Bürgerbrief 24: März 1984

Haushalt 1984

Für die Aufstellung des Haushaltsplanes 1984 wurden vom Ortsbeirat Walsdorf bereits Mitte 1983 die Wünsche und Anregungen dem Magistrat in Idstein bekanntgegeben. Die verwaltungsseitig zusammengestellten Maßnahmen aller Ortsbeiräte sind entsprechend der Dringlichkeit und der zur Verfügung stehenden Mittel in einem Haushaltsplanentwurf eingestellt worden. Nach weiteren Beratungen in den städtischen Gremien und der Zustimmung der Ortsbeiräte hat die Stadtverordnetenversammlung am 08.12.1983 in 2. Lesung die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen für das Jahr 1984 mit Mehrheit beschlossen.

Aufgrund des Beschlusses sind für den Verwaltungshaushalt (laufende Verwaltung)

in Einnahmen und Ausgaben jeDM 33.599.000,-­
und den
Vermögenshaushalt (Investitionsbereich
und Finanzwirtschaft)
in Einnahmen und Ausgaben jeDM 16.866.000,-­

veranschlagt worden. Abzüglich der im Vermögenshaushalt einge­stellten Umschuldungen und Finanzierungen betragen die reinen Investitionen DM 8.957.000,–. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Gesamtvolumen des Haushaltes ohne Umschuldungen um DM 1.927.100,- oder 4,65 8 erhöht: Im Rahmen des Verwaltungshaushaltes, der die laufenden Personal-, Bewirtschaftungs-, Unterhaltungs-, Pflege-und Zinskosten für die städtischen Grundstücke und Anlagen enthält, werden nur größere Einzelausgaben namentlich genannt, so daß die übrigen Ausgaben nur in bezug auf die Gesamtstadt Idstein veranschlagt worden sind.

Für den Stadtteil Walsdorf sind im einzelnen vorgesehen:

Im Kindergartenbereich sollen Lehrmaterial und Gebrauchsgegenstände für DM 4.000,– gekauft und Malerarbeiten in den Räumlichkeiten in Höhe von DM 12.000,– durchgeführt werden. Die Umlagen für die Abwasserbeseitigung an den Abwasserverband „Mittlere Ems“ in Bad Camberg betragen DM 93.000,–. An größeren Reparaturen fallen die Trockenlegung der westlichen Außenwand am Dorfgemeinschaftshaus für DM 20.000,– und die Dachreparatur an der ehemaligen Schule für rd. DM 5.000,– bis DM 10.000,– an. Weiterhin werden auch 1984 die jährlichen Zuschüsse an soziale, kulturelle und sporttreibende Vereine, an Jugend- und Altenclubs und für die Altenweihnachtsfeier im Rahmen der städtischen Richtlinien gezahlt. Für Investitionen, die im Vermögenshaushalt veranschlagt worden sind, sollen Gesamtausgaben in Höhe von DM 320.000,– getätigt werden. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Der funktionsgerechte Um- und Ausbau des Feuerwehrgerätehauses mit größeren Garagen, einem Werkstattraum, einem Schulungsraum und den notwendigen Sanitärräumen soll von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Walsdorf in Eigenhilfe ausgeführt werden. Die Kosten betragen für 1984 DM 80.000,–. Nach Fertigstellung des mit rd. DM 100.000,– abgerechneten neuen „Klosterplatzes“ Ecke Knappe Gasse/Klostergasse (ehemaliger Kohlenbunker) sind weitere DM 50.000,- für neue Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Diese Mittel können auch von privaten Grundstückbesitzern zu Erneuerungsarbeiten – soweit keine Förderung durch das Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung erfolgt – im Rahmen der Dorfsanierungsrichtlinien angefordert werden. Zur Umgestaltung der erneuerungsbedürftigen Beleuchtung im alten Ortskern sind DM 10.000,– (Abschlagszahlung) für den Kauf historischer Beleuchtungskörper vorgesehen. Entsprechend den Beschlüssen der städtischen Gremien soll auch in diesem Jahr die eigene Wasserversorgung weiter verbessert werden. Anschließend an die vorjährige Sanierung der Schürfung in der Laubach wird nun die Verbindungsleitung zum Hochbehälter in der Bergstr. mit einem Kostenaufwand von DM 180.000,– erneuert.
Abschließend ist noch zu vermerken, daß nicht alle Wünsche des Walsdorfer Ortsbeirates im Jahre 1984 berücksichtigt werden konnten. Diese zwar wünschenswerten, aber doch nicht so dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen sollen nun gemäß dem Investitionsprogramm 1984 – 1988 zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

Karl Heinz Wendelmuth

Mülldeponie

Informationen zur geplanten zentralen Mülldeponie für den Rheingau-Taunus-Kreis
Obwohl es z.Zt., abgesehen von einigen Veröffentlichungen in Tageszeitungen, recht still um das Thema Mülldeponie geworden ist, ist dieses Problem keinesfalls als erledigt zu betrachten. Darum soll an dieser Stelle das bisher Geschehene kurz zusammengefaßt werden.

Am 5.8.1983 wurde in einer Bürgerversammlung im Gasthaus „Zur Traube“ beschlossen, die Meinung der Walsdorfer Bürger zum Thema Mülldeponie den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.
Durch ein Flugblatt, das an alle Haushalte sowie Magistrat und Stadtverordnete von Idstein verteilt wurde, wurden die Bürger informiert, welche Probleme aus einer Mülldeponie im Waldgebiet zwischen Walsdorf und Wörsdorf (Loh) erwachsen. Weiterhin wurde in diesem Flugblatt angekündigt, daß die ablehnende Haltung der meisten Walsdorfer Bürger gegenüber der Einrichtung einer Mülldeponie in unmittelbarer Nachbarschaft durch eine Unterschriftensammlung bekräftigt werden soll. Das Ergebnis der durchgeführten Unterschriftensammlung ergab, daß mehr als 2/3 der wahlberechtigten Walsdorfer Bürger mit ihrer Unterschrift sich gegen die Einrichtung der Mülldeponie ausgesprochen haben. Ein ähnliches Ergebnis erzielte die mit Nachbarort Wörsdorf durchgeführte Unterschriftensammlung.
Mit einem „Offenen Brief“ an den Regierungspräsidenten in Darmstadt, an Kreistag und Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises sowie an Stadtverordnete und Magistrat der Stadt Idstein wurde den Bedenken der Bürger Ausdruck gegeben, aber auch mögliche Alternativen wurden angesprochen (z.B. mehrere kleinere Deponien, Pyrolyse u.a.). Den Exemplaren des „Offenen Briefes“ an Kreis und Stadt wurden in Kopie die Unterschriftslisten von Walsdorf und Wörsdorf beigefügt. Dem Exemplar an den Regierungspräsidenten wurde je 1 Flugblatt von Walsdorf und Wörsdorf beigefügt.

In der „Idsteiner Zeitung“ vom 10. Nov. 1983 wurde der wesentliche Inhalt des Offenen Briefes unter der Überschrift „über Alternativen zur Mülldeponie nachdenken“ veröffentlicht.

Eine Reaktion der angesprochenen Behörden kam indessen nur vom Landrat mit einem Antwortschreiben an die Bürgerinitiative von Walsdorf. In diesem Schreiben wird zugesichert, daß man die Bedenken und Anregungen der Bürger bei der weiteren Planung berücksichtigen will. Weiterhin wird der aktuelle Stand der Behandlung dieses Themas in den zuständigen Gremien aufgezeigt, und zwar:
… der Hess. Minister für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten hat inzwischen den Regierungspräsidenten in Darmstadt mit der Durchführung beauftragt. Dabei soll festgestellt werden, daß mindestens einer der im VEDEWA-Gutachten empfohlenen Deponie-Standorte für die Beseitigung der im Rheingau-Taunus-Kreis anfallenden Siedlungsabfälle der Kategorie I (Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle) geeignet und mit den Belangen der Landesplanung und Raumordnung vereinbar ist.“ Das Verfahren wird zu Beginn des Jahres 1984 eröffnet werden.

Die Stellungnahme des Landrats wurde in ihren wesentlichen Teilen am 6.2.1984 in der Idsteiner Zeitung unter der Überschrift „Kreis will Verfahren (Raumordnungsverfahren, d. Red.) abwarten“ veröffentlicht.
Wie dem Artikel „Niedernhausen eignet sich nicht für eine Hausmülldeponie“ in der Idsteiner Zeitung vom 3.2.1984 zu entnehmen war, hat sich in der Meinung der Organe der Stadt Idstein auch eine Wandlung vollzogen; denn man will jetzt für mindestens 2 oder mehrere Deponien im Rheingau-Taunus-Kreis eintreten. Dies ist eine der Minimalforderungen, die von den Bürgerinitiativen von Walsdorf und Wörsdorf erhoben wurde.

Worauf z. Zt. noch immer gewartet wird, ist die Durchführung des Beschlusses zu Antrag 94 der Stadtverordneten-Versammlung vom 1.9.1983. Dieser Beschluß sagt aus, daß in allernächster Zeit eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Magistrat und Stadtverordneten von Idstein und den Gutachtern der Firma VEDEWA stattfinden muß. Seit der Beschlußfassung sind fast 6 Monate vergangen, ohne daß man Anzeichen für die Umsetzung des Beschlusses in die Tat bemerkt hat.
Dabei ist diese öffentliche Diskussion des Themas sehr wichtig, da dann zur Sprache gebracht werden kann, daß das VEDEWA-Gutachten zumindest als nicht gründlich genug bezeichnet werden kann, da es wesentliche und gerade von den Aufsichtsbehörden geforderte Aspekte, wie z.B. Bodenproben aus tieferen Schichten, Dicke der Sperrschicht (mindestens 60 cm), Durchlässigkeit, Befahrbarkeit u.v.a.) unberücksichtigt läßt.

Dies ist z. Zt. der Stand in Sachen Mülldeponie. Aufmerksamkeit ist also auch weiterhin geboten.

Klaus Schulte zu Sodingen

Der Landschaftsplan

Die Stadt Idstein, die schon lange an einem neuen Flächennutzungsplan arbeitet, erhielt zur Auflage, einen Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan erarbeiten zu lassen. Dieser liegt jetzt im Entwurf vor und wurde den Ortsbeiräten von Vertretern des Planungsbüros Emmerich und Partner, Bad Soden, und des städtischen Bauamtes vorgestellt.

Die Planer erläutern in einem allgemeinen Teil ihre Zielvorstellungen zu den einzelnen Teilgebieten und formulieren im Schluß-teil dann ihre Empfehlungen für jeden Stadtteil.

In Walsdorf kommen die Planer zu folgenden Ergebnissen:

1. Siedlungsentwicklung
Die exponierte Lage (Kuppe zwischen zwei Tälern), die historische Bausubstanz und die den Ortsrand umgebende Gartenzone bestimmen das Bild von Walsdorf. Hier sollten keine Veränderungen oder Eingriffe vorgenommen werden.
Das Gebiet „Auf der Insel“ soll nicht bebaut werden, weil das charakteristische Ortsbild verdeckt würde.
Erweiterungsmöglichkeiten bestehen nur im südlichen Teil des Ortes. Sie sind allerdings weitgehend ausgeschöpft, weil die Hanglage schwer zu erschließen ist, die Bachaue offengehalten werden soll, ein Mindestabstand zu den Aussiedlerhöfen eingehalten werden muß und die Umgebung des Tiefbrunnens freizuhalten ist.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren schlagen die Landschaftsplaner vor, anstelle der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohngebietserweiterung an der „Bergstraße“ eine Fläche im Gewann „Auf der Weide“ auszuweisen.

2. Ortsrandgestaltung, Eingrünungsmaßnahmen
Die Eingrüung des westlichen und südlichen Randes des Neubaugebietes ist dringend erforderlich. Ebenso sollten – zum Teil nur ergänzende – Eingrünungsmaßnahmen bei den Aussiedlerhöfen und den Mühlen am Emsbach vorgenommen werden.

3. Verkehr- und landschaftspflegerische Empfehlungen
Die B 8 sollte mit Einzelbäumen und feldheckenartigen Bepflanzungen an größeren Böschungen eingebunden, die L 3026 südlich der Ortslage alleeartig bepflanzt werden.

4. Fließende Gewässer
Anpflanzungen zum Uferschutz und zur Belebung des Talraumes sind entlang des Knallbaches notwendig.

5. Wege
Als Ergänzung des bestehenden Wanderwegnetzes schlägt der Landschaftsplan die Anlage eines Weges entlang des Emsbaches vor.

6. Landwirtschaft
Die Auenbereiche des Emsbaches, des Knallbaches und des Fischbaches sind zum großen Teil in Ackerland umgewandelt. Sie sollten aus landschaftspflegerischen Gründen entsprechend ihrer natürlichen Standorteignung als Grünland genutzt werden, d.h. eine Rückwandlung von Acker in Wiese ist anzustreben.

7. Forstwirtschaft
Im Anschluß an den „Schafsgraben“ wäre die Aufforstung einer ca. 1,0 ha großen Fläche möglich.

8. Flächen zu Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft
In seinem Verlauf im Bereich der Ortslage ist das Tal des Knallbaches mit den angrenzenden Wiesen, Hecken, Obstbeständen und Gärten als örtlicher Grünzug zu schützen und zu erhalten.
Änderungen der Nutzung sollten hier verhindert werden.
„Scheidgraben“, „Holzgraben“ und „Schafsgraben“ sind als Vogelschutzgebiete erhaltenswert.
Zur Gliederung der ausgeräumten Feldflur und zur Steigerung der ökologischen Wertigkeit als auch der Erholungswertigkeit sollten im Bereich südwestlich von Walsdorf Feldhecken und Baumreihen angelegt werden.

9. Vorschläge für Naturdenkmäler
Kaiser-Wilhelm-Linde im Kirchgarten, Ulme auf dem Friedhof, Linde „Am Untertor“, Klippen mit Wäldchen aus Hainbuchen und Eichen (südl. Ortsrand, östl. des Knallbaches).
Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um die Ausweisung von Wohngebiet, die Rückwandlung von Ackerland in Wiesen in den drei Wiesentälern und die Anlage von Feldgehölzen in der Ackerflur. Dabei wurde deutlich, daß die langfristigen Zielvorstellungen der Planer nicht ohne weiteres mit den Interessen der Landwirte und, was die Ausweisung von Wohnbaugebiet angeht, mit den Vorstellungen des Ortsbeirates zu vereinbaren waren.

Helmuth Leichtfuß

Der Feuerschutz in. Walsdorf
I. Die ältesten Nachrichten bis zum großen Brand von 1692

Wenn in diesem Jahr die Freiwillige Feuerwehr Walsdorf ihr 50-jähriges Bestehen feiert, dann wird damit nur einer besonderen Form des Feuerschutzes gedacht. Natürlich ist er viel älter. Es wäre auch möglich, das 370jährige Jubiläum der ersten Erwähnung einer Walsdorfer Feuerwehr zu begehen. Am 15. Dezember 1614 hatte die Gemeinde im Bürgerwald Eichen gehauen, und anschließend kam sie auf dem „Kaufhaus“ (= Rathaus) zusammen, um es zu verkaufen. Wie üblich wurde dabei auch getrunken. Dieses Mal war es 1 Ohm Bier, das die Gemeinde Würges „des Feuerlaufens halben“ der Gemeinde Walsdorf gespendet hatte. Ein Feuerwehrmann wurde damals „Feuerläufer“ genannt. Feuer, Dankbarkeit und Nachdurst müssen beträchtlich gewesen sein: 1 Ohm waren etwa 150 Liter, die von vielleicht 3 – 4 Dutzend Männern getrunken wurden.(1)

Feuergefahren

Aber auch das Jahr 1614 kann nicht der Anfang gewesen sein. Zu vielfältig waren die Möglichkeiten für einen Brand. Fast alles in den damaligen Fachwerkhäusern konnte Feuer fangen. Die Dächer der Privathäuser waren mit Stroh gedeckt und die Schornsteine aus Holz gebaut. Manchesmal wurde ihre Reinigung vergessen. In den Backöfen trocknete man Holz, und mancheiner dörrte den Flachs am offenen Feuer und bearbeitete ihn dort weiter. Da es keine Straßenbeleuchtung gab, ging man mit Fackeln und Kienspänen und sogar mit brennendem Stroh über die Gasse, aber auch in die Scheuern und Ställe. Wenn dem Nachbarn das Feuer ausgegangen war, brachte man es ihm in offenen Töpfen und Pfannen. Im Winter wurde bei offenem Licht gedroschen und Stroh geschnitten.(2)

Erste idsteinische Verordnungen

Es ist anzunehmen, daß gegen diese Gefahren, die durch den Stand der Technik und den Leichtsinn der Leute bedingt waren, früh von der Obrigkeit etwas unternommen wurde. Doch wie so oft stammen die ältesten erhaltenen Nachrichten erst aus dem 16. Jahrhundert.

1566 erließ Graf Balthasar zu Nassau-Idstein eine „Rügenordnung“, die den zitierten leichtsinnigen Umgang mit Feuer beschreibt. Als Strafe für das Herumtragen von offenem Feuer wurde angedroht: 8 Liter Wein an die Gemeinde und 2 Gulden an den Grafen. Für dieses Geld mußte ein Knecht etwa einen Monat arbeiten. Sollte in einem Haus Feuer ausbrechen und der Nachbar geschädigt werden, dann wollte der Graf nach seinem Belieben strafen. Mit der Aufsicht wurden die Schultheißen und Büttel beauftragt.

Bei diesen geringen Vorschriften blieb es erstaunlicherweise bis um 1700. Die Nachfolger des Grafen fügten nur einige vorbeugende Anordnungen hinzu. So sollte der Schornstein jährlich gefegt werden. Nur wenn durch seine „Verwahrlosung“ oder durch das Flachsdörren ein Feuer entstand, war eine Strafe von 10 Gulden fällig (nach 1648 etwa 30 Tageslöhne eines Handwerkers).

Graf Johannes (1629 – 1677) schrieb vor, daß ein neuer Bürger, der aus dem Ausland kam, einen ledernen Feuereimer anzuschaffen hatte. Er befahl, es sollten „Tag- und Nachtwachen mit allem Fleiß bestellt und versehen werden:“

Es sollten entweder Wächter fest angestellt werden oder alle Bürger das Amt der Reihe nach versehen. Sie mußten mit dem „Gemeindespieß“ auf den Gassen herumgehen und nachts die Stunden ausrufen und ausblasen. Diese Vorsichtsmaßnahme galt nicht nur dem Brand, sondern auch allerhand lichtscheuem Gesindel, das auch tagsüber kam, wenn die Dorfbewohner auf den Feldern waren. (2)

Feuerschutz in Walsdorf

Der Staat machte also im Gegensatz zu späteren Zeiten nur wenige Vorschriften, obwohl die Gefahren größer waren. In Walsdorf wurde der Feuerschutz von der Gemeinde selber organisiert.

„Feuer1äufer“, wie die Feuerwehrmänner früher hießen, werden in den ältesten Unterlagen des Walsdorfer Archivs mit solcher Selbstverständlichkeit und so oft erwähnt, daß man davon ausgehen kann, daß es eine organisierte Feuerwehr schon vor 1600 gegeben hat. Es ist denkbar, daß sie für die neugebaute Stadt im 14. Jahrhundert gleich mit eingerichtet wurde.

Wie zu Anfang erwähnt, stammt die älteste Nachricht von 1614, die älteste Mannschaftsliste von 1615. Beim Gerichtstag am Aschermittwoch wurde sie „erneuert“, d.h., daß eine Feuerwehr schon vorher bestand. Sie umfaßte 22 Personen, von denen vier den Wagen zugeteilt waren und je 3 das Ober- und Untertor bewachen mußten. Diese Wachen sollten Plünderungen durch Fremde verhindern. „Die anderen Personen und Bürger“ sollten mit ihrer „Wehr“, d.h. den Löschgeräten, am Rathaus erscheinen und bis zur Ankunft der Feuerläufer bzw. bis zu ihrer Entlassung dort warten. Falls man Nachbarorten half, erhielten die Leute mit Wagen 1 Gulden, mit Pferden 1/4 Gulden (6 Albus) und jede Person 2 Albus. Von den heutigen Walsdorfer Familien waren nur Zeigers damals schon mit 2 Män­nern in der Feuerwehr.
Diese Liste wurde in den nächsten Jahren z.B. wegen Tod oder Fortzug verschiedentlich geändert und 1631 neu gefaßt. Jetzt taucht mit (Jo)hans Ochs ein weiterer heute noch bekannter Walsdorfer Name auf. Das folgende Jahrzehnt war das traurigste in Walsdorfs Geschichte, da der 30jährige Krieg den Flecken fast menschenleer machte und bayerische Truppen 1646 fast alle Häuser (133 Gebäude) verbrannten.

Erst als 1662 wieder 24 Hofreiten aufgebaut waren, wurde eine neue „Ordnung der Feuerläufer“ aufgestellt. Mit 9 Feuerwehrleuten (davon 3 „bei den Wagen“) war etwa ein Drittel aller Familienväter zum Feuerschutz verpflichtet. Weitere Listen von 1670 (10 Männer), 1687 (16) und 1691 (21) zeigen, daß die Walsdorfer sehr darauf bedacht waren, ihre neuen Hofreiten, die sich bis 1692 auf rund 50 verdoppelt hatten, zu schützen. Da die Namen sich jedesmal ändern, muß man annehmen, daß die Übernahme des Amtes eines Feuerläufers für einen bestimmten Zeitraum zu den Pflichten eines Bürgers gehörte.(3)

Wenn ein Feuer ausgebrochen war, mußten sich, wie gesagt, alle am Rathaus einfinden, wo sich das wichtigste Hilfsmittel für das Löschen befand: die Ledereimer. Sie wurden in dem Feuerlöschteich, der Wed, die sich an der „Gemeinen Gasse“ (Untergasse) befand, gefüllt und durch eine Menschenkette bis zur Brandstelle weitergereicht. Das Wasser stammte aus der Wasserleitung, die auch den Brunnen speiste.

Die Ledereimer gehörten der Gemeinde. Wie vielerorts üblich, hatte jeder neue Bürger einen zu liefern. Außerdem kaufte die Gemeinde 1660 in Frankfurt 12 Stück zu 14 Gulden. Gleichzeitig erwarb sie dort Leiterbäume, die für 1 1/3 Gulden und 4 Liter Bier zu Gemeinde1eitern gemacht wurden. Fünf weitere „Bäume“ für den gleichen Zweck und für Feuerhaken wurden außerdem für 2 Gulden gekauft. Dafür mußte noch ein Zoll von 1/6 Gulden bezahlt werden. (4)

Eigenartigerweise finden sich nur an dieser Stelle in den seit 1643 ziemlich vollständig erhaltenen Gemeinderechnungen Ausgaben für Feuerschutzgeräte. Der einzelne Bürger trug mit dem Kauf der Ledereimer den Hauptteil der Kosten, und die Leitern und Haken zum Einreißen der brennenden Gebäude hielten jahrzehntelang.

Die Nachrichten über den Feuerschutz häufen sich zwischen 1660 und 1662, weil eine erste Aufbauphase des Fleckens nach dem 30-jährigen Krieg abgeschlossen war. Kirche und Schule standen wieder, es gab 24 neue Hofreiten, und die Brunnen spendeten Wasser aus der neuen Wasserleitung. Daher war es klar, daß Walsdorf erneut Feuerläufer ernannte und sie mit den für Jahrhunderte typischen Mitteln der Brandbekämpfung ausstattete: Ledereimern, Leitern und Hakenstangen.
Da Vorsorge der beste Schutz ist, wurden die Schornsteine seit 1655 – wie auch wohl vor dem großen Kriege – jährlich auf Gemeindekosten gefegt. Gelegentlich wird erwähnt, daß die Schornsteinfeger von auswärts (Wallrabenstein, Camberg) kamen. Ihr Lohn steigerte sich von 25 auf 80 Albus (30 Albus = 1 Gulden), wie ja auch die Zahl der Häuser zunahm.(5)

Damit die Walsdorfer nachts ruhig schlafen konnten, mußten einige von ihnen Nachtwache schieben. Wer wie die Witwen dazu nicht in der Lage war, mußte eine Gebühr bezahlen. 1679 entschloß man sich dazu, dem Kuh- und Schweinehirten dieses Amt zu übertragen. Jeder erhielt dafür zu seinem Hirtenlohn 6 Gulden, die auf alle Schornsteine umgelegt wurden. Anscheinend war es diesen Männern möglich, nachts im Ort auf den „Roten Hahn“ und tags in den Wäldern auf Rinder und Schweine obachtzugeben; denn diese Ämterkombination blieb bis 1816. (6)

Strafen

Die beiden Walsdorfer Gerichtsbücher überliefern seit 1601 eine Unmenge von Vergehen und Strafen. Doch fast alle betreffen Feldfrevel, nur sechsmal wird im 17. Jahrhundert wegen Feuer bestraft. Es scheint hier wohl große Vorsicht beim Umgang mit Feuer geherrscht zu haben. Der von den Grafen gerügte Leichtsinn, der zu Anfang zitiert wurde, ist hier nicht zu finden. Als erster wurde Johann Ochs mit 1 Gulden bestraft, weil er in seinem Haus einen Schornstein so gebaut hatte, daß er einen Brand verursachte (1616). Im nächsten Jahr brannte wieder ein Haus (1 Gulden Strafe), und jemand hatte „ein Licht im Kuhstall“, was 1/4 Gulden kostete. Ähnlich sind die anderen Fälle.(7)

Nachbarschaftshilfe

Die erste Nachricht über die Walsdorfer Feuerwehr berichtet von einer Hilfe in Würges (1614). Doch nur gelegentlich hört man von einem Einsatz bei den Nachbarn. So 1618, als die Camberger den Feuerläufern 3 Gulden gaben. 1632 brannten in Camberg zwei Scheu­nen, weshalb „viele Leute gelaufen“ sind. Eine Woche später halfen die Walsdorfer in Hasselbach, als dort sechs Häuser und Scheunen verbrannten. (7).

1692 brannte Walsdorf ein zweites Mal in diesem Jahrhundert fast ganz ab. Doch die Darstellung der Brände muß einmal gesondert erfolgen. Die Verbesserung des Feuerschutzes und die Anschaffung der ersten Feuerspritze im 18. Jahrhundert werden im nächsten Bürgerbrief beschrieben.

Quellen:
(1) Gerichtsbuch Walsdorf I, 17 v.
(2) HStAW 133 111,14; XIVa, 1a, 2.
(3) Gerichtsbuch I, 18 v, 76; II 25, 87
(4) HStAW 133 XIV a, 25. Gemeinderechnungen S. 67-68.
(5) Gemeinderechnungen.
(6) Gerichtsbuch II, 37. Gemeinderechnungen.
(7)Gerichtsbücher.

Gerhard Buck

Gerüche
Gerüche im alten Walsdorf

Um einen richtigen Eindruck vom Leben in früheren Zeiten zu gewinnen, sollte man seine Nase als ein wesentliches Sinnesorgan nicht vergessen. Viehhaltung auf engstem Raum, Holzfeuerung und eine Vielzahl von Handwerken trugen zu einem speziellen Duft bei, der vielen von uns unbekannt, doch einigen als Kindheitserinnerung noch in der Nase ist.

Wie vielfältig und auch penetrant die Gerüche waren, zeigt folgender Briefwechsel. Im Jahre 1808 bat der Schlosser Phil. Conrad Rüger darum, in Walsdorf eine Leimsiederei betreiben zu dürfen.
Er hatte also vor, im engbebauten Walsdorf Knochen zu lagern, zu zerkleinern, mit Chemikalien zu bearbeiten und zu kochen. Ähnlich konnten auch Häute und entgerbtes Leder behandelt werden.
Das Oberamt Idstein gab dazu folgende Stellungnahme ab: „In der Stadt Idstein und den Oberamtsortschaften sind verschiedene verarmte Gerber, welche sich mit dem Leimsieden ernähren. In Walsdorf ist der Weißgerbermeister Wilhelm Lehmann, welcher sich und seine vielen Kinder auf diese Art zu ernähren sucht. Derselbe klagte, daß der Schlosser Rüger eine Leimsiederei eingerichtet habe und ihn dadurch beeinträchtige. Weil der Supplikant (Bittsteller) seine Profession (Beruf) als Schlosser betreibt, noch ledig ist und sich mit seinem Vermögen ernähren kann, so habe ich ihm die Leimsiederei verboten, um dem verarmten Wilhelm Lehmann den Brotverdienst nicht zu entziehen. Ich habe demnächst auf das Gesuch den Bericht des Schultheißen eingezogen, woraus ersichtlich ist, daß selbst die Gemeinde und insbesondere die Nachbarn gegen das Gesuch protestieren, indem diese Profession einen abscheulich stinkenden Geruch verbreitet. Welche gnädigen Rücksichten auf die obwaltenden Umstände genommen werden wollen, verstelle ich mit der zu erteilenden Resolution (Entschließung) höchstem Gutbefinden untertänigst.“

Eine Woche später lehnte die Landesregierung das Gesuch von Rüger ab. So blieb es bei nur einer Leimsiederei.

Quelle:
HStAW 133 Walsdorf 60

Gerhard Buck

Kursus:
Schlank und fit in den Frühling

Wer seinen überflüssigen Winterspeck verlieren will, dem bietet die Verbraucherzentrale Hessen e.V. durch einen Gewichtsreduktionskurs eine günstige Gelegenheit dazu. Nach den im Herbst andernorts erfolgreich verlaufenen Kursen startet die Verbraucherzentale Hessen e.V. Ende April einen neuen 10wöchigen Abnahmekurs.

Beschränkte sich die Ernährungsberatung bisher auf Informationen über die richtige Zusammensetzung einer Abmagerungsdiät, so ist das oberste Ziel dieses Kurses, durch Änderung der Ernährungsgewohnheiten eine dauerhafte Gewichtsabnahme zu erreichen. Dem Teilnehmer werden Orientierungshilfen vermittelt, die er zur Umstellung seiner bisherigen Ernährung benötigt. Mittels Ernährungsgrundlagen soll der sinnvolle Umgang mit den Nährstoffen und Lebensmitteln erlernt werden. Neben dieser ernährungswissenschaftlichen Begleitung wird jedem Teilnehmer eine Arbeitsmappe mit Informationen über Ursachen und Hintergründe des Übergewichts sowie Ratschlägen für eine richtige Ernährung zur Verfügung gestellt.

Der Kurs findet im alten Pfarrhaus in Walsdorf statt. Die Kursgebühren für 10 Doppelstunden und Material betragen DM 75–.

Anmeldungen bei Frau M. Zeiß (Dipl. oec. troph.), Bergstraße 19 in Walsdorf, Tel.: 06434 / 7049.

Grenzbegehung

Treffen: 6. Mai 1984 – 9.30 Uhr

an Brunnen bei der Telefonzelle in Walsdorf

Wir fahren mit einem Bus zur Tenne und wandern dann fast immer bergab (von 465 m auf 265 m) zur Walsdorfer Grillhütte. Die 8 km lange Strecke kann in 2 Stunden bewältigt werden. Die mittägliche Schlußrast ist wie üblich auf dem Grillplatz: für Essen und Trinken wird gesorgt.
Jeder ist eingeladen!

Die Teilnahme ist kostenlos.

Einige historische Erläuterungen zur Grenze (auf der Karte punktiert): Die diesjährige Wanderung soll mit der alten nassau-idsteinischen Grenze bekannt machen, zu deren Schutz das neue Walsdorf seit 1358 gebaut wurde. Ein Teilstück der Grenze verlief von der Tenne über die „Alte Uslnger Landstraße“, dann entlang dem Tiefenbach bis zu seiner Einmündung in den Emsbach und diesen hinab bis zur Färberbachmündung. Diese Grenze ist seit 1482 als Grenze zwischen der Grafschaft Nassau-Idstein (linker Hand) und dem Amt Altweilnau belegt, tatsächlich aber noch älter.

Verantwortlich:

Gerhard Buck, Am Borngraben 24, 627 Walsdorf