Gemeindeämter in der 2.Hälfte des 17.Jhdts.
Die Schultheißen
Vier Schultheißen amtierten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Walsdorf: Philipp Mey, Johann Andreas Hirtes, Balthasar Preußer und Tobias Carlos Rüger.
Philipp Mey
Wann Philipp Mey genau zum Schultheißen ernannt worden war, konnte ich bisher nicht ermitteln. In der Schatzung von 1628 wird Melchior Hofmann noch als Schultheiß aufgeführt. 1635 ist Philipp Mey als Schultheiß bei der Schenkung des Schulhauses durch das Ehepaar Daniel Becker an die Gemeinde anwesend. Also muß seine Ernennung zwischen 1628 und 1635 erfolgt sein. Wie alle Walsdorfer Bürger war auch der Schultheiß gezwungen, nach der schlimmen Plünderung des Fleckens 1634 das Dorf zuverlassen. Im Sommer 1636 zog er zu seinem Vetter nach Niederhadamar (s. Bü.-Br.Nr.59, S.6.). Daß er auch persönlich im Kriege schweren Schaden genommen hatte, wissen wir aus einer Eingabe aus dem Jahre 1654 an das Amt in Idstein. Er schreibt:“…gebe ich hiermit untertänig klagend zum Kennen, wie das in ausgestandenen langwährigen bösen Kriegszeiten von unbarmherzigen Soldaten, als nämlich Kroaten, erwischt und dergestalt von ihnen traktiert worden, daß die Tage meines Lebens ein armer gebrechlicher und baufälliger Mann bin und bleiben muß…“. Er trägt vor, daß er wegen der Gebrechlichkeit seines Körpers und der Kälte unmöglich an den bevorstehenden Wolfsjagden teilnehmen könne und bittet darum, daß er jetzt und auch künftig davon freigestellt werde. Die Gewährung seiner Bitte würde er für eine große Gnade halten, „bins auch die Tage meines Lebens um dieselbe mit meinen untertänigen Diensten, höchst dankbarlichen Fleißes zu beschulden willig und beflissen.“ Am 25.November 1654 bekommt er vom Amt in Idstein folgenden Bescheid: „In Ansehung des Supplicanten (=Bittstellers) hierin gemelten baufälligen Zustands wird er der Wolfsjagden zwar erlassen, doch daß er jedesmal einen andern an seiner Stelle verordnen hiermit angewiesen.“ Philipp Mey war verheiratet und hatte wohl mehrere Kinder. (Vergl. Bü. Br. Nr. 58, S.6). Nach dem Krieg ist aber nur noch eine Tochter in Walsdorf nachzuweisen. Ob andere Kinder gestorben sind oder sich anderwärts angesiedelt haben, läßt sich nicht ermitteln. Seine Tochter Anna Katharina heiratete am 4. Februar 1651 Martin Heiler aus Wingsbach. Aus dem Privatleben des Schultheißen wissen wir noch, daß er die Geburt von 5 Enkelkindern erlebte. Eines davon, ein fünfjähriges Mädchen, das sich “ durchs Feuer so verderbt und fast drei Wochen lang große Schmerzen ausgestanden“ hatte, ist, wie es im Kichenbuch heißt, endlich gestorben und auf Samstag bei der Beicht christlich und ehrlich bestattet worden. Philipp Mey war Schmied und betrieb auch eine Landwirtschaft. Bis zum Jahre 1664 arbeitete er in der gemeinen Schmiede. In der Gemeinderechnung wird unter den Einnahmen “ 1 Gulden von Philipp Meyen, dem alten Schultheißen, aus der gemeinen Schmiede“ verbucht. 1665 zahlt der Schmied Peter Märten die Pacht für die Gemeindeschmiede. Von seinem Haus und Landbesitz erfahren wir aus der Steuerschätzungsliste vom 8. März 1660 Genaueres. Danach besaß er ein Haus, eine Hofreite und eine halbe Scheuer, einen halben im Krieg verbrannten Scheuernplatz und 1/6 an einem verbrannten Hofreitplatz. An Äckern hatte er im guten Feld 6 Morgen und 6 Sadel (1 Sadel etwa 1/4 Morgen), im Mittelfeld 4 1/2 Morgen und 3 Sadel und im Escherwegfeld 7 Morgen und 1/2 Sadel. An Heu erntete er drei Wagen. Sein Viehbestand wird mit 1 Kuh, 1 Rind, 13 Schafen und 2 Schweinen angegeben. Insgesamt waren seine wirtschaftlichen Verhältnisse so, daß er im Dorf einen guten Mittelplatz zwischen den Wohlhabenden und Ärmeren einnahm. Für das Schultheißenamt bekam er keine feste Besoldung, sondern nur die Gebühren für seine Amtshandlungen. Sowohl in dem Urkundenbuch als auch in den Gmeinderechnungen sind eine Reihe von Nachrichten über seine Tätigkeit als Schultheiß überliefert. Jährlich hatte er mit dem Bürgermeister und dem Gericht die Steuerliste, das sog. Beedregister, aufzustellen. Er war häufig in Gemeindeangelegenheiten in Idstein oder auch in Nachbargemeinden unterwegs. Konkret wissen wir, weil die Dokumente erhalten sind, daß er bei der Abfassung des Testaments des Gemeindebäckers Wilhelm Schneider durch den Notar Michael Rüger zusammen mit dem Pfarrer und zwei Gerichtspersonen als Zeuge anwesend war, zusammen mit dem Gericht 1649 den „Freibrief“ für den Philipp Ebert Ochs, der sich in Frankfurt niederlassen wollte, ausstellte und zusammen mit dem Pfarrer 1652 den Vertrag über den Wiederaufbau der abgebrannten Kirche mit zwei Zimmerleuten abschloß. In dieser Angelegenheit hat er 1655 auch zusammen mit dem Zimmermeister Michel Herzog und zwei Leuten aus der Gemeinde die Hünerkirche, deren Abbruch an einen“Leyendecker“ verdingt worden war, besichtigt. Hier, wie bei anderen Gelegenheiten, insbesondere bei der Aufstellung der Beedregister und der Abhaltung der Rügetage, wurde auf Gemeindekosten ganz ordentlich gegessen und getrunken. 1655 z.B., als „die Beed gesetzt und geschrieben worden“, wurden 6 Gulden und 14 Albus verzehrt. Mit einer recht schwierigen Aufgabe wurden die Schultheißen im Amt Idstein im Jahre 1655 betraut und von dem Oberamtmann und den Räten auch entsprechend vergattert. „Bei dem Gewissen, damit Sie (d.h. der Schultheiß) und ein jeder … Untertan, Wittib und Vormünder … dermal einst am jüngsten Gericht vor dem Richterstuhl Jesu Christi zu bestehen sich getrauet und bei den Pflichten, womit Sie und ein jeder der gnädigen Herrschaft verhaftet“ sind, waren die Schultheißen beauftragt worden, ein Verzeichnis aller Häuser und Güter wie Äcker und Wiesen, die ein jeder als Eigentum hat, specifiert nach Lage und Größe anzulegen und anzugeben, mit welchem „rechtmäßigen Titular“ der Besitzer dazu gekommen, „ob er es von seinem Vater, Mutter, Geschwister, nächsten Freunden (Verwandten) ererbt, ob es ihm per Testament vermacht oder sonst geschenkt, ob wie hoch und um was er es erkauft oder ertauscht oder welcherlei Gestalt er es an sich gebracht, wie lange er es gehabt, besessen und in wirklichen Bau gehabt.“ Wenn man sich daran erinnert, wieviele Familien am Ende des Krieges in Walsdorf ausgestorben waren und an den Fall des Schultheißen Mey, dem die Margarethe Neuroth bei dem zufälligen Zusammentreffen in Niederhadamar zur Abgeltung ihrer Schulden einen Acker und eine Wiese sehr wahrscheinlich ohne schriftliche Fixierung verpfändete, (vergl.Bü.Br. 58, S.6) was sicher kein Einzelfall war, kann man sich ein ungefähres Bild von der Schwierigkeit der Aufgabe machen. Nicht umsonst wird die besondere Warnung ausgesprochen, „daß nicht allein der- oder diejenige, wobei man sich eines Fehlers besorgt oder verspürt, mit wirklichem Eid belegt und damit die Wahrheit erforscht, sondern auch bei welchen ein vorsätzlicher Irrtum und falsches Angeben gefunden wurde, der- oder diejenige nicht allein des Stücks, das ihm ohnehin nicht gebührt, verlustig geht, sondern nach Befinden der Sache mit ermessender Geld- oder Turmstrafe, ja gar als ein vorsätzlicher Dieb mit Ehren- und Leibesstrafen angesehen werden soll.“ Neben der korrekten Bestandsaufnahme der Besitzverhältnisse im Flecken nach den Kriegswirren verfolgte die Verwaltung noch ein weiteres Ziel: der Wohlstand der dezimierten Bevölkerung sollte so schnell wie möglich wieder gehoben werden. Alle auswärtigen Besitzer, „welche sich ihrer ererbten Häuser und Güter bisher gar nicht oder doch zu wenig angenommen haben“, werden deshalb eindringlich daran erinnert, „daß sie bei Verlust der Erbschaften die Güter besser als bisher mit Hofleuten oder wie es am besten sein kann, bestellen und sich deren also wirklich annehmen.“ Philipp Mey starb am 28.November 1667 und wurde am 30. beerdigt. Der Eintrag im Kirchenbuch lautet: „… Philipp Mey der alte Schultheiß im Herrn seelig entschlafen und den 30.November uff Andreätag nachmittags christlich in volkreicher Versammlung zur Erde bestattet worden. Text war Num.( d.i.4.Buch Mose) 27,16 +17: Der Herr, der Gott über alles lebendige Fleisch wolle über die Gemein setzen einen Mann, der für (= vor) ihnen aus- und eingehe und sie aus- und einführe, damit die Gemein des Herrn nicht sey wie die Schaf ohne Hirten.
Dieser Text war übrigens auch der Predigttext des gleichen Pfarrers Georg Christian Rüger, den er für seine Einführung in das Pfarramt Wörsdorf / Wallrabenstein am 4.April 1649 gewählt hatte.
Quellen: – Walsdorfer Urkundenbuch; – Walsdorfer Gerichtsbuch I;- Walsdorfer Gemeinderechnungen 1644 – 1699;- Walsdorfer Kirchenbuch I
Helmuth Leichtfuß
Wassernotstand
Auf der Grundlage der Gefahrenabwehrverordung vom 28.Juni 1993 hat das Regierungspräsidium Darmstadt mit Wirkung vom 15. Juli 1993 den Wassernotstand für den Reg. Bez. Darmstadt festgestellt. Davon ist auch das Gebiet der Stadt Idstein betroffen. Ab dem 15. Juli 1993 ist es verboten, Wasser für folgende Zwecke zu verwenden:
- Das Bewässern öffentlicher oder betrieblicher Grünanlagen sowie privater Parkanlagen, soweit die Bewässerung nicht zur Abwehr bleibender Schäden an den Anlagen zwingend erforderlich ist; Eine Bewässerung zwischen 10.00 und 18.00 Uhr ist unzulässig.
- Das Bewässern von Rasenflächen; neu angelegte Rasenflächen, die nicht älter als sechs Monate sind, dürfen in dem unbedingt notwendigen Umfang bewässert werden.
- Das Bewässern von nicht erwerbsmäßig genutzten Gärten und Kleingärten einschließlich Bäumen und Sträuchern zwischen 10.00 und 18.00 Uhr.
- Das Betreiben von Springbrunnen, Laufbrunnen und Wasserspeianlagen, soweit nicht ein Wasserkreislauf vorhanden ist.
- Das erstmalige Befüllen sowie das Nachfüllen von Wasserbecken, privaten und betrieblichen Schwimmbecken sowie künstlichen Teichen und ähnlichen Einrichtungen; das Verbot gilt nicht, soweit ein Nachfüllen zur Abwehr von Gefahren für das tierische oder pflanzliche Leben im Teich notwendig ist.
- Das Bewässern und Befeuchten von Sportplätzen, Tennisanlagen, Golf- und Reitplätzen in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit darf eine Grundbewässerung in dem zur Erhaltung der Benutzbarkeit unbedingt notwendigen Umfang vor-genommen werden, die in der Regel nicht mehr als zwei Stunden pro Platz und Tag dauern darf. Spez. Ausnahmeregelungen sind in der Stadtverwaltung zu erfragen.
- Das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen. Das Verbot gilt nicht für die gewerbliche Verwendung von Dampfstrahlgeräten sowie Hochdruckreinigern.
- Das Waschen privater Pkw mit dem fließenden Wasserstrahl außerhalb von Fahrzeugwaschanlagen.
- Das Waschen von zu betrieblichen Zwecken eingesetzten Fahrzeugen soweit dies nicht aus betrieblichen Gründen zwingend geboten ist; ein Abspritzen mit dem fließenden Wasserstrahl ist grundsätzlich unzulässig. Das Verbot gilt nicht für die gewerbliche Verwendung von Dampfstrahlgeräten sowie Hochdruckreinigern.
- Eine Beregnung in der Landwirtschaft sowie im Erwerbsgartenbau in der Zeit von 12.00 bis 16.00 Uhr.
Spez. Ausnahmeregelungen sind in der Stadtverwaltung zu erfragen. Die o.a. Verwendungsverbote gelten sowohl für die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz als auch aus privaten und sonstigen Brunnen. Abschließend wird darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen die Verwendungsverbote mit Geldbußen bis zu 10.000,– DM bedroht sind.
Anmerkung:
Es liegt mir fern, diese oder andere Maßnahmen zur Einsparung von Grundwasser im Grundsätzlichen abzulehnen. Dennoch seien mir einige kritische Fragen hierzu erlaubt:
- Wieso wird eine Gemeinde, die wie unsere nunmehr noch mehr Grundwasser, u.a. auch für andere Verbraucher, fördert und dies die Bürger über die Abgaben finanzieren läßt, zusätzlich entspr. den geförderten Wassermengen mit Abgaben an das Land belegt?
Konkret: Bestrafen wir uns nicht selber durch Eigenförderung? - Wie kann es angehen, daß dies ( s.1.) für Bürger unserer Gemeinde z.T. zu höheren Wassergeld-Gebühren führt als im Vergleich Bürger in den Ballungsbereichen im Rhein-Main-Gebiet zahlen müssen? Die Unterschiede der aktuellen Wassergebühren zwischen verschiedenen Gemeinden wird in einem der folgenden Bürgerbriefe vorgetragen.
- Wieso bestehen in Hinsicht auf den Gültigkeitsbereich der Verordnung Unterschiede zwischen Walsdorf und der Gemeinde Kiedrich, die sich Pressemitteilungen zufolge aus eigenem Brunnen speist und nicht auf eine Fremdwasserversorgung angewiesen ist?
- Nach wie vor vermisse ich positive Anreize zur Wassereinsparung wie z.B. eine Aufstockung der Fördermittel zur Gewinnung und Nutzung von Regenwasser für Einzelhaushalte und eine entsprechende Beratung der Bürger.
- Zuletzt: Wie ist es möglich, Bürger zu einer Verhaltensänderung im Umgang mit dem teuren und knappen Gut: Wasser anzuregen, wenn ein Wassernotstand weiterhin aufrecht erhalten bleibt, obwohl uns die Niederschläge der letzten Wochen einen Überschuß an Oberflächenwasser und damit letztlich auch eine Verbesserung der in unserem Bereich sicherlich nicht dramatischen Grundwassersituation brachten?
M. Wetzel
Heuernte
Mit der Intensivierung der Stallhaltung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde es auch notwendig, Winterfutter für das Vieh zu besorgen. Man mußte das Gras trocknen, um es für die Lagerung haltbar zu machen. Da gab es verschiedene Arten, das Gras zu trocknen, so z.B. die Boden-, Reuter- und Drahttrocknung. In unserer Gegend wurde die Bodentrocknung bevorzugt. Die Trocknung auf Reutern, dreibeinigen Holzböcken, wurde bei Kleeheu hin und wieder angewendet. Je nach Gegend wurde es aber anders gehandhabt, um für den Winter ein gutes Futter für das Vieh zu haben. Bis zum Anfang unseres Jahrhunderts mußte das Gras noch mit Sichel und Sense geschnitten werden. Später kamen die Mähmaschine (von Zugtieren bewegt) und dann der Traktor mit Messerbalken. Das Neueste ist nun der Rotormäher. War die Zeit der Mahd gekommen, mußte man bis in die fünfziger Jahre dieses Jahrhunderts viele Auflagen beachten. Da die meisten Wiesen mit Durchfahrten belastet waren, durfte nur gemeinsam gemäht werden. Der Ortsdiener ging mit der Schelle durchs Dorf und gab den Termin bekannt, wann in den einzelnen Wiesengründen gemäht wurde. Früh am Morgen ging es dann in die Wiesen, um das taunasse Gras zu mähen. Anschließend wurde das Gras gezettet, d.h. auseinander-gebreitet und dann mit dem Rechen 2 bis 3 mal gewendet, um es möglichst schnell trocken zu bekommen. Gegen abend wurde das angetrocknete Gras auf Reihen (Gemore) gerecht und dann auf Kocken – kleine Heuhaufen – gemacht. Am nächsten Tag wurden dann diese Kocken wieder auseinander gebreitet, das Heu noch einmal gewendet, um es gut dürr zu bekommen. Kam schlechtes Wetter dazwischen, mußte die Prozedur des öfteren wiederholt werden. Hatte das Gras die richtige Dürre erreicht, wurde es auf den Leiterwagen geladen und nach Hause gefahren. Es war schon eine kleine Kunst, einen Heuwagen richtig zu beladen: Es mußten Gabel für Gabel nebeneinander gesetzt und dann einige Gabeln in die Mitte gepackt werden, damit die Ladung auf der Heimfahrt nicht auseinanderbrach. Das Abladen in der Scheune war dann auch wieder eine mühsame Arbeit, wobei mancher Tropfen Schweiß vergossen wurde. Die neuen Ernteverfahren haben in dieser Sache viel Erleichterung gebracht. Durch Pressen des Heues in Gebinde und Wickeln in Rollen wurde alles leichter zu transportieren und platzsparender zu lagern. Bis in die fünfziger Jahre und auch noch später war Heu ein sehr begehrtes und z.T. auch knappes Viehfutter. Wegränder, Feldwege, Feldraine und Bachböschungen wurden gemäht und das Gras getrocknet. Die Gemeinde hat das Gras der Wegränder und Feldwege an Leute verkauft, die nicht genügend Wiesen für ihre Kühe und Ziegen hatten. Mit dem starken Rückgang der bäuerlichen Betriebe, der Ablösung der Pferde durch Traktoren und der drastischen Verringerung der Viehhaltung ging der Bedarf an Heu sehr stark zurück. Das führte dazu, was jeder bei einem Gang durch die Gemarkung sehen kann, daß viele Wiesen umgebrochen wurden und als Ackerland gebraucht wurden oder sogar brach liegen.
Erich Roth
Redaktion: Monika Kiesau, Helmut Leichtfuß, Manfred Wetzel