Neuregelung der Abwassergebühren
Seit 1996 sind die hessischen Gemeinden aufgefordert, die von ihnen erhobenen Gebühren für Abwasser gerechter zu gestalten. Dabei sind sie gehalten, die Umstellung kostenneutral, d.h. in der Summe aller entspr. Einahmen keine zusätzlichen Gewinne zu erzielen.
Grundlage der Umstellung sind Betriebs-Kosten, die nicht dem Wasserverbrauch bzw. Abwasseranfall der einzelnen Haushalte zugeordnet werden sollten, sondern vom Regenwasseraufkommen abhängig sind. Beide Arten von Abwasser gelangen in die Kanalisation und werden den Kläranlagen zugeführt. In Fällen von hohen Regenwassermengen sind sogar Kläranlagen überfordert und das Regenwasser muss in spez. Auffangbecken zurückgehalten werden. Zusammen mit dem für maximales Regenwasseraufkommen auszulegenden Kanalsystem entstehen natürlich der Gemeinde Kosten.
Während bislang alleine der Wasserbezug zur Grundlage der Kalkulation der Abwassergebühren herangezogen wurde, soll nun die Kosten anteilig berechnet werden.
Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, ob Grundstücksflächen – wie z.B. Dächer – direkt das Regenwasser in den Kanal einleiten oder ob Rasenflächen den Regen dem Grundwasser zuführen. Bei befestigten Flächen kommt es auf den Versiegelungscharakter der Fläche an.
Erfasst werden muss weiter, inwiefern Regenwasser aufgefangen, in Zisternen gesammelt und z.B. der Gartenbewässerung zugeführt wird.
Hierzu wurden alle Flächen durch Luftaufnahmen erfasst und bereits zunächst vorläufig nach obigen Gesichtpunkten bewertet.
Alle Grundstückseigentümer werden demnächst diese Luftaufnahmen – zusammen mit einem umfangreichen Fragebogen – zugesendet bekommen und aufgefordert, den bereits vorgenommenen Flächenbewertungen zuzustimmen oder ggf. Änderungen vorzunehmen.
So sind viele Teilflächennutzungen unterschiedlich und sollten auch so erfasst werden.
Alle speziellen Regenwassernutzungen können auf der Grundlage der Luftaufnahmen nicht erkannt und dem entsprechend auch nicht erfasst werden.
Regenwasser-Zisternen führen bei Nutzung zur Gartenbewässerung pro cm3 Fassungsvermögen zu einer Reduktion von 10 m2 einleitenden Flächen in der Gebührenberechnung.
Bei Nutzung des Regenwassers im Haushalt verdoppelt sich dieser Ansatz sogar.
Spezielle Informationen sind dem Fragebogen beigefügt.
Die geänderte Erfassung muss auf jeden Fall zurückgesendet werden, ansonsten geht die Verwaltung von einer Anerkennung der Ersterfassungsbewertung aus.
In einer Informationsveranstaltung des Bauamtes und einer für die Durchführung der Umstellung beauftragten Firma wurde deutlich, dass es wohl 3 Gruppen Betroffener geben wird:
- „Normale“ Einfamilienhäuser mit Garten, Hof und Garage werden in etwa mit gleichen Gebühren rechnen dürfen und lediglich eine Verteilung der Gesamtkosten auf nun 2 Rechnungsposten feststellen.
- Mehrfamilienhäuser haben bei mehreren Wohnungseinheiten aber gemeinsam genutzter Flächen, die Regenwasser relevant sind, sogar mit moderaten Senkungen der Gebühren zu rechnen.
- „Verlierer“ der Umstellung sind Besitzer von Grundflächen mit hoher Versiegelung, z.B. Einkaufs- und Baumärkte mit enormen Parkflächen, die selber fast keinen Frischwasserbezug haben.
Die öffentlichen Straßen der Gemeinde unterliegen übrigens den gleichen Bewertungen und die entspr. Bürgersteigflächen werden diesem Straßenabschnitt zugeordnet.
Weitere Informationen beziehen Sie bitte über nachfolgenden Link: www.idstein.abwassersplitting.de
Manfred Wetzel
Friedhofsgedanken
Ein Friedhof ist alles andere als ein Ort der Lustbarkeit.
Alles ist mehr oder weniger traurig, wenn unsere Lieben – Angehörige, Freunde, Nachbarn, Kollegen, Vereinskameraden uva. – zur letzten Ruhe gebettet werden.
Oft kommt selbst in so kleinen Orten wie Walsdorf eine große Anzahl Hinterbliebener und Trauernder, auch von weit her, zusammen.
Hierbei kann den ein oder anderen ein allzu menschliches Rühren überfallen.
Gerne würde sie / er schnell noch ein stilleres Örtchen aufsuchen, um sich Erleichterung zu verschaffen.
Doch leider ist dieses in Ermangelung eines solchen nicht möglich und es bleibt nichts anderes übrig, als die Zähne zusammen zu beißen, um Schlimmeres zu verhindern.
Da ist Idstein mit seinem Friedhof etwas besser dran. Wenn auch nicht unmittelbar nebenan, so ist doch noch in erreichbarer Nähe ein „Häuschen“ vorhanden, welches dem elementarsten Bedürfnis Rechnung trägt, aber leider nicht im Mindesten einladend wirkt und auch keine Möglichkeit bietet, wenigstens danach die Hände zu waschen, wie es die Hygiene aus heutiger Sicht fordert.
Ebenso wie hier ist auch in Walsdorf Bedarf angesagt.
Ein Thema für Ortsbeirat und Magistrat, wie ich denke.
Uwe Rohnstock
Die Wahlen 2011
Der Bürgerverein hat erstmals nach langjähriger Tradition in diesem Jahr seine Bemühungen um die lokale Präsentation aller Direktkandidaten vor Wahlen in Form der bekannten Allparteiengespräche eingestellt. Als gut besuchte Alternative hat sich unter Leitung der Idsteiner Zeitung eine Diskussionsrunde in der Idsteiner Stadthalle etabliert.
Es standen im April mehrere Wahlen an.
Es wurden der Ortsbeirat, das Stadtparlament, der Kreistag und der Landrat gewählt, für den zusätzlich mit 14-tägigem Abstand in einer Stichwahl zwischen den beiden Landratskanditaten eine Entscheidung herbeigeführt werden musste.
Die Möglichkeiten der Kumulierung bzw. Panaschierung in der Stimmabgabe führte zu einer erheblichen Ausweitung der Wahlmöglichkeiten.
Weiterhin war in einer Volksabstimmung über die Aufnahme der „Schuldenbremse“ in die hessischen Verfassung befunden worden.
Die Walsdorfer Ergebnisse der Ortsbeiratswahl vom 27.03.2011
Stimmen | ||
CDU 48,1 % | Ziemer, GerdBecker, MichaelKellings, Kurt | 699308300 |
SPD 39,7 % | Kraus, DagmarMunsch, EberhardMaurer-Genc, Ellen | 465260246 |
BWG 12,2 % | Gregori, Erika | 192 |
Nach der am 28.04.11 stattgefundenen konstituierenden Sitzung wird Herr Gerd Ziemer Vorsitzender, Frau Dagmar Kraus stellvertr. Vorsitzende, Herr Kurt Kellings Schriftführer und Frau Ellen Maurer-Genc stellvertr. Schriftführerin des Walsdorfer Ortsbeirates.
Volksabstimmung zur Änderung der hessischen Verfassung.
(Aufnahme einer „Schuldenbremse“ in Verantwortung für kommende Generationen)
Dem Gesetz stimmten zu:
Beteiligung | Zustimmung | Ablehnung | |
Idstein gesamt | 50,6 % | 74,2 % | 25,8 % |
Walsdorf | 44,6 % | 75,4 % | 24,6 % |
Bei der auch landesweit erfolgten breiten Zustimmung und der damit einhergehenden Forderung nach Umsetzung ist zu hoffen, dass dieses Gesetz nicht überwiegend zu Einschränkungen in sozialen Bereichen führen wird.
Stadtparlamentswahl Idstein 27.03.2011
Idstein Gesamt 2011 | Zum VergleichGesamt 2006 | Walsdorf 2011 | |
Wahlberechtigte | 17804 | 17193 | 1140 |
Beteiligung | 49,6 % | 47,6 % | 42,9 % |
CDU | 35,5 % | 41, 3% | 41,9 % |
SPD | 29,6 % | 29,2 % | 32,8 % |
Grüne | 18,7 % | 9,1 % | 15,7 % |
FDP | 3,9 % | 5,3 % | 3,4 % |
FWG | 12,3 % | 15,1 % | 6,2 % |
Im Stadtparlament sind an Walsdorfer Bürgern vertreten:
Frau Dagmar Kraus (SPD), Frau Christa Engels (CDU) und die Herren Felix Hartmann und Jens Rosam (CDU). Herr Hartmann wird weiterhin Mitglied des Magistrats sein.
Kreistagswahl 27.03.2011
RTK gesamt | Idstein gesamt | Walsdorf | |||
2011 | 2006 | 2011 | 2006 | 2011 | |
Wahlberechtigte | 142664 | 141207 | 17843 | 1141 | |
Wahlbeteiligte | 50,4 % | 50,0 % | 49,5 % | 47,6 % | 43 % |
CDU | 35,8 % | 39,8 % | 35,7 % | 40,7 % | 40,6 % |
SPD | 30,9 % | 33,6 % | 27,1 % | 31,4 % | 31,1 % |
FDP | 4,9 % | 6,1 % | 4,3 % | 5,6 % | 3,2 % |
Grüne | 19,0 % | 10,3 % | 19,9 % | 9,3 % | 17,9 % |
Linke | 2,3 % | – | 2,4 % | – | 1,4 % |
FWG | 7,1 % | 7,5 % | 10,6 % | 10,9 % | 5,7 % |
Es entfallen damit auf die 61 Sitze im Kreistag: 22 Sitze CDU, 19 Sitze SPD, 12 Sitze Grüne, 4 Sitze FWG, 3 Sitze FDP und 1 Sitz Linke
Landratswahl 27.03.2011
Kreis gesamt | Idstein gesamt | Walsdorf ohne Briefwahl | Briefwahl | |
Wahlberechtigte | 142658 | 17843 | 1141 | |
Wahlbeteiligung | 73462 = 51,5 % | 8826 = 49,5 % | 491 = 43,0 % | 2315 |
Notacker, Jutta CDU | 24385 = 34,1 % | 3010 = 34,9 % | 196 = 39,9 % | 850 = 36,7 % |
Albers, Burkhard SPD | 31804 = 44,5 % | 2945 = 34,2 % | 164 = 33,4 % | 769 = 33,2 % |
Reichbauer, Ingrid Grüne | 8307 = 11,6 % | 1066 = 12,4 % | 59 = 12,0 % | 173 = 7,5 % |
Brandscheid, Arno FDP | 3038 = 4,2 % | 249 = 2,9 % | 12 = 2,4 % | 81 = 3,5 % |
Rossow, Inga FWG | 4006 = 5,6 % | 1349 = 15,7 % | 44 = 9,0 % | 399 = 17,2 % |
Das Ergebnis der Stichwahl ergab mit nur geringer Wahlbeteiligung für:
Kreis gesamt | Idstein gesamt | Walsdorf ohne Briefwahl | Briefwahl | |
Wahlberechtigte | 142835 | 17884 | 1144 | |
Wahlbeteiligung | 45273 = 31,7 % | 5277 = 29,5 % | 254 = 22,2 % | 1784 |
Albers, Burkhard SPD | 27071 = 60,3 % | 2700 = 51,7 % | 131 = 51,6 % | 888 = 49,8 % |
Notacker, Jutta CDU | 17786= 39,7 % | 2519 = 48,3 % | 119 = 46,8 % | 878 = 49,2 % |
Somit ist Herr Burkhard Albers auch weithin Landrat des RTK.
Für die Walsdorfer Ergebnisse wurden die Wahlbereiche 15 und 24 zusammengefasst.
Manfred Wetzel
Aus dem Vereinsleben
Frühjahrswanderung des BVW
Der Bürgerverein hat am 15. Mai seine diesjährige Frühjahreswanderung durchgeführt.
Der Schwerpunkt der letzten Wanderung: Wasser (Emsbach) wurde thematisch weitergeführt und wir konnten zur Trinkwassergewinnung an der Laubach-Schürfung Informationen durch den ehemaligen Betriebsleiter Winfried Fritz erhalten.
Treffpunkt war wie immer der Brunnen, von dem aus wir um 11:00 Uhr starten.
Zum Abschluss der Wanderung gönnten wir uns bei bestem Sonnenschein (zwischendurch gab’s auch mal Wasser von oben!) und toller Aussicht auf Walsdorf einen Imbiss.
Bilder der Wanderung sind im Internet einzusehen.
Der Fotoarbeitskreis und das Gemeindearchiv
Dank großzügiger Spenden konnte das von Werner Janzing nun offiziell betreute
Archiv und die Arbeit des Fotoarbeitskreises mit Sachmitteln weiter ausgestattet
werden.
Unsere Danksagung gilt hier der VR Bank Untertaunus, die uns im Rahmen ihrer Jubiläumsfeier 2010 mit einer Geldspende bedacht hatte und der Fa. Krupp, Naturstein – Steinmetzarbeiten und Grabgestaltung, Steinfischbach, deren Geldspenden ebenfalls zur Anschaffung eines Notebocks incl. Software verwendet wurde.
Wir danken den Sponsoren recht herzlich.
Der Vorstand des Bürgervereins
50 Jahre Ev. Frauenchor Walsdorf
Am 18. September 2011 feiert der Ev. Frauenchor Walsdorf sein 50jähriges Bestehen mit einem Jubiläumskonzert in der Christuskirche in Walsdorf.
Der Chor wurde 1961 von Frau Gerda Martin, der Frau des damaligen Pfarrers Irmfried Martin, gegründet.
Frau Martin leitete den Chor bis 1966.
Ihr folgte als Chorleiter Herr Dieter Derscheid bis 1982, Frau Magdalena Sturm bis 1984 und Herr Heinz Buhlmann bis Ende 2006 – mit Abstand die längste Amtszeit mit 22 Jahren.
Es folgte Frau Cristina K. Follmer, die nun seit gut 4 Jahren den Chor leitet.
Zur Zeit zählt der Chor 23 aktive Sängerinnen und 13 passive Unterstützerinnen. Von den Gründungsmitgliedern ist eines von Anfang an als aktive Sängerin und als Mitglied im Vorstand tätig. 2 weitere Mitglieder sind ebenfalls seit 50 Jahren dabei.
Im Laufe eines Kalenderjahres wirkt der Frauenchor an mehreren Gottesdiensten mit. Auch außerhalb der Gottesdienste engagiert sich der Chor bei der alljährlichen Weihnachtsfeier für die älteren Mitbürger Walsdorfs, beim Adventsingen oder bei Jubiläumsfeiern anderer Vereine.
Hierbei kommt dem Chor sein über Kirchenlieder hinaus bestehendes Repertoire zustatten.
Der Chor freut sich neue Mitglieder in seinen Reihen begrüßen zu können.
Bei Interesse, kommen Sie einfach mal an einem Di. um 20:00 Uhr zu einer hier regelmäßig stattfindenden Chorprobe ins ev. Gemeindehaus.
Der Vorstand des Ev. Frauenchores
Renaturierung des Emsbaches im Flurbereinigungsgebiet zwischen Walsdorf und Esch und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen „Emsbachtal“
Die Stadt Idstein hat auf Grundlage des Magistratsbeschlusses vom 9. August 2004 den Antrag auf die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz gestellt.
„ Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren gem. § 86 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz) dient der Verbesserung der naturnahen Entwicklung und der Auensicherung des Emsbach unter Berücksichtigung der örtlichen Agrarstruktur.
Die vorgesehenen Maßnahmen tragen zur Aufwertung des Gewässersystems Emsbach bei und führen zur Aufhebung bzw. Reduzierung örtlich auftretender Nutzungskonflikte in der Aue infolge ufernaher Landnutzung. Möglich wird dieses v. a. durch Ausweisung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Uferlandstreifens“.
Soweit die Begründung des Antrages. Hintergrund ist jedoch die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtline (WRRL). Hier sollen Oberflächengewässer und Grundwasservorkommen in Europa bis 2015 in einen verbesserten Zustand gebracht werden. Dies bezieht sich zum einen auf die Wasserqualität zum anderen auf die Fließgewässerdynamik.
Der Emsbach wurde bei der Konsolidation 1888 begradigt, sodass er von seiner Gesamtlänge in der Gemarkung Walsdorf von 4,09 km auf 3,44 km verkürzt wurde. In den Karten aus dem Jahr 1788 variiert die Breite des Bachlaufes von 8 bis 12 m. Heute sind dies ca. 5 bis 6 m. Gleichzeitig wurde die Sohle teilweise mit Nassauer Gestick versehen und der Uferrand befestigt. Durch die Begradigung konnte die landwirtschaftliche Nutzung bis nahe an die Uferkante erfolgen. Durch die zu tiefe Gewässersohle wurde ein kanalartiger Effekt hervorgerufen woraus eine zu hohe Fließgeschwindigkeit resultierte.
Durch verschiedene Maßnahmen, aufreißen der Uferbefestigung und flaches anböschen derselben, anlegen von Kolken (Gewässerausweitung), dem Einlassen von Störsteinen oder durch Verbreiterung des Gewässerbettes soll die Gewässerdynamik angeregt werden und damit die Fließgeschwindigkeit reduziert werden.
Gewässerdynamik kann aber nur bedeuten, dass durch diese Maßnahmen das Abfließen gestört wird. Einen Mäanderartigen Zustand wiederherzustellen, wie er vor der Konsolidation bestanden hatte, wo Landzungen bei Hochwasser überflutet wurden und somit Retensionsräume (Rückhalteräume) genutzt wurden, sind durch diese Maßnahmen nur sehr begrenzt möglich.
In großen Teilen des Nassauischen Landes wurde die Viehweidewirtschaft zu Gunsten der Stallhaltung abgeschafft. Das hierfür benötigte Futter holte man von den Wiesen beiderseits der Bachläufe. Für das Trockenlegen der Wiesen (Entwässerung von Grünland) wurden Dränrohre verlegt.
Zwei dieser Dränhauptsammler wurden gefunden. Hier sollen Schilfzonen breitflächig an der Einmündung eingerichtet werden, um den Schadstoffeintrag zu reduzieren, denn beim Eintrag von Düngemitteln auf die bewirtschafteten Flächen werden diese über die Hauptsammler in die Emsbach abgeleitet.
Durch die Ausweisung eines 10 m breiten Schutzstreifens beiderseits des Emsbachs bei gleichzeitiger Einschränkung der Bewirtschaftung soll der Eintrag von Düngemitteln zusätzlich begrenzt werden.
Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen „Emsbachtal“ vom 13. August 2010 hat unmittelbar nichts mit der Renaturierung des Emsbaches zu tun, ist aber im Gesamtzusammenhang zum Schutz der Wassergüte zu sehen. Durch die Ausweisung von drei Schutzzonen (Fassungsbereich Zone I, Engere Schutzzone Zone II und Weitere Schutzzone Zone III) sind für den Einzugsbereich des Tiefbrunnens Nutzungsbeschränkungen erlassen worden (öffentliche Bekanntmachung vom 13.8.2010).
In diesem Zusammenhang wäre es wünschenswert, dass die „zuständigen Stellen“ für diese Baumaßnahmen eine offensivere Informationsarbeit leisten.
Eine Informationstafel am Friedhof, ähnlich wie in Neubaugebieten, wäre hierzu ein
guter Beitrag gewesen.
Am 09.05.11 wurde bei großer Trockenheit und entspr. niedrigem Wasserstand eine Bachschau durchgeführt, in deren Rahmen die Maßnahmen begutachtet und noch vorhandene Mängel zur Abänderung benannt wurden.
So sollen vor allem zu steil angelegte Hänge abgeflacht und als Schutz gegen Erdabtrag begrünt werden. Krankheitsbedingt abgestorbene Erlen müssen gefällt und dem Bereich entnommen werden, um u.a. einer weiteren Infektion vorzubeugen.
Kritisch wurde die Verwendung von bereits wieder ausschlagenden Weidestämmen zur Befestigung neu angelegter Inseln angesehen.
Von Seiten der Bach abwärts gelegenen Angelvereine wurden ebenfalls ein krasser Mangel an Vorabinformationen und daraus ableitbar ein Totalausfall des Fischlaichs beklagt, da Einschwämmungen von Lehm- und des Taunus-Quarzit-Steinabriebs das Kiesbett des Emsbachs massiv beeinträchtigt haben.
Für den Herbst wurde eine weitere Begehung des Bachabschnitts verabredet, um die Veränderungen nach der ersten Vegetationsperiode mit beurteilen zu können.
Werner Janzing
Zum Stand der Sammlung alter Walsdorfer Rezepte
Bisher habe ich dankenswerter Weise Zugang zu zwei alten Kochbüchern erhalten.
Diese durften auch eingescannt werden.
Hier möchte ich Frau Irene Wiegand und Herrn Otto Lehmann für die kurzfristige Überlassung der jeweiligen Rezeptbücher aus Familienbesitz besonders danken!
Als Beispiel führe ich das Rezept der Bauernhütchen (eine Plätzchenart) an. Damit die Bauernhütchen auch heute nach gebacken werden können, habe ich dies Rezept in unsere lateinische Ausgangsschrift übertragen. Auch zu den Mengenangaben ergänzte ich die Übertragung in Gramm.
Weiterhin bin ich sehr an alten Walsdorfer Rezepten interessiert. Es muss sich nicht unbedingt um die Überlassung eines alten Kochbuches handeln. Gerne notiere ich mir auch im Gespräch die Rezepte, die in der Erinnerung der Walsdorfer/innen noch vorhanden sind.
Ruth Janzing
Kontakt: 064 34/34 93 (Anrufbeantworter, bitte darauf sprechen)
Bauernhütchen
¼ Pfund Butter
¼ Pfund Zucker
½ Pfund Mehl
3 Eigelb
1 Esslöffel sauren Rahm
Zur Füllung: 2 Eiweiß
¼ Pfund Mandeln
ca. 80 g Zucker
Butter und Zucker rührt man schaumig, gibt Rahm und Mehl hinzu und verarbeitet alles zu einem glatten Teig. / ??/ (eventuell eine Abkürzung für Teigruhe)
Indessen rührt man den Eierklar u. den Zucker ¼ Stunde schaumig. gibt die geriebenen Mandeln hinzu und rollt den Teig Messer dick aus, sticht mit einer ∆ eckigen Form
Figuren aus und gibt ein Esslöffel Füllung hinein.
Setzt das Plätzchen an drei Ecken an und drückt sie fest an.
Backzeit 30 Min.
(Pfund = 500 g, folglich sind ¼ Pfund = 125 g)
Redaktion:
Monika Kiesau, Werner Janzing, Manfred Wetzel