Voller Trauer und Dankbarkeit haben wir Abschied genommen von
HERBERT TEIGE
Seit Gründung des Vereins hat er im Historischen Arbeitskreis eifrig bei der Erforschung der Geschichte Walsdorfs mitgeholfen. Bis ihn die Kräfte verließen, hat er den Bürgerbrief mit seinen Zeichnungen aufgelockert. Das von ihm gezeichnete Titelblatt wird hoffentlich noch lange an ihn erinnern. Sein vielfältiges Wissen und Können werden wir in Zukunft sehr vermissen.
Bürgerverein Walsdorf e. V.
Pflastersteine 1733-34
Schaut man im alten Ort in die jetzt ausgehobenen Gräben für die Gas- und Wasserleitung, dann gewinnt man den Eindruck, als ob die heutige Asphaltdecke die erste Befestigung der Gassen sei. Unter ihr lassen sich nämlich nicht wie sonst üblich die Spuren alter Straßen erkennen, sondern man stößt gleich auf den gewachsenen Fels. Doch dieser Eindruck ist falsch. Die Gassen waren auch früher befestigt, nur räumte man vor jeder neuer Befestigung zunächst einmal das alte Pflaster ab.
Als man sich 1733 an das Pflastern machte, geschah das so gründlich, daß nach einem Jahr in den eigenen Steinbrüchen keine Pflastersteine mehr zu bekommen waren und noch ein großer Bedarf bestand. Darauf wandte man sich an die Steinfischbacher, deren gute Steine bis in die jüngste Gegenwart sehr gefragt waren, uni wurde mit ihnen handelseinig. Problematisch war allerdings der Transport.
Die eine Möglichkeit war die, die alte Usinger Landstraße zu benutzen. Sie führte von Esch östlich bergauf zum Wald und verlief dann südlich (rechts) der heutigen geteerten Straße nach Steinfischbach durch den Wald über die Höhe an Steinfischbach vorbei zur Tenne. Viele Wegholen im Wald zeugen
noch heute von dem ehemals lebhaften Verkehr. Die Walsdorfer fürchteten jedoch, daß wegen ihrer vielen schweren Transporte die Straße für den Verkehr gesperrt werden müßte. Daher benutzten sie den „Breiten Weg“, der zunächst durch das eigene „Grass-Feld“ (östlich des Emsbachs) und dann durch den Würgeser Wald verlief. Verständlicherweise wollten sich die Würgeser ihren Weg nicht ruinieren lassen. Ohne vorherige Warnung allerdings nahmen sie einem Transport einen Pickel und zwei Bindlatten fort, wodurch die beladenen Wagen auseinander brachen.
Die Walsdorfer beschwerten sich sofort beim zuständigen Amtmann in Camberg. Er wies sie jedoch ab – „auf das üble Angeben der Würgeser“, wie die Walsdorfer vermuteten.
Außerdem drohte er, den Weg durch Gräben unpassierbar zu machen, falls sie ihn weiterhin befahren sollten (oder im damaligen Deutsch: Wenn sie sich „des Wegs nicht müßig gehen wollten, so sollte er vergraben werden“). Die Würgeser verlangten darüber hinaus einen Verpflichtungsschein, daß Walsdorf den Weg nicht mehr benutzen wollte. Die Pfänder sollten verkauft werden, falls sie nicht ausgelöst würden.
Nun wandten sich die Walsdorfer hilfesuchend an ihren Amtmann in Idstein und brachten vor, daß dieses „eine allgeein Straß- und Fahrweg“ seit Menschgedenken sei und ihn en kein anderer Weg zur Verfügung stünde.
Wie der Streit ausging, ist nicht bekannt. Es ist nur ein Brief vom 8.3.1734 erhalten, der von dem Walsdorfer Schultheißen und den beiden Gerichtsschöffen unterzeichnet ist (HStAW133 Walsdorf 24). Auf jeden Fall begannen jetzt schwierige Verhandlungen,da beide Gemeinden verschiedene Obrigeiten hatten und damit die Walsdorfer Pflastersteine, modern gesprochen, außenpolitische Komplikationen hervorriefen. Gewöhnlich stellten sich bei diesen Streitigkeiten die Verwaltungen auf die Seite ihrer eigenen Gemeinde.
(P.S. Sollte jemand mehr über die Steinfischbacher Steinbrüche und Steinhauer erfahren wollen, so sei ihm der Besuch des neuen Heimatmuseums im dortigen Backhaus empfohlen).
Gerhard Buck
Hebammen in Walsdorf
Teil 2:Hebammenprüfungen vor 1818
Wie schon in Heft 15 berichtet, mußten sich die Hebammen der Gemeinden einer alljährlichen Prüfung durch den Medizinalrat ihres Bezirkes unterziehen.
Derartige Prüfungen fanden auch schon vor der Reform des Medizinalwesens von 1818 statt. Der Amtsarzt eines bestimmten Bezirkes rief meist im Herbst die ihm unterstehenden Hebammen aus den Dörfern zusammen. Über diese Jahresprüfungen geben Berichte des Idsteiner Amtsarztes aus den Jahren 1806, 1808, 1811 und 1812 Auskunft. Daraus geht jedoch nicht hervor, ob das fachliche Wissen der Hebammen überprüft wurde; vielmehr scheint mir die Unterweisung derselben Hauptzweck der Zusammenkünfte gewesen zu sein.
So wird im Jahre 1806 berichtet, daß der Arzt versuchte, „Ihnen die aller nöthigsten Handgriffe ins Gedächtniß zu rufen, sie für Aberglauben zu warnen, und ihnen zu sagen, was sie bey ihren Kindbetterinnen hauptsächlich das diätetische anlangend, thun und nicht thun sollen.“
Das Wirken der Hebammen in den Gemeinden wurde in diesen Jahren von den Ortsgeistlichen beurteilt und in Zeugnissen an die Amtsärzte berichtet. Vermutlich hatten die Hebammen Fehlverhalten vor dem Arzt zu verantworten. Jedoch wurde bei den sogenannten „Prüfungen“ auch den Hebammen Gelegenheit gegeben, Beschwerden gegen die Gemeinden vorzubringen.
So führten sie alljährlich Klage über die zu geringe Entlohnung ihres beschwerlichen Dienstes und über die Fronde, d, h. die unbezahlte Arbeit für die Gemeinde, die man ihnen nicht erließ. Nach Meinung der Hebammen im Bezirk Idstein im Jahre 1812 führte das dazu, „daß sich forthin keine ordentlichen Weiber mehr zu diesem beschwerlichen Dienst werden verstehen wollen. „
Daß diese Befürchtung nicht eintraf, bewirkte wahrscheinlich auch die Reform von 1818, die die Ausbildung und wohl auch die Besoldung der Hebammen verbesserte.
Quelle: Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (=HStAW) 205/78.
Monika Kiesau
Wasser für die Vordergasse
Wie die Walsdorfer durch Baumaßnahmen in den Jahren 1836 und 1844 den Flecken mit frischem Quellwasser aus der Laubach versorgten, wurde in den Bürgerbriefen Nr. 12 – 14 dargestellt. Den etwa 25 Hofraiten, die im vorderen Ort am „Läuskippel und in der Vordergasse“ (heute Idsteiner Straße) gebaut worden waren, war damit jedoch nicht geholfen. Für sie wurden erst in den 60-iger und 70-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts die entsprechenden Einrichtungen geschaffen. Zuerst versuchte man es 1860 mit einem Pumpenbrunnen, der direkt an der Färberbachbrücke stand. (Obrigens stieß man kürzlich bei Ausschachtungsarbeiten für die Kanalverlegung seitlich des Hauses Heß auf den Brunnenschacht). 1872 wurden dann noch zwei laufende Brunnen angelegt, weil es mit dem Pumpenbrunnen auch nach einer gründlichen Überholung im Jahre 1867 erhebliche Schwierigkeiten gab. Doch davon später mehr. Zuerst soll über den Bau des Pumpenbrunnens berichtet werden.
Am 28.8.1859 hatte der Gemeinderat beschlossen, 500 Gulden für den Bau eines Pumpenbrunnens bereitzustellen. (Beschlußbuch I, S. 160). In der Ausschreibung hieß es, daß ein Brunnen von ungefähr 30 Fuß Tiefe und 8 Fuß Durchmesser gegraben werden sollte, dessen „Rundung gut, dauerhaft und sachgemäß unten 2 1/2 Fuß und oben 2 Fuß stark mit großen lagerhaften Bruchsteinen fugendicht und meisterhaft“ auszumauern sei (1 Fuß = 30 cm). Als Pumpe war eine „gußeiserne Säulenpumpe mit schmiedeeisernen Pumpenschwengel vorgesehen. Alles Eisenwerk sollte auf zweimaligem Menninggrund dunkelblau deckend gestrichen werden“ (Jahresrechnung 1860, Beleg 185). Wie die Belege 186 und 189 ausweisen, wurde der Brunnen „statt 30 Fuß 62 Fuß tief, … wobei 37 Fuß tief Fels zu durchbrechen“ waren. Da der Brunnen tiefer wurde, mußte auch die Pumpe in allen ihren Teilen verhältnismäßig stärker werden.
Die Gesamtkosten für den Bau der Brunnenanlage betrugen 563 Gulden und 28 Kreuzer. Die beiden größten Posten waren die Maurerarbeit mit 246 fl, 4 xr und die Pumpenarbeit mit 250 fl. Die Maurerarbeiten hatte Daniel Baum von Walsdorf und die Pumpenarbeit Heinrich Lehnhard von Camberg übernommen.
Mit dem Bau dieses Brunnens waren die Probleme jedoch keineswegs gelöst, wie der Gemeindevorstand es gehofft hatte. Es dauerte nur wenige Jahre, bis mehrjährige Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Bewohnern und dem Gemeinderat begannen, in die auch das Amt Idstein einbezogen wurde. Die Anwohner der Idsteiner Straße verlangten in mehreren Eingaben den Bau eines laufenden Brunnens. In der Tat war die Pumpe nicht nur sehr reparaturanfällig, sondern auch schwer zu bedienen. Das geht aus Äußerungen der Betroffenen, des Gemeinderats und auch eines Gutachters hervor. In einer Eingabe vom 11.2.1867 an das königliche Amt in Idstein schildern die Anwohner ihre Beschwerden wie folgt: „Man hatte uns zwar vor ca. 7 – 8 Jahren in unserer Straße eine Pumpe angelegt, welche schon von vornherein der Gemeindekasse erhebliche Kosten verursachte, welche doch ohne Kraft – respektive Gewaltanwendung nur langsam und weniges Wasser ergab … Es kann die Schwierigkeit, Wasser aus der bestehenden Pumpe zu erlangen, wohl nicht verabredet werden, denn durchreisendes Publikum hat schon vielfältig darüber gesprochen, daß man diesem Übelstande nicht schon lange abgeholfen hätte. Eine starke Mannskraft muß angewendet werden, um die Pumpe in Bewegung zu setzen, und wenn zur Aussaat oder Erntezeit die männlichen Kräfte im Feld arbeiten, so sah man nicht selten, daß sich unsere Weiber oder Mägde nachbarliche Hilfe herbeiholen mußten, um Wasser zu erlangen, ja, es scheuten sich sogar Dienstmädchen der Schwierigkeit des Wassererlangens wegen in unsere Dienste zu treten.“
Die Reparaturkosten betrugen, wie aus dem vom Amt Idstein angeforderten Bericht des Bürgermeisters Jeckel vom, 1.10.1866 hervorgeht, von 1860 bis 1866 105 Gulden, d.h., fast ein Fünftel der Bausumme von 1860. Der Bestand des Wassers sei zwar gut und so reichlich, daß der Brunnen nicht ausgepumpt werden könne, berichtet der Bürgermeister, da dieser jedoch eine Tiefe von 80 Fuß habe, könne das Wasser nur mit schwerem Gang heraufgepumpt werden und sei die Pumpe einer starken Reparatur ausgesetzt. Weiter heißt es in dem Bericht zu der Frage des Amtes, ob es nicht zweckmäßiger wäre, einen laufenden Rohrbrunnen anzulegen, wie es die Anlieger forderten: „Was die Anlage einer laufenden Brunnenanlage anbelangt, so ist der Gemeindevorstand hiergegen nicht abgeneigt … es muß die Sache (jedoch) von einem Sachverständigen untersucht werden.“
Von der königlichen Wegebauinspektion zu Höchst wurde daraufhin der Bauinspektor Schüler von Camberg beauftragt zu untersuchen, wie den Beschwerden der Bittsteller abgeholfen werden könne.
In seinem Bericht vom 17.10.1866 verweist Schüler zunächst darauf, daß der gewünschte Brunnen aus der Laubacher Leitung nicht gespeist werden könne, weil das Wasser von dort nur so spärlich fließe, daß es kaum für die vorhandenen Brunnen ausreiche. Auch er stellt fest, daß die Pumpe am Färberbach zwar vieles und gutes Wasser, aber ein sehr schlechtes Pumpwerk habe. Um den Wunsch der Antragsteller zu erfüllen, hinreichendes Wasser zu bekommen, sieht er drei Möglichkeiten: „Der erste Fall ist derjenige, dass das schlechte Pumpenwerk aus der Pumpe entfernt und hierfür ein dem Zweck entsprechendes gutes eingesetzt wird. Es erfordert dies einen Kostenaufwand von ca. 300 f1. Der zweite Fall ist der, daß eine neue Brunnenleitung … angelegt wird, indem in dem Wiesengrunde nach dem Walde zu (Richtung Bauernwiese) sich eine Quelle, der sog. Kastenborn, befindet, welcher für einen Brunnen hinreichend Wasser liefern wird … Kostenbetrag 2600 fl bis 3000 fl.
Der dritte Fall ist der, daß man in dem Wiesengrund eine Brunnenkammer dicht an dem Färberbach, welcher nur Quellwasser hat, anlegt, auf Holzkohle oder kleine Kieselsteine sich das Wasser reinigen läßt … Die Ausführung dieses Projektes wird ca. 1800 fl kosten, dasselbe ist jedoch nicht zu empfehlen, weil die Temperatur zuviel auf das Wasser einwirkt…“ Wie der Gutachter hält auch der kgl. Wegebauinspektor Zais von Höchst die zweite Lösung für die beste, weil die Herstellung der Pumpe immerhin viel Geld kostet und diese wegen der bedeutenden Tiefe auch weiterhin reparaturanfällig bleiben wird. Die dritte Lösung lehnt er ganz ab, weil auf diese Weise kein frisches, reines Trinkwasser gewonnen werden kann und „überhaupt die Art der Reinigung des Wassers viel zu umständlich und kompliziert ist.“
Am 6.11.1866 fand in Anwesenheit des Amtsverwalters Dombois vom Amt Idstein eine Ortsbesichtigung des Kastenbrunnens in der Bauernwiese durch den Bürgermeister, die Gemeinderäte und mehrerer Bewohner der Idsteiner Straße statt. In der anschließenden Sitzung auf dem Gemeindehaus erklärte der Gemeinderat übereinstimmend–, „Wir können das Projekt einer Wasserleitung aus dem Kastenborn nicht billigen, weil das Wasser allgemein als ungesund angesehen wird und es jedenfalls nicht hinreichend ist, womit diejenigen, die einen laufenden Brunnen wünschen, einverstanden sind. Es ist uns bekannt, daß früher, ehe die jetzt im Ort bestehende Leitung gemacht wurde, bereits versucht worden ist, den Kastenborn hierzu zu verwenden, allein dieses Projekt erwies sich aus den angeführten Gründen als undurchführbar …
Wir sind daher gesonnen, ein ganz neues Pumpwerk für die bestehende Pumpe anzuschaffen … Hiermit sind auch die Bewohner des an der Straße nach Idstein gelegenen Teils des Ortes einverstanden, und wir können unter keinen Umständen diese Pumpe eingehen lassen. Wir sind auch nicht abgeneigt, im nächsten Jahre in nähere Erwägung zu ziehen, ob eine Wasserleitung aus dem Färberbach in jenen Ortsteil zu führen sei, damit wenigstens das Wasser für das Vieh und zum Waschen beschafft werde …“ Im übrigen stellen Bürgermeister und Gemeinderat in der gleichen Sitzung fest, „daß wegen der Anlage eines laufenden Brunnens bei dem Gemeinderate früher noch nicht der geringste Antrag gestellt worden sei und sie daher die Ausdrücke und Vorwürfe, welche in dem bei dem kgl. Civilcomissär eingereichten Gesuche enthalten seien als unwahr und beleidigend zurückweisen müssen.“
Auf neuerliche Vorstellung einer Anzahl der betroffenen Bewohner beim Amt in Idstein, in der sie dringend die Herstellung einer Brunnenanlage mit einer Leitung aus dem Färberbach forderten, wurde der Bürgermeister aufgefordert, alsbald mit dem Gemeinderat zu beraten, was in dieser Beziehung geschehen soll, wobei bemerkt wird, daß der Mangel parater Mittel keinen Grund abgeben kann, diese notwendige Anlage hinauszuschieben. Der Gemeinderat tagte am 5.2.1867 und faßte den Beschluß: „Es soll eine neue Druck- und Saugpumpe sofort angeschafft werden, weiter eine Vorkehrung an dem Bach gemacht werden, daß die Ortseinwohner für ihr Vieh das nötige Wasser holen können ohne Beeinträchtigung. Aber eine Brunnenleitung anzulegen, ist für den Gemeinderat bedenklich, weil niemand dafür bürgen kann, daß den Sommer das Wasser nicht vertrocknet und im Winter abfriert…“
Ich will an dieser Stelle nicht versäumen, auf ein Kuriosum hinzuweisen, das vielleicht ein Schlaglicht auf die Durchführung der Annektion Nassaus 1866 an Preußen werfen kann. Der Bürgermeister spricht zwar korrekt vom königlichen Amt, siegelt aber (im Februar 1867!) seine beglaubigte Abschrift des Gemeinderatsbeschlusses noch mit dem alten Siegel, das die Umschrift trägt: Herzogtum Nassau Freiflecken Walsdorf. Im Inneren enthält das Siegel den Hutturm als Walsdorfer Wappen.
Die Bewohner der Vordergasse gaben sich mit der Entscheidung der Gemeinde jedoch nicht zufrieden, vielmehr protestierten noch einmal 11 Bürger energisch gegen den gefaßten Beschluß: „Gegen das fortanige Bestehen der jetzt stehenden Pumpe und auch im Reparierungsfall müssen wir rechtlich protestieren, da wir dadurch sehr incompetiert sind; wir sind alle hiesige Ortsbürger, tragen als solche örtliche Lasten und wollen ebensogut örtliches Recht auszuüben haben; nämlich nach dem Brote das zuerst nötige, das Wasser, was man ja einem Pferd bequemlich vorstellt, leichter wie seither zu erlangen…“
Diese Eingabe veranlaßte das Amt Idstein, den Bürgermeister, den Gemeinderat und die Unterzeichner des Gesuchs noch einmal zu einer Besprechung einzuladen. Der Gemeinderat bestätigte seinen Beschluß, daß er eine neue Pumpe gemäß dem Etat im Anschlag von 175 fl und 38 xr anschaffen wolle.
Der Bürgermeister rief kurz darauf auch die Gemeindeversammlung wegen der Anlage eines laufenden Brunnens noch einmal zusammen und ließ diese beschließen. Das Protokoll der Versammlung vom 23. März 1867 im Beschlußbuch lautet: „Von den 170 stimmberechtigten Gemeindebürgern waren 138 erschienen und davon stimmten 99 gegen und 39 für die Anlage des Brunnens.“ Mit dieser Bestätigung der Auffassung des Gemeinderates durch die Gemeindeversammlung waren die Antragsteller zunächst einmal mit all ihren Bemühungen gescheitert.
Die neue Pumpe brachte jedoch keinen durchschlagenden Erfolg. Nach dem Eintrag vom 3.10.1869 im Beschlußbuch des Gemeinderats (S. 101) beriet das Gremium über den Antrag des Bürgermeisters: „Da die übermäßige Pumperei an der Pumpe geschieht, so ist zu bestimmen, auf welche Art der Pumpe Linderung verschafft wird.“ Das Gremium entschied: „Zwei Personen dürfen nicht mehr mit Gewalt pumpen… Ferner das Geschirr zu reiben auf dem Pumpenplatz wird mit 5 Silbergroschen bestraft…“
Nun dauerte es nicht mehr lange, bis zwei laufende Brunnen gebaut wurden. Ob die Initiative von der inzwischen neugewählten Gemeindespitze ausging – 1870 war August Philipp Leichtfuß zum Nachfolger von Bürgermeister Ludwig Jeckel gewählt worden – oder ob sich nun endlich die betroffenen Bürger durchsetzten, läßt sich nicht eindeutig ermitteln. Jedenfalls entschied der Gemeinderat, der vor die Alternative gestellt worden war, ob in der alten Brunnenleitung in der Laubach weitere Röhren gelegt werden sollen oder ob ein neuer Brunnen aus dem Färberbach in den vorderen Teil des Ortes gelegt werden soll, am 27.6.1870. „Aus dem Färberbach soll ein neuer Brunnen geleitet werden und die alte Leitung aus der Laubach soll ruhig bleiben.“ (Beschlußbuch II S. 114). Es wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, und am 6. Mai 1872 wurde beschlossen, daß die neue Brunnenanlage gebaut werden soll. Sie kostete, wie die Jahresrechnung von 1872 ausweist, 1424 Thaler, 27 Silbergroschen und 11 Pfennige. Aus Ersparnisgründen waren hölzerne statt gußeiserne Brunnentröge angeschafft worden. An die Leitung wurden zwei Ausläufe angeschlossen, der eine an dem Platz, wo sich jetzt noch der sog. Born in der Idsteinerstraße/Ecke Färberbachweg befindet, der andere vor dem Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Gastwirtschaft Schauß an der Ecke Idsteinerstraße/Bergstraße (Beschlußbuch II, S. 156).
Mit dem Bau dieser Anlage kehrt an der „Wasserfront“ für etwa 20 Jahre Ruhe ein. Ober die dann folgenden Auseinandersetzungen wird im folgenden Bürgerbrief berichtet.
Quellen:
Beschlußbücher des Gemeinderats I und II; Jahresrechnungen der Gemeinde Walsdorf; HStAW 229/115
Helmuth Leichtfuß
Besatzung 1918
Durch den Waffenstillstand 1918 bekamen die Franzosen vor Mainz einen rechtsrheinischen Brückenkopf von 30 km Durchmesser, der schnell besetzt und organisiert wurde. Er reichte im Osten bis Frankfurt-Griesheim und im Norden bis Walsdorf. Das besetzte Gebiet wurde fast hermetisch abgeriegelt, und so riß unsere Verbindung von Frankfurt, wo wir damals wohnten, zu Walsdorf völlig ab. Man wußte nicht, ob man gefahrlos nach Walsdorf durfte.
In Frankfurt gab es Ende November 1918 wieder etwas mehr zu essen. Durch die Arbeiter in Griesheim, Nied und Höchst setzte ein großer Schmuggel mit Tabak, Schokolade Seife und „schwarzem“ amerikanischen Speck ein. Es gab zwar wenig zu essen, aber reichlich Pferdefleisch und -wurst, was frei käuflich war.
Anfang Dezember beschloß der Familienrat, einen Erkundigungsvorstoß nach Walsdorf zu unternehmen. Wir brachen früh auf und fuhren mit der ersten Linie 24 auf die Hohe Mark. Normalerweise wären wir über Kronberg gefahren, aber das war fest besetzt und für uns unerreichbar. Wir wanderten in einer sich zufällig zusammenfindenden Wandergruppe, in der alle mit den gleichen Gedanken kamen, auf den Sandplacken. Dort kam die erste Feindberührung, in einem nicht besetzten Gebiet.
Es war ein ziemlich verschüchterter Franzose nordafrikanischer Herkunft, den wir mit einem Maultier und einem viereckigen Karren trafen. Eine Verständigung war nicht möglich. Wir lächselten uns gegenseitig an, und er ließ uns passieren.
Durch Schnee ging der Marsch weiter über Seelenberg und die Kittelhütte zur Tenne und von da durch den Wald nach Walsdorf. Zuletzt nahmen wir den Weg über den Steg bei der Walkmühle.
Als wir nach mehrstündigem Marsch ankamen, sahen wir, daß Walsdorf nicht zu dem unbesetzten Flaschenhals gehörte.
Dieses war das Gebiet zwischen den um Mainz und Koblenz gezogenen rechtrheinischen Halbkreisen. Wie wir erfuhren, hatten die Franzosen nach einigem Zögern beschlossen, Walsdorf doch zu besetzen. Sonst wäre es das einzige Dorf im Untertaunuskreis gewesen, das besatzungsfrei geblieben wäre.
Ohne Kontrolle konnten wir in das Dorf gelangen und trafen auch hier Franzosen mit Mulikarren (Munitionskarren?). Bei Verwandten und Freunden sahen wir überall verängstigte Gesichter, da niemand wußte, wie es weiter gehen würde. Als wir gesehen hatten, wie die Lage war, traten wir sofort den Rückmarsch zur Hohen Mark an, um mit der Straßenbahn wieder heim nach Frankfurt zu fahren.
Gustav Lehmann
Ein kleines Jubiläum
400 Jahre Beckersgraben
Natürlich ist der Graben bei der Siebenmeisterbrücke bedeutend alter. Doch die erste Erwähnung seines Namens ist jetzt vier Jahrhunderte her. Im Jahre 1582 verkaufte Merten Becker ein Sadel (vielleicht ca. 800qm) Ackerland „uf Beckers graben“ an Thönges Schwoben, und dieser mußte dafür in Zukunft 3 Pfennig Steuern mehr bezahlen. Die Vermutung liegt nahe, daß diese Familie Becker dem Graben den Namen gegeben hat, weil er ihr gehörte oder weil vor allem sie dort Besitz hatte.
Merten Becker war sehr häufig bei Grundstücksgeschäften beteiligt. In Kirberg hatte er Verwandtschaft und Besitz.
Seit 1543 ist dieser Hausname mit verschiedenen Vornamen in Walsdorf zu finden. Besonders erwähnenswert sind Daniel und Marie Becker, die 1623 ihr Haus der Gemeinde als Schule schenkten. Nach dem 30jährigen Krieg erscheint dieser Name nicht mehr.
Quellen: Walsdorfer Gerichtsbuch 1570 – 1613 Struck, Klöster; Band III-IV
Gerhard Buck
GASSENFEST: 6. JUNI
Wieder lädt der Bürgerverein ganz Walsdorf zum Fest rund um die alte Schule ein. Auf vielfältigen Wunsch beginnen wir bereits am Sonntagmittag um 13 Uhr. Bier vom Faß, Wein und andere Getränke, Gegrilltes und Gebackenes und auch Eis (wegen des allgemein erwarteten Jahrhundertsommers) stehen für Sie bereit.
Unser Programm:
Samstagnachmittag:
Schmücken der Gassen am Obertor
Sonntag:
13 – 23 Uhr Gassenfest;
ab 14 Uhr Flohmarkt
15 – 17 Uhr Kinderspiele mit Preisen für alle
18 – 19 Uhr Konzert des Musikzuges der FFW Walsdorf
Wir freuen uns, daß die bisherigen Gassenfeste solchen Anklang fanden, daß vielen der Zapfenstreich zu früh war. Da wir aber im Freien feiern, haben Sie hoffentlich Verständnis dafür, daß wir aus Rücksicht auf die Anlieger vor Mitternacht zum Schluß kommen müssen.
Vorankündigung
Die Vorbereitungen für unsere 2. Foto-Ausstellung sind in vollem Gange.
Der Termin: 13. – 15. November 1982. Genauere Informationen folgen im nächsten Bürgerbrief.
An alle Mitglieder
Zu unserem diesjährigen vereinsinternen gemütlichen Abend laden wir zum 11. September, um 19.30 Uhr auf den Grillplatz ein. Da wir das Jahr über immer in kleinen Gruppen zusammen sind, hoffen wir zur Kontaktpflege auf zahlreiche Beteiligung. Notieren Sie sich bitte bereits jetzt den Termin an sicherer Stelle, da eine gesonderte Einladung nicht erfolgt. Für Essen und Getränke sorgt der Verein, Gläser möge jeder selbst mitbringen.
Sie erleichtern unserem Kassierer die Arbeit sehr, wenn Sie den Jahresbeitrag 1982 (falls er noch nicht bezahlt wurde) bald auf unser Konto überweisen: Volksbank – Raiffeisenbank Idstein (BLZ 510 917 00) Nr. 14 2230 02.
Verantwortlich: Gerhard Buck, Am Borngraben 24, 627 Walsdorf.