Bürgerbrief 88: Dezember 2006

850 Jahre – Gründungsurkunde des Klosters Walsdorf 

Die Gründungsurkunde aus dem Jahre 1156 ist die älteste Nachricht von dem Walsdorfer Kloster, das bis zu seiner Zerstörung im Jahre 1634 fast 500 Jahre bestand. Es gehörte zum Benediktinerorden und war zuerst ein Mönchskloster, erscheint aber in der nächsten Urkunde aus dem Jahre 1250 schon als Nonnenkloster. Nach Wolf Heino Struck haben wir uns den Vorgang „möglicherweise so vorzustellen, dass bald nach der Gründung des Mönchsklosters Walsdorf ein Nonnenkonvent dabei entstand, der dann allein erhalten blieb. Solche Doppelklöster sind ja bei den Benediktinern eine häufige Erscheinung.“
Die in Latein abgefasste Urkunde hat in der Übertragung von Wolf Heino Struck (Band 4 der Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters S. 116 f folgenden Wortlaut:

“Erzbischof Arnold von Mainz bekundet – da er verpflichtet ist, allen denen wohl zu tun, die durch vertrauten Umgang oder Gunst der örtlichen Lage ihm verbunden sind, an ihm Rückhalt finden oder unter Verachtung der Welt in Klöstern leben und um Gottes willen freiwillig Armut tragen, und da es ein Gunstbeweis ist, wenn in einem obrigkeitlichen Testament erklärt wird, wie eine solche Kirche ausgestattet und was ihr von Gläubigen übergeben ist – dass Gottfried, ein frommer und eifriger Priester, durch seine heilige, unablässige Predigt die Einwohnerschaft des Dorfes Walsdorf so gewann und zum Überirdischen erhob, dass sie einen wüsten Ort beim Dorf, der ihr gemeinsam gehörte, auch Walsdorf genannt, dem Priester mit der Bestimmung übereignete, dass er ihn dem Gottesdienst weihe. Der Priester richtete daraufhin mit Vollmacht und Einwilligung der Diözesanoberen dort durch Mönche einen Gottesdienst ein. Danach kamen der Priester, die Mönche und die Dorfbewohner nach Mainz und übergaben mit gesamter Hand dem Mainzer Domstift den Ort dergestalt, dass derselbe zum Zeichen der Unterwerfung und Ehrerbietung jährlich dem Domstift eine Goldmünze oder stattdessen 12 Silbermünzen zahlen soll. Als an dem Ort der Gottesdienst wuchs, begann auch die Verehrung des Ortes durch das Volk zuzunehmen, so dass den dort weilenden Mönchen durch Grundbesitz wie auch durch bewegliche Güter Unterhalt gewährt wurde. Die Einwohnerschaft des Dorfes Würges schenkte aus ihrem gemeinsamen Besitz zu Erbach, Mark genannt, der neuen Pflanzung in Walsdorf 10 Hufen und übergab diese durch die Hände derer, die rechtens dabei zugegen zu sein hatten. Ferner gehörten zu dem Ort durch Kauf oder Schenkung: 4 Hufen in Steinfischbach und 30 Hufen in Mauloff. Dies soll, da es dem Aussteller als wahr bekannt ist, für immer in Geltung bleiben.“

29 Zeugen waren bei der Bestätigung zugegen. Darunter waren Mitglieder des Mainzer Domkapitels, die Äbte der Benediktinerklöster von St. Alban, Bleidenstadt, St. Jakob und Schönau, Gottfried von Beselich, der Pastor Gernot von Camberg und außer einer Reihe anderer Laien auch Dietrich von Würges und dessen Söhne Konrad und Kraft.

Nicht nur wir vom Bürgerverein nehmen die Ausstellung der Gründungsurkunde des Klosters Walsdorf vor 850 Jahren zum Anlass, an dieses Ereignis zu erinnern, auch die Gemeinden Mauloff und Steinfischbach und auch die Großgemeinde Beselich im Kreis Limburg – Weilburg sahen in der Urkunde ein wichtiges Dokument für die Geschichte ihrer Kommunen. Mauloff und Steinfischbach feierten in mehreren Veranstaltungen ihre urkundliche Ersterwähnung und Beselich in einem Festakt am 9. Juli 2006 an der Klosterruine Beselich die erste bekannte Erwähnung seines Namens.

Adolf Deißmann vertritt in seiner Geschichte des Benediktinerklosters und des Freifleckens Walsdorf die Ansicht, dass der Stifter des Klosters, der Priester Godefriedus, und der unter den Zeugen genannte Gottfried von Beselich zwei verschiedene Personen seien und das „Kloster schon lange vor 1156 bestanden hat und dass es von Godefridus zu einer Zeit gegründet wurde, da die Bewohner des Tales Walesdorff und der Umgegend wahrscheinlich noch nicht zum Christentum bekehrt waren.“ Die modernen Kenner der nassauischen Geschichte Hellmuth Gensicke und Wolf Heino Struck gehen dagegen davon aus, dass „die bevorzugte Stellung Gottfrieds von Beselich in der Zeugenliste für Walsdorf“ und „sachliche Erwägungen es in der Tat nahe legen“, dass der in der Urkunde als Stifter des Klosters genannte fromme und eifrige Priester Gottfried identisch ist mit dem in der Zeugenreihe erscheinenden Gottfried von Beselich, wenn im Text der Urkunde auch die Herkunftsbezeichnung fehlt.
Wer war dieser Gottfried? Der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung des Klosterruine Beselich e.V. schreibt in Nr. 11 der Beselicher Schriften über ihn, den wandernden Prediger aus der Mitte des 12. Jahrhunderts: „Während uns die Urkunden, Überlieferungen und sogar eine Inschrift in einer Kirche von seinen Bauwerken und Gründungen ausführlich berichten, fließen die Nachrichten zur Person Gottfrieds sehr spärlich. Hinweise in den Gründungsgeschichten deuten aber sehr deutlich darauf hin, dass Gottfried von Beselich von adliger Herkunft war. Eine ganze Reihe von Gründungen und Bauwerken geht auf ihn zurück. Aus dem Jahre 1156 ist uns seine Gründung des Klosters Walsdorf in einer Dotationsurkunde überliefert. In dieser Urkunde findet der Name Beselich seine erste bekannte Erwähnung“. 1163 bestätigt Erzbischof Hillin von Trier dem Kloster Arnstein, dass ihm die von dem Priester Gottfried auf dem Beselicher Kopf gebaute Kirche, der er seinen dortigen zehntfreien Hof geschenkt hatte, übertragen worden war. Gottfried hatte dem Kloster Arnstein die Kirche mit der Bedingung übergeben, dass von Arnstein in Beselich ein Nonnenkloster der Prämonstratenser eingerichtet würde.

Um 1170 entstand das „Kloster zur allerheiligsten Jungfrau Maria und den heiligen Aposteln Petrus und Paulus der Prämonstratenser-Chorfrauen zu Beselich“. Ebenfalls aus dem Jahre 1163 stammt die Stifterinschrift in der Kirche zu Bubenheim in der Pfalz. Das Dorf war damals Besitztum des Klosters Arnstein. Höchstwahrscheinlich trat Gottfried im Auftrag von Arnstein als Bauherr in Bubenheim auf. Am linken Chorpfeiler findet sich die Inschrift: „1163 habe ich, der unwürdige Priester Godefriedus, dieses Haus von Grund auf wieder aufgebaut“. Nach der Gründungslegende wurde auch das Kloster Altenberg bei Wetzlar von einem wandernden Priester Gottfried gegründet. Nach der Überlieferung soll er auch als Erbauer von Brücken zwischen Limburg und Wetzlar in Erscheinung getreten sein.

All diese Zeugnisse machen deutlich, dass der Gründer des Walsdorfer Klosters in der Stiftungsurkunde nicht zu Unrecht ein frommer und eifriger Priester und in einer anderen Quelle seiner eindringlichen Predigten wegen der Rufer genannt wurde.

Literatur:
Adolf Deißmann         Geschichte des Benediktinerklosters und des Freifleckens Walsdorf
Wolf Heino Struck:    Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters, Bd. 4
Hellmuth Gensicke:    Gottfried von Beselich. Untersuchungen über die Anfänge der Klöster; Altenberg, Walsdorf und Beselich.
                                       Nassauische Annalen, Bd. 68, 1957
Christof W. Martin:    Beselicher Schriften, 8. Jahrgang, Nr. 11, 1999

 Helmuth Leichtfuß

Das Feldgericht und die Feldgerichtschöffen

Eine der ältesten Institutionen der Rechtsprechung ist das Feldgericht. Bereits in der römischen Republik (510 v.Chr. – 51 v. Chr.), in der das Zwölftafelgesetz um 450 v.Chr. niedergeschrieben wurde, ist das Feldgericht als Rechtsinstanz eine feste Größe. Tafel VII des Gesetzes regelt folgende Liegenschaftsrechte: ….. Besteht Streit über einen Grenzverlauf, so ist die Meinungsverschiedenheit möglichst freundschaftlich auszugleichen. Hierzu werden die Schiedsrichter zur Entscheidung in einem Grenzstreit berufen: Jeder Nachbar wählt einen Schiedsrichter seines Vertrauens, die Obrigkeit den Dritten. Das Feldgericht legt dann nach Billigkeit die Irrungen bei.

Der Zustand der Landwirtschaft im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts

Aus der geschichtliche Entwicklung der Besitzverhältnisse an Grund und Boden, besonders im mittel- und süddeutschen Raum, ging eine Gemengelage der Äcker hervor. Die Äcker und auch sonst kleine Parzellen lagen in den Gewannen der Feldmark weit zerstreut. Nur ein kleiner Teil der Parzellen lag an einem Weg.

Bei den meisten war die Benutzung abhängig von Überfahrtrechten und anderen Servituten (Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte). Hierzu gehörten die Weidgerechtigkeiten, deren Ausübung genau bestimmt war.

Selbst die Wege waren oft unzweckmäßig angelegt. Die oft unregelmäßigen Formen der Grundstücke erschwerten vielfach die ungehinderte Bewirtschaftung, sodass der Aufwand hierfür recht hoch war. Maßnahmen zur besseren Nutzung der Grundstücke wurden erst spät eingeleitet. Dazu kam, dass die Gemengelage zu vielen Grenzstreitigkeiten Anlass gab. Dies alles führte zu einem Flurzwang, dem die Grundbesitzer unterlagen. Die Folge war ein gemeinschaftlicher, im Wesentlichen gleicher Fruchtanbau mit übereinstimmenden Bestellungs-, Aussaat- und Erntefristen.

Dieser Zustand trat nun nicht erst im Herzogtum Nassau auf, sondern reicht weit in die Geschichte zurück. Ursache sind Erbteilungen, die den Flächengehalt ursprünglich großer Äcker auf immer kleinere Parzellen reduzierten. Ein eindruckvolles Beispiel ist der Große Garten. Hier gab es 1788 insgesamt 468 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 29698 m2 mit Parzellengrößen von 5,76 m2 bis 549,83 m2. Die Anzahl der Eigentümer wird geringer gewesen sein als die Parzellenanzahl. Die Zuwegung bestand nur im südöstlichen Bereich aus zwei kleinen Stichwegen. Der nordöstliche Bereich war von der Feldflur umgeben. 60 Eigentümer konnten ihre Parzellen vom Weg her betreten, die Übrigen mussten im schlimmsten Fall über/an 20 Parzellen vorbei, um auf ihre eigenen Grundstücke zu gelangen. Wie schwierig es war, dieser Güterzersplitterung entgegenzuwirken, zeigt die weitgehende Nichtbeachtung einer Verordnung der damaligen Fürstin zu Nassau Charlotta Amalia vom 7. August 1730, in der Mindestgrößen für ein Bauerngut festgelegt wurden und eine Teilung von Grundstücken verboten wurde, wenn diese Mindestgröße unterschritten wurde. In Walsdorf vergingen nochmals 140 Jahre bis zur Konsolidation im Jahr 1875.

Die Feldgerichte regelten den aus diesen Verhältnissen entstandenen Flurzwang. Auszüge aus den Beschlussbüchern des Gemeinderats und Feldgerichtes zeigen im Einzelnen, was alles geregelt werden musste. Nachstehend einige Auszüge aus den Beschlussbüchern.

18 August 1853 Seite 7 Nr. 24

Antr.: Der Schäfer u. Schweinehirt darf in die Stoppeln fahren
Beschl.: wird genehmigt

18 August 1853 Seite 7 Nr. 25

Antr.: Wenn das Obst abfällt, darf nur morgens 6 bis 8 Uhr gelesen werden
Beschl.: wird genehmigt

27 September 1853 Seite 12 Nr. 53

Antr.: Das Weiden im Gutenfeld vom Kuhhirt
Beschl.: Wird erlaubt, wenn das Feld gesäubert ist, damit niemand kein Schaden geschieht

10 Mai 1854 Seite 42 Nr. 162

Antr.: Das Schleifen (Einebnen des gepflügten Feldes) auf der Schleife im Gerstenfeld auf den Gewannen
Beschl.: wird bei 30 Kreuzer Strafe verboten

11 April 1855 Seite 72 Nr. 259

Antr.: In der Baumallee am Wörsdorfer Weg hinauf sind viele Bäume nicht gehörig gestutzt und gereinigt
Beschl.: Bei einem Gulden Strafe soll dies in Ordnung gebracht werden

11 April 1855 Seite 72 Nr. 261

Antr.: Der Abzugsgraben in der Zollgasse ist in einem schlechten Zustand
Beschl.: Wird das Ausheben bei 10 Kreuzer Strafe für jeden Wiesenbesitzer anbefohlen

15 Juli 1855 Seite 81 Nr. 219

Antr.: Die Gesetzliche Stunde in dem Großen Garten, wenn der Eigentümer an seine Stücker darf gehen, um seine Sachen zu holen
Beschl.: Von Morgens 6 bis 8 Uhr, Abends von 6 bis ½ 8 Uhr

21 Juni 1857 Seite 123 Nr. 285

Antr.: Die Zeit ist herangekommen, dass das Heu gemäht wird, es wäre also hierüber zu bestimmen wo und wann der Anfang gemacht werden soll
Beschl.: Es soll demnach von oben herunter von Eschermühl bis auf das gesetzte Mahl den Montag Morgen gemäht werden und den Dienstag weiter

Die Gemeindeordnung

Feldgerichte und Feldgerichtschöffen gab es in der Gemeinde Walsdorf  bis Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Mit der Flurbereinigung und Aufhebung des Flurzwanges sind die Regulierungsaufgaben des Feldgerichtes entfallen. Nach der Gemeindeordnung vom 5. Juli 1816 des Herzogtums Nassau bestand das Feldgericht aus dem Schultheiß, der die Geschäfte desselben führte, sowie, je nach Bevölkerungsgröße der Gemeinde, aus 2 bis 8 Feldgerichtschöffen. Das Vorschlagsrecht oblag der Gemeinde. Das zuständige Amt ernannte und verpflichtete die Feldgerichtschöffen auf Lebenszeit. Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufsicht über die Gemeindegrenzen und Privatgrundstücke, das Messen der Grundstücke mit der Rute, wenn eine besondere Genauigkeit nicht erforderlich war, und das Setzen der Grenzsteine.

Das Feldgericht war aber auch die Behörde zur Schätzung der Güter bzw. der Schäden bei Diebstahl von landwirtschaftlichen Geräten oder Feldfrüchten. Voraussetzung war, dass die Feldgerichtschöffen sachkundige Männer waren. Man konnte jedoch einen auswärtigen Taxator hinzuziehen. Die Mitaufsicht bei der Entwicklung der Landeskultur und Viehzucht sowie die Führung der Hypotheken-, Stock- und Lagerbücher gehörte ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Im Revolutionsjahr 1848 wurde am 12. Dezember ein neues Gesetz zur Verfassung und Verwaltung der Gemeinden sowie die Rechte der Gemeindebürger und die Erwerbung des Bürgerrechtes betreffend erlassen. In Bezug auf die Feldgerichte ergaben sich nur geringfügige Änderungen.

Das Feldgericht wurde nun vom Gemeinderat für eine Dauer von 10 Jahren gewählt. Die Zuständigkeiten blieben jedoch unverändert. Mit dem „Gesetz die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden betreffend“ vom 26. Juli 1854 wurde dieses Gesetz aber wieder aufgehoben. Die Aufgaben entsprechen im Groben denen von 1816.

Nach der Konsolidation (Flurbereinigung 1875) und Zuteilung der neuen Flurstücke, die alle bis auf die Wiesen von den neu angelegten Wegen erreichbar waren, verliert sich der Flurzwang zumindest bezüglich der zeitlichen Festsetzung von Aussaat und Ernte. Dies belegen die Eintragungen in den Beschlussbüchern, die immer spärlicher werden. Der Wiesenbau und die damit zusammenhängenden gemeinschaftlichen Arbeiten (Pflege der Be- und Entwässerungsgräben, Freihalten des Uferbereiches von Bäumen und Sträuchern) standen jedoch noch unter der Kontrolle des Feldgerichtes.

Die Bücher

Ein besonders verantwortungsvoller Teil der Aufgaben des Feldgerichts war das Führen der Hypotheken-, Stock- und Lagerbücher. Es geht hier einerseits um den Eigentumsnachweis des Grundbesitzes und um Rechte und Belastungen anderseits. Um welche Datenmengen es sich hier handelt, mag die Anzahl der Flurstücke aus den Lagerbüchern von 1788 (ca. 9000), 1875 (ca. 8000) und 1960 (ca. 1500) belegen. Die ersten Lagerbücher und Karten über den Nachweis jedes Grundstücks in der Gemarkung Walsdorf wurden 1788 im Zuge der Generalrenovatur (Vermessung zur Steuererhebung) angelegt. Es gab  schon frühere Aufzeichnungen, die jedoch in den meisten Fällen das Klostergut betrafen. Karten wurden jedoch nicht angefertigt. Die Lagerbücher wurden fortgeschrieben bei Erbteilungen oder Verkäufen. Auch Belastungen eines Grundstücks wurden eingetragen, z.B. Geh- und Fahrrechte, Abwasserrechte der Gemeinde, der Brunnenleitungen oder auch Nutzungsrechte an und in Wohngebäuden.

Die finanzielle Belastung eines Grundstücks wurde dagegen in die Hypothekenbücher eingetragen. Eine bestimmte Geldsumme, die geliehen wurde, war zu einer festgesetzten Zeit zurückzuzahlen. In den heutigen Grundbüchern sind diese Eintragungen vereinigt. So sind in der zweiten Abteilung Lasten und Beschränkungen wie Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte von Energieversorgern usw.) eingetragen. In Abteilung drei Grundschulden oder Hypotheken. Bei diesen Belastungen gilt aber immer, dass die Belastung eines Grundstücks auch bei einem Verkauf bestehen bleibt, sofern diese nicht abgelöst wird. Für alle diese Eintragungen, zu denen auch der Kauf oder Tausch von Grundstücken gehörte, war das Feldgericht zuständig.

Die Aktualisierung der Karten wurde von einem Geometer vorgenommen. Interessant ist die Verordnung: Fortführung der bestehenden Lagerbücher und Karten vom 1. Juli 1854, in der bezüglich des Eigentümers darauf hingewiesen werden muß „ …ob die Liegenschaft Eigenthum des Mannes oder der Frau oder beider Ehegatten ist“. Bei Übergaben an den Schwiegersohn wurde früher nur dessen Name als Eigentümer eingetragen, was die Rückverfolgung der ursprünglichen Belegung der Häuser erschwert.
In der Auflistung der Feldgerichtschöffen ist in der vorletzten Spalte das Jahr genannt, in dem die benannte Person das Amt nach den mir vorliegenden  Unterlagen bekleidete. Die fortlaufende Besetzung , besonders Lfd.Nr. 1 bis 8 von 1623 bis 1648 während des 30 jährigen Krieges ist hervorzuheben. Quelle:„Geschichte des Benedictiner-Klosters und Freifleckens Walsdorf“ von Adolf Deissmann u. Gerhard Buck S. 144, 163 u. 164. Lfd.Nr. 9 bis 12 des Jahres 1669 sowie Lfd.Nr. 32 bis 35 des Jahres 1757 stammen aus den Güterverzeichnissen des Klosters. Zu den hier aufgeführten Jahren bzw. Namen sind ebenfalls Eintragungen in den Kirchenbüchern vorhanden, die als wichtigste Quelle zu nennen sind. (Siehe Ortssippenbuch von Helmuth Leichtfuß).     

NrName des Schöffengeb.gest.Quelle JahrOSB-Nr
1Enders Kolb  1623 
2Eberhard Weyland  1623 
3Johannes Zeyger  1623 
4Johann Ochs n.v.Ostern 167316481089
5Philipp Seyberth 30.1.166816481649
6Heinrich vom Stein 5.3.164916481731a
7Johann Philipp Geiß 29.7.16721648305
8Philipp Hofmann 27.11.16671648534
9Wilhelm Schäfer (Scheffer)  16691400
10Hans Bernhard Leichtfuß1618zw. 1692 u. 16961669867
11Daniel Seyberth v. 169516691650
12Jakob Scherer 29.4.167016691455
13Hans Jakob Wassum16468.12.171316701848
14Philipp Ebert Zeiger n.v. 168716881956
15Georg Daniel Hirtes19.11.165616.3.17091693503
16Johann Philipp Weygand1647n.v. 169816961900
17Jakob Philipp Weißweck5.12.1646v. 170516991877
18Johann Konrad Ochs27.2.16653.9.171817181093
19Philipp Kaspar Thiel7.12.166226.2.171817191762
20Johann Jakob Vietor163830.4.172017201824
21Johann Philipp Schwarz15.9.16701.8.173117311600
22Johann Andreas Kilian20.4.16843.4.17601732698
23Johann Christian Thiel25.12.169515.1.176017321766
24Hans Jacob Lehmann4.4.168710.6.17651734774
25Georg Adam Lehmann31.7.17024.8.17801734775
26Philipp Daniel Seyberth11.3.169521.4.175817361653
27Philipp Hermann Zeiger22.10.16762.9.174117371961
28Philipp Balthasar Roth17089.5.175217391238
29Philipp Daniel Seyberth11.3.169521.4.175817461655
30Johann Martin Scheurer8.10.168012.2.175117511466
31Philipp Kaspar Zeiger9.3.170514.1.177117551971
32Johann Peter Aulmann16871.9.1774175712
33Johann Martin Jeckel7.8.170816.5.17581757623
34Johann Jakob Ochs 3.3.170323.4.177117571098
35Johann Daniel Rüger14.2.171821.12.178617571316
36Philipp Wilhelm Rüger22.9.171515.3.177717591315
37Johann Philipp Weygand20.1.171516.8.176017601902
38Philipp Andreas Weygand9.3.173023.4.178317691903
39Philipp Daniel Seyberth4.12.17278.5.176217621656
40Johann Philipp Ochs13.2.173728.5.181717691101
41Johann Philipp Ochs6.2.173720.7.180517781105
42Philipp Konrad Kilian13.9.171729.12.17901781700
43Philipp Kaspar Thiel10.1.171928.4.178417861769
44Johann Philipp Roth3.11.173223.4.180617871239
45Johann Christian Lehmann2.7.173923.6.18171793780
46Philipp Kaspar Thiel13.8.173525.4.182017931775
47Johann Burkhard Lehmann13.8.17221.3.17951795777
48Georg Philipp Lehmann3.12.17608.1.18141796787
49Johann Philipp Jeckel5.12.173930.4.18141804625
50Johann Philipp Wassum30.3.175113.8.180718071853
51Philipp Kaspar Weygand18.6.176121.11.183718081905
52Philipp Andreas Rüger23.8.175212.11.183518141324
53Philipp Kaspar Jeckel12.5.176512.7.18371815628
54Philipp Konrad Ochs7.8.180130.1.186318171123
55Philipp Christian Scheid1.7.176811.6.183918171416
56Philipp Kaspar Thiel13.8.173525.4.182018201783
57Johann Philipp Weygand11.7.179025.12.183918311908
58Philipp Kaspar Zeiger1.2.179327.3.187118471987
59Karl Jeckel15.2.182108.04.19001858636
60Johann Philipp Roth29.2.181629.12.188518581257
61Georg Philipp Weygand2.6.180320.5.188018581911
62August Philipp Seyberth24.9.181516.6.187518641671
63Heinrich Wilhelm Kolb12.3.183321.2.18981898722

Werner Janzing

Vereinsnachrichten

Auch in diesem Jahr erhielten im November wieder 63 Walsdorfer Mitbürger Blumengutscheine. Sie hatten im Frühjahr und Sommer durch Blumenschmuck an ihren Häusern oder durch Anlage und Pflege einer Baumscheibe zur Verschönerung des Ortsbildes vor allem im Ortskern Walsdorfs beigetragen.
Nach Absprache im Vorstand wird nur der Blumenschmuck im alten Ortskern und in der Idsteiner Straße bewertet, weil hier der Blumenschmuck für das Erscheinungs-bild unseres historischen Ortes am augenfälligsten ist. Allen anderen Walsdorfer Mitbürgern danken wir für ihre Mühe, Walsdorf mit ihren Blumen und Pflanzungen zu verschönern.

Monika Kiesau

Veranstaltungstermine 2007 in Idstein-Walsdorf  
   
TerminVeranstaltungVereinÖrtlichkeit
Januar   
6.Jahreshauptversammlung ab 20:00UhrFFWFeuerwehrgerätehaus 
6.+7.TT StadtmeisterschaftenTTCDGH
9.JahreshauptversammlungFCWev. Gemeindehaus 
13.Weihnachtsbaumaktion Jugendfw. ab 10:00 FFWWalsdorf
14.Hans Schmitt Gedächnis TurnierTTCDGH 
14.WinterwanderungSVWev. Gemeindehaus 
20.Fröhlicher JahresanfangFCWVereinsheim 
20.Jahreshauptversammlung ab 17:00SFVWDGH
26.GeneralversammlungLFWev. Gemeindehaus 
Februar   
3.Kartenvorverkauf Kappensitzungen ab 14:00 SVW+TTCDGH
3.JahreshauptversammlungBVWev. Gemeindehaus 
10.1. Kappensitzung ab 20.11 UhrSVW+TTCDGH
11.KindermaskenballTTCDGH 
17.2. Kappensitzung ab 20.11 UhrSVW+TTCDGH
21.Aschermittwochs-WanderungLFWDorfbrunnen 
22.HeringsessenCDUDGH
24.JahreshauptversammlungMVWSchausse Rainer 
März   
9.JahreshauptversammlungVDKSchausse Rainer 
10.SpezialitätenessenBVWev. Gemeindehaus 
16.JahreshauptversammlungEFC HAWalkmühle 
30.KochnachmittagLFWev. Gemeindehaus 
31.MusikveranstaltungEFC HADGH
April   
5.Vorstellung der KonfirmandenEV KGChristuskirche 
7.OsterfeuerEFC HAGrillplatz 
13.Mitgliederversammlung ab 20 UhrSVWVereinsheim 
14.FamilienabendFFWDGH 
22.KonfirmationEV KGChristuskirche
27.VortragLFWev. Gemeindehaus 
Mai   
1.Tag der offenen TürSFVWTeichanl. Dombach 
1.MaiwanderungMGVDorfbrunnen 
12.Fahrradtour zum Backes nach ReinbornLFWDorfbrunnen 
13.FrühlingskonzertMVWDGH
17.-20.AusflugMGVDorfbrunnen 
17.Himmelfahrtsgottesdienst + Grillen 10 UhrEV KGGrillplatz 
17.Hobby und FreizeitturnierSVWSportplatz
20.Frühjahrswanderung ab 10 UhrBVWDorfbrunnen
24.GeneralversammlungTTCBauernstube
26.SaisonabschlussfeierEFC HAWalkmühle
28.Pfingstgottesdienst + Fest um den Kirchturm 14 UhrEV KGChristuskirche
Juni   
2.AusflugFCWDorfbrunnen
3.KinderfestSPDSpielplatz
7.Fronleichnams WanderungLFWDorfbrunnen
17.GassenfestBVWUntergasse
23.gemütliches Beisammensein ab 19.30 UhrLFW/OBVGrillplatz
24.50 Jahre TTC akademische FeierTTCDGH
30.50 Jahre TTC bunter AbendTTCDGH
Juli   
1.KirchenfestEV KGChristuskirche
6.Walsdorfer Markt / SommermarktMGVKlosterplatz
20.AbendwanderungLFWDorfbrunnen
28.+29.FischerfestSFVWGrillplatz
August   
18.+19.HutturmfestFFWPlatz am Hutturm
25.Tagesfahrt nach Idar-ObersteinLFW 
September   
14.Erntesträußchen bindenLFW 
30.ErntedankfestEV KGChristuskirche
Oktober   
3.Flohmarkt ab 13 UhrSVWDGH
27.+29.Kerb in WalsdorfFFWDGH + Umzug
November   
2.Versammlung 20 UhrLFWev. Gemeindehaus
7.Dekorieren DGHLFWDGH
8. Generalversammlung Bezirksverein Bad Schwalbach ab 14 UhrLFWDGH
11.Martinszug ab 18 UhrFFWChristuskirche
17.30 Jahre BürgervereinBVWDGH
18.VolkstrauertagOBRKriegerdenkmal
24.FamilienabendTTCDGH
Dezember   
8.WeihnachtsfeierMGVDGH
8.WeihnachtsfeierMVWSchausse Rainer
8.JahresabschlussFFWFW Gerätehaus
9.Weihnachtsfeier f. ältere Mitbürger ab 14 UhrOBRDGH
14.WeihnachtsfeierLFWDGH
14.WeihnachtsfeierEFC HAWalkmühle
15.+16.Hess. A+C SchülermeisterschaftenTTCTV Halle Idstein
16.AdventssingenMGVKlosterplatz
24.Heiligabend Gottesdienst 15:30,17+22 UhrEV KGChristuskirche
28.JahreshauptversammlungOBVFW Gerätehaus
31.Jahresabschlussgottesdienst 18 UhrEV KGChristuskirche

Übungsstunden und regelmäßige Treffen:

BVWletzter Montag im Monat, aktueller Arbeitskreis
CDUPolitik um 11; jeden letzten Sonntag im Monat im DGH
EV KGjeden Sonntag 10 Uhr Gottesdienst, letzten Sonntag im Monat 18 Uhr, Jungschar montags alle 14 Tage  – Projekte werden angekündigt
FFW1.+3. Dienstag im Monat Aktive 19 Uhr  Jugend- + Kinderfeuerwehr einmal mtl. Freitags  Info bei Pierre Heinelt u. Sabine Kramer
FCWdienstags 20 Uhr
Gospelchordonnerstags 20 Uhr
MGV19 Uhr kleiner Chor, 20 Uhr Männerchor
MVWmontags 19.30 Uhr
Ruheständler               alle 14 Tage, montags 14.30 Uhr
TTCmontags 17.30 – 19.30 Nachwuchs  dienstags 20 Uhr Erwachsene
donnerstags 18 Uhr Nachwuchs, 20 Uhr Erwachsene

Redaktion:
Monika Kiesau Tel.6723, Helmuth Leichtfuß Tel.8563, Manfred Wetzel Tel.8141