Die Machtergreifung der NSDAP in den Kommunen
Vorbemerkung:
Aus Versehen waren im Bürgerbrief Nr. 67 einige entscheidende Statistiken nicht abgedruckt worden. Deshalb waren ein angemessenes Verständnis der Darlegungen und die Überprüfung der vorgenommenen Wertungen nicht möglich. Im folgenden erscheint nun der vollständige Text.
Beim Ordnen der Bestände des Ortsarchivs stieß ich u. a. auch auf den Aar-Boten, das amtliche Verkündigungsblatt des ehemaligen Untertaunuskreises (UTK). Aus Neugierde blätterte ich die Ausgaben der Jahre 1930, 32, 33 und 34 durch und entdeckte neben anderem eine Übersicht über die Wahlen im UTK zur Nationalversammlung (NV) am 19.1.1919, zu den Reichstagen von 1920 bis 1932, die amtlichen Ergebnisse aus allen Kreisgemeinden zu der Reichstagswahl vom 5.3.1933, der Kommunalwahl vom 12.3.1933, der Reichstagswahl und zur Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund vom 12.11.1933 und der Volksabstimmung über die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers vom 19.8.1934.
Diese Dokumente sind sicher für viele Leser interessant, weil sie zeigen, wie sich die wichtigsten Parteien zwischen 1919 und 1933 in unserem Raum entwickelt haben, wie die Walsdorfer in den entscheidenden Jahren 1933 und 34 gewählt bzw. abgestimmt haben und wie sich die Walsdorfer Ergebnisse im Vergleich mit den Ergebnissen des Kreises und einzelner Nachbargemeinden darstellen.
Die Wahlergebnisse im UTK zur NV. und zum RT. von 1920 bis 1933
Wahlen NV Reichstag |
19.1.19 6.6.20 4.5.24 7.12.24 20.5.28 |
Wahlbeteiligung – 75 % 75 % 68 % 66 % |
NSDAP – – 1.3 % 0.6 % 2.3 % |
DNVP 2.8 % 5.6 % 8.5 % 7.3 % 2.3 % |
DVP 12.5 % 34.0 % 36.0 % 32.7 % 8.2 % |
DDP 33.0 % 14.3 % 8.8 % 11.1 % 6.1 % |
Landvolkpartei – – – – 35.0 % |
Wirtschaftsp. – – 1.0 % 0.8 % 1.5 % |
Zentrum 15.7 % 10.9 % 10.6 % 11.3 % 9.1 % |
SPD 35.4 % 26.5 % 26.9 % 32.0 % 28.1 % |
USPD 0.6 % 8.7 % 0.8 % 0.3 % 0.1 % |
KPD – – 5.6 % 3.5 % 3.8 % |
Sonstige – – 0.5 % 0.1 % 3.3 % |
Wahlen Reichstag |
14.9.30 31.7.32 6.11.32 5.3.33 |
Wahlbeteiligung 73.3 % 90 % keine Angaben |
NSDAP 18.0 % 56.9 % 54.9 % 63.5 % |
DNVP 1.5 % 2.9 % 2.8 %* 4.7 %* |
DVP 5.7 % 2.1 % 3.2 %** 1.6 %** |
DDP 3.2 % 0.6 % 0.6 % 0.6 % |
Landvolkpartei 24.1 % 1.0 % – – |
Wirtschaftsp. 2.5 % 0.2 % – – |
Zentrum 9.4 % 9.6 % 8.4 % 8.2 % |
SPD 26.0 % 20.0 % 17.3 % 15.8 % |
USPD 0.1 % – – – |
KPD 5.4 % 5.8 % 9.9 % 5.0 % |
Sonstige 4.2 % 0.9 % 2.8 % 0.7 % |
* ab 1932 Kampffront Schwarz-Weiß-Rot |
** ab 1930 Deutsche Staatspartei |
Die Übersicht zeigt deutlich, daß der Aufstieg der NSDAP erst nach 1928 begann. Bei der Reichstagswahl am 20. 5. 1928 erreichte sie im UTK lediglich 2,3 % der Stimmen (in Deutschland 2,6 %) und stand im Kreis noch an 7. Stelle, spielte also im Parteienspektrum nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Reichstagswahl im September 1930 schob sie sich mit 18,0 % der Stimmen im Kreis aber schon auf die dritte Stelle hinter der SPD und der Landvolkpartei vor. Ab den RT-Wahlen vom Juli 1932 wurde sie dann im Kreis mit über 50 % der Stimmen die stärkste Partei. Mit dem Stimmenzuwachs der NSDAP geht der Niedergang der bürgerlichen Parteien: Deutschnationale Volkspartei (DNVP), Deutsche Volkspartei (DVP), Deutsche Demokratische Partei (DDP) und kurzzeitig der Landvolkpartei parallel. Bis 1928 konnten diese Parteien im UTK immerhin über 50 % der Stimmen auf sich vereinigen.
Ab 1928 scherte die große Mehrheit der bürgerlichen und bäuerlichen Wähler aus den bürgerlichen Parteien aus und orientierte sich neu. Aufgrund der wirtschaftlichen Probleme wandte sie sich Parteien und Gruppierungen zu, die spezielle Gruppeninteressen vertraten. Am stabilsten erwiesen sich zwischen den Jahren 1920 und 1933 das Zentrum und die SPD. Daß die Weimarer Republik an der Vielzahl der Parteien gescheitert sei, wie oft behauptet wird, dafür gibt es auch aus dem UTK keinen Beleg. Die drei bürgerlichen Parteien DNVP, DVP und DDP, das Zentrum und die SPD erzielten bis 1928 zusammen um die 90 % der Stimmen, 1930 immerhin noch 69.9 %.
Zugrunde gegangen ist die Weimarer Republik nicht an der Vielzahl der Parteien, sondern an den fehlenden Demokraten.
Die Nationalsozialisten ergreifen die Macht in den Kommunen
Die letzten Kommunalwahlen vor dem rasanten Anstieg der NSDAP ab 1930 hatten in Preußen am 17. November 1929 stattgefunden. Dabei hatten die Nationalsozialisten im Kreis 5,2 % der Stimmen und in Walsdorf 1,2 % bekommen. Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Gewinne diese Partei bei den RT-Wahlen von 1930 bis 1932 erzielte, braucht man sich nicht zu wundern, daß durch Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Februar 1933, also ganze 5 Tage nach der Machtübernahme in Berlin, die bestehenden Gemeindevertretungen aufgelöst wurden. Die Partei hegte die Erwartung, mit einem Schlag auch in den Gemeinden, Kreisen und Kommunallandtagen die stärkste Partei zu werden, wenn nicht sogar die absolute Mehrheit zu erreichen. Die Neuwahlen sollten am 12. März 1933, eine Woche nach den Reichtags- und Landtagswahlen, stattfinden.
Am frühesten bekamen die Kommunisten die Folgen der sog. Machtergreifung zu spüren. Schon am 3. Februar 1933 veröffentlichte Landrat Dr. Pollack die Anordnung des Regierungspräsidenten, daß „wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit mit sofortiger Wirkung…alle Versammlungen der Kommunistischen Partei Deutschlands und ihrer Hilfs- und Nebenorganisationen unter freiem Himmel sowie alle von ihnen veranstalteten Aufzüge und Ansammlungen verboten“ seien, „nachdem die verfassungsmäßig gewährleistete Versammlungsfreiheit an überaus zahlreichen Orten in den letzten Wochen von Angehörigen der KPD zur Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mißbraucht worden ist.“
Am 9. März machte der Landrat bekannt, daß „kommunistische Druckschriften periodischer oder nichtperiodischer Art nicht mehr gedruckt, hergestellt, verbreitet oder eingeführt werden“ dürfen. „Druckmachinen und Material, die zur Herstellung dienen könnten, sind polizeilich wegzunehmen. Alle kommunistischen Druckschriften sind zu beschlagnahmen.“
Für die Kreistagswahl am 12. März 1933 waren im Untertaunuskreis folgende Wahlvorschläge zugelassen worden:
Nr. 1 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei |
Nr. 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
Nr. 3 Kommunistische Partei Deutschlands |
Nr. 4 Deutsche Zentrumspartei |
Nr. 5 Kampffront Schwarz – Weiß – Rot |
Nr.16 Handwerk und Gewerbe |
Nr.17 Nationaler Bürgerblock |
Nr.18 Sozialistische Kampfgemeinschaft |
Von Walsdorf kandidierten für den Kreistag der Landwirt Ferdinand Seyberth auf Platz 7 der Liste der NSDAP, der Maurer Adolf Müller auf Platz 7 der Liste der SPD, der Landwirt Otto Seyberth auf Platz 2 der Liste Kampffront Schwarz-Weiß-Rot und der Spenglermeister Otto Heß auf Platz 11 der Liste Handwerk und Gewerbe. Die folgende Übersicht enthält die Ergebnisse zu der Kreistagswahl vom 12.3.1933 und zum Vergleich die Ergebnisse der Kreistagswahl vom 17.11.1929 sowie die Sitzverteilung und den Stimmanteil der einzelnen Parteien in Walsdorf.
Wahl 12.3.1933 17.11.1929 |
Kreis Sitze Walsdorf Kreis Sitze Walsdorf |
NSDAP 58.9 % 12 60.0 % 5.2 % 1 1.2 % |
Kampffr.Schw.Weiß-Rot 7.0 % 2 13.7 % – – – |
DVP – – – 7.9 % 2 3.1 % |
Handw.u.Gew. 4.3 % 1 4.3 % 11.4 % 2 15.6 % |
Landvolkpart. – – – 31.9 % 7 51.5 % |
Zentrum 8.3 % 2 – 9.3 % 2 0.5 % |
SPD 15.7 % 3 19.9 % 28.0 % 6 25.5 % |
KPD 3.6 % 1 1.7 % 3.2 % 1 1.4 % |
Sonstige 2.1 % – 0.4 % 3.2 % – 1.2 % |
Wie aus der Gegenüberstellung abzulesen ist, ging die Rechnung der NSDAP auf. Sie konnte ihren Stimmenanteil von 5,2 % auf 58,9 % steigern und errang die absolute Mehrheit der Sitze im Kreistag. Gut hielt sich das Zentrum und mit Einschränkung auch die Linksparteien SPD und KPD. Die Wähler der Landvolkpartei, der DVP und Teile von Handwerk und Gewerbe dagegen gingen zur NSDAP bzw. zur Kampffront Schwarz-Weiß-Rot über. Von den Walsdorfer Kandidaten zogen Ferdinand Seyberth und Otto Seyberth in den Kreistag ein.
Die Wahlen zur Gemeindevertretung in Walsdorf
Für das Gemeindeparlament waren 12 Sitze zu vergeben. Zunächst auch hier die Ergebnisse vom 12. März 1933 und zum Vergleich die Ergebnisse vom 17. November 1929.
Wahlen 12. 3. 1933 17.11.1929 |
Stimmen Sitze Stimmen Sitze |
NSDAP 66.2 % 9 – – |
Kampffr. Schwarz-Weiß-Rot 10.3 % 1 – – |
SPD 20.6 % 2 27.4 % 3 |
KPD 1.7 % – – – |
Landvolkpartei – – 57.4 % 7 |
Handwerk u. Gewerbe – – 15.3 % 2 |
Sonstige 0.8 % – – – |
Auch hier zeigt sich dasselbe Bild. Die Wähler der Landvolkpartei und der Liste Handwerk und Gewerbe und ein kleiner Teil der früheren SPD-Anhänger wählten die Listen der NSDAP und der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot. Die SPD verlor zwar Stimmen, hielt sich aber ganz gut. Gewählt waren August Baum, Willi Becker, Otto Heß, Gustav Hohl, Ernst Lehmann, Hermann Leichtfuß, Adolf Müller, Emil Roth, Karl Ludwig Scheid, Karl Scheid, Gustav Schwarz und Otto Seyberth. Auf der Liste der NSDAP standen neben einigen Sympatisanten der NSDAP – keiner der Kandidaten war zu diesem Zeitpunkt schon Mitglied der Partei oder einer NS-Organisation -Vertreter der Bauernschaft und des Handwerks.
Die Lebensdauer der am 12. März 1933 gewählten Gemeindevertretung war nur kurz. Ganz im Sinne einer Erklärung Hitlers vor den Reichsstatthaltern vom 6.7.1933 wurde im Dezember 1933 ein neues Gemeindeverfassungsgesetz erlassen. Hitler hatte dort ausgeführt: „Die politischen Parteien sind jetzt endgültig beseitigt. Dies ist ein geschichtlicher Vorgang, dessen Bedeutung und Tragweite man sich vielfach noch gar nicht bewußt geworden ist. Wir müssen jetzt die letzten Überreste der Demokratie beseitigen, insbesondere auch die Methoden der Abstimmung und der Mehrheitsbeschlüsse, wie sie heute noch vielfach bei den Kommunen, in wirtschaftlichen Organisationen und Arbeitsausschüssen vorkommen, und die Verantwortung der Einzelpersönlichkeit überall zur Geltung bringen.“ Aufgrund des oben genannten Gesetzes wurden laut Bekanntmachung vom 30. Juni 1934 anstelle der gewählten ehrenamtlichen Bürgermeister vom Landrat neue Schulzen und Schöffen berufen. Zum Bürgermeister von Walsdorf wurden Ferdinand Seyberth und zu Schöffen Otto Roth und August Eul ernannt. Am 10. Oktober 1935 wurden dann durch den Bürgermeister „auf Grund der Berufung durch den Beauftragten der NSDAP vom 25. Sept. 1935“ Ernst Lehmann I, Ernst Ochs, Karl Schauß und Otto Seyberth zu Gemeinderäten berufen. Aufgabe der Gemeinderäte war nach dem Gesetz, „den Leiter der Gemeinde zu beraten, seinen Entschlüssen und Handlungen im Volk Verständnis zu verschaffen und ihm die Nöte der Gemeinde und ihrer Glieder nahezubringen.“ Eine Kontrolle der Verwaltung im früheren Sinne stand den Gemeinderäten nicht zu. Die Beaufsichtigung war ausschließlich Sache der Aufsichtsbehörde. Eine weitere Änderung besagte, daß „im Interesse einer sachlichen Arbeit in den Beratungen“ diese nicht öffentlich waren. Die letzte Sitzung der gewählten Gemeindevertretung fand am 8. November 1933 statt.
Die Walsdorfer Ergebnisse im Vergleich mit denen der Nachbargemeinden
Bei den Wahlen am 12. 3. 1933 betrug der Stimmenanteil der NSDAP für
den Kreistag das Gemeindeparlament |
in Walsdorf 60,0 % 66,2 % |
in Idstein 54,4 % 58,3 % |
in Wörsdorf 57,4 % 62,4 % |
in Wallrabenstein 50,8 % 56,9 % |
in Esch 58,1 % 66,0 % |
in Steinfischbach 49,8 % 52,3 % |
Das Durchschnittsergebnis im Kreis betrug 58,9 %
Wahlen und Abstimmungen im Einparteienstaat
Es handelt sich um
- die Wahl zum Reichstag am 12. November 1933 und
- die Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund vom gleichen Tag und
- die Volksabstimmung über die Vereinigung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers vom 19. August 1934.
Da Deutschland seit dem Gesetz vom 14. Juli 1933 gegen die Neubildung von Parteien, das in §1 ausdrücklich bestimmte, daß „in Deutschland als einzige politische Partei die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ besteht, zum Einparteienstaat geworden war, sind neben den Ja-Stimmen besonders auch die Nein-Stimmen von Interesse.
So haben die Walsdorfer und die Nachbargemeinden abgestimmt:
Reichstagswahl 12.11.1933 |
Ja-Stimmen Nein-Stimmen |
Walsdorf 97,2 % 2,8 % |
Idstein 96,6 % 3,4 % |
Wörsdorf 98,9 % 1,1 % |
Wallrabenstein 94,0 % 6,0 % |
Esch 100,0 % 0,0 % |
Volksabstimmung vom 12.11.1933 |
Ja-Stimmen gültige Nein-St. ungültige-St. |
Walsdorf 98,2 % 0,7 % 1.1 % |
Idstein 98,6 % 0,7 % 0,7 % |
Wörsdorf 99,1 % 0,4 % 0,5 % |
Wallrabenstein 92,7 % 3,8 % 3,5 % |
Esch 100,0 % – – |
Volksabstimmung vom 19. 8.1934 |
Ja-Stimmen gültige Nein-St. ungültige-St. |
Walsdorf 93,5 % 4,0 % 2,5 % |
Idstein 93,2 % 4,9 % 1,9 % |
Wörsdorf 99,0 % 0,8 % 0,2 % |
Wallrabenstein 90,8 % 5,0 % 4,2 % |
Esch 98,2 % 0,9 % 0,9 % |
Bemerkenswert sind m.E. zwei Dinge: Erstens war die Zustimmung zum Austritt aus dem Völkerbund höher als die Zustimmung zur Partei für den Reichstag. Die Behandlung Deutschlands nach dem verlorenen Krieg durch die Siegermächte war offensichtlich noch nicht verwunden. Zweitens gab es bei allen drei Veranstaltungen mehr gültige Neinstimmen als ich vermutet hätte, bei der Volksabstimmung 1934 in allen fünf Gemeinden sogar mehr als im November 1933.
Helmuth Leichtfuß
Walsdorfs Mühlen
Das Alter der drei Mühlen des Klosters Walsdorf
Im Emsbachtal besaß das Kloster Walsdorf früher drei Mühlen: eine unterhalb von Würges, eine am Standort der heutigen Walkmühle und die Morcher Mühle bei Walsdorf. Alle drei lagen vom Kloster aus gesehen jenseits von Färber- und Emsbach, also im Amt Camberg, und nicht wie Walsdorf in der Grafschaft Nassau-Idstein. Die Ehre, die zuerst erwähnte Walsdorfer Mühle zu sein, müssen sich die Walkmühle und die Morcher Mühle teilen. Es kommt auf die Sichtweise an, welche man die ältere nennen will.
Die ersten Erwähnungen der Kornmühlen
Die Namen der drei Klostermühlen erfahren wir erstmals in zwei Urkunden von 1364. Sie hießen die Mühlen „zu Würges“, „zu Walsdorf“ und „zu Morche“. Der Zusatz „zu“ weist auf eine Ortsangabe hin, die im Falle Würges ganz klar ist. Es handelte sich um die 1977/78 abgerissene Ley’sche Mühle. Die Lage der „Mühle zu Walsdorf“ läßt sich dieser Urkunde nicht entnehmen. Es kann aber nachgewiesen werden, daß sie auf dem Platz der heutigen Walkmühle stand. Die heutige Morcher Mühle und die Mühle zu Morche sind identisch. Die Angabe „zu“ vor Morche (auch Morich, Moriche) bleibt für uns unklar, da eine Siedlung hier nicht bezeugt ist. Der Ausdruck weist aber darauf hin, daß man an eine solche denken kann. Als Eigenschaftswort „Morcher“ existiert dieses Wort immer noch. Von den beiden Walsdorfer Mühlen-Namen ist der Name Morcher Mühle der älteste. Zu dieser Urkunde von 1364 muß noch folgendes gesagt werden. Aussteller war der Graf Gerhard von Diez, da diese drei Mühlen in seiner Grafschaft lagen: die eine zwischen Würges und Camberg und die beiden anderen östlich des Emsbachs, der gegenüber dem Walsdorfer Hügel die Grenze bildete. Bei allen Streitigkeiten um die Walsdorfer Mühlen mußte man sich immer an die Verwaltung in Camberg wenden. 1364 legte dieser Graf für sechs seiner Dörfer fest, daß seine dortigen Untertanen in einer dieser drei Mühlen ihr Korn mahlen mußten. Juristisch gesprochen waren sie damit Bannmühlen. Damit holte der Diezer Graf nur das nach, wozu der Idsteiner Graf Adolf bereits 1359 seine Untertanen im neuen „Walstat“ und in Würges verpflichtet hatte, nämlich in „des Conventis mulin“ ihr Korn zu mahlen. Die Klostermühlen (Mehrzahl) erscheinen hier erstmals, allerdings ohne Namen. Daß beide Grafen für diese Privilegien Gegenleistungen vom Kloster verlangten, versteht sich. Von einer dieser drei Mühlen erfahren wir erstmals 1250, als ein Streit zwischen dem St. Viktorstift in Mainz und dem Nonnenkloster Walsdorf „super molendino sito in Walsdorf“ geschlichtet wurde. Den lateinischen Ausdruck „in Walsdorf“ muß man mit „zu Walsdorf“ übersetzen. Es ging also „um die Mühle, die zu Walsdorf liegt“. Hier konnte es sich nur um die Mühle handeln, die mit gleichem Namen in der genannten Urkunde von 1364 erscheint, jedoch nicht um diejenige, die wir seit 1364 bis heute unter dem Namen Morcher Mühle kennen. (1)
Neue Aufgabe: Tuchproduktion
Wenn die „Walsdorfer Mühle“ schon seit Jahrhunderten „Walkmühle“ heißt, dann spiegeln sich in dem weiteren Namen verschiedene Veränderungen im 14. und 15. Jahrhundert wieder. Durch die Pestwellen in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts und durch die vielen Kriege ging die Bevölkerung erheblich zurück. Wohl zwischen 1400 und 1450 verschwanden drei Dörfchen, die hier hatten mahlen müssen (Elkhofen, Quadenfischbach, Dodinbach). 1496 hatte Walsdorf etwa 190 Einwohner. Für die „Walsdorfer Mahlmühle“, deren Wasser zunächst in der Morcher Mühle genutzt wurde, gab es nicht mehr genug Arbeit. Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung waren in dieser Zeit die Schafe. 1359 wurde dem Kloster gestattet, auf dem Hof zu Alteburg bei Heftrich 200 Schafe zu halten. 1498 besaß es außerdem noch 400 Schafe, die jenseits von Färber- und Emsbach im Amt Camberg weideten und deshalb dort steuerlich erfaßt wurden. Außerdem hatte die Gemeinde Walsdorf nach dieser Steuerliste 368. Wie die Tabelle zeigt, hatten auch die diezischen Nachbargemeinden einen beträchtlichen Schafbestand. (2)
Bestand an Schafen 1498 in der Grafschaft Diez |
Camberg 676 |
Oberselters 350 |
Haintchen 742 |
Schwickershausen 249 |
Würges 671 |
Dombach 114 |
Walsdorf 368 |
Steinfischbach u. Mauloff 704 |
Kloster Walsdorf 400 |
Riedelbach 603 |
Diese Tiere wurden vor allem wegen ihrer Wolle gehalten, aus der die Dorfbewohner Stoff webten. An diese Tätigkeit erinnern die damals sehr häufigen Familiennamen Zeiger, Textor (lateinische Form) und Weber, die alle die gleiche Bedeutung haben. Wertvoller wurde der Stoff, wenn man ihn durch Stoßen, Stauchen und Pressen verfilzte und so Tuche erhielt. Dazu benötigte man durch Wasser angetriebene Walkmaschinen, also eine Walkmühle. Was lag näher, als die nicht mehr ausgelastete „Walsdorfer Mühle“ für diesen neuen Zweck umzurüsten. Möglicherweise war sie bereits stillgelegt worden, als uns unbekannte Personen hier 1480 eine Ölmühle einrichteten, die aber bereits 1482 zu einer Walkmühle umgebaut wurde. Genehmigt wurde das nur von den Grafen, denen das Amt Camberg gehörte, da sie über das Wasserrecht verfügten. Das Kloster erhob unter Hinweis auf die alten Urkunden als Besitzer des Grundstücks, zu dem das Mühlenrecht gehörte, Einspruch. Daraufhin verschwanden „maelmole, ollenmole und walckmole“, und der Platz wurde über 30 Jahre nur als eine Wiese gebraucht. (3) Vielleicht hieß der gescheiterte erste Bewohner der Walkmühle Peter. In den ab 1491 erhaltenen Rechnungen der Kellerei Neuweilnau erscheint 1493 ein Peter von Walsdorf, der die gesamte Wolle kaufte, die in diesem Verwaltungsbezirk vom Staat als Naturalabgabe eingenommen wurde. Gewöhnlich waren das mehr als 4 Zentner. Wahrscheinlich gab er sie zum Spinnen und Weben weiter. 1495 baute er an der Weil bei Neuweilnau zu den bestehenden zwei Walkmühlen eine neue und schuf sich einen Betrieb, der in seiner Heimat nicht zu verwirklichen gewesen war. Seine Mühle arbeitete bis zu seinem Tode 1531. (4) 1518 erfahren wir von einer zweiten Walkmühle in Walsdorf, für die das „Weberhandwerk“ den Mühlgraben mit Zustimmung des Klosters benutzen durfte. Genaueres über sie wissen wir nicht. Sie war nicht der Anfang unserer heutigen Walkmühle. (5)
Die Walkmühle
Ihre Geschichte begann, als 1520 Jakob Schneider Schultheiß von Walsdorf wurde. Mit ihm erhielt die Weberzunft einen energischen Förderer ihres Handwerks. Er hatte die Wiese, auf der einmal „die Mühle zu Walsdorf“ gestanden hatte, vom Kloster in Pacht und nutzte das Wasser des Mühlgrabens zur Bewässerung der Wiese. Sein Plan zum Bau einer Walkmühle zur Veredelung der Stoffe stieß im Kloster auf Widerstand. Die rechtliche Lage für ihn als idsteinischen Untertan war schwierig. Für die Baugenehmigung und das Wasserrecht war die Verwaltung des mehrherrischen Amtes Camberg zuständig. Verklagen konnte er das Kloster nur vor dem Reichskammergericht. Doch die Äbtissin kam ihm entgegen. 1521 erklärte sie sich zum Verzicht auf ihre „päpstlichen und kaiserlichen Freiheiten“ bereit und stimmte Verhandlungen vor dem Camberger Gericht zu. (Ein päpstlicher Richter hatte 1250 den ersten Streit um die „Walsdorfer Mühle“ geschlichtet.) Schneider besorgte sich in Camberg eine Baugenehmigung und begann trotz der Einsprüche des Klosters 1524 mit dem Bau der Walkmühle. Erst 1535 fand sich das Kloster mit der Existenz dieser Mühle ab, von der es zwischenzeitlich schon Pacht kassiert hatte: an Korn 1/2 Malter und an Geld 9 Tournosen. Die Obrigkeit in Camberg erhielt mit 1/2 Gulden etwa den gleichen Betrag. In einem umfangreichen Vertrag akzeptierte das Kloster diesen Pachtsatz. Jakob Schneider und seine Erben waren für die Unterhaltung des Wassergrabens von der Morcher Mühle her verantwortlich. Schäden an den unterhalb gelegenen Wiesen sollten so vermieden werden. Die zweite Mühle des Wollweberhandwerks, die „Schleifmühle“, mußte beseitigt werden. Wir wissen von ihr nur, daß man zu ihr über Klostergrund gelangen konnte. (6) Die Wollweber waren bis dahin schon so erfolgreich gewesen, daß sie in der Woche nach dem Abschluß dieses Vertrages dem Grafen Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein, der ihn an erster Stelle besiegelt hatte, 100 Gulden leihen konnten. Schultheiß Schneider und das „Weberhandwerk zu Walsdorf“ lieferten je 50 Gulden. (7)
Ergebnis: Als Name für die neue Mühle auf dem Platz der ehemaligen „Walsdorfer Mühle“ bürgerte sich schnell die Bezeichnung „Walkmühle“ ein. Auch die Morcher Mühle erhielt einen neuen bzw. zusätzlichen Namen. Da dieses Gebäude dem Kloster gehörte und nach altem Recht Bannmühle für das Mahlen von Korn blieb, bezeichnete man sie auch als Klostermühle. 1597 wurde „die Klostermühle genannt Morcher Mühle“ wieder verpachtet. (8) Der Sprachgebrauch „Klostermühle“ verleitete A. Deißmann 1863 in seiner Klostergeschichte zu der irrigen Annahme, die 1250 erstmals erwähnte Klostermühle zu Walsdorf sei die Morcher Mühle. Als Ergebnis ist also festzuhalten, daß die älteste urkundlich belegte Mühle bei Walsdorf die 1250 erstmals erwähnte Vorgängerin der Walkmühle ist. Den ältesten Namen hat dagegen die erstmals 1364 erwähnte Morcher Mühle. Die heutige Walkmühle existiert seit 1524.
Quellen: (1) W.-H. Struck, Quellen zur Geschichte. IV, 1652 – 1653, 1647 – 1648, 1640. (2) HStAW 171 C 825. (3) Struck IV, 1715. (4) HStAW 135 R 9028 – 9064. (5) Struck IV, 1707. (6) Struck IV, 1710, 1714 – 1716, 1726. (7) HStAW 133 Walsdorf 1a. (8) Struck IV, 1879.
Gerhard Buck
Die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 2.3.1997 in Walsdorf
Bei der Kommunalwahl am 2. März haben die einzelnen Parteien in Walsdorf die nachstehenden Ergebnisse erzielt. Zum Vergleich werden die Walsdorfer Ergebnisse von 1993 und die 1997er Ergebnisse in Idstein und im Kreis angegeben. Die Prozentzahlen beziehen sich auf die abgegebenen gültigen Stimmen.
Ortsbeirat |
1993 1997 |
Wahlb. 1147 1175 |
Wähler 842 = 73.4 % 772 = 65.7 % |
gült. St. 803 749 |
CDU – 251 = 33.5 % |
SPD 311 = 38.7 % 270= 36.0 % |
FWG – 115 = 15.4 % |
BWG 492 = 61.3 % 113 = 15.1 % |
Stadtverordnetenversammlung |
1993 1997 Idstein 1997 |
Wahlb. 1153 1176 16340 |
Wähler 844 = 73.2 % 773 = 65.7 % 10474 = 64.1 % |
gült.St. 802 757 10183 |
CDU 285 = 35.5 % 299 = 39.5 % 3546 = 34.8 % |
SPD 235 = 29.3 % 232 = 30.6 % 2768 = 27.2 % |
B.90/Grüne 72 = 9.0 % 75 = 9.9 % 1002 = 9.8 % |
FDP 31 = 3.9 % 24 = 3.2 % 476 = 4.7 % |
FWG 179 = 22.3 % 127 = 16.8 % 2391 = 23.5 % |
Kreistag |
1993 1997 Kreis 1997 |
Wahlber. 1155 1178 136175 |
Wähler 851 = 73.7 % 774 = 65.7 % 89324 = 65.6 % |
gült.St. 824 760 86469 |
CDU 266 = 32.3 % 284 = 37.4 % 28662 = 33.1 % |
SPD 300 = 36.4 % 266 = 35.0 % 30390 = 35.1 % |
B.90/Grüne 94 = 11.4 % 77 = 10.1 % 9800 = 11.3 % |
FDP 48 = 5.8 % 22 = 2.9 % 4662 = 5.4 % |
REP 108 = 13.1 % 41 = 5.4 % 6592 = 7.6 % |
Blaue 8 = 1.0 % – – |
PBC – 4 = 0.5 % 331 = 0.4 % |
FWG – 65 = 8.6 % 5600 = 6.5 % |
DHP – 1 = 0.1 % 432 = 0.5 % |
Betrachtung der Ergebnisse:
Die Wahlbeteiligung lag zwischen 7.5 % und 8.0 % niedriger als vor vier Jahren. Sie war jedoch um etwa 3.5 % besser als bei der Landtagswahl am 19. Febr. 1995. Daß aber ein gutes Drittel nicht zur Wahl gegangen ist, signalisiert noch immer eine ausgeprägte Politikverdrossenheit. Für den Ortsbeirat bewarben sich zum erstenmal vier Gruppierungen in Walsdorf. Die CDU, die seit den Kommunalwahlen von 1989 auf der Liste der Bürgerlichen Wählergruppe vertreten war, stellte dieses Mal als erste Gruppierung eine eigene Liste auf. Offensichtlich rechnete sie sich aufgrund des guten Ergebnisses bei der Nachwahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 10. Sept. 1995 (49,3 %) gute Chancen aus. Das Ergebnis zeigt aber eindeutig, daß 1995 besondere Bedingungen vorlagen. Die vor vier Jahren in Idstein zum erstenmal angetretene Freie Wählergruppe hat in diesem Jahr auch für den Ortsbeirat kandidiert. Das Wahlergebnis brachte folgende Sitzverteilung: SPD: 3 Sitze wie bisher; die 4 Sitze, die die BWG seither immer innehatte, verteilen sich jetzt wie folgt: CDU: 2; FWG: 1; BWG: 1. Die CDU hat bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zum Kreistag in Walsdorf 4 bzw. 5 % gegenüber 1993 zulegen können und hat in Walsdorf deutlich besser abgeschnitten als in der Gesamtstadt und im Kreis. Die SPD legte bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung leicht zu, büßte für die Wahl zum Kreistag aber Stimmen ein. Die Grünen können in Walsdorf mit ungefähr 10 % der Wählerstimmen rechnen. Die FDP, die in Walsdorf einmal stark war, liegt jetzt bei 3 %. Die FWG konnte ihr Ergebnis von 1993 nicht wiederholen, hat sich gegenüber 1995 aber wieder um 2.3 % verbessert. Auffallend ist, daß sie für die Wahl zur Stv.V. fast doppelt soviel Stimmen bekam wie für den Kreistag. Die Republikaner haben wie im ganzen Kreis auch hier mehr als die Hälfte ihrer Stimmen eingebüßt. Auch diesesmal kann man feststellen, daß das Wahlverhalten der Walsdorfer Wählerinnen und Wähler im allgemeinen Trend lag.
Am 4. April hat sich der neue Ortsbeirat konstituiert.
Zum Ortsvorsteher wurde Rolf Preußer gewählt. Stellvertretender Ortsvorsteher wurde Klaus Schulte zu Sodinden und Eberhard Munsch und Dieter Grund Schriftführer.
Helmuth Leichtfuß
Blumenschmuck in Walsdorf – Sommer 1996
Auch in diesem Sommer ging eine kleine Kommission des Bürgervereins mit offenen Augen mehrfach durch den Ort, um den Blumenschmuck an den Häusern oder auf den Baumscheiben an innerörtlichen Straßen zu begutachten.
Es war sehr erfreulich zu sehen, daß der Blumenschmuck in unserem Ort zugenommen hat.
Wurden 1995 bereits 38 Urkunden und Blumengutscheine vergeben, waren es in diesem Jahr bereits 48.
Der erste Preis wurde wieder Helma und Ewald Leichtfuß am Bruderberg zugesprochen, denn ihr Haus mit seinem sommerlichen Blumenschmuck bietet einen besonderen Blickfang, wie auch die ansprechenden Dekorationen von „Astrid’s Blumenstubb“. Die Untergasse sah wieder sehr freundlich mit den zahlreichen Blumenkästen und -kübeln aus.
Auch in der Bergstraße hat sich in dieser Hinsicht einiges getan. Hier gab es in diesem Jahr mehr Häuser mit Blumenschmuck als im Vorjahr. Im engen Pfarrbogen verschönerten Blumenkübel, Blumenampeln und -kästen die Häuser. Selbst in der Idsteiner Straße gab es mehr Häuser mit bepflanzten Blumenkästen und – kübeln. Es wäre schön, wenn gerade in dieser Straße noch mehr Anwohner durch Blumenschmuck am oder vorm Haus dazu beitragen würden, das Erscheinungsbild unseres Ortes zu verschönern.
Gern hätte die Jury allen Walsdorfern, die ihre Fenster und Balkone mit Blumen verschönert haben, mit einem Blumengutschein gedankt. Leider reichen die Mittel, die der Verein dafür vorgesehen hat, nicht aus.
Für die Aktion „Blumenschmuck“ standen der Jury 900 DM zur Verfügung.
Im Haushalt 1997 sind 1000 DM dafür vorgesehen, denn der Verein möchte diese Aktion auch im kommenden Jahr fortsetzen, um vor allem die Mitbürgern im alten Ortskern und an der Durchgangsstraße zu ermuntern, weiterhin zur Verschönerung des Ortskerns beizutragen.
Den Blumenfreunden in den anderen Wohngebieten sei an dieser Stelle ganz herzlich für ihre Mühe gedankt. Viele Balkone und Hauseingänge sahen prachtvoll aus und erfreuten die Passanten.
Vielleicht gibt es im nächsten Jahr noch mehr Häuser und Plätze im Blumenschmuck. Schön wäre es!
Das muß noch angemerkt werden:
Bei der Ortsbegehung „Blumenschmuck“ hat die Jury festgestellt, daß es an zahlreichen Häusern keine lesbaren Namensschilder an der Klingel oder am Briefkasten gibt. Nur durch Befragen der Nachbarschaft erfährt man, wer da wohnt. Manchmal fehlt sogar die Hausnummer!
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie sich das in einem Notfall auswirken kann?
Es vergeht kostbare Zeit, weil erst gesucht und gefragt werden muß.
Sie sollten überprüfen, ob das Namensschild an Ihrer Klingel oder am Briefkasten lesbar ist!
Monika Kiesau
Redaktion:
Monika Kiesau, Helmuth Leichtfuß, Manfred Wetzel