Bürgerbrief 3: November 1978

Der Entwurf des Haushaltsplanes 1979 für Walsdorf

Am 16. Oktober 1978 hat der Magistrat der Stadt Idstein den Entwurf des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1979 beschlossen. Der Ortsbeirat Walsdorf hatte – wie die Ortsbeiräte der übrigen Stadtteile – vorher Gelegenheit, der Verwaltung seine Wünsche und Anregungen vorzutragen. Das geschah in der Sitzung vom 26. Juni 1978. Jetzt wurde der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und den Ortsbeiräten noch einmal zur Stellungnahme zugeleitet. Die Stadtverordnetenversammlung wird sich in Sitzungen am 23. November und am 14. Dezember mit dem Planentwurf beschäftigen. Die Verabschiedung soll am 14. Dezember erfolgen. Nach dem Magistragsbeschluß schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 22.579.400,– DM und der Vermögenshaushalt mit je 10.242.200,– DM ab. Da der Haushalt für die Gesamtstadt aufgestellt wird, ist in sehr vielen Bereichen nicht klar zu erkennen, welche Summen anteilig auf  unser Dorf entfallen. Das gilt z.B. für die Bewirtschaftungskosten des Dorfgemeinschaftshauses und des Kindergartens, die Unterhaltung des Sportplatzes und der Grünanlagen sowie der Straßen, Brücken und Wasserläufe, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, das Feuerlöschwesen, die Unterstützung der Vereine und vieles, andere mehr. Dabei machen diese Posten hohe Summen aus. Sind jedoch Neubaumaßnahmen vorgesehen, so sind diese gesondert ausgewiesen. Die größten Beträge, die für Walsdorf vorgesehen sind, sollen im kommenden Jahr für die Abwasserbeseitigung und die Dorfkernsanierung ausgegeben werden.

Die Abwasserleitung von Selters bis Würges ist bereits verlegt, und die Gemeinden desGoldenen Grundes sind inzwischen zum größten Teil auch schon an die Gruppenkläranlage „Mittlere Ems“ angeschlossen. 1979 soll nun auch Walsdorf dazukommen. Das bedeutet, daß der Hauptsammler von Würges entlang des Würgeser Weges und des Färberbaches bis zur Idsteiner Straße gebaut werden muß. Für diese Maßnahme sind 400.000,– DM im Haushaltsplan 1979 und 200.000,– DM im Investitionsprogramm für 1980 vorgesehen. Wenn der Anschluß an die Verbandsanlage erfolgt ist, sind die Voraussetzungen für die Fertigstellung des Kanalbaus in der Ortslage geschaffen. Dies wird nach den Ansätzen im Investitionsprogramm noch einmal 800.000,– DM kosten und ist für. 1980 und 1981 ins Auge gefaßt. Nach dem Anschluß an die Verbandsanlage müssen sich alle Hausbesitzer, die eine Hausklärgrube haben, darauf einstellen, daß sie diese stilllegen und ihre Abwässer direkt in das Kanalsystem einführen müssen. Für die Ortskernsanierung sind Ausgaben in Höhe von 300.000,– DM geplant. Für 250.000,– DM will die Stadt die aufgekaufte Hofraite in der Untergasse so ausbauen, daß sie für Sanierungswillige als Modell dienen kann. Insbesondere geht es darum, daß einmal gezeigt wird, was aus einer alten Scheune gemacht werden kann. Je 25.000,– DM sind für die Erstellung eines Bebauungsplanes für den alten Ortskern und die Sanierung der alten Stadtmauer vorgesehen.
Für Straßen- und Wegebau sind neben den Gesamtansätzen für Straßenunterhaltung und Instandsetzung für Feld- und Wirtschaftswege 30.000,– DM eingeplant. 20.000,- DM sollen für den Ausbau des stark beschädigten Weges am Bürgerwaldverwendet werden und 10.000,- DM für den Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Bergstraße und der Taunusstraße. Zunächst wird dieser Weg bis zum Färberbach ausgebaut und entsprechend beleuchtet. Damit wird eine alte Forderung des Ortsbeirates erfüllt werden, der schon seit langem die Befestigung von verkehrsfreien Nebenwegen für Kindergarten- und Schulkinder gefordert hat.

Für die Verbesserung der Ausstattung des Kindergartens will die Stadt 3.500,– DM ausgeben. 2.500,– DM sollen für den Ankauf von Spiel- und Lehrmaterial und 1.000,– DM für die Anschaffung von Geräten verwendet werden. Weiterhin sind 1.000,– DM für den Kauf von Büchern für die Bücherei im Dorfgemeinschaftshaus vorgesehen. Das Dorfgemeinschaftshaus soll, wenn die großen Fenster erneuert worden sind, wofür im Haushaltsplan 1978 45.000,– DM vorgesehen sind, für 3.000,– DM neue Vorhänge erhalten.

Schließlich ist noch vorgesehen, am alten Sportplatz den Zaun zu reparieren und die Zufahrt von der Litzelbach her in Ordnung zu bringen. Die Kosten dafür sind mit 18.000,– DM veranschlagt. Folgende Wünsche des Ortsbeirates wurden in dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht berücksichtigt: Befestigung der Gehwege in der Hainstraße und am Untertor, die Befestigung des Wendeplatzes am Hutturm, Renovierungsmaßnahmen im Dorfgemeinschaftshaus und die Modernisierung der Küche, die Bepflanzung des Schuttplatzes, die Erweiterung der Überdachung an der Leichenhalle und die Befestigung und Verbreiterung der oberen Zufahrt zum Friedhof. Der Ortsbeirat wird sich um die Verwirklichung dieser Vorhaben weiter bemühen und wird sie nicht aus den Augen verlieren.

Ein kurzer Ausblick auf das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Investitionsprogramm bis zum Jahre 1983 soll diesen Bericht über die Vorhaben der Stadt im Jahre 1979 abschließen. Der Gesamtbetrag von 1,4 Millionen DM für die Fertigstellung der Kanalisation und den Anschluß an den Abwasserverband „Mittlere Ems“ wurde oben schon erwähnt. Eingeplant sind diese Kosten für 1979 bis 1981. Für den Bebauungsplan des alten Ortskerns und Geländeerwerb sind Gesamtkosten von 840.000,– DM eingestellt, die sich ebenfalls auf den Planungszeitraum bis 1981 erstrecken. Schließlich sind für die Erweiterung des Hochbehälters am Hasenberg, die nach den jetzigen Vorstellungen im Jahre 1981 erfolgen soll, noch 250.000,– DM vorgesehen.

Mit den 3 Schwerpunkten – Ortskernsanierung, Wasservorsorgung und Abwasserbeseitigung – sind die Akzente für die Kommunalpolitik der nächsten Jahre meines Erachtens richtig gesetzt, denn es handelt sich darum, die Ansprüche des Bürgers in den elementaren Bereichen des Wohnens und der Grundversorgung zu befriedigen. Die Information über die Planungsvorhaben und deren Kosten soll andererseits aber auch dazu beitragen, daßsich jeder einzelne realistische Vorstellungen darüber machen kann, was seine Forderungen an die Kommune kosten und was in einem bestimmten Zeitraum durchgeführt werden kann und was nicht.

Helmuth Leichtfuß

Untersuchung des Untergrundes der Stadtmauer

Der Walsdorfer Hügel wurde in vielen Jahrhunderten immer wieder umgestaltet. Für die jetzt beginnende Dorferneuerung ist es wichtig zu wissen, was man ihm vor allem in den Randbereichen statisch zumuten kann. Um das herauszufinden, führte das Hessische Landesamt für Bodenforschung im August vor und hinter der alten Stadtmauer Sondierbohrungen und Rammsondierungen durch. Ihre Ergebnisse liegen jetzt vor. Sie müssen aber noch ergänzt werden durch Schürfe, bei denen durch Grabungen der Boden und auch die Mauer untersucht werden. Auf Grund dieser Untersuchungen wird dann der Statiker Aussagen über die Standfestigkeit der Mauer machen können.

Das vorliegende erste Gutachten gibt zu gewissem Optimismus Anlaß, da es schreibt: „Da die Mauer vermutlich durchweg auf Schiefer aufsitzt, sind bei zusätzlichen Belastungen keine merklichen Setzungen der Mauer zu erwarten.“

Wie sieht nun Walsdorfs Untergrund näher betrachtet aus? Das Gutachten sagt dazu: „Nach der allgemeinen geologischen Situation liegt der Ortskern von Walsdorf auf Schiefer des Unterdevons (Unterems), die örtlich von einer geringmächtigen Verwitterungsdecke aus lehmigem Schieferschutt und von Auffüllung überdeckt sind. Der Schiefer tritt örtlich im Bereich der alten Stadtmauer und auch im Bereich der Mauer um die Kirche zutage … Der Schiefer ist hier fest bis hart, jedoch teilweise stark geklüftet.“

Walsdorf wurde also auf einem Felsen erbaut, dessen Stein zunächst durch Ablagerung in dem hier vor etwa 400 Millionen Jahren bestehenden Meer der Devon-Zeit entstand. Durch Faltung wurde vor etwa 300 Millionen Jahren unser heutiges Festland gebildet, dessen Oberfläche aber noch viele Umformungen über sich ergehen lassen wußte, bis sie die heutige Gestalt annahm.

Im Bereich der Mauer liegt der halbfeste bis feste Schiefer unterschiedlich tief. Er befindet sich bis zu 5 m unter einer aus Schieferschutt oder Auffüllung bestehenden  Schicht. Meistens ist diese verwitterte Zone jedoch nur wenige Dezimeter stark. Die Auffüllung besteht aus „Lehm, Schieferschutt, Steinen und örtlich auch altem Brandschutt“ und „reicht vor der Mauer meist etwas tiefer als hinter der Mauer.“ Sie ist überwiegend locker gelagert.

Grundwasser gab es nur bei zwei Bohrungen vor der östlichen Mauer zwischen 1,4 m und 3,6 m unter Gelände. „In niederschlagsreichen Zeiten kann auch in anderen Bereichen der Mauer Grundwasser auftreten. Es handelt sich hierbei um ver­sickerndes Niederschlagswasser, das über die Schieferoberfläche abfließt.“

Zusammenfassend sagt das Gutachten: „Nach den Ergebnissen der Sondierbohrunqen kann wohl davon ausgegangen werden, daß der größte Teil der alten Stadtmauer auf anstehendem, teils verwittertem Schiefer gegründet ist. Nur im Bereich der östlichen Mauer kann zwischen Mauersohle und anstehendem Schiefer noch Schieferzersatz verblieben sein, was durch Schürfe festzustellen ist. Die Mauer wurde durchweg bis zur derzeitigen Höhe hinterfüllt, wobei hinter der östlichen Mauer mehr lehmige Auffüllung, hinter der südlichen und westlichen Mauer mehr steinige Auffüllung vorliegt. Die Auffüllung ist durchweg locker gelagert mit Hohlräumen in der steinigen Auffüllung.“

(Wir danken dem Hessischen Landesamt für Bodenforschung und der Stadt Idstein für die Erlaubnis zur Veröffentlichung.

Gerhard Buck

Wie Walsdorf seine Stadtmauer erhielt

„Walstat“ – so heißt im Jahre 1359 plötzlich in einer Kloster­urkunde unser Dorf, ohne daß erklärt wird, wieso es auf einmal Stadt genannt wird. Erst aus dem Jahre 1393 haben wir den ersten Freiheitsbrief, in dem Walsdorfs Rechtslage als Stadt genau beschrieben wird. Wie haben wir uns diese Änderung zu erklären?

Im 14. Jahrhundert gab es hier noch keine klar abgegrenzten Herrschaftsgebiete. Die Grafen von Nassau und Diez hatten Untertanen in der Grafschaft ihres Nachbarn, und die geistlichen Herren von Mainz, Trier und Limburg besaßen dort auch Rechte. So mußte es ihr Ziel sein, abgeschlossene, lebensfähige Gebiete zu bekommen. Allerdings teilten die Nassauer ihre Gebiete immer wieder, wie z.B. 1355, als die Grafschaften Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg entstanden. Das Kloster Walsdorf war für die beiden beteiligten Brüder, die seit 1344 gemeinsam regiert hatten, anscheinend so interessant, daß sie sich erst 1358 darüber verständigen konnten, daß es Adolf von Idstein gehören sollte. Dieser hatte bereits 1350 dem Kloster seinen Schutz versprochen, wofür die Nonnen ihm besondere Mitspracherechte in Klosterangelegenheiten einräumten. Als sein Bruder ihm 1358 das Kloster überließ, scheint er daran gegangen zu sein, diese Position noch weiter auszubauen. Zu diesem Zweck hat er wohl vor jetzt 620 Jahren damit begonnen, auch das Dorf beson­ders zu fördern.

Walsdorf hat damals nicht auf dem Hügel gelegen. Dort befand sich nur das Kloster. Die erste Klosterurkunde von 1156 berichtet, daß das Dorf in seiner Nähe lag. Johannes Mechtel schreibt in seiner Limburger Chronik (1610-12), daß das Dorf „diesseits des Bächleins“ lag. Er blickte wohl von Camberg/ Limburg nach Walsdorf. Er berichtet weiter, daß in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts „Walstat“ auf dem Hügel erbaut wurde, der Ort mit Freiheitsrechten ausgestattet wurde und die Dorfbewoh­ner zu diesem freien und sicheren Platz übersiedelten.

Nach diesen Quellen ist also anzunehmen, daß um 1360 mit dem Bau der Stadtmauer begonnen wurde. Als dann 1393 der Freiheitsbrief von Graf Walram von Nassau ausgestellt wurde, ging es nur noch um die Frage, wer für die Unterhaltung der neuen Befestigung zuständig sein sollte. Den Bürgern wurde aufgetragen, „alle Pforten und Türme zu bewahren und hüten, außer dem Turm hinter dem Kloster.“ Dieser blieb in gräflicher Verfügungsgewalt.

Diese Förderung Walsdorfs durch besondere Baumaßnahmen und Rechte hat verschiedene Parallelen in diesem 14. Jahrhundert. Graf Gerlach befestigte in der ersten Hälfte des Jahrhunderts Idstein. Sein Sohn Graf Adolf erhielt von Kaiser Karl IV. 1367 die Stadtrechte für Adolfseck, Steckenroth und Heftrich, und der Enkel Walram begann 1393 den Bau der nach ihm benannten Burg Wallrabenstein. Wie Walsdorf sicherte sie die Grenze zur Grafschaft Diez, wo ähnliche Aktivitäten zu beobachten waren. Hier soll nur Camberq erwähnt werden, das bald nach Walsdorf befestigt wurde, nachdem es seit 1281 bereits mehrfach Stadtrechte erhalten hatte.

So muß also gegen 1400 der Goldene Grund und seine Nachbarschaft einen recht wehrhaften Eindruck gemacht haben.

Gerhard Buck

Wohin mit dem Stroh? – Warum Stroh verbrennen?

In früheren Zeiten wurde doch auch kein Stroh verbrannt. Diese Frage wird oft von Menschen gestellt, die sich Gedanken machen, aber nicht die Probleme eines landwirtschaftlichen Betriebes von heute kennen. Dazu sei folgendes zu sagen:

Infolge der Ausweitung des Getreideanbaues in den letzten beiden Jahrzehnten fallen große Strohmengen an, die in der tierischen Veredlung weder als Einstreu noch als Futterstroh voll verwertet werden können. Ein Verkauf von Stroh an Reitställe und Industrie ist nur sehr begrenzt möglich. Wenn schon, dann zu einem Preis, der dem Arbeitsaufwand keineswegs entspricht. Viele Betriebe haben sich für die strohlose Aufstallung der Tiere entschieden, um den Arbeits­aufwand zu mindern. Andere haben die tierische Produktion ganz auf­gegeben und bewirtschaften ihren Betrieb als Ackerbaubetrieb. Hier treten dann die größeren Schwierigkeiten auf, wenn der Betrieb über keinen Häcksler und die dazu gehörenden Geräte (PS-starke Schlepper) zum fachgerechten Einarbeiten verfügt. Bei sehr großen Mengen Stroh pro ha kann auch schon das gehäckselte Stroh unter Umständen zu Ertragseinbußen führen, besonders wenn kurze Zeit darauf Raps oder Wintergetreide angebaut wird.

Die Einwände mancher Landwirte lauten wie folgt:

  • Stroh ist kein Stallmist und keine Gründüngungspflanze.
  • Von möglichen Ertragsminderungen ist die Rede, die Böden würden durch häufiges Stroheinpflügen puffig, weil sich das Stroh nicht schnell genug umsetze.
  • Andere sprechen von einer in bestimmten Fällen möglichen zu starken Anhäufung organischer Substanz in der Krume (Vermullung).
  • Man benötige zusätzlichen Stickstoff, um die Strohumsetzung in Gang zu bringen.
  • Noch sei unbekannt, ob Fußkrankheiten und tierische Schädlinge durch Strohdüngung nicht doch vermehrt aufträten, also wäre Verbrennen besser.

Prüft man alle Einwände etwas genauer, so kommt man zu folgendem Ergebnis: Von altersher ist bekannt, daß Einpflügen von frischem Stroh bei. einer unmittelbar darauf folgenden Kultur Ertragsminderungen bringen kann. Die Ursache für solche Ertragsminderungen liegt bei der Stickstoffversorgung. Mikroorganismen, die jede in den Boden gebrachte organische Masse angreifen und schließlich abbauen, benötigen verfügbaren Stickstoff, den das Stroh wegen seines geringen Stickstoffgehaltes nicht in ausreichendem Umfang liefern kann. Diese sich im Boden rasch entwickelnde Mikroorganismenflora nimmt den verfügbaren Stickstoff des Bodens in Anspruch und macht ihn den Pflanzenwurzeln streitig. Dieser Wettbewerb dauert so lange, bis der größte Teil der Strohmasse, die aus 70 bis 80% Zellulose und Hemizellulose besteht, abgebaut ist.

Eine Hauptregel der Strohdüngung lautet daher: Wettbewerb um Stickstoff muß vermieden werden. Der Hauptabbau des Strohes im Boden und die Entwicklung einer angebauten Kulturpflanze sollen daher möglichst voneinander getrennt stattfinden, oder man bietet den Mikroorganismen und der Kulturpflanze zusätzlich 5 bis 7 kg Rein-Stickstoff je Tonne Stroh an.

So ist die Strohverwertung in der Landwirtschaft in Zeit ein viel diskutiertes „heißes Eisen“. Für Praktiker und Wissenschaftler gibt das den Anstoß zu Überlegungen, wie man das Stroh noch sinnvoll und nutzbringend verwenden kann. Diese Überlegungen werden umso notwendiger, da man erkennt, daß eine Einarbeitung in den Boden nur dann möglich ist, wenn entsprechende Voraussetzungen eine schnelle Umsetzung des Strohs im Boden sicherstellen. Schwierigkeiten gibt es, wenn – wie in diesem Jahr – bei einer späteren Ernte nur noch wenig Zeit bis zur Bestellung des Wintergetreides vorhanden ist. Oberstes Gebot eines jeden Landwirts ist die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Jeder Landwirt muß daher sein wertvollstes Betriebskapital, den Boden, genau kennen und bestrebt sein, ihn vor Störungen seines biologischen Gleichgewichts zu bewahren.

Bei zu großen Erntemengen ist auch in Zukunft in einzelnen Fällen das Verbrennen von Stroh nicht zu umgehen. Das keineswegs umweltfreundliche Verfahren der Verbrennung darf nur als letzte Möglichkeit der Strohbeseitigung betrachtet werden.

In Hessen ist das Strohverbrennen nicht grundsätzlich verboten, jedoch sind strenge Vorschriften (Verordnung vom 17. März 1975 GVBl. IS48) einzuhalten.

Sollte es in einzelnen Fällen zu Belästigungen der Einwohner Walsdorfs kommen, so bitte ich um Verständnis für unser „Problemstroh“.

Gerhard Heilhecker, Ortslandwirt

Was sonst noch im Ort passierte …

„Zu wissen, daß vor vielen Jahren von dem Predigtamt allhier Philipp Erich Ochsen, gewesenen Bürgers allhier wegen seines üblen Gehörs ein Stuhl zu den Weiber- und Jungfern-Stühlen gehörig ist, eingeräumt worden, damit er die Predigt desto besser könnt anhören, welchen Stuhl er, Philipp Ochsen auch über 30 Jahre eingenommen und darin gestanden. Nachdem aber Erich Ochsen Todes verblichen, ist auf vorher geschehenes Anhalten dieser Stuhl nit weit von der untersten Kirchentür stehend Frau Anna Maria Schwartzen, Herrn Johann Philipp Schwartzen, Gerichtsschöffen allhier eheliche Hausfrau zugeeignet worden, solchen für sich und ihre Nachkommen einzunehmen, dagegen ihr Eheherr drey Gülden erlegt und in die Kirche gegeben. Und soll niemand Macht haben von hießigen Leut und Einwohnern sie oder die ihrigen aus dem Stuhl zu vertreiben. Es ist auch dieses außer zur Nachricht in hiesiges Kirchenbuch geschrieben worden.

Actu Walsdorf, den 22. Martii anno 1711.
Johann Bernhard Rüger, Pastor Loci (Ortspfarrer)

Quelle: Kirchenbuch Walsdorf