Wasser in Walsdorf
Artikel zum Informationsabend am 11.4.1984 in der „Traube“ mit unserem Wassermeister, Herrn Günter Klöppel
Um gleich eine der interessantesten Fragen zu beantworten: Walsdorf hat kein Riedwasser, sondern Wasser aus eigener Schürfung (Laubach) und eigenem Tiefbrunnen bzw. im Augenblick noch Wasser aus Wörsdorf. Riedwasser ist ja ursprünglich Rheinwasser, was durch die Berieselung von speziellen Kiesfiltern gereinigt und aufbereitet wird, bevor es als Trinkwasser zu nutzen ist.
An durchschnittlichem täglichen Verbrauch haben wir ca. 160 m3, der am Wochenende (Familienwaschtag?) bis auf 200 m3 ansteigt. Unsere Schürfung in der Laubach bringt ca. 240 m3/Tag, so daß man annehmen müßte, daß wir uns selbst versorgen könnten. Die vorhandenen Zuleitungen von der Quelle bis zum Hochbehälter an der Bergstraße sind aber leider inzwischen so schlecht, daß davon nur noch 80 m3 im Hochbehälter ankommen. Dar Rest versickert oder geht erst gar nicht durch die verengten Rohre. Diese werden komplett durch PVC-Rohre, Nennweite 100 mm, ersetzt, wodurch ein guter Zulauf garantiert ist.
Für die Morcher Mühle und die beiden Aussiedlerhöfe an der B 8 ist eine spezielle Abzweigung vorgesehen, desweiteren für evtl. spätere Probebohrungen im Emsbachtal bis zum Hochbehälter eine gesonderte Leitung.
Augenblicklich ist schon folgender Teil von Walsdorf mit Laubach-Wasser versorgt:
Bergstraße ab Borngraben bis Idsteiner Straße, Bruderberg, Idsteiner Straße von Bergstraße bis Taunusstraße, Haingasse, Untergasse, Am Untertor, Am Obertor, Klostergasse, Am Pfarrbogen, Knappe Gasse sowie an der B 8 beide Aussiedlerhöfe, Walk- und Morchermühle.
Diese Abnehmer verbrauchen täglich ca. 60 m3, der vor Verlegung der neuen Rohre im Zuge der Gasleitung 130 m3 betrug.
Auch in trockenen Zeiten sind aus der Laubach noch 150 m3 Wasser zu erwarten, die noch um 50 m3 aus dem Tiefbrunnen an der Siebenmeisterbrücke ergänzt werden, so daß sich Walsdorf mit eigenem Wasser versorgen kann. Es ist nur zu hoffen, daß der Tiefbrunnen nicht evtl. Ausweisungen von Bauland zum Opfer fällt. Um in Notfällen, wie z.B. Bränden, ausreichend mit Wasser versorgt zu sein, bleiben wir aber trotzdem weiterhin an Wörsdorf angeschlossen.
Der Bereich des Neubaugebietes wird in Zukunft durch eine Pumpe im Hochbehälter Bergstraße versorgt und außerdem der Behälter an der Idsteiner Straße Richtung Wörsdorf gefüllt. Dieser Behälter faßt 100 m3, der Hochbehälter Bergstraße 320 m3, so daß selbst bei extremen Spitzen immer ausreichend Wasser vorhanden ist.
In Walsdorf ist ein tägl. Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 100 Liter zu verzeichnen, üblich sind 120 – 130.
Nach der Umstellung des gesamten Ortes müssen diejenigen, welche bisher Wörsdorfer Wasser bekamen, auf Wasch- und Spülmittel achten, denn der bisherige Härtegrad von 2 reduziert sich auf 1. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.
Als Meßwert für die Wasserhärte setzt sich immer mehr der deutsche Härtegrad durch, das von 1 – 3 reicht.
1 war früher 1 – 06
2 “ “ 7 – 13
3 “ “ 14 – 21.
Das Wörsdorfer Wasser hat einen stärkeren Eisen- und Mangangehalt Das Walsdorfer Wasser und wird, um Schäden in Rohren und Kessseln zu vermeiden, aufbereitet, wodurch es leider etwas härter wird. Laubach-Wasser noch weicher zu machen als es schon ist, würde es eher verschlechtern (also keine Enthärtungsanlagen!).
Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, im hauseigenen Rohrnetz hinter dem Wasserzähler einen Schutzfilter zu installieren, der unter anderem Eisenteilchen zurückhält, durch die Lochfraß in den Wasserleitungen entstehen kann. Siebe in Wasserhähnen und Batterien bleiben sauber, Undichtigkeiten werden seltener. Man darf aber nicht vergessen, den Filter halbjährlich zu reinigen.
Bei Installation eines Druckminderers, der erst ab 5 atü notwendig wird, muß der Filter davor sitzen. Wasserzähler, Absperrventil, Schmutzfilter und Druckminderer müssen waagerecht montiert sein, da ansonsten eine einwandfreie Funktion nicht gegeben ist.
Wasserzähler sind Sache der Stadt!
Es darf kein Wasser ohne Wasserzähler dem öffentlichen Rohrnetz entnommen werden. Sollte jemand bezweifeln, daß sein Wasserzähler richtig anzeigt, so ist eine Prüfung möglich. Eine Abweichung von 5 % ist erlaubt, jede größere Abweichung führt zum Austausch. Die Prüfung ist aber nur kostenfrei, wenn diese größere Abweichung vorliegen sollte. Die Eichzeit der Wasserzähler beträgt 8 Jahre.
Mit dem 1.6.1973 sind die Hauseigentümer verpflichtet, die Kosten der Unterhaltung der Wasserleitung von der Hauptleitung bis in den Keller zu tragen. Diese Frage taucht immer wieder auf, wenn es zu Rohrbrüchen des Hausanschlusses kommt.
Außerdem möchten wir nochmals darauf hinweisen, daß Schwimmbadfüllungen (keine Planschbecken) besser unter den Tel.-Nr. 06126 / 78260 bis 269 anzumelden sind, da täglich der Wasserverbrauch kontrolliert wird. Der extreme Anstieg könnte zu der Vermutung eines Rohrbruches führen und unnötigen Aufwand verursachen.
Sollten Sie trotz dieser Ausführungen noch weitere Fragen haben, ist Ihr Wassermeister, Herr Günter Klöppel, Untergasse 7, Tel. 8798, gerne bereit, Sie zu beraten.
Günter Klöppel und Dieter Thielmann
Brauchtum (2)
Bräuche in Walsdorf von der Wiege bis zur Bahre
Im Rahmen der Dorfwoche der evangelischen Kirche im Januar dieses Jahres bestritt der Bürgerverein eine Veranstaltung mit dem Thema: „Bräuche im Leben des Menschen“, die erfreulich gut besucht war. Viele der Anwesenden steuerten aus der Erinnerung etwas zum Thema bei, wofür ihnen an dieser Stelle gedankt sei.
Geburt und Taufe
Noch lange nach 1995 war es in Walsdorf üblich, daß die Frauen die Kinder zu Hause zur Welt brachten. Erst allmählich wurde die Entbindung im Krankenhaus üblich. Die letzte Hausgeburt hatte die Walsdorfer Hebamme Anni Lehmann am 10.4.1973. Der Wöchnerin wurde während des Wochenbettes von den zukünftigen Paten des Kindes abwechselnd ein gutes Mittagessen gebracht, damit sie bald wieder zu Kräften kommen sollte. Die Zahl der Paten betrug im allgemeinen 5 oder 6. Eine Mutter, die ein Kind geboren hatte, verließ das Haus erst wieder, wenn sie in der Kirche ausgesegnet worden war. Dieser Brauch hielt sich bis Ende der sechziger Jahre. Auch mit dem neugeborenen Kind ging man erst nach der Taufe auf die Straße. Der Brauch, anläßlich der Geburt eines Kindes einen Baum aufzustellen, kam von Würges und wurde 1978 zum erstenmal geübt.
Bis 1957 wurden die Kinder in der Wohnung getauft, von da an in der Kirche. Kindstaufen wurden ordentlich gefeiert. Schon am Samstag gab es, besonders für die Kinder der Paten und Nachbarn, Grund zur Freude, denn es gab „Zuckerstücker“, d.h. frisches Weißbrot war mit ungesalzener Butter bestrichen und mit Zucker bestreut, eine Delikatesse, die es nur bei Kindtaufen und Hochzeiten gab. Die Patinnen oder die Ehefrauen der Paten, die am Samstag schon bei den Vorbereitungen zur Familienfeier und dem Kuchenbacken halfen, aßen zum Frühstück ebenfalls Zuckerstücker, tranken aber noch süßen Schnaps dazu. Die Paten gaben nach der Taufe der Hebamme ein Trinkgeld. Sie selbst erhielten am Schluß der Feier einen halben Streuselkuchen mit auf den Heimweg. Allen, die der Wöchnerin oder dem Kind eine Aufmerksamkeit erwiesen hatten, wurde ein Stück Streuselkuchen und ein Stück „Schüsselkuchen“ geschickt. Kinder trugen den Kuchen am Taufsonntag nach dem Kaffeetrinken aus und erhielten dafür jeweils ein kleines Geldgeschenk. Zn den zwanziger Jahren soll es noch üblich gewesen sein, daß ein Kind, das zum erstenmal in ein fremdes Haus getragen wurde, ein Stolperei erhielt.
Einschu1ung und Entassung
Bis weit in die sechziger Jahre gab es bei der Einschulung’für die ABC-Schützen einen Brezel, der mit bunten Bändern geschmückt war. Allmählich wird er durch die Schultüte verdrängt. Von dem Brezel erhielten die Verwandten und die Paten ein Stück zum Versuchen. Bei der Schulentlassung erhielt jeder Abgänger ein sogenanntes „Konfirmandenbäumchen“. Das war ein Obstbaum nach der Wahl des Schülers, den die Gemeinde den Schülern zum Abschiedsgeschenk machte. Dieser Brauch hielt sich bis zum zweiten Weltkrieg.
Konfirmation
Zur Konfirmation erhielten die Mädchen zwei neue Kleider, ein buntes Vorstellungskleid und ein schwarzes Konfirmationskleid und die Jungen zum erstenmal einen Anzug mit langen Hosen. Der Anzug war blau. Bis 1936 gehörte zur Konfirmationskleidung ein weißes Hemd mit gestärktem Kragen und schwarzer Fliege und ein Hut. Die Konfirmandinnen trugen ein Kränzchen und die Jungen ein Sträußchen am Rockaufschlag (bis Mitte der siebziger Jahre). An jedem Haus, in dem eine Konfirmation gefeiert wurde, war ein Tannenbäumchen aufgestellt, das mit bunten Bändern geschmückt war. Am Vorstellungstag machten alle Konfirmanden eines Jahrgangs nachmittags einen gemeinsamen Sparziergang. Am Konfirmationstag besuchten sie gemeinsam alle Häuser, in denen gefeiert wurde, und sangen das Konfirmationslied, das sich die Konfirmanden wünschen konnten und das besonders für diesen Tag eingeübt worden war. Diese Sitte hielt sich bis Mitte der siebziger Jahre. Nach der Schulentlassung und der Konfirmation trugen die jungen Burschen jetzt auch werktags lange Hosen und einen blauen Kittel.
Musterung
Junge Burschen, die für den Militärdienst gemustert wurden, zogen jahrgangsweise frühmorgens nach Idstein, wurden dort der Musterungskommission vorgestellt, versorgten sich, wenn sie als tauglich befunden wurden, mit Bändern, Schärpen und Stöcken und machten sich auf den Heimweg, nicht ohne vorher das Ereignis gebührend begossen zu haben. Im Dorf sammelten sie dann Eier, die in ihrem Stammlokal gebraten und verzehrt wurden.
Verlobung und Heirat
Die Verlobung war eine interne Feier. Das Aufgebot zur Hochzeit wurde im „Kasten“ ausgehängt. Handelte es sich um eine oder zwei „schwergewichtige“ Personen, wurde der Kasten aus Ulk abgestützt. Bis lange nach dem zweiten Weltkrieg waren die Trauungen sonntags. Der Brautzug bewegte sich zu Fuß zur Kirche. Unterwegs konnte es passieren, daß der Zug durch ein gespanntes Seil aufgehalten wurde. Der Bräutigam mußte sich durch Münzen, die er austeilte, den Weg freikaufen. Abends wurde dem Brautpaar häufig ein Ständchen gebracht. Die Sänger wurden mit einem Geldgeschenk belohnt, das anschließend in einer Wirtschaft vertrunken wurde oder es wurde in einer Spinnstube ein „Fäßchen Bier aufgestellt“, wie das genannt wurde. Gepoltert wurde in Walsdorf vor dem 2. Weltkrieg nicht. Das ist ein Brauch, der von Heimatvertriebenen mitgebracht und 1949 zum erstenmal geübt wurde.
Zur Hochzeit geladen haben Bräutigam und Braut. überall wurden sie mit Getränken bewirtet, so daß die Ladung mehrere Tage bzw. Abende in Anspruch nahm. Es war üblich, die „Gesellschaften“, in denen die jungen Leute verkehrten, zur Hochzeit einzuladen. Die Spinnstubenmädchen holten rechtzeitig vorher die Hüte der Burschen und nähten ein Sträußchen dran. Bis in die 20er Jahre ging die Braut schwarz; Weiße Brautkleider kamen erst gegen Ende der 20er Jahre auf. Die Männer trugen einen schwarzen Anzug und einen Zylinderhut.
Zur Ausrichtung der Hochzeitsfeier trugen die geladenen Gäste und die Nachbarn bei. Es wurden Butter, Milch und Zucker und Kaffee in das Hochzeitshaus gebracht. Hochzeitsgeschenke wurden natürlich auch gegeben. Die Nachbarschaft wurde montags zur Nachfeier eingeladen. Wenige Tage nach der Hochzeit wurde dann die Braut in das Haus des Bräutigams „gewandert“, wie das im Dialekt hieß. Dabei halfen alle Freundinnen und Freunde, und oft ging es dabei lustig zu.
Tod und Beerdigung
Tote wurden bis 1955, bis zum Bau der Leichenhalle, im Trauerhaus aufgebahrt und auch von dort aus beerdigt. Die drei letzten Jahrgänge der Volksschule nahmen an allen Beerdigungen teil. Sie trafen sich am Pfarrhaus, gingen zusammen mit dem Pfarrer zum Trauerhaus, vor dem der Sarg aufgestellt war. Dort sangen sie unter Leitung des Pfarrers ein Lied. Bis zur Anschaffung eines Leichenwagens im Jahre 1950 wurde der Sarg von den „Begräbern“, das waren die Männer der Nachbarschaft, zum Friedhof getragen. Der Pfarrer führte den Zug an. Ihm folgten die Schulkinder, die die Kränze und die Blumenstücke trugen. Nach der Beerdigung gab es wie heute das „Flennes“ (= Flennessen). Alle Teilnehmer an einer Beerdigung gingen in Schwarz, die Männer trugen Zylinderhüte.
Das Trauerjahr wurde korrekt eingehalten. In diesem Jahr gingen die engeren Angehörigen in schwarzer Kleidung, in jedem Falle die Frauen. Auf die Einhaltung des Trauerjahres wurde streng geachtet, und Verstöße dagegen wurden von den Dorfbewohnern streng kritisiert.
Insgesamt läßt sich sagen, daß in der Zeit, in der die große Mehrzahl der Bürger noch im Dorf beschäftigt war und dort lebte, auf die Einhaltung der Bräuche sehr viel stärker geachtet wurde als heute.
(Teil 1 in Nr. 23)
Helmuth Leichtfuß
Der Feuerschutz in. Walsdorf
II. Das 18. Jahrhundert
1. „Tobackschmauchen“ und Latwergekochen
„So wollen wir auch das Tobackschmauchen in Scheuern und Ställen, wo Grummet und Stroh liegt und sich leichtlich ein Feuer entzünden kann, bei 3 Gulden Strafe … abgestellt haben. Wie dann auch keiner über die Gassen oder durch die Höfe, auch nicht auf dem Feld oder in Gärten und Waldungen, wo Hecken und Bäume sind, bei Geld- und Leibesstrafe mit brennender Pfeife ertappen lassen soll.“ Diese neue Feuergefahr tauchte um 1700 im idsteinischen Land auf und wurde sogleich mit Strafe bedroht.(1)
Stellt man einmal all die Möglichkeiten für einen Brand zusammen, die in den jetzt zahlreicher und ausführlicher werdenden Verordnungen enthalten sind, dann erhält man einen guten Einblick in das Alltagsleben der damaligen Zeit.
Während des ganzen 18. Jahrhunderts waren die meisten Häuser auf dem Lande weiterhin mit Stroh gedeckt. (2) Dagegen hatten die gemauerten Kamine, durch die ein Schornsteinfeger hindurchzukommen vermochte, die hölzernen abgelöst. Ihre Wärme wurde von den Bauern dazu genutzt, in der Nähe Heu, Stroh und Holz trocken zu lagern. Rund um den Herd im Wohnraum spielten sich vielfältige feuergefährliche Aktivitäten ab. Trotz uralter Verbote mußte weiter laufend darauf hingewiesen werden, daß Hanf und Flachs am Ofen nicht gedörrt und weiterverarbeitet werden durften. Dieses ist die am häufigsten genannte Gefahrenquelle.
Viele Arbeiten in Ställen und Scheuern wurden bei offenem Licht erledigt, ohne daß es in einer „guten, wohlverwahrten Laterne“ war. Wenn spätabends noch Brot im Backhaus gebacken worden war, trug man die übrigen „Back-Kohlen“ ungelöscht über die Gasse nach Hause. Welche Folgen konnte da ein Windstoß haben! 1773 wurde der Bau privater Backöfen abgelehnt, weil die Bauern bekanntermaßen mit dem Feuer sehr unvorsichtig umgingen. Würden ihnen diese Öfen erlaubt, dann würden sie darin Flachs und andere brennbare Gegenstände trocknen. Wegen des Obstdörrens wurde darauf hingewiesen, daß in den rauhen Gegenden bereits im September in den Stuben geheizt würde, um das Getränk für das Vieh zu wärmen. Dabei könnte auch gleich das Obst gedörrt werden. (3)
Waren die Eltern auf dem Felde, bestand leicht die Möglichkeit, daß allein gelassene Kinder mit dem Feuer spielten. Die jungen Burschen knallten schon damals gern mit Pistolen, wozu sie neben dem Pulver auch Feuer für die Lunte benötigten. (9) Gefährlich waren auch „die Zigeuner und anderes herumstreifendes herrenloses Gesindel“, „die mit Betteln, Stehlen, auch wohl Feueranlegen großen Schaden und Unglück anrichten können.“ (5)
Bei den Feuerakten findet sich noch ein Hinweis auf eine ganz andere Art von Feuersgefahr. Zur Birnenzeit wurde die Latwerge 24 – 26 Stunden gekocht. Die einsame Köchin erhielt nachts häufig Besuch von „jungen ledigen Burschen“, die angeblich „den Kessel lecken“ wollten. In diesem Falle wurden Pfarrer und Kirchenälteste zu nächtlichen Kontrollgängen aufgefordert. Sie sollten verhindern, daß das junge Volk für einander Feuer und Flamme wurde. Gefahr für das Haus wegen dieser Ablenkung wurde amtlicherseits ausdrücklich verneint. (6)
2. Die erste „Feuerverordnung“ 1750
Die gerade aufgezählten Feuersgefahren sind verschiedenen Idsteiner Verordnungen entnommen, die immer nur Teilaspekte des Feuerschutzes behandelten. Typisch ist, daß eine 50seitige „Polizeiordnung“ von etwa 1690 nur mit 5 Seiten auf Brandgefahren einging. Insgesamt hat man bis ins 18. Jahrhundert den Eindruck, daß sich der Landesherr nur im unbedingt notwendigen Umfang um den Brandschutz kümmerte.
Aus einem neuen Amtsverständnis fühlte er sich 1750 verpflichtet, „auch in diesem Stück unsere landesväterliche Vorsorge auf das Wohl und die Conservation unserer treuen Untertanen zu erstrecken.“ Auf 14 Seiten regelte er die Vermeidung von Bränden, die Bereitstellung von Löschgeräten und das Verhalten bei Feuer. Diese erste eigenständige, systematische „Feuerverord nung“ für das Idsteiner Land schrieb erstmals vor, daß jeder Bürger für eine bestimmte Aufgabe vorher eingeteilt werden sollte, so daß ohne Konfusion effektiv gelöscht werden konnte.
Die „Schultheißenordnung“ von 1767 legte noch einmal ausdrücklich fest, daß diesem ersten Mann in jeder Gemeinde auch die Feueraufsicht übertragen war. (Dazu kamen noch Beamte aus Idstein.) Er hatte vor allem den Zustand der öffentlichen und privaten Feuerlöschgerätschaften sowie der Feuerstätten in den Häusern zu kontrollieren und die Hilfe für Nachbarorte zu organisieren.
Mit diesen beiden Verordnungen nahm der Staat den Brandschutz erstmals fest in seine Hand. Ein immer lebhafterer Schriftverkehr zeigt, daß er gewillt war, diese Vorschriften auch durchzusetzen. (7)
3. Der Walsdorfer Feuerschutz – Vorbeugende Maßnahmen –
Verrußte Kamine, die vor 1700 aus Holz bestanden, waren oft der Ausgangspunkt für Feuer, die in den Strohdächern sofort reichliche Nahrung fanden. Als daher um 1690 das regelmäßige Kaminfegen befahlen wurde, war das für Walsdorf nichts Neues. Hier war es längst üblich, jährlich ein- oder zweimal auf Gemeindekosten zu fegen. Nachdem seit etwa 1700 das Schornsteinfegen von der Regierung fest verpachtet worden war, bezahlte jeder Bürger den zweimaligen Besuch des Schwarzen Mannes selber, der in manchen Gemeinden auf erhebliche Widerstände traf.
Kontrolle der Feuersicherheit der Gebäude war ebenfalls in Walsdorf früher als andernorts üblich. Vorgeschrieben wurde sie erst 1714 in der idsteinischen „Forst- und Waldordnung“, die die Förster mit einer jährlichen Kontrolle aller Häuser beauftragte. (8) Aber schon 1698, 1703, 1704 und 1705 werden in Walsdorfs Gemeinderechnungen Ausgaben für Branntwein aus Anlaß der „Bäubesichtigung“ verbucht. Wenn man weiß, auf welche Schwierigkeiten die Durchführung aller Feuerschutzverordnungen im Idsteinischen traf, dann ist es schon erstaunlich, daß mindestens 1717, 1737, 1738, 1757, 1760, 1761, 1767 und 1775 der Bauzustand der Walsdorfer Häuser kontrolliert wurde.
(Grundsätzlich muß hier einmal angemerkt werden, daß sich in der Hauptquelle, den Gemeinderechnungen, sehr häufig nur allgemeine Angaben wie „den Jägern ihre Gebühr“ oder „für Schmiedearbeit“ finden. Sind die konkreten Angaben aber so häufig wie eben, dann kann man von einer regelmäßigen Einrichtung ausgehen. Außerdem fehlen einige Rechnungen).
Das Rathaus wurde in besonderer Weise geschützt, denn hier lagerten wie in der Zehntscheuer die Abgaben der Bauern. Der Abstand zum nächsten Haus mußte „wegen Feuersgefahr“ 12 Schuh betragen. (4) Andere Bauvorschriften habe ich noch nicht gefunden.
Der Sicherheit diente auch die Dachbedeckung mit Ziegeln oder Schiefer. Doch setzte sich dieses Material zunächst nur bei den öffentlichen Gebäuden durch, während der Normalbürger trotz der vielen Verbote während des ganzen Jahrhunderts das Stroh vorzog. Erst kurz vor 1800 konnte sich die Regierung durchsetzen, und die Neubauten erhielten nur noch feuersichere Dächer. (10)
Große Gefahren gingen von den Berufen aus, die mit Feuer hantierten. 1720 waren das z.B. der Gemeindebäcker, 4 Schmiede und 3 Faßbinder und Bierbrauer (bei 61 Bürgern). (11) Sie mußten in Idstein besondere „Feuerrechte“ beantragen, um ihren Beruf ausüben zu können. (12) Wenn man an dem Haus eines Schmiedes vorüberging, mußte man noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts sehr vorsichtig sein. Er hatte keinen Kamin, sondern fing den Rauch über dem Feuer in einem „Bosen“ und leitete ihn mit einer Röhre „gleich auf die Straße“. (13) Das Bier wurde in Walsdorf schon früh auch vor dem Obertor gebraut, und die Färbhäuser standen in sicherer Entfernung vom Ort.
Und damit jeder ruhig schlafen konnte, patroullierten nachts die beiden Hirten als Nachtwächter – auch 1800 für den 1674 festgesetzten Jahreslohn von 6 Gulden für jeden.
Die traditionellen Hilfsmittel
Jahrhundertelang versuchte man immer wieder, mit den gleichen Hilfsmitteln des Feuers Herr zu werden. An erster Stelle sind die Ledereimer zu nennen, die in Walsdorf bis 1692 im Rathaus aufbewahrt wurden. Der verheerende Brand dieses Jahres brach aber so vehement im oder am Rathaus aus, daß sie nicht mehr herausgeholt werden konnten und verbrannten. Daher wurden sie seitdem privat in den einzelnen Häusern aufbewahrt. Jeder neue Bürger mußte einen anschaffen. Zum Gerichtstag am Aschermittwoch mußten alle ihn vorzeigen. (14) Im Laufe des 18. Jahrhunderts kamen die Feuereimer wieder ins Rathaus, und ihre Kontrolle wurde vernachlässigt. 1806 gab es nur 50, obwohl es der Einwohnerzahl nach etwa doppelt so viele hätten sein müssen. (15)
Um diese Zeit gab es auch 3 Feuerleitern, die eine recht lange Zeit ihren Dienst taten. Die Gemeinderechnungen verzeichnen Anschaffungen 1705, 1722, 1725, 1731, 1774 und 1801. Sie wurden aus besonderem Leiterbaumholz angefertigt, das man aus Frankfurt, Biebrich und dem Usingischen bezog. Überstand die Leiter alle Brände, dann kündete folgender Eintrag von ihrem Ende: Joh. Jacob Thiel kauft ein Stück von der alten Feuerleiter für 10 Albus (1763).
1774 erbaute Walsdorf das erste Gebäude für die Feuerwehr. Es war ein Leiterhaus, das der Zimmermann Holtzer aus Esch für 8 1/2 Gulden errichtete und das mit Ziegeln für 5 1/2 Gulden gedeckt wurde.
Zum Einreißen der Fachwerkhäuser gab es 1806 zwei Feuerhaken (wie in fast jeder Gemeinde). Von Anschaffungen wird nur 1722, 1782 und 1801 berichtet.
Das Löschwasser lieferten weiterhin der Brunnen mit seiner Wasserleitung, die jedes Jahr gesäubert und repariert wurden, und der Feuerlöschteich, die Wed. Von ihrer Säuberung berichten die Gemeinderechnungen eigenartigerweise nur ein einziges Mal (1704), und nur zweimal erfahren wir von der Reparatur ihrer Mauer (1729, 1736).
Die Feuerwehr
Wie im Teil I schon dargestellt wurde, existiert nachweisbar schon seit 370 Jahren eine Feuerwehr in Walsdorf. Mit nur wenigen Jahren Abstand wurden ihre Mannschaftslisten immer wieder erneuert und zwischenzeitlich korrigiert. Von 1699 bis 1757 – hier enden die Gerichtsbücher, in denen jeweils am Gerichtstag des Aschermittwochs die „Feuerläufer“ aufgeschrieben wurden – sind noch aus 15 Jahren die Listen mit verschiedenen Ergänzungen aus den folgenden Jahren erhalten. Recht jung, sehr häufig vor der Heirat und der Aufnahme als Bürger, erfolgte der Eintritt. Eine Feuerwehrordnung ist nicht erhalten, so daß nicht klar ist, ab wann und wie lange man diesen Dienst verrichten mußte Von einer Pflichtfeuerwehr wird man wie überall auch hier ausgehen müssen. Einzelne waren über 17 Jahre Mitglied, viele auch 10 Jahre. Eine genauere Untersuchung der rund 470 erhaltenen Namen (viele mehrfach, dazu noch die Listen des 17. Jahrhunderts) könnte nähere Aufschlüsse geben.
Seit 1699 wurden die Feuerläufer genannten Feuerwehrmänner von einem Korporal geleitet. Der erste war Daniel Seiberth. Die Mannschaftsstärke war sehr verschieden und nahm mit der wachsenden Einwohnerzahl zu. Sie pendelte zwischen 15 und 30, von denen 4 – 12 fest für die Leitern eingeteilt waren. Wenn man dagegen hält, daß Walsdorf in diesem Zeitraum von 50 auf 70 Häuser zunahm, dann muß man doch von einer beachtlichen Stärke der Feuerwehr sprechen. Daß alle anderen auch zu helfen hatten, war selbstverständlich.
4. Die erste Feuerspritze (1752)
Zu den alten Gerätschaften kam 1752 ein ganz neuer Apparat: die Feuerspritze. Die Initiative zur Anschaffung ging 1797 vom Oberamt und vom Forstamt in Idstein aus. „Bei dem schlechten Zustand der Waldungen“ war Bauholz nur schwer zu bekommen. Deshalb sollte jeder neue Bürger in Zukunft zwei Ledereimer liefern, und es sollte ein Fonds für Feuerspritzen gebildet werden. Das Geld sollte dadurch gewonnen werden, daß jeder, der Schweine in die Wälder zur Mast trieb, eine Abgabe zahlen sollte. Sie profitierten ja davon, wenn Eichen und Buchen nicht gefällt werden mußten und die Schweine unten ihnen gemästet werden konnten.
Doch die Bürokratie tat sich recht schwer mit dieser Neuerung. Zunächst wurden Gutachten eingeholt. „Eine sehr gefährlich geschienene Feuersbrunst“ in einer Augustnacht 1747 in Idstein brachte die Angelegenheit auch nicht weiter. Erst als Schwikkershausen Anfang Mai 1799 „völlig in die Asche gelegt“ wurde, war den Behörden die Dringlichkeit klar.
Schwierigkeiten gab es auch mit den Gemeinden. Das Forstamt meldete der Regierung in Usingen, daß es „in allen Gemeinden widerspenstige Leute“ gäbe und daher „ein herrschaftlicher Befehl“ für den Kauf nötig wäre. Nur Walsdorf und wenige andere Orte waren bereit, Feuerspritzen anzuschaffen. Nachdem verschiedenen Dörfern zugesagt worden war, daß die Bezahlung durch die Lieferung von Holz und Holzkohle erfolgen konnte, wurde am 20.1.1751 der Vertrag über die Lieferung der ersten Feuerspritzen für das Idsteiner Land abgeschlossen.
Der Glockengießer und Spritzenmacher Johann Georg in Hungen/Wetterau sollte für Idstein eine große Spritze zu 600 Gulden und für die Landorte fünf kleine zu je 400 Gulden herstellen.
Walsdorfs erste Feuerspritze wird so beschrieben: “ … mit einem neuen wohlbeschlagenen Deichselwagen mit vier Rädern, wie sichs gehört, und auf dem Wagen einen eichenen mit tüchtigem Eisen wohlbeschlagenen Kasten, in solchem inwendig einen wohlbeschlagenen Kessel steif mit 3 Ohm Frankfurter Eich, darinnen zwei messingene Stiefel, im Lichten 6 Zoll, mit dazwischen einem Windkessel nach Proportion dieses Maßes stark von Kupfer … Das völlige Eisen- und Druckwerk, was zu einer Spritze erfordert wird, sodann einen messingenen Schwanenhals 5 Schuh lang und nach Advenant (= im Verhältnis zu) des Stiefelmaßes, der 6 Zoll gestärkt, benebst einem messingenen Kran, so die Wasserscheidung macht, hiernächst einen Schlauch von 80 Schuh lang von tüchtigem und gutem Leder mit Wirbel und messingenen Schrauben, so man in vier Teile ausschrauben kann; ingleichen eine messingene Röhre, so zweifach abgeschraubt werden kann, samt allem übrigen, was einer rechtschaffenen, guten, dauerhaften und perfekten Feuerspritze erforderlich und nötig ist.“ Sie sollte das Wasser 70 Schuh hoch treiben und hatte eine Garantie für 2 Jahre.
Walsdorfs 1. Feuerspritze
Der prächtige rote, blaue, gelbe und altrosa Anstrich entfällt leider bei dieser Wiedergabe.
(HStAW 331 \1V d, 2)
Der Kauf solch teurer Geräte war für die einzelne Gemeinde nur zusammen mit anderen möglich. Der Kaufpreis wurde nach der Familienzahl umgelegt. So entstanden die Vorläufer unserer heutigen Stützpunktfeuerwehren. Walsdorf beteiligte sich mit 168 Gulden an der in Wallrabenstein stationierten Spritze, für die ein Spritzenhaus außerhalb des Ortes gebaut wurde. Nach Idstein mit 235 Gulden war das die höchste Summe, die weit mehr als die Hälfte des Jahreshaushalts ausmachte. 17 Orte hatten nicht. genügend Bargeld, dafür aber genügend Holz und bezahlten damit.
Hinweis: Unter dem Titel „Der Feuerschutz im Idsteiner Land bis 1806“ erscheinen die beiden ersten Aufsätze dieser Serie in stark erweiterter Form in der Festschrift der FFW Eschenhahn zu ihrem Jubiläum Anfang Juli 1984.
(Fortsetzung folgt)
Gerhard Buck
Gassenfest
24.6.1984 13 – 23 Uhr
Vor der alten Schule
13 – 16 Uhr Flohmarkt
ab 15 Uhr Kinderspiele mit Preisen
16 – 18 Uhr Platzkonzert
19 – 21 Uhr Platzkonzert
Dazu Speis’ und Trank mit einem variierten Angebot und die Möglichkeit, jeden Walsdorfer zu treffen.
Helfende Hände werden zum Aufbau am Samstag um 14 Uhr und am Sonntag um 10 Uhr erwartet.
Seite 300
Nachdem wir seit 1978 25 Ausgaben des Bürgerbriefs durch die Mithilfe vieler haben veröffentlichen können, ist dieses das Ende der 300. Seite. Der Vorstand des Bürgervereins Walsdorf e. V. dankt allen recht herzlich, die das ermöglicht haben.
Verantwortlich:
Gerhard Buck