Bürgerbrief 14: September 1981

Haushaltsberatung 1981

Am 23. Juni 1981 hat der Ortsbeirat über den Entwurf des Haushaltspins 1982 und das Investitionsprogramm der nachfolgenden Jahre beraten.

Die Stadtverwaltung wurde gebeten, nachfolgend aufgeführte Maßnahmen n den Haushaltsplan 1982 aufzunehmen:

  1. Die Freiterrasse am Dorfgemeinschaftshaus soll eine transportable Überdachung erhalten. Damit könnte bei größeren Veranstaltungen (Feste, Kerb) eine Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses geschaffen werden.
  2. Die Straßendecke der Bergstraße muß dringend erneuert werden. Jedoch wie die letzte Untersuchungen ergeben haben, bildet sich bei starken Regenfällen im Kanalsystem ein Rückstau. Dies hat zur Folge, daß in den Häusern im unteren Teil der Bergstraße Wasser in die Keller eindringt. Der OBR sieht die Beseitigung der Rückstaubildung und die Erneuerung der Straßendecke als gemeinsame Maßnahme.
  3. Da sich die Verbreiterung des oberen Zufahrtsweges zur Friedhofshalle nicht verwirklichen läßt, jedoch immer wieder Probleme mit dem Abtransport des Müllbehälters entstehen, schlägt der OBR vor, den hinteren Weg, entlang der Steinkaut, entsprechend auszubauen.
  4. Es hat sich als Mangel erwiesen, daß auf dem Sportplatz keine Toilettenanlage vorhanden ist. Aus diesem Grunde wurde der Bau einer Toilettenanlage am Sportplatz beantragt, da diese Anlage auch bei Festveranstaltungen benutzt werden kann.
  5. Im Rahmen der Ortskernsanierung empfiehlt der OBR, den Platz Klostergasse/ Knappe Gasse entsprechend der Möglichkeiten neu zu gestalten.
  6. Nachdem die Tiefbaumaßnahmen des Abwasserverbandes im Würgeser Weg abgeschloßen sind, schlägt der OBR vor, den Weg von Walsdorf nach Würges so zu befestigen, daß er von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann.
  7. Der OBR hält weiter an seiner Meinung fest, daß die „Insel“ als Baugebiet ausgewiesen werden soll.
  8. Ein Anliegen des Ortsbeirats ist es, die Treppe am Borngraben zu erneuern.
  9. Das Grundstück des ehemaligen Lehrerwohnhauses soll eingefriedet werden.
  10. Eine dringend erforderliche Maßnahme ist die Renovierung der Unterstellhalle für die Schulkinder in der Taunusstraße.
  11. Die Erneuerung der Goldschrift in den Tafeln am Ehrenmal soll in den Haushaltsplan 1992 aufgenommen werden.
  12. Am Treppenabgang im Dorfgemeinschaftshaus sind wieder größere Schäden aufgetreten, die zur Erhaltung des Hauses beseitigt werden müssen.
    Als Maßnahme für das Investitionsprogramm der kommenden Jahre hat der Ortsbeirat der Verwaltung vorgeschlagen:
  13. Zur Schonung des Rasensportplatzes bei schlechtem Wetter den früheren Waldsportplatz auszubauen.

Der Ortsbeirat hofft, daß sich die Verwaltungsgremien der Stadt Idstein den gemachten Vorschlägen anschließen und diese ihrer Verwirklichung zuführen .

Gerhard Müller

Die Jagd in Walsdorf von 1953 bis 1980

Die Jäger erfüllen eine wichtige Funktion

Noch immer ist unter, der Bevölkerung der Glaube verbreitet, daß (gäbe es die bösen Jäger nicht) sich der Wildbestand in unseren Wäldern von selbst regulieren würde. Dies ist allerdings ein großer Irrtum. Der Umstand, daß in unserem Land seit langer Zeit schon keine Großraubtiere mehr anzutreffen sind, hätte zur Folge, daß bei einen eventuellen Jagdverbot die Zahl des Wildes derart ansteigen würde, daß sein Bestand in kurzer Zeit durch Seuchen und Nahrungsmangel zusammenrechen würde. Ganz zu schweigen von den verheerenden Wildschäden, welche eine derartige Zunahme unseres Wildes im Wald und in der Landwirtschaft anrichten würde.

Die Jagd und damit die Jäger sind dafür verantwortlich, daß in unserem Staat, in dem täglich die Fläche eines großen Bauernhofes ( 110 ha) der Zivilisation geopfert wird, ein überaus guter Wildbestand überleben kann. Dies ist nur scheinbar ein Widerspruch. Man muß nur folgende Hinweise kennen.
Wald und Flur sind bei uns in Jagdreviere eingeteilt, die von den Grundbesitzern an die Jäger verpachtet werden. Keineswegs schießt der Jäger heutzutage das Wild „grad so wie es ihm gefällt“. Heute ist der Jäger gesetzlich verpflichtet, den Wildbestand nicht auszubeuten, sondern pfleglich (teilweise nach behördlichen Plänen) zu betreuen. Gesetze verpflichten den Jäger zur Hege. Die Wildbestände, die gehegt werden, sollen gesund, artenreich und im Hinblick auf Land- und Forstwirtschaft quantitativ vertretbar sein. Die Hege darf nicht übertrieben werden.

Keiner unserer Mitbürger kann hierzulande die Jagd ausüben, wenn er nicht zuvor eine staatliche Prüfung abgelegt hat. In der Jägerprüfung werden hohe Anforderungen gestellt, so dass trotz langer Schulung jedes Jahr fast 50% aller Anwärter durchfallen.

Mögen Wissenschaft und Technik noch sehr mit Fortschrittsbeweisen glänzen – die Jäger wissen längst, dass die Eigenkräfte der Natur auf die Dauer nützlicher für das Leben auf der Erde sein werden, als Technik und Chemie. Sie sorgen, soweit es in ihren Kräften steht, für Ordnung in Wald und Flur (auch gerade) dann, wenn er mit Gewehr und Hund ans Werk geht. Wo im Sommer 100 Hasen im künstlichen Schlaraffenland der genutzten Flur leben konnten, finden nach der Ernte auf den kahlen Äckern allenfalls noch 50 Hasen Nahrung und Deckung. Der Jäger erntet im Herbst jene 50 Hasen, die sonst an Hunger und Erschöpfung zugrunde gehen müßten. Genauso verhält es sich auch mit dem Reh- und Rotwild, wobei eine ergänzende Fütterung leichter über die Notzeit hinweghilft.

Doch betrachten wir nun die Entwicklung der Jagd in Walsdorf etwas genauer. Das 860 ha große Revier beherbergt fast alle heimischen Wildarten vom Kaninchen bis zum Hirsch. Allerdings ergaben sich in den letzten 28 Jahren – seit 1953 ist das Revier an Herrn Kilian und Herrn Löw verpachtet ,- manche Änderung im Wildbestand, die teilweise völlig verschiedene Ursachen haben. Diese Änderung im Wildbestand mit ihren Ursachen möchte ich nun einmal darstellen. Dabei ist es notwendig, die Entwicklung des Schalenwildes, wozu Rot-, Schwarz- und Rehwild zählen, von der des Niederwildes, also Hasen, Fasanen, Rebhühner, Füchse und anderes Raubwild , getrennt zu betrachten.

Das Rotwild

Das Rotwild war seit jeher nur im Mühlwald vertreten. In den letzten Jahren wurde auch hin und wieder im Bürgerwald Rotwild gesehen, aber es ist dort, nicht ständig beheimatet. Zu Beginn der Pachtzeit war das Rotwild zwar schon regelmäßig vorhanden, wie der jährliche Abschuß von 1 – 2 Stücken beweist, doch nicht so zahlreich wie heute. Durch großflächige Hegemaßnahmen – in den 6oiger Jahren schlossen sich alle Rotwildreviere des Taunus zusammen – und einheitliche Bejagungsrichtlinien, ist seit 10 Jahren eine ständige Zunahme des Rotwildes zu erkennen, die wegen des Ansteigens der Schäden durch stärkere Bejagung mittlerweile wieder gebremst werden konnte.

Wie schon angedeutet, tauchen mit dem Anwachsen des Rotwildbestandes auch einige Probleme auf, denn wo Wild in größeren Mengen vorkommt, gibt es auch Schäden. So ein Hirsch, der 200 – 230 kg Lebendgewicht hat, muß auch entsprechende Mengen äsen; doch zum Leidwesen der Bauern und Jäger haben es ihm Getreide, Kartoffeln und Mais besonders angetan.

Zwar ist der Jagdpächter verpflichtet, Wildschäden von Schalenwild, Kaninchen und Fasanen voll zu ersetzen, so daß die Bauern keinen finanziellen Verlust haben, doch bleibt ihnen bei der Ernte der Ärger und die zusätzliche Belastung beim Mähen der niedergetrampelten Felder nicht erspart. Aber nicht nur im Feld, auch im Wald richtet das Rotwild Schaden an. Hier schält und verbeißt es vor allem die Eiche und die Fichte, die dann nicht mehr zu einem makellosen Stamm heranwachsen können.

Allerdings kann man das dem Wi1d nicht alleine ankreiden. In den letzten 30 Jahren wurde im Walsdorfer Wald große Teile Eichen- und Buchenwald abgeholzt und mit Fichten. oder Douglasien aufgeforstet. Die fehlende Eichen- und Buchenmast zwingt das Wild, das zu fessen, was noch vorhanden ist – und das ist nun einmal die Fichte, die das Rotwild zudem gern als Tageseinstand annimmt.

Doch noch schlimmer als die waldbaulichen Veränderungen, trifft das Rotwild die Veränderung in dem Freizeitverhalten der Bevölkerung. Die letzten 20 Jahre sind durch die Zunahme der Freizeit und der Öffnung des Waldes für Jedermann gekennzeichnet. Heute vergeht doch kein Tag, an dem unser Wild nicht durch Spaziergänger mit Hunden, Trimm – Traber, Moped- und Motorradgeländefahrer gestört wird. Am Wochenende kommen noch die Autofahrer aus den nahen Städten, die sich bei einem Picknick mit lauter Radiomusik im Wald erholen wollen.

Auch die Veränderungen in der Landwirtschaft, nicht selten wird heute die Bestellung der Felder und die Ernte noch nach Einbruch der Dunkelheit ausgeführt, trägt dazu bei, daß das Rotwild immer mehr zum Nachtwild wird und so tagsüber in seinen Einständen zu Schaden geht, weil es seinem natürlichen sechsstündigen Äsungsrhythmus nicht mehr nachgehen kann. Auch die Anlage von Wildäckern im Wald und auf waldnahen Feldern können den Schaden nur mindern, nicht aber verhindern, da auch diese stillen Ecken nicht von Störungen frei sind.

Die Tatsache, daß das Rotwild immer mehr zum Nachtwild wird, macht eine geregelte Bejagung immer schwieriger.

An dieser Stelle muß ich noch etwas zur Abschußregelung sagen, da viele Leute glauben, nur der Jäger könne entscheiden, was und wieviel er schießt.

Doch das ist nicht so.

Jeder Jagdpächter ist verpflichtet, mindestens zweimal im Jahr das vorhandene Schalenwild zu zählen und das Ergebnis der Unteren Jagdbehörde beim Landratsamt vorzulegen. Diese Behörde setzt nun den jährlichen Abschuß an Rot- und Rehwild fest. Der  einmal festgesetzte Abschuß muß nun von den Jagdpächtern unter allen Umständen auch getätigt werden. Lediglich das Schwarzwild bildet hier eine Ausnahme.

(Fortsetzung folgt)

Winfried Leichtfuß

Die Fassung zwei weiterer Quellen in der Laubach im Jahre 1844

Die Walsdorfer konnten, wie die inzwischen aufgefundenen Jahresrechnungen von 1836 und 37 ausweisen, die 1836 erbaute Wasserleitung aus der Laubach im Gesamtpreis von 5271 fl ohne Aufnahme eines Darlehens bezahlen. Aus dem Haushaltsjahr 1836 hatten sie einen Überschuß von 3414 fl. In den beiden Rechnungsjahren hatten die „gewöhnlichen Ho1zeinschläige“ jeweils etwa 4000 fl gebracht. Das war gut die Hälfte der gesamten Jahreseinnahmen.

So groß die Genugtuung der Walsdorfer über den Fortschritt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde auch gewesen sein mag – neben der Wasserleitung war 1836 auch noch der neue „Totenhof“ am Escherweg für, rund 600 fl gebaut worden, worüber später einmal berichtet wird – Ärger blieb nicht aus.
Zunächst stellte sich heraus, daß man „irrtümlich der Meinung war, die gefaßte Quelle liege im Eigentum der Gemeinde“. Dem war aber nicht so. Offensichtlich war es vor der Konsolidation gegen Ende des vorigen Jahrhunderts nicht einfach, Grundstückseigentümer bzw. die Eigentumsgrenzen festzustellen. Das läßt sich auch belegen mit einer Stelle aus dem Bericht des Oberschultheißen vom 13. September 1843, in dem es heißt: „ich hatte den Förster Wagner von Würges als den lokalkundigsten Mann in dem gedachten Wiesendistrikt – gemeint ist die Laubach – .. ersucht, mir die Wiesenbesitzer auszumitteln. Derselbe hat mir nun ein Verzeichnis aufgestellt, wonach die Leitung nicht weniger als durch 27 Wiesen, wovon er einen noch nicht ausmitteln konnte, gehen wird.“

Erst im Dezember 1840 kam mit dem Hauptbeschwerdeführer Franz Josef Löw von Würges eine Einigung zustande. Dieser hatte eine Entschädigung dafür gefordert, daß  ihm die Quelle, die „als Dungmittel zur Bewässerung seiner Wiese“ diente-, weggenommen und er auf seiner Wiese kein Heu ernten konnte, „weil der ausgegrabene Grund…in großen Haufen“ auf seine Wiese geschüttet worden war. Die Gemeinde Walsdorf wollte aber den Grund, auf dem die Brunnenkammer stand, kaufen. Das Pikante an der Sache war, dass sie es nicht nur in dieser Sache mit dem Franz Josef Löw zu tun hatte, sondern daß diesem „unglücklicherweise“ auch noch eine der Quellen in der Würgeser Gemarkung gehörte, die die Walsdorfer in die 1836 erbaute Brunnenkammer leiten wollten, weil sich inzwischen herausgestellt hatte, daß die neue Leitung nicht genügend Wasser brachte.

Die Verhandlungen, die der Feldgerichtsschöffe Lehmann im Auftrag des Gemeindevorstandes mit Löw führte, gestalten sich schwierig. Die Gemeinde wollte nur den unmittelbar in Anspruch genommenen Grund von etwa 1 Ruthe und 25 Schuh erwerben; Löw bestand aber darauf, daß weitere 5 Ruthen neben dem Brunnen mit übernommen werden sollten. Am 16. Juni 1840 berichtete der Oberschultheiß dem herzoglichen Amt in Idstein in dieser Angelegenheit: „Auch dieses wäre man zufrieden, wenn er nicht die übertriebene Forderung von drei Gulden und 30 Kreuzern pro Ruthe haben wollte, während dieser Teil ihm keinen Gulden pro Ruthe im Wert hat, denn er stößt auf den Wald; war bisher mit Hecken bewachsen und ist überhaupt ein Stück steriles Land.“ Zuerst trug der Oberschultheiß auf die Einsetzung einer Kommission an, schreibt aber in einem Vermerk vom gleichen Tage: „In dem anliegenden Bericht habe ich zwar auf eine Commission angetragen, da aber das Resultat dieser Commission zum Nachteil des Löw ausfallen wird, wodurch Löw noch mehr gereizt wird, so wäre es mir lieb, wenn herzogl. Amt den Löw und mich im Namen des Vorstands vorerst an herzogl. Amt bescheiden würde.“

So wurde denn auch verfahren, und am 10. Dezember 1840 wurde nach einer Ortsbesichtigung in Anwesenheit des Amtmanns Halberg mit Franz Josef Löw ein Vertrag geschlossen, demzufolge die Gemeinde Walsdorf 6 Ruthen für die Summe von 25 Gulden kauft und Löw auf alle weiteren Entschädigungsansprüche verzichtet.

Schon 1840 war Wassermangel aufgetreten, was den Ortsvorstand veranlaßt hatte zu beantragen, „daß noch einige Quellen aus der Würgeser Gemarkung oberhalb der Brunnenkammer in den hiesigen Brunnen geleitet werden müssen. “ im August 1842 schreibt dar Oberschultheiß erneut ans Amt: „Dermalen ist ein so großer Mangel an Wasser eingetreten, daß zu befürchten steht, daß bei noch länger anhaltender Dürre alle Brunnen dahier ohne Wasser sind. Ich wiederhole daher den Antrag auf baldige Untersuchung der Quellen.“

Im Verlauf des Jahres 1843 aufte die Gemeinde 3 Quellen an, von denen später 2 gefaßt werden. Die Messung ergab, daß die 2 ausersehenen Quellen 16 1/2 Maß (= 33L) Wasser in der Minute brachten. Diese Menge von rd. 47 cbm Wasser pro Tag wurde „mehr als hinreichend“ befunden, um den Ort mit dem nötigen Wasser, zu versorgen. Die chemische Untersuchungen durch den Apotheker Alberstadt von Camberg brachte auch ein positives Ergebnis, und so konnten im Juli 1843 die Arbeiten für 1853 Gulden vergeben werden.

Für die Leitung wurden steinerne Rohre vorgesehen. Die Walsdorfer hätten lieber gußeiserne gehabt, wie sie sie auch 1836 verwendet hatten. Die Baubehörde wies dieses Ansinnen aber zurück, weil die Leitung „wegen der günstigen Verhältnisse ohne Bedenken in steinerne Rühren … gelegt werden kann. Sie erhält ein gleichmäßiges Gefälle und kommt nirgends in Druck zu liegen. Die Gemeinde würde daher ohne Noth zu einer Mehrausgabe von 594 fl veranlasst.“ Daß der Vorstand nur zähneknirschend seine Zustimmung zur Verlegung von steinernen Röhren gab, geht aus der Bemerkung hervor: „ Der Vorstand ist es zufrieden, obgleich wohl die Erfahrung bei der Idsteiner Brunnenleitung täglich zeigt, daß die steinernen Röhren selbst da zerspringen, wo sie gar nicht in Druck liegen, wodurch dann ein immerwährendes Geflick bleibt.“

Mit den Grundtückseigentümern aus Würges wurde Einigkeit über die Entschädigungszahlungen erzielt, und so konnten denn schließlich die Arbeiten durchgeführt werden.

(Akten im HStA Wiesbaden, Abt. 229/155)

Helmuth Leichtfuß

Neues von der Ortskernsanierung

Zur Dachinstandsetzung  (incl. Dachstuhl) der Scheunenostfront (B8) gibt es gute Nachrichten.

  1. Der Landesdenkmalpfleger gibt einen Zuschuß bis zu DM 10.000 je Scheune.
    Ein formloser Antrag mit Bild und Angabe der neuzudeckenden Fläche genügt.
  2. Die Untere Denkmalschutzbehörde im Kreisbauamt Bad Schwalbach gibt, um bei Einsturzgefahr vorzubeugen, die gleichen Zuschüsse wie die Stadt Idstein. Antrag wie in Pkt. 1.
  3. Die Stadt Idstein gibt ihren üblichen Zuschuß auf den m2 Dachbedeckung.
    (Biberschwänze DM 30,- / m2, Tonfalzziegel DM 10,- / m2)

Bei der Höhe der Zuschüsse dürfte es doch für manchen interessant sein, sein Scheunendach zu reparieren.

Sollten noch Rückfragen sein, können diese an Dieter Thielmann Untergasse 12 gerichtet werden.

Was sonst noch im Dorf geschah……

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht sorgen!

Es war der Termin für die Sperrmüllabfuhr. Ein Walsdorfer Bürger, der gründlich aufgeräumt hatte, wollte sich die Arbeit erleichtern und benutzte seine neue Schubkarre, um das Sperrgut an den Bürgersteig zu fahren. Dort hatte er schon einiges aufgeschichtet und war im Begriff die letzte Fuhre abzuladen, als er wegen einer mehr oder weniger dringenden Angelegenheit von der Arbeit abgerufen wurde. Er ließ alles stehen und liegen und begab sich ins Haus.

Unterdessen kam das Sperrmüllauto heran, und die eifrigen Müllmänner fütterten die gefräßige Maschine mit allen herumliegenden und –stehenden Gegenständen. So wanderte auch die neue Schubkarre samt ihrer Ladung mit lautem Krachen in den Bauch des Autos und sah sich nach der rüden Behandlung durch die eisernen Greifarme der Maschine nicht mehr ähnlich.

Können Sie sich das Gesicht des Mannes vorstellen, als er sah, wie „korrekt“ man seinen Bürgersteig wieder einmal abgeräumt hatte? – Und das heutige, wo Sie sich auf seine Kosten amüsieren?

Helmuth Leichtfuß

Wer überfiel Camberg?

Der abgeschlagene Überfall der „Ritter von Walsdorf“ 1356/57 scheint bei den Cambergern einen tiefen Eindruck hinterlassen zu haben. In der diesjährigen  Festschrift zur 700. Wiederkehr der Verleihung von Stadtrechten z.B. gehört er zu den 32 wichtigsten Daten ihrer langen Geschichte, und beim Festzug war er mit viel Liebe dargestellt.

Doch Ritter hat es in Walsdorf nie gegeben. Weder lässt sich einheimischer noch auswärtiger Adel, der hier sesßaft war, nachweisen. Nur die Nonnen im Kloster waren fast ausschließlich adlig. Der Irrtum beruht darauf, daß man die einzige gedruckte Quelle, die von dem Vorfall berichtet, mißverstanden hat. Der Geistliche Johannes Mechtel, der 1598 – 99 Pfarrer in Camberg war, schrieb in seiner 1610 – 12 verfaßten „Limburger Chronik“, dass „die von Walsdorf“ den Nachbarort überfielen. Mit „die von“ bezeichnete man damals die Bewohner eines Ortes, was also heute dem Ausdruck „die Walsdorfer“ entspricht.

Doch warum sollten die Walsdorfer das mit Gebück, Wällen und Zäunen gesicherte Camberg überfallen? Eine gemeinsame Grenze hatte man nicht, so daß die nicht seltenen Streitigkeiten zwischen zwei Nachbargemeinden um Weide, Wald und Acker nicht denkbar sind. Den jetzt beginnenden Bau von Mauern und Türmen zu verhindern, war wohl nicht die Aufgabe unseres Dorfes.

Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus einem anderen Bericht, der bisher nicht beachtet worden ist. J. Mechtel verfaßte nach 1623 ein weiteres Geschichtswerk: „Pagus Logenahe“- „Der Lahngau“ (Kopie im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: 3004/A13). Er scheint inzwischen auch Zweifel an der ersten Fassung bekommen zu haben, in der vorliegenden Kopie nennt er die Angreifer „Nassovici de Seligstein“, die Nassauer von Seligstein. Da es diesen Ort nicht gibt, muß es sich um einen Schreibfehler handeln, der leicht aus Idigstein oder Edigstein entstehen kann. So hieß Idstein im 14. Jahrhundert zur Zeit des Überfalls.

Jetzt läßt sich die Geschichte auch leicht erklären. Zwischen Camberg und Walsdorf verlief die Grenze der Grafschaften Diez und Idstein, die in diesen: Jahrzehnten durch die Erhebung von Dörfern zu Städten stark befestigt wurde. Camberg erhielt 1336 vom Kaiser ein drittes Mal Stadtrechte verliehen. Doch Graf Gerlach von Nassau-Idstein erreichte, daß schon 9 Tage später diese Urkunde vom Kaiser widerrufen wurde. Der Überfall 20 Jahre später hatte wohl den gleicher Zweck: Camberg sollte nicht zu einer festen Stadt werden.

Mechtels zweite, lateinische Fassung der Geschichte lautet auf deutsch:

„In tiefer, stiller Nacht, die dem Fest der Hl. 3 Könige voranging; als es den Mauerring noch nicht gab, überfielen die Nassauer von Seligstein Gräben/Wälle der neuen Stadt Camberg in feindlicher Absicht, während die Bürger in Schlaf und Trunkenheit versunken waren. Aber durch Gottes Wille sind durch das Geschrei der Elstern in den Dornhecken die Wächter aufgeweckt worden, die die übrigen zu den Waffen riefen und den Feind zurückdrängten. Zur Erinnerung daran wird jener Dreikönigstag durch einen feierlichen Umzug mit dem hochwürdigen Sakrament geehrt.“ (a.a.O. S. 314)

Gerhard Buck

340 Fotos

Auf diese beträchtliche Zahl ist unsere Fotosammlung inzwischen angewachsen, und durch die erfreuliche Mitarbeit vieler Walsdorfer wird sie laufend umfangreicher. Die Bilder im Format 19 x 24 cm füllen systematisch geordnet und mit genauen Angaben zu den Motiven versehen drei Aktenordner. Von allen haben wir Negative und von vielen auch Dias.

Die Sammlung könnte noch umfangreicher sein, wenn wir uns nicht zunächst darauf beschränkt hätten, Fotos aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg zu suchen. Das bisherige Ergebnis ist ein guter Überblick über das Aussehen des Dorfes und das Leben in ihm seit etwa 1877. Aus dieser Zeit stammt die älteste Aufnahme: eine Schulklasse.

Doch manche Lücke existiert noch, und bestimmt gilt es noch viele Fotos und Negative, die die Sammlung vervollständigen könnten. Daß dieser Optimismus gerechtfertigt ist, zeigte jüngst folgender Vorfall. Vom 100jährigen Bestehen des MGV im Jahre 1938 hatten  wir ein Album mit Bildern erhalten, die etwas mühsam zu reproduzieren waren, da sie leicht gewellt waren. Kaum waren die Reproduktionen fertig, erhielten wir die Negative hierzu und auch noch weitere.

Darum unsere herzliche Bitte an alle, die alte Fotos haben: zeigen Sie sie doch einmal Emil Hohl oder Gunter Heinig (beide Idsteiner Str.) ob sie nicht auch für andere interessant wären. Sie werden fotografiert und dann zurückgegeben. Z.B. fehlen uns Bilder von Taufen und Beerdigungen, aus Handwerk und Haushalt, vom Verkehr.

Helfen Sie uns, daß wir Walsdorfs Geschichte der letzten 100 Jahre im Bild festhalten können und die 2. Fotoausstellung, die wir jetzt vorbereiten, wieder ein Erfolg wird.

Gerhard Buck

Verantwortlich: 
Gerhard Buck