Bürgerbrief 49: Juni 1990

Informationen zur 7. Öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Walsdorf am 5. März 1990

Die Tagesordnung bestand aus folgenden Punkten:

  1. Bürgerfragestunde
  2. Befestigung der Zollgasse (Radweg)
  3. Unterhaltung der Buswartestelle in der Idsteiner Straße
  4. Friedhofsangelegenheiten
  5. Schriftverkehr mit dem Magistrat
  6. Verschiedenes

Zu 1. Bürgerfragestunde

a) Trinkwasserqualität in Walsdorf
Der obige Punkt wurde von einem Bürger angesprochen, welcher als Unterstützung dazu eine Flasche mit Leitungswasser mitgebracht hatte. Das darin enthaltene Trinkwasser sah aus wie Schmutzwasser und war von dem fachkundigen Walsdorfer untersucht worden. Aufgrund seiner Analysen ergab sich eine rege Diskussion mit dem anwesenden Herrn Fritz, welcher bei der Stadtverwaltung unter anderem auch für das Trinkwasser verantwortlich ist. Da dieses Thema eine ausgiebige fachmännische Behandlung verdient, veröffentlicht Herr Fritz in diesem Bürgerbrief eine offizielle Stellungnahme dazu.

b) Parken von widerrechtlich abgestellten Pkw im alten Ort
Ein weiterer Walsdorfer Bürger monierte energisch, daß seit längerer Zeit im alten Ortskern abgemeldete Kraftfahrzeuge stünden, eines sogar an der Kirchenmauer. Herr Hartmann verwies daraufhin auf ein Schreiben an die Stadtverwaltung Idstein vom 22.1.90, auf welches bis zum Sitzungsabend noch keine Reaktion vorlag. Er versprach, sofort am nächsten Tag telefonisch nachzuhören. Da kurz danach Herr Müller von der Stadtverwaltung die Pkw kennzeichnete, scheint dieses Gespräch nützlich gewesen zu sein. Inzwischen zeigt aber die Praxis erneut, daß die Stadt Idstein mehrere Erinnerungen in solchen Fällen benötigt.

Zu 2. Befestigung der Zollgasse (Radweg)
Da der Radwanderweg von Idstein nach Bad Camberg durch den schlechten Zustand der Zollgasse unterbrochen ist, wird angestrebt, diesen Teil mit einer Bitumenschicht zu überziehen. Hierzu erteilt aber die Untere Naturschutzbehörde nur ihre Genehmigung, wenn entweder am Weg oder am Bach Bäume gepflanzt werden. Um hierzu die Bereitschaft der Anlieger festzustellen, wird die Stadt Idstein gebeten, diese mit einem Anschreiben abzufragen. Weiterhin schlägt der Ortsbeirat vor zu prüfen, ob der Weg unbedingt eine Bitumenschicht benötigt oder ob nicht eine wassergebundene Decke ausreicht.

Zu 3. Unterhaltung der Buswartehalle in der Idsteiner Straße
Da die Buswartehalle auf Privatgelände steht und dieses für Baumaßnahmen benötigt wird, muß die Halle verlegt werden. Um neue Standort-Alternativen festzustellen, wird der Ortsbeirat einen Ortstermin vornehmen.

Zu 4. Friedhofsangelegenheiten
Das Thema Friedhof ist fast in jeder Ortsbeiratsitzung auf der Tagesordnung und wurde diesmal nachträglich aufgenommen. Die Stadt Idstein wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß der Eingang Escher Straße instandgesetzt wird und daß die Wege zwischen den Gräbern befestigt werden. Herr Fritz setzt sich für eine schnelle und unbürokratische Lösung ein (inzwischen erledigt). Ein Zaun um den neuen Friedhofsteil darf aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht gezogen werden. Sollte dies trotzdem gewünscht werden, so ist ein Antrag zu stellen. Als Abtrennung zum umliegenden Gelände wurden Büsche gepflanzt.

Zu 5. Schriftverkehr mit dem Magistrat

  • Dem Bauantrag zur Erstellung von Reihenhäusern in der Gartenfeldstraße wurde stattgegeben, es dürfen aber anstatt 5 geplanten Häusern nur 4 erstellt werden.
  • Die Schäden am Außenputz des Feuerwehrgerätehauses werden im Frühjahr 1990 ausgebessert.
  • Der Umwelt- und Betriebsausschluß der Stadt Idstein hat beschlossen, daß auf dem Friedhof ein Versuch zum getrennten Sammeln von Abfällen wegen möglicher Kompostierung vorgenommen wird. Die Behälter werden entsprechend gekennzeichnet sein. Der Ortsbeirat bittet die Bürger, den Versuch zu unterstützen und eine ordnungsgemäße Trennung vorzunehmen!

Zu 6. Verschiedenes

  • Der Ortsbeirat verabschiedete Herrn Dieter Sieb, welcher Walsdorf verläßt und daher sein Mandat verliert. Ein Ersatzkandidat ist auf der Liste der „Grünen“ nicht verzeichnet, so daß der OBR nur noch aus 6 Mitgliedern besteht.
  • Die beiden vorhandenen Sammelstellen für Gartenabfälle werden durch die feste Installation von Boxen verbessert. Diese führen zu einer besseren Ausnutzung des Platzes und zu leichterem Beladen der Lastkraftwagen. Es wird überprüft, ob ein dritter Standplatz an der Siebenmeisterbrücke erforderlich ist.
  • Am 22.12.1989 wurde die alte Schule verkauft und ist bis Ende März 1990 von den Vereinen zu räumen.
  • Die Stadt Idstein sucht Lagerplätze für Holz, welches aufgrund der Windwurfschäden aufbewahrt werden muß. Meldungen nimmt der Ortsvorsteher entgegen.

Dieter Thielmann

Wasserversorgung im Stadtteil Walsdorf

Die zentrale Wasserversorgungsanlage im Stadtteil Walsdorf wurde im Jahre 1907 mit der Wassergewinnungsanlage «Schürfung Laubach“ und einem Hochbehälter mit 2 x 60 = 120 cbm Speichervolumen erstellt. Parallel dazu wurden zum gleichen Zeitpunkt auch die Wasserversorgungsleitungen im Ort verlegt.

1957 erfolgte am Hochbehälter eine Vergrößerung des Behältervolumens auf 180 cbm, so daß der gesamte Speicherinhalt nun 300 cbm beträgt. Durch die wachsende Einwohnerzahl und den Leistungsrückgang der Trinkwasserfördermengen von der „Schürfung Laubach“ wurde im Jahr 1962 seitens der ehemaligen Gemeinde Walsdorf im Knallbachtal an der Siebenmeisterbrücke einen Brunnenbohrung niedergebracht. Dieser Brunnen erreichte eine Leistung bis zu 60 cbm/Tag, so daß zu dieser Zeit die Trinkwasserversorgung für Walsdorf als gesichert galt. Im Zuge der Errichtung mehrerer landwirtschaftlicher Siedlerstätten wurde im gleichen Jahr ein Hochbehälter mit 100 cbm Inhalt auf dem Hasenberg oberhalb der Siedlung Bind errichtet, so daß ab diesem Zeitpunkt von dem Hochbehälter die betreffenden Siedlerhöfe mit Trinkwasser versorgt werden können und die notwendige Brandreserve vorhanden ist.

Mit dem Bau des neuen Hochbehälters und der Verlegung der zusätzlichen Versorgungsleitung ist eine 2. Versorgungszone (Hochzone) neben der vorhandenen Zone (Tiefzone) entstanden.
Mit dem ständigen Einwohnerzuwachs und dem Leistungsrückgang des neuen Tiefbrunnens mußte das vorhandene Wasserdargebot durch zusätzliche Lieferung von Trinkwasser über eine dafür extra verlegte Leitung zwischen Würges und Walsdorf von der Gemeinde Würges ergänzt werden. Da jedoch auch der Tiefbrunnen Würges im Jahre 1973 mit seiner Leistung sehr stark zurückging und die Gemeinde Würges das gesamte Wasserdargebot aus diesem Brunnen selbst benötigte, mußte die zusätzlich erforderliche Trinkwassermenge über eine Notleitung von Wörsdorf bezogen werden. Das Wasser wurde über den neuen Hochbehälter und die vorhandene Hochzone in das Ortsnetz gefördert, so daß ab diesem Zeitpunkt vorerst die Wasserversorgung für Walsdorf gesichert war. Nach Abschluß der Gemeindegebietsreform war die ehemalige Gemeinde Walsdorf in die Stadt Idstein eingegliedert worden, so daß auch der Stadtteil Walsdorf in die Planungen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung der Stadt Idstein mit einbezogen wurde. Nach diesen Planungen wurde als Sofortmaßnahme die Sanierung der „Schürfung Laubach“ durchgeführt.

Aufgrund dieser Sanierungmaßnahmen konnte die Trinkwasserfördermenge dieser Schürfung um 100%, also von 80 cbm auf 160 cbm/Tag erhöht werden. Dies entspricht fast dem gesamten Trinkwasserverbrauch (ca. 60.000 cbm/Jahr) der derzeitigen Einwohner im Stadtteil Walsdorf (Einwohnerzahl = 1.507- Stand am 31. Dezember 1989). Durch die Erhöhung des Trinkwasserdargebotes von der „Schürfung Laubach“ ergab sich im Bereich der Tiefzone ein Trinkwasserüberschuß, der mittels Pumpanlage vom Hochbehäfter Bergstraße in das Versorgungsgebiet Hochzone bis zum neuen Hochbehäfter abgegeben wird. Dadurch konnte die bis dahin bezogene Wasserfördermenge vom Stadtteile Wörsdorf auf ein Minimum reduziert werden. Durch dieses im Gegenstrom gepumpte Trinkwasser kam es jedoch im Laufe der Zeit zu Ablösungen der vorhandenen Rohrinkrustierungen, die infolge des stark eisenhaltigen Wassers entstanden sind, so daß es übewiegend im Bereich der Hochzone, insbesondere an tiefgelegenen Stellen des Ortsnetzes, zu Wassertrübungen kam. Das Versorgungsnetz mußte deshalb außerhalb des normalen Spülturnuses mehrmals im Jahr zusätzlich gespült werden.

Um jedoch auf Dauer eine gute Wasserqualität zu garantieren, ist für das Jahr 1991 im Rahmendes Ausbaues des Tiefbrunnens im Emsbachtal zusätzlich der Bau einer Aufbereitungsanlage neben dem Hochbehälter Bergstraße vorgesehen. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch das Rohwasser der „Schürfung Laubach“ über diese Aufbereitungsanlage gefördert. Damit wird erreicht, daß das Rohwasser der „Schürfung Laubach“, welches sich nicht im Kalk-Kohlensäuregleichgewicht befindet, entsäuert wird, so daß damit eine gute Trinkqualität garantiert werden kann. Aus hygienischer Sicht ist zu berichten, daß Schürfungswasser grundsätzlich gechlort werden muß, da sich dieses Wasser in der Regel mit Oberflächenwasser im Einzugsbereich der Schürfungsanlage vermischt und die Gefahr einer Verunreinigung mit Escherichia coli und coliformen Keimen (Bakterien) besteht. Coliforme Bakterien sind Darmbewohner, können fäkalen Ursprungs sein (menschliche, tierische Abgänge) oder aus Abwasser, Schmutzwasser und auch Oberflächenwasser stammen. Das Trinkwasser von der „Schürfung Laubach“ wird deshalb schon seit Jahren gechlort. Um eine genaue Dosierung der Chlorzugabe zu gewährleisten, wurde im Jahre 1988 eine automatische Chlordosierungsanlage im Hochbehälter Bergstraße eingebaut. Vorher wurde die Chlordosierung manuell vorgenommen.

Aufgrund der verschärften Bestimmungen nach der neuesten Trinkwasserverordnung und der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes wurden sämtliche Wassergewinnungsanlagen der Stadt Idstein auf bestimmte Schadstoffe zusätzlich untersucht. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung für die „Schürfung Lau­bach“ einschließlich Ortsnetz zeigt danach folgende Untersuchungsergebnisse:
Wasserhärte = 7,5 °dH (weiches Wasser)
pH-Wert = 7,0 (pH-Differenz=0,94)
Nitrat = 6 mg/Itr. (Grenzwert 50 mg/Itr.)
Pflanzenbehandlungsmittel = nn (nicht nachweisbar)
Die Untersuchungsergebnisse des Trinkwassers der „Schürfung Laubach“ zeigen, daß zwar der pH-Wert unterhalb des Gleichgewicht-pH-Wertes liegt, aber durch eine entsprechende Aufbereitung, die wie oben beschrieben vorgesehen ist, ausgeglichen werden kann. Die Nitratbelastung des Trinkwasser mit 6 mg/Itr. ist als sehr gering zu bezeichnen. Pflanzenbehandlungsmittel konnten überhaupt nicht nachgewiesen werden, so daß das Untersuchungsergebnis als gut bezeichnet werden kann.

Winfried Fritz,
Betriebsleiter der Stadtwerke Idstein

Informationen zur 8. Öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Walsdorf am 30. April 1990

Die Tagesordnung bestand aus folgenden Punkten:

  1. Besichtigung der Friedhofserweiterung
  2. Neuer Standort für Unterstellmöglichkeiten an der Bushaltestelle 3. Bürgerfragestunde
  3. Antrag auf Verkauf des städtischen Grundstücks, Idsteiner Straße, Flur 3, Flurstück 685/3
  4. Antrag wegen Verkauf einer Teilfläche von ca. 50 qm eines städtischen Grundstücks, Am Borngraben
  5. Antrag auf Befestigung des Weges am Aussiedlerhof Schauß
  6. Wohltätigkeitskonzert des Hessischen Polizei-Orchesters am 18. Mai 1990 8. Verschiedenes

Zu 1. Besichtigung der Friedhofserweiterung
Bei der Besichtigung der Friedhofserweiterung und des alten Friedhofes wurden vom Ortsbeirat 13 Verbesserungswünsche notiert von z.B. Umstellen des Contai ners mehr in den Bereich des alten Friedhofes bis zur Instandsetzung von Wegen. Der Ortsbeirat lädt für die nächste Sitzung einen fachkundigen Mitarbeiter der Stadt Idstein ein.

Zu 2. Neuer Standort für Unterstellmöglichkeiten an der Bushaltestelle
Der Ortsbeirat empfiehlt einen Standort zwischen Telefonhäuschen und Brunnen. Der Glascontainer soll zu den Papiercontainern gestellt werden. Es wird eine Verkehrsschau mit zuständigen Gremien bzw. Behörden erfolgen.

Zu 3. Bürgerfragestunde
a) Verkehrsberuhigung in der Untergasse und der Bergstraße
Aufgrund des ständig wachsenden Verkehrsaufkommens kommt es wiederholt durch schnell fahrende Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Situationen. Der Ortsbeirat wird daher diesen Punkt in der nächsten Sitzung behandeln und bittet alle betroffenen Bürger, daran teilzunehmen.
b) Durchfahrt im alten Ort für Kranken- und Feuerwehrfahrzeuge
Nach Aussage des Ortsvorstehers und des Ortsbrandmeisters ist die Durchfahrt für obige Fahrzeuge nicht immer gewährleistet. Hinzu kommt außerdem noch die Behinderung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dieses Problem entsteht nur durch die Gedankenlosigkeit von Mitbürgern. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis dieser Zustand Folgen hat. Sollte dieses eintreffen, ist damit zu rechnen, daß die Straßen im alten Ort zu Einbahnstraßen werden und auch nur noch auf einer Seite geparkt werden darf. Daher der Appell an die Walsdorfer Bürger, beim Parken nicht die Durchfahrt zu behindern. Es könnte sein, daß das behinderte Fahrzeug zu ihm selbst wollte!

Zu 4. Antrag wegen Verkauf des städtischen Grundstücks, Idsteiner Straße, Flur 3, Flurstück 685/3
Dieses Grundstück am Sportplatz ist eines der letzten sich im Gemeindebesitz befindlichen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Zu 5. Antrag wegen Verkauf einer Teilfläche von ca. 50 qm eines städtischen Grundstücks, Am Borngraben
Der Ortsbeirat stimmt dem Antrag zur Überlassung des genannten Grundstücks zum Bau einer Doppelgarage zu. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen Teil des Erlöses für Pflanzmaßnahmen Am Borngraben zwischen Treppe und Haus Bücher zu benutzen.

Zu 6. Antrag auf Befestigung des Weges am Aussiedlerhof Schauß
Da dieser Weg aufgrund seines schlechten Zustandes immer wieder zu defekten Reifen führt, stellten einige Landwirte den obigen Antrag, welcher vom Ortsbeirat zwecks Ausführung an die Stadtverwaltung Idstein weitergeleitet wird.

Zu 7. Wohltätigkeitskonzert des Hessischen Polizei-Orchesters am 18. Mai 1990
Der Ortsvorsteher informierte über das obige Konzert und sprach seine Hoffnung über einen regen Besuch aus.

Zu 8. Verschiedenes

  • Ab dem 1.8.90 wird in Walsdorf eine Jahrespraktikantin eingestellt. Daher besteht die Möglichkeit für berufstätige Alleinerziehende und Familien, wo beide Elternteile arbeiten gehen, ihre Kinder morgens schon von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr den Kindergarten besuchen zu lassen. Für alle weiteren Eltern gilt die Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 wie bisher.
  • Bei der Stadt Idstein liegt eine Kinderwippe, welche aufgrund einer Einzelinitiative am Klosterplatz installiert werden sollte. Da dort die Verletzungsgefahr zu hoch ist, schlägt der Ortsbeirat eine Aufstellung auf dem Kinderspielplatz vor.
  • Für die Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses werden ca. 50 TDM Planungskosten aufgewandt, die Stadt ist dazu bereits am entwickeln.
  • Der Kindergarten soll für ca. 10 TDM einen Außenanstrich erhalten.
  • Die aufgrund der Straßenbaumaßnahmen entfernten Grenzsteine werden wieder gesetzt.
  • Die neuen Sammelstellen für Gartenabfall wurden installiert. Der Ortsbeirat wird die Bürger hierzu informieren und die alten Container abholen lassen.
  • Dem CDU-Antrag, daß Bandenwerbung auf Sportplätzen zur Finanzierung der betreffenden Vereine zugelassen werden soll, ist vom zuständigen Ausschuß der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt worden.
  • Als Termin zur Absprache der Termine für 1991 wird der 20.8.90 vorgeschlagen.

Dieter Thielmann

Vereinsnachrichten des Bürgervereins

Feld-Begehung

Die bereits angekündigte Feldbegehung findet am 17. Juni 1990 statt. Wir werden um 9.00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus starten und unter Führung eines erfahrenen Landwirtes durch das Walsdorfer Feld spazieren. Zum Abschluß ist selbstverständlich wieder für das leibliche Wohl gesorgt.

Gassenfest

Das Gassenfest mußte leider verlegt werden und wird nun am 2. September 1990 nachgeholt. Wir gehen davon aus, daß das Wetter wie immer gut ist und Sie uns mit Ihrem regen Besuch unterstützen werden. Ob es vielleicht ein letztes Mal am alten Platz stattfinden kann, hängt von den Baumaßnahmen in und an der alten Schule ab.

Aus der Fotosammlung

„Mina Hedwig mit Ernterechen“, fotografiert von Lehrer Wilhelm Jacob

Mina Hedwig (später verehelichte Zeiger) hält als schlankes, etwa 15-jähriges Mädchen den wuchtigen Ernterechen fest im Griff und scheint willens, es mit ihm aufzunehmen. Der mit Eisenzinken versehene Rechen war wohl in dieser Ausführung erst aufgekommen. Er wurde nach der Getreideernte über die Stoppelfelder gezogen. Das „Rechsel“, zu Reihen aus dem Rechen „ausgehängt“, d.h. zurückgestoßen, stopfte man in die Getreidehausten. So kam es beim Einfahren mit auf den Wagen und zum Ausdreschen. Es sollte von der Ernte, die nach Brot roch und Nahrung für Mensch und Tier war, nichts verloren gehen. Die Achtung und Ehrfurcht vor der Ähre war groß. Nach dem Rechen wurden die Kinder angehalten, abgebrochene Ähren aufzusammeln oder im Strauß mit nach Hause zu nehmen. Der großflächige Rechen wurde auch bei der Heu- und Grummeternte verwendet.

Rechts neben dem Mädchen sehen wir den in jeder ländlichen Wirtschaft gebräuchlichen Hühnerkasten (sprich „Hinkelskasten“). Er war das nächtliche Quartier für Glucke und Küken. Auf dem Kasten ist ein Maulkorb zu erkennen, der dazu diente, einer genäschigen Fahrkuh unterwegs Einhalt zu gebieten. Dahinter liegt das unvermeidliche Brennholz, und darüber liegt ein aus Weiden geflochtener Korb, hierzulande die „Mahn“ genannt.

Die Aufnahme ist vermutlich 1918, also gegen Ende des 1. Weltkrieges gemacht worden.

Amanda Grabosch

Aus den Walsdorfer Kirchenrechnungen von 1581 bis 1669

Die Unterstützung von „allerhand armen Leuten“ macht in den Kirchenrechnungen der vorliegenden Jahre nicht nur einen regelmäßigen, sondern auch ab Mitte der fünfziger Jahre des 17. Jahrhunderts einen beträchtlichen Posten aus. Hier liegt der Anteil der Armenunterstützung zwischen 1/5 und 1/3 der Summe aller Ausgaben und entspricht in etwa dem Betrag, „der vom 1. January biß den letzten Decembris auß dem Allmoßensäcklein erhoben worden“. Es handelt sich um Beträge zwischen 6 und 12 Gulden. Vor und kurz nach dem 30jährigen Krieg lag er z.T. beträchtlich niedriger.

Die Auszahlungen erfolgten auf schriftliche Anweisung des Pfarrers, gelegentlich auch des Superintendenten von Idstein. Einigermal wird auch vermerkt, daß die Bittenden ein Beglaubigungsschreiben vorlegten. Der Leser wird sich erinnern, daß auch den beiden hiesigen Sammlern, die für den Neuaufbau der abgebrannten Kirche eine Beisteuer einsammeln sollten, vom Grafen von Idstein 1652 ein Beglaubigungsschreiben ausgestellt worden war. (Verg!. Bürgerbrief Nr. 48, S. 2)

Für die Jahre bis 1662 sind die Angaben über die Armenunterstützung im allgemeinen recht pauschal. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird lediglich vermerkt, daß „vermög Herrn Pastoris Handschrift“ ein bestimmter Betrag für das betreffende Jahr ausgezahlt wurde. In den erhaltenen Rechnungen vom Ende des 16. Jahrhunderts gibt es aber auch schon Einzelangaben derart, daß ein armer Mann, eine arme Frau oder „verbrannte Leute“ eine Unterstützung erhielten.

Ab 1663 ändern sich die Eintragungen in bezug auf die Armenunterstützung grundlegend. Ob das damit zusammenhängt, daß zwei neue Bau- oder Kastenmeister die Rechnungsführung übernahmen oder eine entsprechende kirchliche Anordnung vorlag, ist mir nicht bekannt. Jedenfalls werden die Empfänger in den meisten Fällen jetzt genau charakterisiert, und alle Einzelausgaben werden mit Tag und Datum eingetragen. Dank dieser Änderung läßt sich für die Jahre 1663 bis 1669 nicht nur die Zahl der Unterstützungsempfänger ermitteln, sondern in sehr vielen Fällen auch woher sie kamen und aus welchen Gründen sie einen kleinen Beitrag aus der Kirchenkasse erhielten. In der Regel bekam ein Bittsteller zwischen einem und drei Albus.

In den Jahren 1663 bis 1669 erhielten durchschnittlich 90 Personen jährlich eine Unterstützung aus der Kirchenkasse. Am häufigsten werden verzeichnet: Studenten, „gewesene Schuldiener“, also Lehrer, Pfarrerswitwen, blinde oder lahme Menschen, solche; die einen Arm oder Bein gebrochen oder verloren, die die „schwere Noth“ (Fallsucht oder Epilepsie) oder schlimme andere Krankheiten hatten. Auch Invaliden, wie „zerfallene Leyendecker oder Zimmerleute“ waren, da sie sozial nicht abgesichert waren, ebenso auf Almosen angewiesen wie entlassene Offiziere und Soldaten, Kriegsinvaliden, solche, die bei den Türken in Kriegsgefangenschaft waren oder wegen des „Tartareneinfalls gänzlich ruiniert“ worden waren.

Eine andere Gruppe bildeten Unglückliche, denen Haus und Hof abgebrannt war oder die aus religiösen Gründen vertrieben worden ware. Schließlich gibt es noch eine stattliche Anzahl von Männern, die für ihre abgebrannten Kirchen oder die Anschaffung von neuen Glocken sammelten.

Die Not der umherziehenden und von Almosen lebenden Menschen war groß. Das läßt sich an Eintragungen folgender Art ablesen: „einem Kranken, dem der Tod gleichsam aus den Augen gesehen 12 Pfg.“ oder „einer armen Frau, so die Wegsteuer nicht gehabt, sondern sich müssen führen lassen 1 Albus 4 Pfg.“ Auf den gleichen Sachverhalt deuten auch Vermerke wie: „4 Soldaten, so nicht weichen wollen 1 Albus, 4 Pfg.“ oder „2 so sich nicht wollen abweisen lassen 4 Pfg.“ (1 Albus = 8 Pfennig). Die Bittsteller kamen aus allen Teilen des Reiches, auch aus dem Ausland wie Holland oder der Schweiz. Aus Holland war es eine Frau, die durch Wasser geschädigt worden war. Aus der näheren Umgebung werden Wörsdorf, Heftrich, Seelbach, Reichenbach, Usingen, Wehen, Panrod, Gräfeneck, Igstadt, Camberg, Oberbrechen, Villmar und Weilmünster aufgeführt. Als Heimat von Almosenempfängern werden ferner angegeben: die Ämter Weilburg und Braunfels, die Orte bzw. Städte Biedenkopf, Hachenburg, Altenkirchen, Frankfurt/Main, Homberg an der Ohm und Saarbrücken sowie die Herrschaften Pfalz, Lahr, Sayn-Wittgenstein, Stift Hildesheim, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg.

Ein Eintrag soll noch zitiert werden, weil er ein bezeichnendes Licht auf die fortdauernden religiösen Spannungen nach dem 30jährigen Krieg wirft. „Einem, so gegen den Erbfeind (gemeint ist der katholische Kaiser) gedient und unter Herrn Gustavi sel. (Gustav Adolf von Schweden) Regiment gewesen den 28. April 1 Albus 4 Pfg.“

Ein weiterer wichtiger Ausgabeposten waren die Auslagen für Wein und Hostien zum Abendmahl und „dem Pfarrherm sein Recht“, das bis etwa 1600 mit 2 Maß Wein zu jedem Abendmahlstag und später in Form einer Geldzahlung von etwa 3 Gulden jährlich abgegolten wurde. Das Abendmahl wurde regelmäßig an Neujahr, Ostern, Pfingsten und Weihnachten gefeiert, mehrfach am Gründonnerstag, an S. Michaelis oder auch am S. Stephanstag. In den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts nahmen etwa 40 Personen jeweils am Abendmahl teil. Von 1653 bis 1660 ist vermerkt, daß die Kinder in der Christmette Weck, Honigkuchen oder Lebkuchen und Papier erhielten. Weitere regelmäßige Ausgabeposten waren die Kosten für Wachs und die Besoldung des Glöckners. 1618 erhielt dieser 2 Gulden und 6 Albus. Die Ausgaben für Reparaturen und Neuanschaffungen in der Kirche und Schule fallen je nach Bedarf an. Von Interesse dürfte sein, daß mehrmals für die Schule eine Sanduhr angeschafft wurde. Im allgemeinen ist festzustellen, daß die Ausgaben durchweg niedriger lagen als die Einnahmen, die zum größten Teil aus „Pensionen“ (Zinsen) für ausgeliehenes Geld bestanden. Dazu kamen die Kollekte, gelegentlich 1 oder 2 Gulden für Sündrügen und ab und an auch einmal eine Spende.

Quellen:
HStAW 133 R 3197, Walsdorfer Kirchenbücher Bd. 1

Helmuth Leichtfuß

Verantwortlich:
G. Buck