DAS GEMEINDEARCHIV IST UMGEZOGEN
Als im Frühjahr 1984 der Gedanke auftauchte, statt einer Renovierung des Feuerwehrgerätehauses in der Taunusstraße einen Neubau in der Nähe des Dorfgemeinschaftshauses zu errichten und zu seiner Finanzierung den Verkaufserlös der alten Schule und des Rathauses mitzuverwenden, forderten der damalige Ortsvorsteher und der Ortsbeirat, daß dann im neuen Feuerwehrgerätehaus neben einem Sprechzimmer der Stadtverwaltung auch ein Raum zur Unterbringung des Gemeindearchivs bereitgestellt werden müßten und der Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr auch für die Sitzungen des Ortsbeirates zur Verfügung stehen müßte; denn mit dem Verkauf des Rathauses gingen alle Räume verloren, die seit der Eingliederung Walsdorfs in die Stadt Idstein noch für gemeindliche Zwecke genutzt würden.
Die Wünsche des Ortsbeirates wurden von der Stadt Idstein als berechtigt anerkannt und sollten im Rahmen des Gesamtprojektes verwirklicht werden. In mehreren Gesprächen zwischen Vertretern des Bauamtes, der Freiwilligen Feuerwehr Walsdorf, des Ortsbeirates und des Bürgervereins wurde Einvernehmen über die Planung, Aufteilung, Anordnung und Größe der Räume erzielt. Der Bürgerverein unterstützte von Anfang an die Vorstellungen des Ortsbeirates und erklärte sich zur aktiven Mitarbeit und Finanzierung der Inneneinrichtung des Archivraumes bereit. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Walsdorf haben den Innenausbau des Raumes besorgt.
Im August dieses Jahres wurde das Rathaus an einen Walsdorfer Bürger verkauft. Damit war der Zeitpunkt gekommen, daß das Gemeindearchiv, das in zwei Räumen und teilweise auf dem Dachboden des Rathauses untergebracht war, ausziehen mußte. Gleichzeitig haben der Ortsvorsteher und Vertreter des Bürgervereins dafür gesorgt, daß die beiden Gedenktafeln an die Livingston- und Ochs-Düsselstifung, die auf dem Rathaus hingen, sichergestellt wurden und nach ihrer Renovierung im Warte- und Sprechzimmer der Verwaltung einen neuen Platz finden sollen. (Zu den beiden Stiftungen vergl. 1200 Jahre Walsdorf, S. 22ff und Bürgerbrief Nr. 6 S. 6ff).
Die Übersiedlung des zwei Lastwagen umfassenden Archivmaterials, von einem Stahlschrank und einem alten Aktenschrank aus der Amtszeit des Schultheißen Ludwig David Ochs wurde am 1. November von Mitgliedern des Bürgervereins vorgenommen. In der voraufgehenden Woche waren die Regale mit ca. 35 laufenden Metern Stellfläche, die vom Bürgerverein für etwas über 1000 DM angeschafft wurden, montiert worden.
Zu dem Aktenbestand gehören außerordentlich wertvolle Stücke. Vor allem sind wir stolz auf die 7 Originale der FREIHEITSBRIEFE von 1608 bis 1803 auf Pergament. Von großem Wert sind auch die vorhandenen GERICHTSBÜCHER des Freifleckens Walsdorf, weil sie in die Zeit vor den dreißigjährigen Krieg zurückreichen und Auskunft über Walsdorfer Familien geben können, die den Kirchenbüchern noch nicht entnommen werden können, weil diese erst von 1647 an vorliegen. Das älteste Gerichtsbuch umfaßt die Zeit von 1570 bis 1613. Weitere wichtige Bestandteile des Archivs sind ein Band WALSDORFER URKUNDEN, BÜRGERLISTEN, die SCHULCHRONIK seit 1820, umfangreiche GRUNDSTÜCKSVERZEICHNISSE (Lagerbücher, Stockbücher, Bannbücher) der Feldgemarkung und des Klostergutes, die vollständigen BESCHLUSSBÜCHER des Gemeinderates, der Gemeindevertretung und des Ortsbeirates von 1853 bis 1986, die HAUSHALTSPLANE und gebundenen JAHRESRECHNUNGEN über die Einnahmen und Ausgaben in großem Umfang seit 1643, STEUERLISTEN, die Verträge über die ZEHNTABLÖSUNG 1843, die SCHENKUNGSURKUNDEN über die Livingstonstiftung und die Ochs-Düselstiftung und vieles andere mehr.
Zusammen mit allen an der Vergangenheit Walsdorfs interessierten Bürgern bin ich nicht nur stolz auf diesen umfangreichen und wertvollen Bestand, sondern auch froh darüber, daß wir als einzige der Anfang der siebziger Jahre eingegliederten Gemeinden noch das Archiv am Ort haben. Als Ortsvorsteher habe ich mich damals nicht zuletzt deswegen für den Verbleib des Archivs in Walsdorf eingesetzt, weil es eine lange Tradition zu wahren und fortzuführen galt und im Jahre 1974 die Ersterwähnung Walsdorfs in einer Urkunde des Klosters Lorsch festlich begangen werden sollte. Deshalb übernahm ich im Frühjahr 1985, als ich das Amt des Ortsvorstehers abgab, auch gerne den Auftrag, das Walsdorfer Archiv zu betreuen.
Ein Einblick in die bisher erschienenen Bürgerbriefe kann einen anschaulichen Eindruck davon vermitteln, was alles aus den Akten des Archivs herausgeholt werden kann. Der historische Arbeitskreis des Bürgervereins ist sehr daran interessiert, neue Mitarbeiter für die Auswertung der Archivbestände zu finden. Deswegen plant er, sobald in die Aufstellung der Akten die erforderliche Ordnung gebracht ist, einen Tag der offenen Tür und erhofft. sich regen Zuspruch. Außerdem beabsichtige ich, im kommenden Winterhalbjahr für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die gerne mitarbeiten würden, aber Angst haben, die alten Handschriften nicht entziffern zu können, einen Lesekurs durchzuführen, in dem Schriftproben vom 17. bis 20. Jahrhundert bearbeitet werden sollen, damit die Unkenntnis der sogenannten deutschen Schrift für niemanden ein Hindernis für die Beschäftigung mit den Akten aus Walsdorfs Vergangenheit zu sein braucht.
Helmuth Leichtfuß
BAUGEBIET BECKERSGRABEN
Schon oft haben wir im Bürgerbrief über Pläne zur Ausweisung neuer Baugebiete in Walsdorf berichten können. Jedoch ist in letzter Zeit nichts Konkretes geschehen. In ihrer Sitzung am 23.10.1986 hat die Stadtverordnetenversammlung Idstein nun über einen Antrag der CDU beraten, im Bereich Beckersgraben ein Baugebiet auszuweisen. Mit 26:6 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde er angenommen. Danach ist vorgesehen, dieses Gebiet im Süden Walsdorfs in „sinnvollen Einzelabschnitten“ zu erschließen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem abgebildeten Plan eingezeichnet.
G.B.
SCHULBUSHALTESTELLE
Da ich auf Elternabenden in der Wallrabensteiner Schule schon mehrmals auf die Walsdorfer Schulbushaltestelle angesprochen worden bin, möchte ich Sie hiermit ausgiebig darüber informieren.
Ganz kurz etwas zur Vorgeschichte:
Aufgrund des Neubaues des Feuerwehrgerätehauses wurde das alte Gerätehaus frei, auf dessen Gelände sich die Schulbushaltestelle mit zwei Unterstellmöglichkeiten befand. Nach Rücksprache mit Walsdorfer Vereinen wurde festgestellt, daß von deren Seite kein Interesse an einer Nutzung bestand. So wurde das Gelände von der Stadt Idstein zum Verkauf freigegeben, was natürlich auch bei der Finanzierung des neuen Feuerwehrgerätehauses von Nutzen war.
Von 4 Bewerbern bekam der jetzige Besitzer einstimmig vom Ortsbeirat den Zuschlag. Bedingung dazu war aber, daß die Schulbushaltestelle an der alten Stelle verbleibt. Hierzu wurde dem Ortsbeirat eine Skizze des Neubaus vorgelegt, auf der man von einer Bebauung ähnlich wie im alten Ortskern ausging–, d.h. überbaute Toreinfahrt mit zurückgesetztem geschlossenen Tor (wegen des Durchzuges).
Beim Verkauf wurde von der Stadt Idstein eine sogenannte „Grunddienstbarkeit“ im Grundbuch eingetragen, welche eindeutig festlegt, daß der Platz für eine Bushaltestelle geschaffen werden muß.
Schon vor den Sommerferien wurden die Unterstellmöglichkeiten abgerissen und anschließend die Baugrube ausgehoben. Aufgrund von Elternbeschwerden (Verletzungsgefahr) wurde die Schulbushaltestelle ohne Information des Ortsbeirates auf den Parkplatz des Dorfgemeinschaftshauses verlegt. Von der Stadt Idstein wurde dann im September 1986 die Zusage gemacht, daß eine provisorische Unterstellmöglichkeit geschaffen wird. Dieses geschah nach der Kirmes im November, aber auch erst, nachdem von Eltern und Ortsbeirat mehrmals daran erinnert wurde. Desweiteren wurde ein Hinweisschild auf die Schulbushaltestelle errichtet.
Bemängelt wird nun von den Eltern, daß die Haltestelle an einem Teil der Idsteiner Straße liegt, wo ein großer Teil der Autofahrer noch schneller als 50 km/h fährt, was ja bei Geschwindigkeitskontrollen oft genug festgestellt wird. Jetzt wurde auch wieder der Gedanke eines Fußgängerüberweges laut, der ja vom Bürgerverein schon einmal im Gespräch war. Gegen diesen Überweg gibt es leider einige Argumente, welche auch dem Ortsbeirat mitgeteilt wurden, wie:
- nicht genug Fußgängerfrequenz,
- sehr gut von Fußgängern und Autofahrern einzusehen.
Desweiteren kann man aus Erfahrung davon ausgehen, daß nach relativ kurzer Zeit von Orstansässigen Widerstand zu erwarten ist, wenn sie evtl. laufend wegen eines Fußgängers anhalten müßten.
Also, das heißt, mit einem Fußgängerüberweg, der ja auch für den Kindergarten zu empfehlen wäre, ist nicht zu rechnen.
Nachdem nun an der alten Schulbushaltestelle mit dem Neubau begonnen wurde, war ersichtlich, daß nicht so gebaut wurde wie mit dem Ortsbeirat abgesprochen. Hier war das Argument des Bauherren, daß die Zeichnung ja in Idstein genehmigt worden wäre. Dort wußte aber die Genehmigungsbehörde nichts von dem Grundbucheintrag wegen der Baustelle und der Version, welche dem Ortsbeirat gezeigt wurde (Kommunikationsprobleme?).
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten war ein Termin im November 1986 mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung, dem Ortsvorsteher Herrn Hartmann und dem Bauherren. Dieser stellte klar, daß er selbstverständlich einen überdachten Busplatz errichten würde, was ihm leider aber aus verschiedenen Grünen erst bis Sommer 1987 möglich wäre. Die Stadt Idstein wird sich aber bemühen, einen früheren Termin zu erreichen.
Danach wird die Schulbushaltestelle wieder an die alte Stelle verlegt. Bis dahin aber noch ein Appell über die Eltern an die Kinder:
Bleibt von der Idsteiner Straße weg, wenn Ihr auf den Bus wartet.
Beschmiert nicht schon gleich wieder die neue Unterstellmöglichkeit.
Ich hoffe, daß mit diesem Artikel alle Fragen zur Schulbushaltestelle beantwortet werden konnten.
Thielmann
EI WARUM LÄUT’S DANN ?
Samstags um 14 Uhr wird mit allen Glocken der Sonntag eingeläutet. Entsprechend wird an kirchlichen Feiertagen, die auf einen Werktag fallen – z.B. Karfreitag, Christi Himmelfahrt, Buß- und Bettag, Weihnachten und Neujahr – , am Vortag um 14 Uhr mit allen Glocken der Feiertag eingeläutet.
Sonntags rufen um 7.30 Uhr die Glocken zum sonntäglichen Morgengebet (in früherer Zeit geschah dies täglich).
Zu allen Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen:
Eine Stunde vor dem Gottesdienstbeginn „Erstes Läuten“ mit der kleinen Glocke.
1/2 Stunde vor dem Gottesdienst „Zweites Läuten“ mit der mittleren Glocke.
Ca. 5 Minuten vor dem Gottesdienst rufen alle drei Glocken die Gemeinde zum Kirchgang.
Gegen Ende des Gottesdienstes wird mit der sogenannten Gebetsglocke (kleinen Glocke) zum Vaterunser geläutet. Bei Hochzeiten bzw. Goldenen Hochzeiten wird wie zu den Gottesdiensten geläutet..
Bei Todesfall wird zur Überführung der Leiche zur Trauerhalle auf dem Friedhof ca. 10-12 Minuten, je nachdem wie weit der Weg zum Friedhof ist, mit allen Glocken geläutet. Zur Beisetzung wird ebenfalls ca. 5 Minuten mit allen Glocken geläutet.
Bei feierlichen Anlässen, z.B. bei der Konfirmation während der Einsegnung und am Totensonntag, während die Namen der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres vorgelesen werden, wird mit allen Glocken geläutet.
An Silvester wird um Mitternacht mit allen Glocken das neue Jahr eingeläutet.
An Werktagen wird um 11 Uhr geläutet: Mittagsläuten. In früheren Zeiten bedeutete dies für den Bauern auf dem Feld: der Mittag naht, bzw. Ruf zum Mittagsgebet.
Der Feierabend wird von November bis März um 18 Uhr, in den anderen Monaten um 20 Uhr eingeläutet. Früher war das der Ruf zum Abendgebet.
Arnold Werner
Wann in früheren Zeiten geläutet wurde und wer das Recht dazu hatte, meldet ein Blatt ohne Datum, das aus dem Anfang unseres Jahrhunderts stammt und sich im Gemeindearchiv befindet.
„Das Läuten der Kirchenglocken zu Walsdorf
a. Läuten der Bürgerlichen Gemeinde. Dies ist die Zivilgemeinde.
I. Jeden Tag
1. Taganläuten a) Im Winter um 6 Uhr Vorm.
b) Im Sommer “ 5 “ „
2. Läuten um 11 “ „
3. “ “ 12 “ „
4. “ “ 6 “ Nchm.
5. “ “ 9 “ „
Letzteres Läuten nur im Winter vom 10. Novbr. bis 22. Fbr.
II. Ausnahmen bei Feuersbrunst (Abgesetztes Läuten)
b. Kirchliches Läuten
1. Am Samstag um 2 Uhr Nchm.
2. “ Sonntag: 1. Zeichen um 9 Uhr Vrm.
3. “ “ 2. Zeichen “ 9.30 Uhr „
4. “ “ zum Gottesdienst um 10 Uhr „
5. “ “ im “ Gebet gegen 11 Uhr „
6. “ “ zum “ um 2 Uhr Nchm.
7. An Feiertagen wie am Sonntag
Ausnahmen: zum Abendmahl (Comunion)
(a) an hohen kirchl. Feiertagen. (b) bei Beerdigungen zum Leichengeläut auf den Friedhof“.
H. L.
DER RICHTIGE TON
ODER: WIE SCHREIBT EIN BÜRGERMEISTER AN EINEN PFARRER?
Wo könnte da ein Problem liegen, fragen wir heute. Anders sah das noch zu Beginn unseres Jahrhunderts aus, als sich in Walsdorf Pfarrer und Bürgermeister wegen der richtigen Anrede stritten.
Am 15.3.1909 erhielt Pfarrer Paul Taxer (1905-1910) folgenden Brief:
„An den Vorsitzenden des Schulvorstandes Pfarrer Taxer hier. Nach Verfügung des Königlichen Landrats soll ein Auszug aus der Schultabelle des Wilhelm Gustav Hohl, geb. am 22. Mai 1888 zu Niederems, 1902 aus der hiesigen Elementarschule entlassen, vorgelegt werden. Sie wollen mir denselben innerhalb drei Tagen zukommen lassen. Der Bürgermeister. Roth.“
Die Tatsache, daß sich Bürgermeister Adolf Roth (1900-1918) die Unterlagen nicht selber holte, und Pfarrer Taxers heftige Reaktion lassen vermuten, daß das persönliche Verhältnis zwischen den beiden Spitzen des Ortes schon gestört war. Zwei Tage nach dem Empfang schickte der Pfarrer den Brief mit folgendem Begleitschreiben an den Landrat:
„Sehr geehrter Herr Landrat! Ich gestatte mir, beifolgende Aufforderung des Bürgermeisters Roth von hier an mich Ihnen vorzulegen, u. Sie zu fragen, ob ein ungebildeter Dorfbürgermeister sich gegen einen Akademischgebildeten eine solche Sprache erlauben darf. Ein „Herr“ bin ich für ihn überhaupt nicht, sondern nur „Pfarrer Taxer“, und statt mich zu „bitten“, wie es ihm doch wohl zustände, schreibt er: „Sie wollen“. Es geht doch nicht, daß wir in das Amt des Vorsitzenden des Schulvorstandes uns auch noch diesen Ton miteinbedingen lassen müssen, und ich glaube auch nicht, daß irgend ein anderer Bürgermeister des Kreises dem Ortsgeistlichen einen solchen Wunsch zu bieten wagt. Es würde mir ein großer Gefallen geschehen, wenn Sie dem Bürgermeister Roth nahelegten, wenigstens im Verkehr mit Höhergebildeten etwas höflicher zu sein. Bleibt es bei dieser Tonart, dann sehe ich mich gezwungen, das Amt des Vorsitzenden des Schulvorstandes niederzulegen. Hochachtungsvoll P. Taxer, Pfarrer.“
Landrat von Trotha entwarf eigenhändig zwei Schreiben, in denen er versuchte, beiden Seiten gerecht zu werden. Dem „Herrn Bürgermeister Walsdorf“ teilte er aus des Pfarrers Brief nur die beiden Kernpunkte, das fehlende „Herr“ und den Schlußsatz „Sie wollen …“, mit und bemerkte dazu folgendes:
- Es gehört sich in der Adresse bei amtlichen Schreiben, gleichviel ob sie an Beamte oder Privatpersonen gehen, die Bezeichnung „Herr“ hinzusetzen.
- Die Fassung „Sie wollen“ wird in der Regel nur gegenüber nachgeordneten Behörden angewendet. In diesem Fall wäre es richtig gewesen zu schreiben: Ich ersuche, oder ich bitte. Sie wollen künftig hiernach verfahren.“
Als Landrat durfte von Trotha hier natürlich „Sie wollen“ schreiben. Der „Herr Pfarrer Taxer“ erhielt eine Abschrift mit dem Zusatz:
„Ich gestatte mir darauf zu verweisen, daß die Fassung „Sie wollen“ im Behördenverkehr fortwährend gebraucht wird und daß Sie den Bürgermeistern sehr häufig zu Gesicht kommt. Daß sie in diesem Fall nicht ganz richtig angewendet wurde, kann meines Ermessens einem ländlichen Bürgermeister nachgesehen werden.“
Ob der Herr Pfarrer die feine Ironie gemerkt hat, als der Herr Landrat den gleichen Briefanfang wählte wie er, um den Geistlichen um (christliche) Nachsicht zu bitten?
Quelle:
Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 418/459
Gerhard Buck
HOLZVERKAUF IN WALSDORF VOR 150 JAHREN
Im Walsdorfer Wald wurde im Forstwirtschaftsjahr 1835/36, das vom 1. Juli 1835 bis zum 30. Juni 1836 lief, folgendes Holz geschlagen:
BAUHOLZ: 163 Eichenstämme, 5 Buchenstämme, 47 Kiefernstämme mit einem Gesamtvolumen von ca. 210 cbm.
KLAFTERHOLZ: 76 1/2 Klafter Buchenholz, 51 Klafter Eichenholz, 2 Klafter Fichtenholz und 2 Klafter Birkenholz.
WELLEN: 4248 Buchenwellen, 1600 Fichten- und Kiefernwellen, 4141 Eichenwellen, 675 Birkenwellen und 700 Lesholzwellen.
ERDSTÖCKE: 75 1/4 Klafter
GERÜSTHÖLZER: 48 Stück
BOHNENSTANGEN: 775 Stück
Kein Stückchen des wertvollen Holzes blieb also im Walde liegen. Dicke und dünne Reiser wurden zu „Wellen“ zusammen gebunden. Die heute im Boden verbleibenden Baumstümpfe oder „Erdstöcke“ wurden als Feuerholz ausgegraben.
Das Holz wurde an 3 Terminen im Januar, Februar und April 1836 öffentlich versteigert, nachdem die Termine vorher im Intelligenzblatt und in der Umgegend bekannt gemacht worden waren. Die Bedingungen waren für alle Versteigerungen gleich: die amtliche Genehmigung blieb vorbehalten, das Holz saß nach der Genehmigung und Übergabe auf Gefahr des Käu fers, das Holz mußte bis zu dem festgesetzten Termin abgefahren sein (die Wochentage für die einzelnen Distrikte waren von der Gemeinde festgelegt worden), die Zahlung und die Übergabe des Passierscheines an den Förster mußten vor der Abfahrt erfolgen.
Die Gesamteinnahmen aus den Holzverkäufen betrugen 3824 Gulden und 43 Kreuzer. Für das Bauholz erlöste die Gemeinde 1635 fl 50 Kr., für das Klafterholz 1279 fl und 35 Kr., für die Wellen 421 fl und 48 Kr., für die Erdstöcke 440 fl und 50 Kr., für die Gerüsthölzer 34 fl und 34 Kr. und die Bohnenstangen 12 fl und 10 Kr.
Die Einnahmen aus den Holzverkäufen betrugen mehr über die Hälfte der Gesamteinnahmen der Gemeinde im Jahre 1836 und überstiegen die gesamten Ausgaben um rund 700 Gulden.
Bemerkenswert ist, daß viele Bürger aus Nachbargemeinden in Walsdorf Holz kauften. Von den 210 Stämmen gingen 121 an insgesamt 54 Käufer aus Camberg, Erbach, Esch, Idstein, Niederbrechen, Niederselters, Oberbrechen, Oberselters, Steinfischbach, Würges, Weyer und Werschau. Auch 24 Käufer von außerhalb erwarben 20 Klafter Brennholz. Ebenso ging ein Großteil des Gerüstholzes an auswärtige Interessenten aus Camberg, Erbach, Esch, Oberbrechen, Oberselters, Steinfischbach und Würges.
Helmuth Leichtfuß
ALLPARTEIEN-WAHLABEND
Freitag, 2. Januar 1987 20.15 Uhr – Dorfgemeinschaftshaus
Die Direktkandidaten unseres Wahlkreises der vier im Bundestag vertretenen Parteien haben sich bereit erklärt, in einer gemeinsamen Veranstaltung mit den Bürgern zu diskutieren.
Zur freien Aussprache stehen bereit:
Michael Jung (CDU)
Dr. Werner Schuster (SPD)
Dr. Inge Segall (FDP)
Franz Wellek (Die Grünen)
BUNDESTAGSWAHLEN IN WALSDORF
DER NEUE VORSTAND DES BÜRGERVEREINS
Am 8.11.1986 wurde von der Mitgliederversammlung turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt. Ihm gehören an
Gerhard Buck Vorsitzender
Erich Roth Stellvertr. Vorsitzender
Monika Kiesau Schriftführerin
Felix Hartmann Kassierer
Helmuth Leichtfuß Sprecher des 1. Historischen Arbeitskreises
Emil Hohl Sprecher des 2. Historischen Arbeitskreises
Johannes Fleischer Sprecher des Aktuellen Arbeitskreises
In den Veranstaltungsausschuß wurden gewählt Johannes Fleischer, Reinhold Gnirck und Dieter Thielmann.
Verantwortlich:
GERHARD BUCK