Ausbau des Dorfgemeinschaftshauses
Am 23.9.1991 wurden in einer Ortsbeiratssitzung in Anwesenheit von Herrn Launspach als Vertreter der Stadt, Herrn Guckes als planenden Architekten und Vertretern unserer Vereine die Pläne für den geplanten Ausbau des DGH vorgestellt und ausführlich diskutiert. Bereits im Vorfeld hatte hierzu am 19.8.1991 zwischen den Vereinen und dem Ortsbeirat ein Gespräch stattgefunden.
Zum Stand der Planung:
Ein Stuhllager mit ca. 74 qm wird auf der Bühnenseite angebaut.
Im Keller wird ein 2. Duschbereich installiert.
Die Gastwirtschaft wird erweitert und bekommt einen eigenen Eingang.
Eine zweibahnige Kegelbahn ist eingeplant. Sie wird aber nicht wieder wie z.Z. im Kellerbereich, sondern anstelle der jetzigen Garagen ebenerdig in Erweiterung des Gastraums „Bauernstube“ errichtet.
Die Bücherei bleibt zumindest bautechnisch erhalten, obwohl von seiten der Stadt erneut ihre Existenz in Frage gestellt wurde.
Eine 2. Toilettenanlage wird eingeplant.
Im Kellerbereich ist ein ca. 40 qm großer Jugendraum vorgesehen. Eine Nutzungsordnung wird noch zu erstellen sein.
Die Trennwände zwischen Gastwirtschaft und Halle sollen sicheren Lärmschutz gewährleisten.
Die Kosten des Umbaus und der Erweiterung werden z.Z. mit ca. 1,2 Mio. DM geschätzt, wovon alleine 300.000 DM im nächsten Haushaltsentwurf der Stadt vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien ausgewiesen werden.
Die Vereine werden aufgefordert, ihre Möglichkeiten zur Einbringung von Eigenleistungen zum Bauvorhaben aufzustellen und in Form von „Gewerken“, d.h. von Leistungen, dem Ortsbeirat anzumelden. Dies könnte z.B. die Übernahme einzelner Räume innerhalb des Innenausbaus sein. Eine Einbringung von Arbeitsleistungen in Form allgemeinerer Angaben von Arbeitsstunden kann nicht berücksichtigt werden.
Manfred Wetzel
Die Feuerwehr erinnert
Die Freiwillige Feuerwehr möchte auf diese Weise auf die in Walsdorf vorhandenen Möglichkeiten einer Alarm-Meldung aufmerksam machen.
Wir haben im Ort 2 Feuermelder:
- Am Feuerwehrgerätehaus in der Idsteiner Straße.
- Am Obertor, am Haus von Herrn Klöppel.
Zusätzlich kann der Wehrführer direkt über die Rufnummer 6838 benachrichtigt werden.
Des weiteren steht die 112 als allgemeiner Notruf zur Verfügung.
Obwohl es eigentlich selbstverständlich sein sollte, muß nach einigen vorsätzlichen Fehlalarm-Auslösungen im letzten Jahr an dieser Stelle nochmals eindringlich auf ausschließliche Notfallbenutzung hingewiesen werden.
Unterstützung beim Denkmalschutz in Walsdorf
Wir haben lange nichts mehr über Möglichkeiten der Kostenerstattung für Aufwendungen an alten Gebäuden in Walsdorf berichtet.
Es sind dabei die steuerlichen Möglichkeiten zu beachten, aber auch die Unterstützung vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen und der Stadt Idstein.
Zur steuerlichen Seite:
Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 7i und 10f ESTG. Es ist hierbei zu unterscheiden zwischen vermieteten und selbstgenutzten Objekten.
Für vermietete Objekte werden nach § 7i die Anschaffungs- und Herstellungskosten begünstigt. Hierbei ist zu beachten, ob es sich um ein Baudenkmal oder nur um eine schützenswerte Gesamtanlage handelt. Beim alten Ortskern handelt es sich insgesamt um eine schützenswerte Gesamtanlage. Ein Baudenkmal liegt nur dann vor, wenn es in der Hessischen Denkmalschutzliste verzeichnet ist. Dieses ist nur für einzelne Häuser gegeben.
Steuerlich begünstigt sind die nach Art und Umfang des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes der Gesamtanlage erforderlichen Kosten.
Bei erstmals selbstgenutztem Wohnraum werden nach § 10f die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlichen Kosten steuerlich begünstigt.
Die Gesamtaufwendungen sind innerhalb von 10 Jahren gleichmäßig steuerlich abzugsfähig.
Vorgehensweise:
Vor Baubeginn ist mit dem Landesamt für Denkmalschutz Hessen eine Ortsbesichtigung zu vereinbaren. Dabei sollten folgende Punkte geklärt werden:
Umfang der Denkmalschutzaufwendungen Farbliche und bauliche Gestaltung
Für unseren Bereich ist zuständig Herr Dr. Reiter vom Landesamt für Denkmalschutz Hessen in Wiesbaden, tel. erreichbar unter 0611/69 06 26.
Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die gesammelten Rechnungen dem Landesamt für Denkmalschutz Hessen zur Prüfung einzureichen. Danach ergeht ein Bescheid, in dem die Art und Höhe der Denkmalschutzaufwendungen festgelegt wird. Dieser Bescheid ist mit der Steuererklärung einzureichen.
Des weiteren stehen Förderungsmittel des Landesamtes für Denkmalschutz Hessen sowie der Stadt Idstein zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, daß aufgrund der beschränkten Haushaltsmittel des Landesamtes eher Geld von der Stadt Idstein als vom Land Hessen zu bekommen ist. Um dieses zu klären, wäre Herr Dr. Reiter anzusprechen.
Folgende Unterstützung wird von der Stadt Idstein angeboten:
Fassadenfreilegung bzw. Renovierung von DM 20,–/qm bis DM 30,–/qm
Dacheindeckung mit Naturschiefer, Biberschwänzen oder roten Tonfalzziegeln von DM 10,–/qm bis DM 60,–/qm.
Die oben erwähnten Möglichkeiten können nachgelesen werden in der Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Walsdorf vom 5.1.1988 bzw. in den Zuschußrichtlinien vom 14.3.1983.
Rückfragen sind zu richten an Frau Zima, Stadtverwaltung Idstein, Tel.-Nr. 06126/78 24 4.
Die hessische Landesregierung hatte ein Förderungsprogramm angekündigt, das sich mit der Umwandlung von Scheunen in Wohnungen befaßte. Es blieb bei der Ankündigung, wie bei vielen solchen Programmen.
Diese Umwandlung von Scheunen in Wohnraum können wir in Walsdorf schon beobachten. Sie ist aber leider nicht so verlaufen, wie wir Walsdorfer uns das vorgestellt haben. An der Scheunenfront Richtung B8 zeigt sich seit einigen Monaten ein Loch in der Fassadenfront, da dort ein Wohnhaus entstanden ist, welches bis jetzt keinerlei Balken enthält. In diesem Fall können wir nur hoffen, daß sich der Besitzer an die Baugenehmigung von 1987 hält. Gemäß dieser Genehmigung maß der Erbauer die Fachwerkfassade wieder vorblenden. Es ist für uns Walsdorfer schon erstaunlich, was alles möglich ist, je nachdem, wer gerade genehmigt. Unseres Wissens hatten andere Scheunenbesitzer schon damit Probleme, daß sie ein ausreichend großes Fenster installieren wollten. Hoffentlich ist dieses neue Scheunenwohnhaus kein Präzedenzfall. Wir dürfen gespannt sein, ob die Stadtverwaltung Idstein die Auflagen durchsetzt.
Die oben aufgeführten steuerlichen Gesichtspunkte dürfen nur als eine kurze Information verstanden werden. Sollten noch Rückfragen sein, sprechen Sie bitte das Finanzamt oder Ihren Steuerberater an.
Oliver Heinelt / Dieter Thielmann
Müll – Getrenntsammeln ist „in“!
Das ständig wachsende Müllproblem wird allmählich einer ebenfalls wachsenden Zahl von Menschen immer mehr bewußt. Das ist gut und nötig; denn das ist die erste Voraussetzung dafür, daß Lösungen gesucht, ausprobiert und verwirklicht werden.
Eins muß vorweg gesagt werden: Es ist wie bei einer schweren Erkrankung. Einerseits müssen die Folgen der Krankheit wie Fieber und Schmerzen eingedämmt und gelindert werden. Gleichzeitig gilt es jedoch, die Ursache der Krankheit zu beheben. So auch beim Müllproblem: Solange es noch nicht gelingt, den anfallenden Müll drastisch zu verringern (also die Krankheit zu beheben) – und hier muß die Politik die Weichen stellen -, solange müssen wir wenigstens die Folgen der täglich rollenden Müllawine begrenzen, indem ein möglichst großer Teil davon einer Wiederverwertung zugeführt wird. Voraussetzung dafür ist das Getrenntsammeln, für das ich mit diesem Beitrag werben möchte.
In Walsdorf sind schon relativ früh die ersten Schritte in diese Richtung gegangen worden. So wurde hier z.B. ebenso wie damals auch in Wörsdorf, Heftrich und Niederauroff ab September 1976 eine alle zwei Monate stattfindende Sammelwoche für Altglas eingeführt, während man in Idstein (Kern) sogar schon öfter an zwei Stellen sein Altglas loswerden konnte.
Inzwischen haben wir an vielen Stellen des gesamten Stadtgebietes einschließlich aller eingemeindeten Dörfer Dauer-Container nicht nur für Altglas stehen, sondern auch für Altpapier – es ist schon fast eine Selbstverständlichkeit geworden. Freilich muß jeder einzelne sich auch die Mühe machen, diese Container zu nutzen. Und das heißt: Keine Flaschen und Konservengläser mehr in die Hausmülltonne! In Walsdorf sind Glas- und Altpapier-Container so zentral aufgestellt, daß jedermann sie nutzen und den diesbezüglichen „Müll“ bequem ganz nebenbei „entsorgen“ kann, wenn man sowieso mit dem Auto eine Fahrt zu machen hat.
Hier noch einmal die Standorte:
- Am Brunnen an der Durchgangsstraße.
- Auf dem Platz zwischen Kindergarten und Sportplatz an der Junkerstraße.
Ganz wichtig ist allerdings beim Getrenntsammeln, daß man es richtig macht, d.h. die Materialien wirklich sauber trennt, weil sonst ihre Wiederverarbeitung Probleme macht.
Eine entsprechende Bitte kommt auch von der Stadtverwaltung Idstein in bezug auf die Abfälle, die auf dem Friedhof anfallen und dort auf zwei verschiedene Sammelbehälter zu verteilen sind. Die Entsorgung der Friedhofsabfälle ist Aufgabe der Stadt, die sie einem Unternehmer übertragen hat. Alle bei der Grabpflege anfallenden pflanzlichen Abfälle gehören in die große Holzbox und werden zur kreiseigenen Kompostierungsanlage in Orlen gebracht, während alle übrigen Abfälle wie Plastikteile (z.B. von Kränzen), Blumendraht, Blumentöpfe usw. in den anderen kleineren Container zu werfen sind und nach Wiesbaden zur Mülldeponie gefahren werden müssen. Für beides hat die Stadt Gebühren zu zahlen, wobei die Gebühren für die Mülldeponie natürlich erheblich höher liegen. Sind nun aber die Pflanzenabfälle zu stark mit anderem Müll vermischt, muß die ganze Ladung teuer in Wiesbaden „entsorgt“ werden. Daher die Bitte unseres Garten- und Friedhofsamtes, beide Abfallarten konsequent zu trennen.
Für Gartenabfälle gibt es – von allen Gartenbesitzern dankbar angenommen – die Sammelstellen im Großen Garten, neben dem Kinderspielplatz an der Siebenmeisterbrücke und an der Junkerstraße auf dem Platz zwischen Kindergarten und Sportplatz.
Seit Oktober dieses Jahres kommt nun die getrennte Sammlung der organischen, also kompostierbaren Bestandteile des Hausmülls durch die Bio-Tonne hinzu (soweit nicht schon selbst privat kompostiert wird).
Während das Bringen bestimmter wiederverwertbarer Abfälle zu den Sammelstellen freiwillig geschieht (und deshalb auch besonderer Werbung um Mithilfe der Bürger bedarf), ist mit der neueingeführten Bio-Tonne erstmalig für alle das Müll-Trennen zur Pflicht gemacht worden. Da hiermit Neuland betreten wird, das Ganze also noch im Versuchsstadium ist, werden sicherlich auch Fehler gemacht werden. Manches wird man erst ausprobieren müssen. Für alle Fragen und Anregungen, natürlich auch für sachliche Kritik, ist unsere Kreisverwaltung in Bad Schwalbach der richtige Adressat; denn die Müllentsorgung regelt der Kreis. Zuständig ist die Abteilung Abfallwirtschaft im Umweltamt, zu erreichen über die Zentrale der Kreisverwaltung. Tel.: 06124/891 (Umwelttelefon beim Kreis: 06124/89339). Selbstverständlich können Fragen zu diesem Thema auch bei unserer Idsteiner Stadtverwaltung geklärt werden. Sachbearbeiter in diesem Bereich sind z.B. Frau Christ (Tel. 78248), Herr Fritz (Tel. 78246) und Herr Ohlenmacher (Tel. 78240).
Erste Auskunft zum „Wie“ und „Wo“ des Getrenntsammelns gibt das von der Kreisverwaltung Ende vorigen Jahres für 1991 an alle Haushaltungen verschickte gelbe Faltblatt über Abfallwirtschaft. Eine neue Ausgabe dieser Informationsquelle soll Ende dieses Jahres kommen.
Ganz besonders soll noch auf die beiden sog. Recyclinghöfe in Idstein hingewiesen werden. Für uns Walsdorfer kommt besonders der „In der Zissenbach“ gelegene in Frage, den man bei Fahrten nach Idstein leicht nebenbei mit anfahren kann. Er hat dienstags und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. (Der andere Recyclinghof befindet sich bei der Erdaushubdeponie an der Heftricher Straße.) Außer denjenigen Müllbestandteilen, für die es auch in Walsdorf Container gibt (Papier, Glas, Gartenabfall), kann man im Recyclinghof zusätzlich Blechdosen, Aluminium (z.B. Joghurtbecherverschlüsse), Plastik und Styropor in getrennte Großbehälter geben. Außerdem können dort auch alte Autoreifen abgegeben werden.
In unserem Haushalt hat sich die restliche Hausmüllmenge, die jetzt noch in die eigenen Mülltonne wandert, durch alle diese Möglichkeiten sehr stark verringert. Probieren Sie es auch einmal! Ein recht großer Teil des Haushaltsabfalls ist nämlich wiederverwertbares Plastikmaterial. Alle Plastikbehälter (grob gesäubert) und -folien können zur Zeit nur über den Recyclinghof der Wiederverwertung zugeführt werden. An weiteren Konzepten für das Einsammeln dieser Abfall-Wertstoffe wird gearbeitet. (Darüber in einem späteren Beitrag!)
Zugegeben, das getrennte Sammeln so vieler Abfallstoffe im Haushalt macht etwas Mühe und erfordert auch ein bißchen Organisationstalent. Aber bis es bessere, leichter zu handhabende Lösungen gibt, sollten wir alle uns verpflichtet fühlen, am Getrenntsammeln nach unseren Möglichkeiten mitzuwirken, denn das hilft auch Deponieraum sparen. Ich denke doch, daß man bei uns – nach den einige Jahre zurückliegenden Auseinandersetzungen um eine mögliche Mülldeponie bei Walsdorf – für diesen Gedanken empfänglich ist.
Es wäre erfreulich, wenn alle Einrichtungen der öffentlichen Hand, Behörden, Schulen sowie auch die Betriebe hier mit gutem Beispiel vorangingen, um das Getrenntsammeln so zu einer selbstverständlichen Gewohnheit werden zu lassen.
Ein Problem bleibt das Fortbringen der getrennt gesammelten Stoffe allerdings für Leute, die nicht Auto fahren. Ihnen sollte hierbei von Nachbarn und Freunden Hilfe angeboten werden.
Isolde Buck
Aus den Gemeindeleben im 17. Jahrhundert
Im Vergleich zur Darstellung des kirchlichen Lebens in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Walsdorf (vgl. Bü.-Br. Nr. 50) sind die Vorarbeiten für das gleiche Vorhaben für das Leben in der Gemeinde wesentlich umfangreicher, denn die Quellen sind für diesen Lebensbereich der Bürger viel zahlreicher als für den kirchlichen. Aus dem hiesigen Archiv stehen für diese Arbeit ein Urkundenband von 558 Seiten aus der Zeit von 1452 bis 1823, die Gerichtsbücher von 1601 bis 1654 und von 1665 bis 1746 und die Gemeinderechnungen von 1644 bis 1699 zur Verfügung. Dazu kommen noch eine Einwohnerliste aus dem Jahre 1630 und Schätzungen der Gebäude und Felder aus den Jahren 1660 und 1698 aus dem Hauptstaatsarchiv in Wiebaden. Als ein Glücksfall ist anzusehen, daß in der Schätzung von 1660 die im dreißigjährigen Krieg verbrannten Haus- und Scheunenplätze angegeben werden und 1698 fast durchgehend, ob es sich um alte oder neue Gebäude handelt. Das ist insofern von Interesse, weil 1692 ein großer Teil des Fleckens abgebrannt war.
Da die genannten Quellen neben vielen anderen interessanten und aufschlußreichen Nachrichten auch Bürgerlisten seit 1591, Gebäudeschätzungen und Angaben über den Viehbestand von 1622 und 1628 enthalten, ist es nicht nur möglich, das ganze Jahrhundert in die Untersuchung einzubeziehen, sondern in Verbindung mit den Bürgerlisten und den Angaben über die Brandschäden im dreißigjährigen Krieg auch deutlich zu machen, welche verheerenden Folgen der Krieg für die Bewohner und unser Dorf hatte.
Zum Bürger angenommen
In der ersten Hälfte des Jahrhunderts wurden im Durchschnitt zwei Bürger pro Jahr aufgenommen, wobei der Hauptanteil auf die Jahre 1600 bis 1630 fällt. Mit dem Rückgang der Bevölkerung als Folge von Seuchen, Kriegseinwirkung und Flucht ging in den dreißiger und vierziger Jahren natürlich auch die Zahl der Bürgeraufnahmen zurück.
In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts waren es durchschnittlich nur 1,2 Bürger, die neu aufgenommen wurden. Ungefähr 40 % der neuen Bürger kamen damals von auswärts.
In der Regel erwarben die jungen Männer zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung das Bürgerrecht. Von „alters her“ mußte jeder Bewerber, „wenn er Bürger worden … 20 fl erlegen, ehe er copuliert worden“. 1616 wird mit Ebert Weylandt allerdings auch einmal ein lediger Knecht zum Bürger angenommen. Es kam auch vor, daß ehemalige Bürger oder deren Nachkommen in den Flecken zurückkehrten und das Bürgerrecht neu erwarben.
Die 20 Gulden Bürgergeld mußten gleichermaßen von Ortsansässigen wie von Auswärtigen bezahlt werden. Auch wenn ein Walsdorfer eine Frau von auswärts heiratete, mußte er für diese ein Bürgergeld von 20 Gulden zahlen. So lautet beispielsweise 1641 ein Eintrag im Gerichtsbuch „Enders Helden wegen seiner Hausfrauen von Weilburg in Flecken kommen 20 fl“. Es war keineswegs selten, daß Frauen von auswärts nach Walsdorf heirateten. War eine Frau vorher „im Flecken Bürgerskind gewesen“, wie im Falle des Johannes Kolb, betrug das Einzugsgeld 10 statt 20 Gulden.
Neben dem Bürgergeld war noch das Backhausgeld zu zahlen, und wenn jemand, wie beispielsweise Ebert Ochs, seine Hochzeit auf dem Kaufhaus (= Rathaus) hielt, kostete ihn das noch einmal 6 Albus. 1613 waren 12 Albus in das Backhaus und ein Viertel Wein für das aufnehmende Gericht zu geben. 1691 mußte der neue Bürger 1 Gulden Backhausgeld bezahlen.
Es kam auch gelegentlich vor, daß sich Bürger, die sich beruflich an einem anderen Ort verbessern wollten, die Bürgerschaft für eine Zeit offenhalten wollten. Im Falle des gemeinen Schmieds Peter Mertens, der nach Neuwied ziehen wollte, wurde vertraglich zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde festgelegt, daß gegen Zahlung von 2 Gulden jährlich die Bürgerschaft für zwei Jahre offengehalten werden sollte, „nach Verfließung der zwo Jahr es der Gemeindt frey stehen“ sollte, eine neue Entscheidung zu treffen. Auch Hans Jacob Leichtfuß, der Müller auf der Escher Mühle geworden war, zahlte 1696 und 1697 zwei Gulden „wegen der Gemeinschaft zu halten“.
In den „bösen Zeiten“ in und nach dem langen Krieg und dem Brand von 1692 war es kaum jemandem möglich, die 20 fl Bürgergeld auf einmal zuentrichten, wie es überhaupt für den ganzen Zeitraum die Ausnahme war, daß ein Bürger die 20 Gulden auf einmal in die Gemeindekasse einbezahlte. Diese Summe entsprach in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts immerhin dem Wert von etwa 2 Ochsen bzw. 13 Kälbern oder Hämmeln. Im Gerichtsbuch von 1601 bis 1654 gibt es eine Übersicht aus dem Jahre 1641 darüber, „was vor junge Bürger wegen ihres Bürgergelds noch schuldig … sein“. Dort sind für die Jahre 1634 bis 164118 Personen verzeichnet, die z.T. noch gar nichts bezahlt hatten, obwohl die Gelder schon 1634 oder 35 fällig gewesen wären. Ein krasser Fall mag gewesen sein, daß die Erben des Martin Küster noch 1667 vier Gulden „wegen ihrer Eltern Einzug“ zu zahlen hatten. Martin Küster war 1646 Bürger geworden, aber schon 1653 oder 54 gestorben und hatte seine Witwe mit 5 Kindern hinterlassen.
1661, 1668 und 1671 z.B. bezahlen die neuen Bürger jeweils die Hälfte des fälligen Bürgergeldes. Cornelius Schwartz als einziger entrichtet die 20 Gulden auf einmal. 1692 und 1699 sind es jährlich 5 Gulden.
Das Bürgergeld war ein Äquivalent oder Gegenwert für eine Reihe von Vorteilen, die man mit dem Eintritt in die Bürgerschaft des Freifleckens erwarb. Dessen Bürger wohnten nicht nur hinter schützenden Mauern, sondern waren auch freizügig, d.h., daß sie zum Wechsel des Wohn- und Aufenthaltsortes nur die Zustimmung der Gemeindebehörden, nicht aber die des Landesherrn brauchten. Außerdem waren sie vom Herren- oder Frondienst befreit und hatten Steuervorteile.
Ein wenig wurde das Bürgergeld wohl auch zur Regulierung der Stärke der Bürgerschaft eingesetzt. In schwierigen Zeiten hatte man sich mit Ratenzahlungen begnügt. 1661, nachdem das Schulhaus und die Kirche wieder aufgebaut waren, verlangte das Amt die Zahlung der 20 Gulden wieder in einer Summe. Auch nach dem „erbermlichen Brand“ von 1692, durch den viele in Armut geraten waren, war den neuen Bürgern gestattet worden, daß sie das Bürgergeld in 4 Jahresraten zu 5 Gulden zahlen konnten. Weil aber „die Bürgerschaft nunmehr stark und soviel … liederliche Bursch von allerhand Art Leuten hereingezogen und die Gemein von denen Leuten keine 5 fl können bekommen“, hat sich „anno 1719 bey haltendem Eschermittwoch Schulteys und Gerichten wie auch die gantze Gemein besprochen und verabredet, daß es nunmehr wiederum bei dem alten bleiben sollte und keiner mehr in die Bürgerschaft angenommen werde, er hab denn die 20 Gulden wie vor alters zuvor erlegt“.
Wie oben schon erwähnt, konnte ein Bürger auch wieder ausziehen. Dafür brauchte er die Genehmigung der Fleckenobrigkeit und mußte 5 Gulden Auszugsgeld zahlen. Folgende Notiz aus dem Jahre 1620 illustriert, weswegen ein Auszugsgeld verlangt wurde. „Weil Philips Schneitter ein gewesener Bürger allhier ausgezogen gen Kamburg off Junckern Willums Gut ein Hofmann worden, hat die Gemein allhier ihm offgesetzt, alle Jahr 1 Tag oder 2 an der Mauer oder was die Gemein sonst zu bauen zu fahren, oder da er sich solches weigern wird, soll er die gesetzte 5 fl geben, welche er auch gutwillig verheißen und auf sich genommen.“ An einem konkreten Fall aus dem Jahre 1683 ist auch abzulesen, daß in besonderen Fällen das Bürgerrecht von dem Flecken aufgekündigt werden konnte. Der entsprechende Eintrag im Gerichtsbuch lautet: „Anno 1683 als dem gemeinen Becker ist der hert im Ofen verhauen ist worden ist Gerhart Kester … in Verdacht kommen und sich bey der Cantzley beklagt, ist ein Bescheid darauf erfolgt, es soll Supplicant (= Bittsteller) gegen die Gemein sich dergestalt friedlich und wohl verhalten, daß selbige ferners zu klagen nicht Ursach haben möge, andernfalls das Bürgerrecht ihm aufgekündigt werden soll.“
Der Bürgereid
Die neu aufgenommenen Bürger wurden vereidigt. Um 1620 hatte die Eidesformel folgenden Wortlaut: „Ihr sold geloben und schweren zu godt und seinen heilligen wordten, daß ihr sold und wold dieser Bürgerschaft allhier treu und huldt sein, sie vor Schaden bewahren und ihren nutzen helfen bessern, so wahr mir godt helfe und sein heilliges wordt.“ Der Schwur wurde bekräftigt mit den Worten: „wie mir vorgesagt worden und ich auch wol verstanden hab, demselben will ich getreulich nachkommen, so war mir Godt helfe und sein heilliges Wordt.“
Die Bürgerschaft vor Schaden bewahren und ihren Nutzen mehren helfen, dazu bekamen die neuen Bürger reichlich Gelegenheit. Wir haben oben schon davon gehört, daß ein Bürger im Jahr ein oder 2 Tage oder auch mehr, je nach den Erfordernissen, für die Gemeinde arbeiten oder fahren mußte. Meist handelte es sich um Arbeiten an der Mauer und den Toren oder um Fuhren in Kriegszeiten.
Im 17. Jahrhundert mußten die Bürger auch abwechselnd noch Schützendienst leisten. Auf Aschermittwoch 1619 wurde beschlossen, „alle Jahr 6 Schützen zu nehmen und soll jeder die Woch 1 Tag und den Sonntag 2 Schützen“. Es wurde von seiten der Gemeinde streng darauf geachtet, daß die gewählten Schützen ihren Dienst gewissenhaft ausübten, denn die Verstöße gegen den sorgsamen Umgang mit offenem Feuer oder gegen die Feldordnung waren zahlreich, wie die Rügen an Aschermittwoch oder dem Margarethentag ausweisen. 1622 wird z.B. Jacob Hilgart mit 6 Albus bestraft, weil er als Schütze „ins Wirtshaus gangen und Bier gesoffen“. 1668 wird Matthes Lehmann ebenfalls mit 6 Albus bestraft, weil er nicht geschützt im Würgeser Wald Holz gemacht hat. Ein Schütze mußte auch 5 Albus in die Gemeindekasse zahlen, wenn er keine Rüge angebracht hatte, so z.B. die Schützen Daniel Gell und Peter Marx im Jahre 1674.
Bei einer Beschwerde gegen den Schützen Philipp Herpgen im Jahre 1616 %w stellten sich Schultheiß und Gericht auf die Seite des Schützen. Herpgen hatte den Sohn des Christen Olp aufgeschrieben, weil er „off der obersten Hofstadt Birn gelesen“. Christen Olp brachte vor, „es seyen mehr Buben bey seinem Jungen gewest als der Schütz gerügt, wird ihm solches zu beweisen offerlegt oder 6 Albus zur Strafe“.
Auch der Brandschutz gehörte zu den Verpflichtungen der Bürger. 1615 wird die Ordnung zum Feuerlauf erneuert. Darin werden die Bürger namentlich aufgeführt, die als Feuerläufer, zu den Wagen und zum Ober- und Untertor eingeteilt sind. „Die andren Persohnen und Bürger sol ein jeder mitt seiner wehr … bei dem Stadthaus erscheinen.“ (Weitere Einzelheiten s. Bü.-Br. Nr. 24, S. 7)
Bis 1674 mußten die Bürger reihum auch den Wächterdienst versehen. Von da an wurde er von den Hirten gegen einen Jahreslohn von 6 Gulden übernommen.
Schließlich mußte man auch damit rechnen, ein- oder zweimal in seinem Leben das Amt des Bürgermeisters für ein Rechnungsjahr übernehmen %I zu müssen. Bürgermeister war der Titel des Gemeinderechners, so wie Kastenmeister der des Kirchenrechners. Das Rechnungsjahr ging von Martini zu Martini. Der Bürgermeister wurde von der Bürgerschaft vor versammelter Gemeinde angenommen. Wenn jemand aus einem triftigen Grund das Amt nicht übernehmen konnte, mußte er ein Entgelt in die Gemeindekasse zahlen. 4 Gulden werden 1669 bei den Einnahmen verbucht, „von Daniel Gell, daß ihm wegen übel Höhrens das Bürgermeisteramt vorbeygangen“.
Über die anderen Gemeindeämter wird in einer weiteren Folge berichtet.
Helmuth Leichtfuß
Borsch‘ – eine Spezialität unserer neuen Mitbürger
Auf vielseitigen Wunsch haben wir Frau Konradi gebeten, uns das Rezept für die Kohlsuppe „Borsch“‚ zu verraten. Hier veröffentlichen wir nun, wie diese Spezialität ä la Maria Konradi zubereitet wird.
Borsch‘ (Rezept für 4 Personen)
Man koche 1 kg Suppenfleisch vom Rind zusammen mit einem Markknochen oder noch besser 1 kg
Beinscheibe in 21 Wasser und etwa 1 Teelöffel Salz, bis es weich ist.
Das Fleisch wird dann aus der Brühe genommen und später in Stückchen geschnitten in die fertige Suppe gegeben.
In der Fleischbrühe werden nun 300 g geschnittener Weißkohl, 4 mittelgroße gewürfelte Kartoffeln und 1 Lorbeerblatt gekocht.
Inzwischen röstet man mit etwas Fett in einer Pfanne:
2 große in Scheiben geschnittene Karotten
1 große in Stückchen geschnittene Paprikaschote
1 große feingeschnittene Zwiebel
1 große zerdrückte Knoblauchzehe
Über das leicht geröstete Gemüse werden 100 ml Tomatenmark gegossen und 1 Eßl. Mehl untergerührt. Das ganze gießt man mit etwa einer Tasse Fleischbrühe auf.
Das sämige Gemüse wird jetzt in die kochende Suppe gegeben. Die Suppe läßt man nun noch 15 – 20 Minuten köcheln. Mit gekörnter Würze, gehackter Petersilie und Dill schmeckt man sie ab, gibt das geschnittene Fleisch dazu und serviert sie je nach persönlichem Geschmack mit einem Eßlöffel Sauerrahm.
Wir wünschen gutes Gelingen und einen guten Appetit!
Monika Kiesau
Teestunde mit der ‚Letzten Nonne von Walsdorf“
Der Bürgerverein Walsdorf lud für den 16. November 1991 zu einer Vorlesestunde mit Tee und Gebäck in die Bücherei ein, und etliche Walsdorfer Bürger kamen. Alle Plätze rund um den großen Tisch der Bücherei waren besetzt. Darüber freute sich die Arbeitsgruppe, die diesen Vorlesenachmittag vorbereitet hatte. Der Bürgerverein will durch diese und weitere Vorleseveranstaltungen einerseits das Interesse der Walsdorfer Bürger an „ihrer Bücherei“ wecken und andererseits den Mitbürgern Bücher näherbringen, deren Handlung mit Walsdorf und Umgebung verbunden ist. Es sind Bücher, die heute nicht mehr aufgelegt werden. (Im Buchhandel sind sie nicht erhältlich.)
Als erstes dieser Bücher wurde „Die letzte Nonne von Walsdorf‘ von Erwin Gros auszugsweise von Frau Kiesau vorgelesen und der Handlungsverlauf zwischen den vorgelesenen Kapiteln von Herrn Leichtfuß inhaltlich zusammengefaßt und erläutert. Herr Buck gab anschließend den sehr interessierten Zuhörern historische Hintergrundinformationen über die „letzte Nonne von Walsdorf“ und die Zeit des Dreißigjährigen Krieges in Walsdorf und Umgebung.
Am Ende dieser Veranstaltung wünschten die Besucher eine Fortsetzung der Vorlesereihe. Deshalb lädt der Bürgerverein zu einem weiteren Vorlesenachmittag ein. Merken Sie sich den nächsten Termin vor! (In der Bücherei finden noch mehr Zuhörer Platz!)
Teestunde mit „Feurigen Kohlen“
(Eine Erzählung über Hans Jacob Seyberth und dem großen Brand vor 300 Jahren)
am Samstag, den 18. Januar 1992, um 16.00 Uhr in der Bücherei Walsdorf
Schicksal der Bücherei im Ortsbelrat
In der Ortsbeiratssitzung vom 18.11.1991 wurde erneut über die drohende Schließung unserer Bücherei beraten. Frau Hess von der Stadtbücherei Idstein begründete die Schließungsabsicht des Magistrats mit der aus ihrer Sicht zu geringen Nutzung. Demgegenüber wies Ortsvorsteher Hartmann auf eine fast 50%ige Steigerung der Ausleihe hin, die nach Einführung der 2. wöchentlichen Ausleihstunde festzustellen ist. Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung beschloß der Ortsbeirat einstimmig, den Magistrat zu bitten, die Schließung vorerst auszusetzen.
Ausleihzeiten sind jeweils Di. und Do. 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Isolde Buck / Manfred Wetzel
Redaktion:
Gerhard Buck, Am Borngraben 24, Idstein-Walsdorf (verantwortlich)
Monika Kiesau (Verein)
Helmuth Leichtfuß (Geschichte)
Manfred Wetzel (Aktuelles)