Der Wiederaufbau der Kirche nach dem 30jährigen Krieg (Schluss)
Auch neue Glocken wurden schon 1652 bei dem Glockengießer Georg Schirnbaum von Marburg in Auftrag gegeben. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, welche Rolle sie im Leben der Menschen spielten. Sie läuteten zum Gottesdienst, bei Beerdigung, zu Tage und zur Nacht, um 11 und um 12 Uhr mittags, bei Brand und Gefahr. 1653 wurden sie aufgehängt, und in der Rechnung des Jahres 1654 werden bei den Ausgaben für das Glockengießen 13 f und 3 Alb verbucht. Die erforderlichen Seile wurden von Frankfurt für 2 f und 9 Alb gekauft.
Finanzierungsprobleme
Sorgen bereitete den durch Krieg und Seuchen verarmten und dezimierten Bewohnern des Dorfes die Finanzierung des Bauwerks, wohnten doch 1648 nur noch 22 Bürger in Walsdorf, wie wir aus dem Verzeichnis der Zahlungspflichtigen für die Friedensgelder im Dezember 1648 wissen. In einer Eingabe sämtlicher Bürger und Einwohnerdes Fleckens Walsdorf vom Jahre 1652 an das Amt Idstein verweisen sie darauf, daß es den zur Zeit wenigen Einwohnern unmöglich sei, die künftig anfallenden Kosten allein zu tragen. Deswegen bitten sie darum, daß das Amt „ein Decretum schriftlich ertheile, daß niemand, der bey uns begütert,, er sey gleich anitzo bey uns wohnhaft oder anderswo, von obgedachten Kirchenbaukosten frey sein solle …, weil dieses ein allgemein bawwerk, so wohl vor uns und unsere Kindeskinder als auch vor obgedachten Beysaßen Erben und deren Nachkommenden erbaut wird.“
Viele der ehemaligen Walsdorfer, die Landbesitz hier hatten, aber außerhalb wohnten, machten gegenüber den Forderungen der Gemeinde geltend, daß sie ihr „Theil gutwillig dazu gesteuert und bei denen deputierten Uff hebern ihre Freiwilligkeit abgelegt (hätten), ob man solches nicht zu Dank annehme? Undt ob man sich nicht schäme, ein mehreres an sie zu gesinnen?“ Mit den Uffhebern sind die von der Gemeinde ausgesandten Bürger Johannes Sauer und Philipp Weisswek gemeint, die in den „vornehmsten Reich- und Handelsstätten“ eine Beisteuer einsammeln sollten. Die gesamte Bürgerschaft hatte dem Grafen in einem Schreiben von 1652 die Bitte vorgetragen, den Sammlern ein unterschriebenes und gesiegeltes Zeugnis auszustellen, weil sie besorgt waren, daß „denselben ohne mitgegeben glaubwürdig testimonium und vorschrift keiner glauben möchte.“ Die erbetene Beglaubigungsschrift wurde im März 1652 in Idstein ausgestellt.
Nach Ausweis der Kirchenrechnung brachten die beiden Sammler 16 Reichsthaler, 24 Alb und 4 Pfennig (= 31 Gulden und 4 Pf) zusammen. Wenn man in den Walsdorfer Kirchenrechnungen liest, daß aus der hiesigen Kirchenkasse in ähnlichen Fällen 10 bzw. 4 Albus gegeben wurden, braucht man sich über die niedrige Summe nicht zu wundern, denn überall herrschte große Not. (1 Gulden = 24 Albus in der Rechnung der Kirche, = 30 in der Gemeinde)
Die ortsansässigen Bürger ließen die Einwände der auswärtigen aber nicht gelten. Sie verwiesen nicht nur darauf, daß die freiwilligen Beiträge insgesamt nur 2 1/2 Kopfstück (etwa 1 Gulden) betrugen, „was zu unserem Kirchenbau nur wenig erkleket“, sondern daß sie fast alle „bürgerlichen Frey- und Gerechtigkeiten gleich andren Inwohnern mitgenießen“ und überdies „auch keine Beyfuhr des Holtzes und anderer Pertinentien (Materialien/Zubehör)“ zu besorgen hätten, „so uns doch hochbeschwerlich ankommen wird.“
Die Entscheidung des Amtes
Das Amt entsprach mit einem Decret vom 23.10.1652 dem Begehren der Walsdorfer und verfügte, daß jeder, der in Walsdorf begütert ist, „seine Gebühr an Kirchenbaukosten und Glocken … beyzutragen schuldig sein soll.“ Obwohl der Schultheiß vor versammelter Gemeinde nicht einmal, sondern auch zum zweiten und drittenmal den anwesenden Erben und Besitzern der Güter die Entscheidung des Amtes bekannt machte, hat das bis zum Jahre 1657 „gar wenig bey ihnen verfangen wollen“. Deswegen sah sich die Gemeinde gezwungen, durch Schultheiß und Gerichte die einheimischen und auswärtigen Zahlungsunwilligen oder -unfähigen pfänden zu lassen. Am 25. Februar 1657 bestätigt der Oberamtmann von Amts wegen das Vorgehen der Walsdorfer als rechtens, „daß es dabey sein endliches Verbleiben haben, jedoch einem jeden seine Güther … wieder an sich zu lösen freystehen und vorbehalten seyn soll.“ Wenn die Gepfändeten also ihren Anteil zum Kirchenbau und zur „Abtilgung der gemeinen Schulden, weil solche ihre Vorfordern machen helfen“ bezahlt haben, sollen sie ihre Grundstücke wieder einlösen können.
Insgesamt wurden bei 25 Personen Güter abschätzt, wovon 10 von auswärts waren. Bei 3 Zahlungspflichtigen reichte der Besitz nicht aus, so daß der Verlust der Gemeinde 206 1/2 Gulden betrug. In 5 Fällen hat man darauf verzichtet, Güter zu pfänden, weil sich die Betroffenen bereit erklärt hatten, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Unter ihnen waren der Zimmermann Michael Hertzog von Idstein und die Frankfurterin Dorothea Ochs, die „zum Kirchenbau guttwillig 7 Reichsthaler verehrt und so der Kirchenbau seinen Fortgang soll gewinnen, noch etwas weiteres zu thun sich erklärt.“ Dorothea Ochs stiftete der Kirche die Kanzel und die Kreuzigungsgruppe. Bei Michael Hertzog verzichtete man, weil die Gemeinde mit ihm noch zu rechnen hatte und an der Kirche noch Zimmerarbeiten zu machen waren.
Die Finanzierung
Über die Finanzierung lassen sich keine lückenlosen Angaben machen. Soviel ist aber den Kirchenrechnungen zu entnehmen, daß der Kirchenkasse 1653 durch den Superintendenten 40 Reichsthaler für den Kirchenbau zugewiesen wurden. Zu den Einnahmen kamen im Jahre 1653 noch die von den ausgesandten Männern gesammelten 16 Reichsthaler 24 Albus und 4 Pfennig. 1656 wurden von 3 Schuldnern 70 Gulden ausgeliehener Gelder zurückgezahit und mit „Verwilligung Herrn Oberamtmanns und Herrn Superintendenten zur Erbauung der Fleckenkirche Walsdorf … verwendet“. 1658 kamen dann noch einmal 5 Gulden abgelöster Kapitalien dazu, die ebenfalls für den Bau verwendet wurden. Wir haben also in den Kirchenrechnungen einen Nachweis über Einnahmen von etwa 180 Gulden. Die Ausgaben für den Kirchenbau in den Jahren 1652 bis 1661 belaufen sich nach der gleichen Quelle auf rd. 130 Gulden. Allerdings können in den Kirchenrechnungen weder alle Einnahmen noch alle Ausgaben erfaßt sein. So erscheinen beispielsweise die Beiträge der Bürger zum Wiederaufbau der Kirche dort nicht. Auch einen Rechnungsbetrag über 32 Gulden aus dem Jahre 1660, von dem wir durch eine Urkunde im Walsdorfer Urkundenbuch Kenntnis haben, sucht man dort vergebens.
Urkunde über die Verfertigung des Himmels in der Kirche
Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: „Wir unterschriebene bekennen, daß die ehrsamen Meister Johann Ochs und Philipp Seybert beide Kirchenbaumeister zu Walsdorf uns wegen gethaner Schreiner Arbeit in derselbigen Kirch den Himmel mit Tafelwerk verfertigt, und ist solches ihrem gewesenen Meister Michael Müller sel. Schreiner zu Wiesbaden, zu machen verdingt worden für dreißig und zwey Gülden, den Gulden für 30 Albus gerechnet, und ist solches beiden unterschriebenen Gesellen und Barbara Hans Philipp Emmels sel. hinderlassener Wittib zur Unterhaltung M. Michaels sel. Kindt wohl und richtig bezahlt, worüber wir hiermit beide Kirchenbaumeister guter Bezahlung wegen quittieren. So geschehen Walsdorf den 4. September Anno 1660.“
Für die Menschen in der Mitte des 17. Jahrhunderts haben der Glaube, die Religion und die Kirche noch eine so zentrale Rolle gespielt, daß sie zu außerordentlichen Kraftanstrengungen bereit waren und in relativ kurzer Zeit nach dem großen Krieg ihr Gotteshaus wieder aufbauten. Man darf ja nicht vergesssen, daß sie auch die Schäden im Dort und ihren Feldern beseitigen mußten und nur wenige Bürger übriggeblieben waren.
Quelle:
Kirchenrechnungen Walsdorf im HStAW 133 R 3197,
Walsdorfer Urkunden (Gemeindearchiv Walsdorf)
Helmuth Leichtfuß
Zum Stand der Radwegeplanung
Unsere Gegend ist nicht gerade ein Paradies für Radfahrer. Naturgemäß hat das Radfahren hier schon von der Topographie her keine besonders große Bedeutung gewinnen können. Dementsprechend klein ist die Zahl der Radwege bisher auch gewesen. Hier soll nun langfristig einiges besser werden; denn das Fahrrad entwickelt sich gerade im engeren Heimatbereich immer stärker zu einem umweltfreundlichen, alternativen Nahverkehrsmittel, das noch dazu den Vorteil sportlicher Betätigung bietet und so das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet. Daneben hat seit Jahren der eigentliche Radsport ebenfalls eine steigende Bedeutung auch in unseren Mittelgebirgsregionen gewonnen.
So haben die Verkehrsplaner seit einigen Jahren begonnen, auch die Belange der Radfahrer mit zu berücksichtigen. Die Umsetzung der diesbezüglichen Planungen in die Wirklichkeit geht freilich sehr langsam vonstatten.
Wie verläuft eine solche Planung?
Die Stadt Idstein hat ein Radwegeprogramm erarbeitet, in das die Wünsche der Ortsbeiräte mit eingeflossen sind. Die erste Fassung stammt von 1984, eine neue neue, erweiterte Fassung von 1988, die von der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.1988 beschlossen wurde. Das Hessische Straßenbauamt Wiesbaden, also eine Landesbehörde, hat nun die Planungsvorstellungen der Städte und Gemeinden und des Kreises, der ebenfalls ein Radwegekonzept entwickelt hat, in einer Karte zusammengetragen und die betroffenen Gemeinden um Zustimmung zu diesem Planungsergebnis ersucht. Je nach personellen und vor allem finanziellen Möglichkeiten werden dann nach und nach Teilstücke dieser Planungen bearbeitet. Bevor der Bau oder Ausbau eines Radweges realisiert werden kann, müssen die notwendigen baurechtlichen Genehmigungen eingeholt werde. Neubauten z.B. erfordern ein Planfeststellungsverfahren, – das trifft teilweise zu auf einen die Landstraße L 3026 begleitenden Radweg, von dem später noch die Rede sein wird.
Und wer trägt die Kosten für den Radwegebau?
Bei solchen Radwegen, die Straßen begleiten, übernimmt der Unterhaltungsträger dieser Straßen die Kosten. Das können Bund, Land oder Kreis sein. Bei allen unabhängig von überörtlichen Straßen anzulegenden Radwegen im Ortsbereich haben im Prinzip die Gemeinden die Kosten zu tragen, können jedoch Zuschüsse durch das Straßenbauamt erhalten.
Was ist geplant?
Wie sehen nun diejenigen Planungen aus, die uns Walsdorfer besonders interessieren, sich also auf die nähere Umgebung Walsdorfs beziehen?
Als wahrscheinlich erste Maßnahme soll die „Zollgasse“, der Verbindungsweg zwischen Friedhof und Würgeser Weg, fest ausgebaut werden. Diese Baumaßnahme hat insoweit Vorrang, als mit diesem Teilstück eine durchgehende wetterfeste Radwegeverbindung zwischen Esch und Bad Camberg geschaffen wird. Da dieses Wegstück eine Parallelführung zur 88 darstellt, ist in diesem Fall der Bund der Kostenträger. Das Straßenbauamt braucht für diesen Weg eine naturschutzrechtliche Genehmigung, die -gewissermaßen als Ausgleich für ein Stück „Landschaftsversiegelung“ – an dem Weg eine „Begleitbepflanzung“ verlangt, die allerdings vorher der Abstimmung mit den Grundstückseigentümem bedarf.
Noch keine durchgehende Radwegeverbindung gibt es zwischen dem Ortsteil Walsdorf und seiner „Kernstadt“ Idstein. Zwischen Idstein und Wörsdorf besteht ein Fahrradweg. Am Ortsausgang von Wörsdorf Richtung Walsdorf ist auf dem vordem Betriebsgelände von Black & Decker verlaufenden Geländestreifen ein Stück Radweg geplant, das im Zusammenhang mit der notwendig gewordenen Sanierung der Wörsbachbrücke verwirklicht werden soll, – allerdings wohl nicht mehr in diesem Jahr. Dieses kleine Wegstück, für das das Land Hessen die Kosten zu tragen hätte, stellt dann die Verbindung her von Wörsdorf zu dem rechts hinter der Brücke abzweigenden befestigten Wirtschaftsweg, der hinaufführt auf die Hohe Straße.
Von der Hohen Straße soll später in Richtung Walsdorf ein die Landstraße L 3026 begleitender Radweg durch Befestigung des Seitenstreifens geschaffen werden. Hierzu ist jedoch ein Planfeststellungsverfahren nötig, das sich erfahrungsgemäß über ein paar Jahr hinzieht. Bis jetzt ist es jedenfalls noch nicht in Angriff genommen worden. Der Kostenträger für dieses Wegstück an der Landstraße wäre das Land Hessen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Ausbau dieses Stückes dadurch zu, daß es die Radwege im Emsbachtal mit denen im Wörsbachtal (z.T. noch in der Planung befindlich) verbinden würde.
Nun gibt es für einen Rad-Ortsverbindungsweg zwischen Walsdorf und Idstein noch eine zweite Möglichkeit, die ebenfalls im Idsteiner Radwegeprogramm zwar vorgesehen ist, nach Rücksprache mit Herrn Lau nspach vom Stadtbauamt vorerst jedoch wenig Aussicht auf Realisierung hat. Es handelt sich um den zum größten Teil schon befestigten Wirtschaftsweg im Knallbachtal. Dort, wo die Walsdorfer und Wörsdorfer Gemarkung aneinandergrenzen, ist jedoch 1,5 km des Talweges unbefestigter Feldweg, der im Zuge des Ausbaus als Radweg auf Kosten der Stadt befestigt werden müßte. Allerdings wäre damit ein besonders angenehmer Radweg herzustellen, weil der in der Wörsdorter Gemarkung liegende Anstieg aus dem Knallbachtal zur Hohen Straßen (Richtung Aussiedlerhöfe) vergleichsweise sanft verläuft und ab dort durchgehende Radwegeverbindung bis in die Idsteiner Innenstadt besteht.
Langsame Verwirklichung?
Die vier genannten Möglichkeiten für (Aus-)Baumaßnahmen würden bei ihrer Verwirklichung vielen Radfahrern das Leben sehr erleichtern bzw. manchem erst das Benutzen des Fahrrads als Verkehrsmittel schmackhaft machen. Es muß aber auch einmal gesagt werden, daß leider viele Radsportler angelegte Radwege oft verschmähen und das Fahren auf der vielleicht glatteren, aber viel risikoreicheren Fahrbahn der Autostraße vorziehen. Gerade dieses gefahrvolle Fahren der Radfahrer am Straßenrand direkt neben dem Autoverkehr wollen alle Eltern für ihre Kinder vermeiden und hoffen auf baldigen Ausbau des Radwegenetzes jeweils in ihrem Gebiet. Bei uns scheint es leider nur langsam voranzugehen. Vorrang beim Radwegebau im Idsteiner Land hat zur Zeit der Teilabschnitt zwischen Oberseelbach und Idstein zur Schließung der Verbindungslücke zwischen Niedernhausen und Idstein. Die Fortsetzung dieses sog. „Radweges Wörsbachtal“ zum Schulstandort Wallrabenstein von Wörsdorf an ist vorgesehen, bringt aber erhebliche bautechnische Probleme mit sich.
Das ist bei den für Walsdorfer Gebiet in Frage kommenden Ausbaustücken nicht der Fall, -vielleicht ermutigt das ja eines Tages das Straßenbauamt, hier etwas zügiger vorzugehen …?
Isolde Buck
Geschichte des Hauses Untergasse 52
Das Haus wurde um 1730 von Johann Jacob Vietor gebaut, wie der folgenden Inschrift, die bei der Freilegung des Fachwerks im vergangenen Jahr zum Vorschein kam, zu entnehmen ist. Sie lautet: „Johann Jacob Vietor und Anna Rosina haben dieses Haus erbaut. Dies Haus steht in Gottes Hand. Gott bewahr es vor Brand.“
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts wechselte es relativ häufig den Besitzer. Es wurde jeweils verkauft, denn verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den genannten Eigentümern bestanden nicht. 1788 ist Philipp Christian Loeder der Eigentümer, 1806 Johann Christian Roth, 1842 Johann Christian Roth Witwe, 1849 Philipp Christian Jeckel und 1857 Georg Philipp Hirtes.
Am 26. Januar 1857 kaufte dann Georg Philipp Hedwig das Haus nebst Scheuer, Stall und einer Wiese in der Zollgasse für 1655 Gulden. (Vergl. Bürgerbrief Nr. 21, S.7: Die Geschichte einer Ehe.) 131 Jahre blieb es im Besitz dieser Familie. Zunächst übernahm es Georg Philipp Hedwigs Tochter Wilhelmine, die mit dem Bäcker Gustav August Scheid verheiratet war. (Von da leitet sich die ortsübliche Bezeichnung „Schadebeckersch“ ab.) Die nächsten Besitzer waren Hermann und Lina Scheid. 1988 kauften es die jetzigen Besitzer, Familie Schlobohm.
Helmuth Leichtfuß
Gegen Witterungseinflüsse an dieser exponierten Stelle ist das Haus mit Schiefer verkleidet. Vor dem Haus steht die Familie des damaligen Besitzers: Wilhelmine Scheid, Gustav August Scheid, Henriette Menzel, geb. Scheid. (dieses Bild kann aus techn. Gründen nicht dargestellt werden. Es wird evtl. nachbearbeitet)
Walsdorfs Schule 1817
Als 1817 im Herzogtum Nassau die Gemeinschaftsschule eingerichtet werden sollte, verfaßten die Schulinspektoren, gewöhnlich Pfarrer, Berichte über ihren Bezirk. Pfarrer Herrmann in Esch fand zwischen Heftrich und Camberg keinen Ort mit genügend großen Schulzimmern, die Sitzplätze für alle Kinderboten. Er empfahl Neubauten und die Anlage von Spielplätzen mit kleinen Anweisungen zur Gymnastik. Die Schüler waren in eine obere und eine untere Klasse eingeteilt, für die Herrmann in jenem Sommer jeweils 2 Stunden Unterricht vorschlug. „Der Landmann“ müßte sich erst noch an regelmäßigen Unterricht gewöhnen. Über Walsdorf schrieb er:
„An die Herzoglich-Nassauische Landesregierung in Wiesbaden Untertäniger Bericht des Schulinspektors Pfarrer Herrmann zu Esch, den dermaligen Zustand der Schule zu Walsdorf betreffend. Daß Berufstreue und glückliche Berufsführung nicht immer an ein vorzüglicheres Talent nur und an jugendlichere Jahre gebunden seien, davon hat die auf den Hohen Befehl Herzoglicher Landesregierung vorgenommene Untersuchung des dermaligen Zustandes der Schule zu Walsdorf einen überzeugenden Beweis abgegeben.
Johann Philipp Kolb, Lehrer an der ebengenannten Schule, hat bereits sein 55. Lebensjahr zurückgelegt und ist keineswegs durch vorzügliche Naturgaben ausgezeichnet; aber der Mann muß mit dem ihm verliehenen Pfunde auf treue, gewissenhafte und anstrengende Weise wuchern, sonst könnte seine Schule unter den von mir besuchten nicht eine der besseren sein.
Was z.B. den Religionsunterricht anlangt, so habe (ich) bei diesem Manne, und bei ihm allein, jene Wärme und Herzensteilnahme verbunden mit beständigen Hinweisungen auf die Erscheinungen und Verhältnisse des Lebens sowie auf die Bedürfnisse für jugendliche Herzen gefunden – eine Behandlungsart, welche ihres Zwecks nicht verfehlen kann, wenn sie auch, wie hier, etwas zu breit und wortreich geübt werden sollte.
Die Kinder dieser Schule lesen fertig und mit Beobachtung der Unterscheidungszeichen. Aber auch hier kennt man die bessere Methode des Leseunterrichts noch nicht.
Obgleich Schullehrer Kolb selbst eine schlechte Hand schreibt, so waren doch dessen Schulkinder durch den Gebrauch guter Vorschriften zu einem Grade der Fertigkeit in Schönschreiben gekommen, wie ich ihn in wenigen Schulen fand. Einige von mir diktierte Sätze schrieben mehrere Mädchen ohne Fehler nieder.
Die 4 Hauptrechnungsarten, samt der Regel Detri (Dreisatz) und der Gesellschafts rechnung (Berechnung der Verteilung von Gewinn) waren wohl eingeübt; desgleichen zeigt sich Schullehrer Kolb als nicht ungeübter Kopfrechner.
Aus der Naturlehre, der Naturbeschreibung und der Geographie war nur selten etwas vorgekommen. Dagegen fand ich hier nicht nur einen sehr angenehmen gewöhnlichen Gesang, sondern auch einen Anfang in dem kunstmäßigen, melodischen Singen nach Giffern.
Die Schuljugend von Walsdorf verrät Achtung und Liebe zu ihrem Lehrer; auch zeichnet sie sich durch ein wohlgefälliges Äußere aus. Und so glaube ich denn nach meiner wahrsten Überzeugung, den Schullehrer Kolb als einen rechtschaffenen, treuen und fleißigen Mann der hohen Gnade der Herzoglich-Nassauischen Landesregierung empfehlen zu müssen. Auch scheint es mir der Erwähnung und des Anerkenntnisses wohl wert zu sein, daß der Herr Pfarrer Schramm zu Walsdorf sich seiner Schule bisher schon zum großen Vorteil derselben auf das tätigste angenommen hat und daß der Schullehrer Kolb unterdessen Leitung das zu leisten vermag, was ich von ihm angerühmt habe.“
Quelle:
HStAW 211/5967
Gerhard Buck
Gelungener Grünkohl-Abend
„Ausgezeichnet!“ – „Wirklich schmackhaft!“ – „Daß Grünkohl so gut schmecken kann!“ Solche und ähnliche Äußerungen waren am späten Abend des 13. Januar 1990 nach dem Grünkohlessen im Evangelischen Gemeindehaus zu hören.
Die 64 erschienenen Gäste waren voll des Lobes über die schmackhafte Zubereitung des „Norddeutschen Nationalgerichtes“, das den Walsdorfer Bürgem von Frau Sylvia Gruber und ihren Helfern vorgesetzt wurde. Abgerundet wurde dieses üppige Mahl mit dem obligatorischen Korn und einem für Norddeutschland typischen Nachtisch, „Rote Grütze“ mit Vanillesoße und Sahne.
Herr Thielmann, der erste Vorsitzende des Bürgervereins Walsdorf, dankte Frau Gruber nach dem Essen mit einem Blumenstrauß für ihre Arbeit und lobte ihre Kochkunst sowie ihr Organisationstalent. Denn das bewies sie bei diesen Vorbereitungen!
Zunächst rechnete man mit etwa 30 bis 40 Gästen für das Grünkohlessen. Als jedoch die Anmeldungen die Zahl 70 überschritten hatten, mußte Frau Gruber ganz andere Mengen einkaufen und neue Möglichkeiten der Zubereitung überlegen. Wer hat schon Töpfe und Pfannen für solche Mengen? Gemeinsam mit findigen Helfern des Vereins konnte die Aufgabe auch gelöst werden. Wider Erwarten ist das Interesse am „Grünkohlessen“ so groß gewesen, daß man aus Mangel an Sitzmöglichkeiten leider 10 Personen absagen mußte.
Alle an diesem Vorhaben Beteiligte freuten sich über den großen Zuspruch und hoffen, daß auch das im nächsten Jahr geplante Essen ebensolches Interesse finden wird.
Monika Kiesau
Neue Termine
Frühjahrswanderung
Laut Terminplanung für 1990 (Bürgerbrief Nr. 47) plant der Bürgerverein Walsdorf eine Wanderung am 13.05.1990, die als Flurbegehung unter Herrn Gerhard Heilheckers kundiger Führung vorgesehen war. Dabei sollten Feldfrüchte – besonders Getreidearten – vorgestellt werden. Nach Rücksprache mit Herrn Heilhecker merkte man, daß dieser Termin für ein solches Vorhaben zu früh angesetzt war. Zu dieser Zeit kann man Laien die typischen Merkmale bestimmter Fruchtsorten noch nicht zeigen. Deshalb wird die Flurbegehung erst Mitte Juni 1990 stattfinden können. Zeitungsnotizen und Aushänge an den gewohnten Stellten werden auf den neuen Termin der Flurbegehung rechtzeitig hinweisen.
Gassenfest
Traditionsgemäß sollte es in diesem Jahr wieder am 1. Sonntag im Juni stattfinden. Wegen des gleichzeitigen Pfingstfestes traten jedoch Schwierigkeiten bei der Abwicklung dieser großen Veranstaltung auf. Daher wird das Gassenfest in den Spätsommer verlegt. Der neue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Rohrnetzspülung
Die Stadtwerke Idstein weisen auf folgende Termine für Walsdorf hin:
Dienstag bis Donnerstag, 3.-5. April: 8-16 Uhr.
Verantwortlich:
G. Buck