Die Walsdorfer Bürgerschaft zum Gericht nach Steinfischbach Teil 2
Rangstreit der Schöffen
Bei Löhnen und Gehältern in früheren Zeiten muß man immer daran denken, daß es außer Geld auch noch anderes als Entschädigung gab. Ein Grund, weshalb Ämter in einer Gemeinde übernommen wurden, war die Gewährung der „Freiheit“, d. h. die Befreiung von einer Reihe von Abgaben und Dienstleistungen. Ein weiterer war der Aufstieg in der dörflichen Rangordnung. Sichtbar wurde das in jedem Gottesdienst, hatte doch der Ortsvorstand (was das Wort Gericht auch bedeutete) besondere Sitzplätze im Chor der Kirche. Es war allgemein üblich, alle Plätze in der Kirche nach Rang, Alter und Geschlecht einzunehmen. Als 1736 ein Helcköber Gerichtsschöffe in Walsdorf gestorben war, fand sich kein Nachfolger. Die Walsdorfer Bürgerschaft wollte nämlich schon seit einiger Zeit ihre Freiheit nicht mehr anerkennen. Besonders fühlten sich die zwei Schöffen dadurch „verachtet“, daß sie beim Abendmahl nicht mit den Walsdorfer Schöffen zum Altar gehen durften. Bestanden sie aber auf dieser Reihenfolge, dann wurden sie „geschennt und geschmäht“. Erst als die Regierung in Usingen zugesagt hatte, die beiden dürften vor dem Walsdorfer Feldgericht (eine weitere Gruppe von Männern, die nur für die Felder zuständig waren) zum Abendmahl gehen, fand sich mit Georg Adam Lehmann ein neuer Helcköber Gerichtsschöffe. Wenn auch das zuständige Oberamt Idstein um Hilfe gebeten wurde, ließ sich dieses Problem menschlicher Eitelkeit nicht lösen. Schließlich verfügte 1776 die nassauische Regierung in Wiesbaden, daß die inzwischen üblich gewordene Reihen- und damit Rangfolge die verbindliche sein sollte, daß „die Helcköber Gerichtspersonen den Rang erst nach den Walsdorfer Gerichtsleuten, Feldgeschworenen und Kirchenältesten haben“ sollten. Wenn uns dieser Streit in der Kirche auch eigenartig anmutet, so muß gesagt werden, daß damals auch in anderen evangelischen Kirchen um die Ordnung beim Abendmahl lebhaft gestritten wurde. (6)
Schwindende Befugnisse
Getagt wurde im Rathaus. Um 1530 gab es dort jährlich zwei Termine, später nur noch einen. Dieser Gerichtstag hieß „Geschworenenmontag“. Es handelte sich um den Montag vor Bartholomäi, also vor dem 24. August. Nach diesem Datum richtete sich auch die Kerb. Protokolle waren erst ab 1657 in den Rechungen der Kellerei Altweilnau zu finden. Sie wurden hier abgelegt, weil die Geldstrafen hier als staatliche Einnahmen verbucht wurden. Nicht nur daran erkennt man, daß das Steinfischbacher Gericht seine Selbständigkeit teilweise verloren hatte. Beamte der 1659 neu gegründeten Grafschaft Usingen hielten das Gericht im Namen des Grafen Walrad und unterschrieben die Protokolle. Andere Unterschriften waren nicht zu finden. Gewöhnlich wurden zunächst einige Urteile verzeichnet, die aus Usingen mitgebracht wurden. Viel gab es nicht mehr zu verhandeln. Selten waren es über 10 Fälle, häufiger unter 5. Themen waren vor allem Flurfrevel (z.B. Weiden an unerlaubten Stellen), Streit und üble Nachrede. Die nur wenigen und geringfügigen Vorfälle dürfen nicht zu dem Trugschluß verleiten, daß hier Menschen mit einem besonders guten Charakter gelebt hätten. Vielmehr gab es immer mehr staatliche Stellen, die das Recht zu strafen besaßen. Vieles wurde z.B. von den kirchlichen Behörden untersucht und bestraft. Das nur noch geringe Gewicht der acht lokalen Gerichte der Grafschaft Nassau-Usingen läßt sich auch daran ablesen, daß nur ein Bruchteil der Strafgelder von ihnen stammten. Üblicherweise gab es nur einige Gulden Strafe. War jemand zu arm, sie zu bezahlen, gab es einige Tage Zuchthaus. Das findet sich vor allem bei Witwen. Im 18. Jahrhundert erleichterten sich die beiden Beamten, der Amtmann und ein Schreiber, die Arbeit und legten die Gerichtstermine zusammen in den späten Herbst. Mit einer dreispännigen Kutsche fuhren sie in den einzelnen Orten vor. Wenn auch diese Gerichtstage nicht mehr in der ursprünglichen Form stattfanden, kam doch niemand in Walsdorf oder Riedelbach auf die Idee, diese alte Sitte aufzugeben. Mit dem Besuch konnte man alljährlich dokumentieren, daß man in den benachbarten Bezirken Rechtsansprüche hatte. Ihretwegen lagen die beiden Orte mit Steinfischbach jahrhundertelang im Streit. (7)
Das Ende dieses Gerichts für Walsdorf
Kompliziert wurde es noch einmal 1783, als Johann Philipp Ochs zum Schultheißen von Walsdorf gewählt wurde. Seit 1771 war er bereits Helcköber Schultheiß. Nun wollte er beide Ämter ausüben. Steinfischbach protestierte, weil es Interessenkollisionen befürchtete. Das Amt Usingen, versuchte ihn zum Verzicht zu bewegen. Da Ochs unnachgiebig blieb, kam es zum Ende dieser über 300 Jahre alten Einrichtung. Schon einmal hatte Fürst Carl Wilhelm eingegriffen, als Walsdorf und Steinfischbach sich nicht einigen konnten. 1778 hatte er verfügt, daß die gemeinschaftliche Nutzung des Helcköber Bezirks beendet und klare Grenzlinien gezogen wurden. Der neue Streit gab ihm die Möglichkeit, die Gerichtsgemeinschaft aufzuheben. Am 3. 2. 1784 erließ er das entsprechende Dekret. Wenn auch Steinfischbach und das Amt Usingen viele Gründe dagegen vorbrachten, fand doch am 28. Oktober 1784 die letzte gemeinsame Sitzung statt. Der Helcköber Schultheiß und seine zwei Gerichtsschöffen wurden entlassen. Die Gemeinde Walsdorf brauchte nicht mehr beim Steinfischbacher Gerichtstermin zu erscheinen. Jede Gemeinde kontrollierte und bestrafte von nun an in ihrem Teil die Frevler. Das gesamte Gebiet östlich des Emsbaches gehörte aber weiterhin politisch zur Gemeinde Steinfischbach und zum Amt Usingen. (6) Riedelbach und Mauloff mußten weiterhin hier erscheinen. (7)
Helcköber in Walsdorf
In den Akten, die bei dem Rangstreit entstanden sind, findet sich eine interessante Darstellung zur Entstehung des Amtes eines Helcköber Schultheißen, wobei wir auch einiges über das mögliche Ende dieses Dorfes erfahren. (6) Parallelen zu den am Anfang zitierten Brief von 1530 sind offensichtlich. 1775 forderte die Regierung in Wiesbaden das Amt Usingen zu einem Bericht auf und übergab dazu einen Bericht des Oberamts Idstein und ein „Memorial der Gerichtsleute zu Steinfischbach.“ In dem Usinger Bericht heißt es: „Es ist aber zu Entscheidung des Rangstreits noch dieses zu bemerken, daß Helckhofen ein Ort auf Usinger Hoheit gewesen und eine besondere Terminei (= abgegrenzter Bezirk, Gemarkung) gehabt habe. In diesem Ort mag ein Schult-heiß und 2 Gerichtsleute gewohnt haben, welche mit dem Ort zum Steinfischbacher Gericht gehöret. Nachdem aber der Ort, nescio quo facto (= ich weiß nicht wodurch), verkommen, so mögen sich die Gutsbesitzer nach Walsdorf begeben und gleichsam eine besondere Gemeinde ausgemacht haben, und eben daher mag es kommen, daß die Walsdorfer bis jetzo noch den größten Teil der Helckhöfer Felderungen in Besitz haben. Nach der Zerstörung des Ortes Helckhofen mögen die Eigentümer der Helckhöferischen Feldereien, so (= die) sich zu Walsdorf niedergelassen, continuieret (= fortgefahren) haben, bei dem zu Steinfischbach etablierten Gericht nach wie vor Recht zu nehmen und selbiges gewöhnlicher Maßen zu besetzen. Und daher wird es begreifliche werden, warum aus Walsdorf ein Helckhöfer Schultheiß und 2 dergleichen Gerichtsleute bei dem Gericht zu Steinfischbach beiwohnen müssen.“ Quellen: (1) – (5) siehe Bürgerbrief Nr. 70; (6) W 133 Walsdorf 8.; (7) W 135 R 6932 – 6987 (Kellerei Altweilnau); R 5646ff (Rentei Usingen).;(8) W 133 IX, 27 (1810).Gerhard Buck
„Frondienst“ in der Gemeinde
Im Bürgerbrief Nr. 22 vom 1.9.1983 berichtete Herr Buck schon einmal von Frondiensten. Damals ging es um die Naturalleistungen in Form von Hand- und Spanndiensten, die die leibeigenen Gemeindsleute der Grafen von Idstein für den Landesherren erbringen mußten, und darum, daß die Bürger der Städte und der Freiflecken, also auch Walsdorfs, von solchen Diensten für den gräflichen Hof befreit waren. In diesem Artikel soll von den sog. Fronde- auch Frohntearbeiten – die Schreibweise wechselt häufig – in der Gemeinde berichtet werden, die in Walsdorf bis in die Mitte unseres Jahrhunderts von den Gemeindebürgern verlangt wurden. Zunächst sollen jedoch einige Bemerkungen zu dem alten germanischen Wort Fron gemacht werden, das im Laufe seiner Geschichte einen krassen Bedeutungswandel durchgemacht hat. Ursprünglich bedeutete „frono“ dem Herrn, auch Gott zugehörig. In der Bezeichnung des katholischen Feiertags Fronleichnam = Leib des Herrn ist das Wort in seiner positiven Bedeutung noch erhalten. In den Begriffen wie Frondienst oder Fronvogt, ursprünglich also Herrendienst oder Vogt des Herrn, hat die Vorsilbe Fron im Laufe der Zeit jedoch eine eindeutig negative Bedeutung angenommen. Zwang und Unterdrückung werden mit der Fron verbunden.
Widerstände gegen die Gemeindefronden
Da bis weit in unser Jahrhundert hinein die Geldmittel der breiten Masse und damit natürlich auch der Gemeinden knapp waren, wurden von den Bürgern auch Naturalleistungen in Form von Hand- und Spanndiensten gefordert. Was alles „auf der Fronde“ geschehen sollte, bestimmten der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung. Wie jedoch Steuern zu allen Zeiten nicht ohne einen gewissen Widerwillen gezahlt wurden bzw. werden, stieß auch die Heranziehung zur Gemeindearbeit immer wieder auf Widerstand. So spricht der Oberschultheiß Ochs im Zusammenhang mit dem Neubau einer steinernen Brücke über den Emsbach 1838 von „der lästigen Frohnde“. Mehrfach stand das Thema Frondearbeiten auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung, weil es immer wieder Schwierigkeiten gab. So lesen wir in dem Beschlußbuch der Gemeindevertretung unter dem 16.11.1896: „nachdem von Seiten der Fuhrbesitzer die Ausführung von Frohntfahrten meistentheils verweigert worden ist, so ist zu beschließen, ob für die Zukunft die Frohnten noch beibehalten oder ob die auszuführenden Arbeiten versteigt und zur Deckung der entstehenden Kosten die erforderlichen Steuern erhoben werden sollen.“ Die Gemeindevertretung sprach sich für die Beibehaltung der Fronden aus.Schon 8 Jahre früher war beschlossen worden, eine Polizeiverordnung zu beraten und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen, „damit dem Gemeindevorstand bei Ausführung der Frohntarbeiten eine strenge Kraft zuerkannt wird, damit die seitherigen Verzögerungen und Widerwärtigkeiten vermieden werden.“ 1909 mußten sich Gemeindevorstand und Gemeindevertretung erneut mit dem Thema befassen, da „die meisten Gemeindebürger sich weigern, Gemeindefrohnten zu thun.“ Es sollte darüber entschieden werden, „ob die Feldwege liegenbleiben in ihrem gegenwärtigen Zustand oder ob ein Ortsstatut betreffend Ausführung der Frohnte erlassen werden soll“. Auch dieses Mal entschieden sich die Gemeindegremien für die Beibehaltung der Fronde.
Die Ortsstatuten über die Leistung von Frondearbeiten
Im Ortsarchiv sind die Statuten über die Leistung von Hand- und Spanndiensten aus den Jahren 1898, 1909 und 1925 noch vorhanden. Die drei Statuten unterscheiden sich im Wortlaut nur unwesentlich. Es werden aber jeweils unterschiedliche Sätze festgelegt, mit denen die Weigerung, der Verpflichtung zur Gemeindearbeit nachzukommen, geahndet werden sollte. Das jeweilige Statut verpflichtete alle Gemeindeangehörigen zu Handdiensten und alle Spannviehbesitzer zu Spanndiensten. Die Dienstpflicht dauerte bis zum 60. Lebensjahr. Über die Verpflichtung zu den genannten Diensten und deren Maß hatten der Gemeindevorstand bzw. der Bürgermeister zu entscheiden, die auch die näheren Anordnungen bei den Arbeiten gaben und für die Reihenfolge der Heranziehung der Frondienstpflichtigen verantwortlich waren. Beamte des Staates, Geistliche, Lehrer, Gendarmen, Ärzte, der Bürgermeister, Ortsdiener, Feldschütz und der Kommunalförster waren von den Handdiensten befreit. Sofern sie jedoch „für einen im Gemeindebezirk ausgeübten landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb“ Spanntiere hielten, waren sie zu Spanndiensten verpflichtet. Fehlte ein Frondienstpflichtiger unentschuldigt, hatte er nach dem Statut von 1909 bei Handdiensten pro Tag 3 M, für ein einspänner Pferdegespann oder zweispänner Kuhgespann 5 M und für ein zweispänner Pferdegespann 8 M zu zahlen, die notfalls im Zwangswege beizutreiben waren. Die letzte Ergänzung stammt vom 21. Juni 1945, wonach auch Evakuierte zur Gemeindearbeit herangezogen werden sollten.
Was alles auf der Fronde erledigt wurde
Am unfangreichsten waren die Straßen- und Wegearbeiten. So waren auf der Fronde zu fahren: Steine für die Straße von Esch nach Idstein, Decksteine für die sog. Vicinalwege (= Wege zu den Nachbargemeinden), Decksteine für das neue Stück am Bruderberg. Zur Überschüttung der Ortsstraßen wurde im Januar 1884 jeder Pferdebesitzer verpflichtet, 1 cbm und jede Ochsen- oder Kuhfuhre 1/2 cbm Steine aus dem Steinbruch Helkofen anzufahren. Arg strapaziert wurden die Feld- und Waldwege durch die eisenbereiften Bauernwagen, besonders in nassen Jahreszeiten. Dann mußten regelmäßig die Geleise mit Steinschotter ausgefüllt oder zugehackt werden. Bei den vielbefahrenen Wegen ging man allmählich dazu über, diese zu „stücken“. 1885 wurden 200 cbm Stücksteine für die Zollgasse gebraucht. Im Dorf vorhanden waren 31 einspänner Pferdefuhrwerke, 5 doppelspänner Ochsen, 9 einspänner Ochsen und 47 Kuhfuhren. Pferdefuhrwerke und doppelspänner Ochsen mußten jeweils 3 cbm, die einspänner Ochsen 2 und die Kuhfuhren 1 1/2 cbm Steine anfahren. Mehrfach wurde es auch für nötig erachtet, Kies aus Erbach bzw. aus dem Emsbach als Deckmaterial anfahren zu lassen. An anderen Arbeiten, die auf der Fronde erledigt wurden, werden genannt: Militärtransportfuhren, Grund abfahren während der Konsolidation, das Anfahren von Stücksteinen für die Flutgräben, das Aufheben von Flutgräben, das Düngen der Gemeindeobstbäume im Holzgraben, das Aufräumen der Steinbrüche, das Unterhacken von Bucheckern und schließlich 1924 die Übernahme der Nachtwache, als es darum ging, evt. einen zweiten Nachtwächter einzustellen.
Das Auslaufen der Frondearbeiten
Im Laufe der fünfziger Jahre kamen eine Reihe von Faktoren zusammen, die es mit sich brachten, daß die Gemeinde nicht mehr in der gewohnten Weise von allen Bürgern Hand- und Spanndienste verlangen konnte. Die Zahl der Menschen, die außerhalb des Dorfes zur Arbeit gingen, nahm ständig zu. Gleichzeitig ging die Zahl der Spannviehbesitzer bedeutend zurück, ja das Spannvieh wurde zunehmend durch Traktoren und die eisenbereiften Wagen durch gummibereifte Rollen ersetzt. Schließlich wurde im Zuge der Flurbereinigung ein Großteil der wichtigsten Feldwege befestigt, die gegenüber Wasser- und Fahrschäden erheblich weniger anfällig sind. Überdies wuchs das Steueraufkommen der Gemeinde, so daß sie die Ausführung vieler Arbeiten, die früher auf der Fronde erledigt wurden, jetzt vergeben konnte. Niemand hat der ungeliebten Gemeindearbeit nachgeweint, wie man sich denken kann.
Helmuth Leichtfuß
Die Walsdorfer Wahlergebnisse zur Bundestagswahl vom 27.9.98
Wie schon bei der Bundestagswahl 1994 zu beobachten war, haben die Parteien auch in diesem Jahr fast ganz auf die Verteilung von Propagandamaterial an die Haushalte verzichtet. Lediglich von zwei Parteien hatte ich je ein Informationsblatt erhalten. Ansonsten beschränkten sie sich auf Plakate, die Werbung in den Medien und die Verbreitung von Umfrageergebnissen. Um den Wählerinnen und Wählern die Gelegenheit zu geben, die Bewerber für ein Direktmandat in unserem Wahlkreis kennenzulernen und sich ein Bild von ihren politischen Vorstellungen zu machen, hatte der Bürgerverein die Kandidaten der CDU, der SPD, des Bündnisses 90 / Die Grünen und der F.D.P. zu einem Parteiengespräch eingeladen. Etwa 50 Besucher nutzten die Möglichkeit, sich von ihnen über die Ziele ihrer Partei und ihre persönlichen Vorstellungen informieren zu lassen.
Die Wahlergebnisse von 1998 im Vergleich zu den Ergebnissen von 1994
BT.- Wahl | 16.10.1994 | 27.9.1998 | ||||||
Wahlberechtigte | 1181 | 1157 | ||||||
Briefwähler | 118 | 129 | ||||||
abgegebene Stimmen | 862 | 900 | ||||||
Wahlbeteiligung insges. | 83,0 % | 88,9 % | ||||||
1. Stimme | % | 2. Stimme | % | 1. Stimme | % | 2. Stimme | % | |
CDU | 420 | 49,8 | 371 | 43,6 | 391 | 43,8 | 347 | 38,8 |
SPD | 327 | 38,8 | 308 | 36,2 | 411 | 46,1 | 370 | 41,4 |
Grüne | 71 | 8,4 | 78 | 9,2 | 36 | 4,0 | 74 | 8,3 |
F.D.P. | 16 | 1,9 | 5,9 | 6,9 | 22 | 2,5 | 54 | 6,0 |
REP | – | – | 20 | 2,4 | 13 | 1,5 | 18 | 2,0 |
PDS | 9 | 1,1 | 8 | 0,9 | 8 | 0,9 | 8 | 0,9 |
Sonstige | – | – | 6 | 0,7 | 11 | 1,2 | 23 | 2,6 |
Ungültige | 19 | 2,2 | 12 | 1,4 | 8 | 0,9 | 6 | 0,7 |
( die %- Zahlen beziehen sich auf die abgegebenen Stimmen ) |
Betrachtung der Ergebnisse
Die SPD verbesserte als einzige Partei ihr Zweitstimmenergebnis, das für die Zusammensetzung des Bundestages ausschlaggebend ist. Gegenüber 1994 gewann sie 5,2 % hinzu und überflügelte erstmals wieder seit 1972 die CDU. Mit 41,4 % kam sie knapp an ihre Spitzenergebnisse von 1965 bis 1976 heran. Am deutlichsten verlor die CDU. Ihr Stimmenanteil bei den Zweitstimmen sank von 43,6 % 1994 auf 38,8 % , was einen Verlust von 4,8 %-Punkten ausmacht. Ihr Stimmenanteil lag zuletzt bei den Bundestagswahlen 1969 unter 40 % , seitdem immer zwischen 43,8 und 49,4 % .
Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. büßten jeweils 0,9 % ein.
Auch die REP gehörten zu den Wahlverlierern. Ihr Stimmenanteil sank von 2,4 auf 2,0 % .
Die PDS konnte ihr Ergebnis auf niedrigem Niveau halten.
Weitere 12 Parteien konnten lediglich 23 Stimmen auf sich vereinigen. 3 Parteien gingen bei den Zweitstimmen leer aus.
Bei den Erststimmen zeigte sich das gewohnte Bild. Die Bewerber der CDU und der SPD, die allein die Chance haben, das Direktmandat zu gewinnen, erzielten etwa 5 % mehr Stimmen als für ihre Parteien abgegeben wurden. Erstmals seit 1980 lag der SPD-Bewerber wieder einmal vor seinem Konkurrenten von der CDU.
Bewertung der Ergebnisse
Die seitherigen Koalitionsparteien CDU und F.D.P. erreichten nur noch 44,8 % der Stimmen. 1994 stimmten noch 50,5 % der Walsdorfer Wähler für die Fortsetzung der Koalition aus CDU, CSU und F.D.P.
SPD und Grüne, die sich zum Ziel gesetzt hatten, die Koalition abzulösen, erreichten mit 49,7 % knapp die absolute Mehrheit der Stimmen.
Die Rechtsparteien REP und NPD blieben ebenso wie die PDS bedeutungslos.
Die Wähler der Grünen bzw. der F.D.P., die ihre Stimme splitteten, haben offensichtlich mit der Erststimme den Kandidaten ihres möglichen Koalitionspartners gewählt.
Negativ zu bewerten ist die Tatsache, daß sich die Zahl der Parteien, die sich um Zweitstimmen bewarben, gegenüber den 80iger Jahren von 9 bzw. 12 auf 21 erhöhte. Zu einer Zersplitterung der Stimmen führte das aber (noch) nicht.
Die im seitherigen und auch künftigen Bundestag vertretenen Parteien vereinigten insgesamt 95,4 % der Stimmen auf sich.
Vergleich der Walsdorfer Ergebnisse mit denen der Gesamtstadt
Die beiden großen Parteien SPD und CDU erreichten 3,0 bzw. 2,2 % mehr Stimmen als in Gesamt-Idstein
Die 3 kleinen Parteien dagegen schnitten hier schlechter ab. Das Ergebnis der F.D.P. liegt 3,8 % , das der Grünen 1,3 % und das der PDS 0,3 % unter dem der Gesamtstadt.
Helmuth Leichtfuß
Redaktion: Monika Kiesau, Helmuth Leichtfuß, Manfred Wetzel