Gemeinde Walsdorf Aus diesem Grund waren von der Stadt Idstein Herr Bürgermeister Müller, Frau Fix, Frau Richter, Herr Eger, Herr Hartmann, Herr Hoffmann sowie Herr Roos anwesend.
Weiterhin konnten die Stadtverordneten, Herr Wenig und Herr G. Müller, begrüßt werden.
Zum Punkt 1. der Tagesordnung „Bürgerfragestunde“ kamen einige interessante Themen zur Diskussion:
1.1 Verkehrsregelung der Radwege
Nach Ansicht einiger Besucher können für Benutzer des neuen Radweges Verkehrsgefährdungen durch die anliegenden Landwirte entstehen. Nicht nur die Pflege der anschließenden Felder durch landwirtschaftliche Geräte, die beim Wenden in den Radweg hineinragen können, kann dazu führen, sondern auch das Überfahren des Radweges aus den Feldwegen heraus. Aus diesem Grund wurde die Stadt Idstein gebeten, entsprechende Verkehrsschilder aufzustellen.
Es muß auch für die Radfahrer klar sein, daß sie nicht überall Vorfahrt haben.
1.2 Zustand einiger Bürgersteige
Auf den Hinweis eines Bürgers, daß mindestens in der Untergasse erhebliche Mängel der Bürgersteige vorliegen, sagte der Bürgermeister Ausbesserung der gefährdenden Löcher zu.
1.3 Durchgangsverkehr in der Untergasse
Dieses Dauerthema soll durch mehr Kontrollen zumindest reduziert werden. Als weiterer Punkt wurde der erhebliche Gewerbeverkehr in der Untergasse genannt, der zu größeren Behinderungen führt.
1.4 „Herrenlose“ Hunde
In letzter Zeit ist vermehrt zu beobachten, daß streunende Hunde die Straßen und Bürgersteige verunreinigen und z.T. auch Spaziergänger angehen. Auch in diesem Fall will die Stadt Idstein vermehrt Prüfungen vornehmen.
Punkt 2 „Baulandausweisung Idstein-Walsdorf`
Seit vielen Jahren sind die fehlenden Bauplätze in Walsdorf ein Dauerbrenner im Ortsbeirat. Da selbst einheimische junge Leute keine Möglichkeit finden, in Walsdorf zu bauen, ist eine Abwanderung zu beobachten. Baulücken werden immer knapper und der Ausbau der Scheunenfront zu Wohnraum ist auch nicht immer so leicht zu machen.
Von Herrn Bürgermeister Müller wurde auf die Defizite der Stadt Idstein hingewiesen, welche keine großen Ausgaben in der nächsten Zeit zulassen.
Die Stadtverwaltung stellte in Aussicht, daß das vorgesehene Baugebiet „Auf der Weide“ von der Siebenmeisterbrücke an bis zur Idsteinerstraße in 2 – 3 Jahren seiner Bestimmung zugeführt werden kann.
Der Ortsbeirat bat die Stadtverwaltung, dafür Sorge zu tragen, daß die im bestehenden Flächennutzungsplan ausgewiesenen Widmungen der Gebiete „Beckersgraben“ und „Auf der Insel“ fortgeschrieben werden.
Punkt 3 „Umsetzung der vergangenen Haushaltsanträge“
3.1 Folgende Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. bereits durchgeführt:
Der Entlastungskanal Ecke Weidestraße/Taunusstraße wird 1998 verlegt werden zusätzliche Tischwagen für das DGH wurde angeschafft.
Hinsichtlich Aufstellung von Sandkasten und Spielgeräten auf der Wiese hinter dem Clubraum der DGH-Gaststätte wurde mit dem Pächter der Gaststätte eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen
3.2 Die nun bereits mehr als 2 Jahre anstehende Maßnahme zur Installation der Netzbrücke „Koppenhagen“ auf dem Spielplatz „An der Siebenmeisterbrücke“ soll gem. Aussage der Stadtverwaltung kurzfristig eingeleitet werden, wobei eine Netzbrückentype ausgewählt werden soll, die sich für eine Freiaufstellung eignet.
3.3 Der Ausbau des Weges am Knallbach (Bachgarten bis Trafohaus) ist in Auftrag gegeben worden.
3.4 Die Fahrbahndecke der Zufahrt am Knallbach muß noch nachgebessert werden.
Punkt 4 „Verschiedenes“
4.1 Der OBR hatte eine Ergänzung der Grillplatzordnung vorgeschlagen, die stärker die Bedürfnisse Walsdorfs sowie der Anlieger berücksichtigt. Daraufhin stellte die Stadtverwaltung eine eigene Grillplatzordnung zu, die vom OBR nicht akzeptiert werden konnte, da sie neutral formuliert war. Die Stadtverwaltung wird zu den vom OBR vorgeschlagenen zusätzlichen Regelungen kurzfristig Stellung nehmen.
4.2 Über die Baufälligkeit des Anwesens Kremer in der Klostergasse sind von der Stadtverwaltung die zuständigen Kreisbehörden informiert worden.
4.3 Die unpraktikable Schaltung der Abluftanlage der Duschen im DGH muß geändert werden. Bisher ist diese mit einer Wochenzeitschaltuhr gesteuert, die entsprechend angepaßt werden kann. Des weiteren ist Handbetrieb möglich. Die Schaltung befindet sich aber in einem Raum, der nicht frei zugänglich ist. Eine gewünschte Sensorenlösung wird als zu teuer gesehen, lt. der Stadtverwaltung reichen die jetzigen Möglichkeiten aus.
4.4 Der OBR befürwortet den Antrag des Musikvereins Walsdorf, einen bisher leerstehenden Raum im Untergeschoß des DGH als Lagerraum für Instrumente und Ausrüstung zu nutzen.
4.5 Die Stadtverwaltung bittet den OBR, die Möglichkeit der Aufstellung eines Altkleider-Sammelcontainers des DRK in Walsdorf zu prüfen. Der OBR wird hierzu in der nächsten OBR-Sitzung Stellung nehmen.
4.6 Die Schloßhalterungen an den Toren des neuen Friedhofteiles sind entwendet worden und müssen ersetzt werden.
4.7 Der Bürgersteig der Bruderbergstraße muß unbedingt repariert werden. Besonders betroffen ist die Seite zum Friedhof. Diese Aufwendungen müssen im Nachtragshaushalt `97 aufgenommen werden.
4.8 Bei Veranstaltungen von Vereinen im DGH besteht Bedarf zur Lagerung von Getränken. Weiterhin bestehen bauliche Probleme mit der jetzigen Ausschankmöglichkeit, so daß eine zusätzliche Theke für Veranstaltungen positiv wäre. Für eine langfristige Lösung sieht die Stadt Idstein die jetzige Bücherei als geeignet an.
4.9 Die vorhandene Außentreppe am Feuerwehrgerätehaus leidet unter den Witterungsverhältnissen. Seit 1,5 Jahren besteht auch hier Schriftverkehr; Problem ist das fehlende Geld im Haushalt.
4.10 Ein Fußweg zur B 8 fällt unter „wünschenswert“, d.h., im Augenblick ist dafür kein Geld vorhanden.
4.11 Der Dammweg müßte mit seinen vorliegenden Ausspülungen beseitigt werden, eine Instandsetzung des Platzes um die Linde ist zu teuer.
Dieter Thielmann
Klostergüter
Aus dem Vereinsleben des Bürgervereins
Jahreshauptversammlung
Die Mitglieder des Bürgervereins waren zur Jahreshauptversammlung am 15.11.1996 in die „Bauernstube“ eingeladen.
Es waren 28 Personen erschienen. Sie hörten die Berichte des Vorsitzenden und der Sprecher der Arbeitskreise über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. Der Kassenbericht des Kassierers war umfassend und korrekt, was die Kassenprüfung bestätigte. Der Vorstand wurde einstimmig bei eigener Enthaltung entlastet. Die anstehende Neuwahl des Vereinsvorstandes wurde unter Leitung von Herrn Helmut Leichtfuß durchgeführt. Der Vorstand besteht nun aus folgenden Personen:
1. Vorsitzender Herr Dieter Thielmann
2. Vorsitzender Herr Günter Volkmar
Kassierer Herr Felix Hartmann
Schriftführerin Frau Monika Kiesau
Sprecherin des Foto-Arbeitskreises Frau Amanda Grabosch
Sprecherin des Aktuellen Arbeitskreises Frau Rosemarie Friedrich
Für das Arbeitsjahr 1997 hat der Vorstand folgende Veranstaltungen und Vorhaben mit dem entsprechenden Haushaltsplan vorgestellt, welche die Versammlung genehmigte:
Am 25.1.1997 wird in der Bücherei die Lesung „Der Postraub zu Würges“ stattfinden.
Der Bürgerverein plant im Februar einen Allparteienabend zur Kommunalwahl 1997.
Ein Tanzabend ist für Ende Februar/Anfang März 1997 vorgesehen.
Das Spezialitätenessen ist für den 19.4.1997 geplant. Diesmal sind wir bei „Bella Italia“ zu Gast.
Am 25.5.1997 wird eine Wanderung zu den „Klostergütern“ unter der Leitung von Herrn Helmut Leichtfuß durchgeführt. Beachten Sie die hierzu diesem Bürgerbrief beigefügte Karte und Ausführungen zum Thema im letzten Bürgerbrief.
Das traditionelle Gassenfest findet am 15.6.1997 statt.
Für September 1997 ist ein Dia-Vortrag auf der großen Leinwand im Dorfgemeinschaftshaus vorgesehen und im späteren Herbst ein Spanferkel-Essen.
Die Blumenschmuckbewertung wird auch im nächsten Sommer erfolgen.
• Die zusätzlichen Öffnungszeiten der Bücherei wird der Verein weiterhin finanzieren. Drei weitere Informationstafeln sollen an historischen Gebäuden angebracht werden.
Herr Helmut Leichtfuß hat noch einen erheblichen Restposten des von ihm geschriebenen „Ortssippenbuches“. Diese Bücher kauft der Verein auf und bietet sie Interessenten an. Die Schrift „Walsdorfs Freiheitsrechte“ von Gerhard Buck kann ebenfalls über den Verein erworben werden.
• Zur Zeit hat der Verein 117 Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder sollte wachsen! Dafür möchten wir auch hier im Bürgerbrief werben. Der Vorstand würde es sehr begrüßen, wenn der speziell für Walsdorfer Belange engagierte Verein mehr Mitglieder hätte, die die Vereinsarbeit unterstützen.
Monika Kiesau
Das Ortssippenbuch
Noch immer sind Ortssippenbücher zu bekommen! Der Nutzen für Walsdorfer Familien sollte bedacht werden. Sinnvoll könnte der Besitz eines solchen Buches für jedes Kind einer Familie sein: Nachforschungen zur Familienherkunft werden so in späteren Jahren vielfach erleichtert. Familien mit mehreren Kindern sollten dabei überlegen, ob nicht gerade ein mehrfacher Erwerb des Buches und seine Weitergabe an die Kinder, d.h. an die kommende Generation, zur Dokumentation und Erstellung von Stammbäumen der Familie sinnvoll sein kann. Da Weihnachten vor der Tür steht, bietet sich dabei das Buch natürlich auch als Geschenk für Kinder an, die bereits das Elternhaus verlassen haben und evtl. auswärts wohnen. Da aus Datenschutzgründen lebende Personen nicht erfaßt sind, können aktuelle Nachfragen über Herrn Leichtfuß vorgenommen werden. Hier und über den Bürgerverein können auch noch weiter Ortssippenbücher erhalten werden.
Monika Kiesau
Bürgerverein Walsdorf e.V.
Liebe Leserin, lieber Leser des Bürgerbriefes,
wir hoffen, daß Ihnen auch diese Ausgabe gefallen hat. Mit den darin enthaltenen Informationen zum Ortsgeschehen sowie zur Historie von Walsdorf haben wir hoffentlich eine Mischung gefunden, die Sie schon auf die nächste Ausgabe warten läßt.
Dieser Bürgerbrief ist eine der Aktivitäten unseres Vereins. Eine ganze Reihe weiterer Aufgaben haben wir uns auch in der letzten Jahreshauptversammlung wieder vorgenommen. In unserer Satzung steht dazu in § 2 zum Zweck des Vereins:
Der Bürgerverein ist ein Zusammenschluß von Bürgern, die an Walsdorfs Vergangenheit und seiner weiteren Entwicklung interessiert sind.
Er hat den Zweck
a) sich mit der Geschichte Walsdorf zu beschäftigen und die Ergebnisse zu veröffentlichen,
b) die Ereignisse der letzten Jahrzehnte für spätere Zeiten festzuhalten,
c) sich an der Lösung aktueller Probleme in Walsdorf und an der Gestaltung des örtlichen Lebens zu beteiligen.
Es werden Arbeitskreise (Aktueller- und Fotoarbeitskreis) gebildet, die sich mit den genannten Aufgaben beschäftigen. Die Ergebnisse werden allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten in öffentlichen Veranstaltungen bekanntgemacht.
Der Bürgerverein ist parteipolitisch und konfessionell nicht gebunden.
Genau die vorgenannten Aufgaben werden auch heute noch in den beiden Arbeitskreisen behandelt, diskutiert und ausgeführt. Dabei reicht das Spektrum von der Katalogisierung von alten Bildern bis zur Fotoausstellung im Fotoarbeitskreis bzw. der Ausrichtung des Gassenfestes bis zu Allparteienabenden für z.B. Bundestags-, Landtags-, Stadtparlament oder Ortsbeiratswahlen durch den aktuellen Arbeitskreis.
Wir suchen auf der einen Seite weitere aktive Mitglieder in den Arbeitskreisen, aber auch Bürger, die gerne mit ihrem Beitrag von derzeit DM 15,00/Jahr den Verein unterstützen wollen.
Aus diesen Gründen würde sich der Vorstand freuen, wenn Sie sich bei Interesse an uns wenden würden:
1. Vorsitzender: Dieter Thielmann, Untergasse 12 Tel. 06434/6109
2. Vorsitzender: Günter Volkmar, Querstraße 2 Tel. 06434/6193
Wir freuen uns auf Ihre Reaktion.
Dieter Thielmann Günter Volkmar
Redaktion:
Monika Kiesau, Helmuth Leichtfuß, Manfred Wetzel